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Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

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WiWi Gast

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

Hallo liebes Forum,

ich hoffe, dass mir gerade jemand etwas weiter helfen kann. Folgende Situation:
Ich würde im Jahr 2020 ein Einkommen von ca 9600€ haben (Praktikum und 2 Monate Berufseinstieg). Zudem will ich gerne in der kommenden Steuererklärung, die doppelte Haushaltsführung anwenden. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, würde es für das Jahr 2020 keinen Sinn ergeben, die doppelte Haushaltsführung noch abzugeben, da ich ja im Grunde keine Einkommenssteuer zahlen muss (nur das über dem Freibetrag). Ist dies richtig?

Kann ich dann die Kosten für die Einrichtung der Wohnung in der Steuererklärung 2021 noch geltend machen, wenn ich in die Wohnung schon dieses Jahr einziehen werde?

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Ceterum censeo

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

Sollten die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung vorliegen, würde ich mir bereits für 2020 die Mühe machen und diese erklären, selbst wenn du in diesem Jahr keine Steuerbelastung erwarten solltest. Die Einrichtung der Wohnung ist grundsätzlich im Jahr der Anschaffung zu erfassen. Je nach Höhe der Anschaffungskosten der jeweiligen Möbelstücke (bis 800 € netto) wäre es dir nicht anzuraten, die GWG-Sofortabschreibung zu wählen, sondern den Aufwand lieber über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen (falls du mit einer längerfristigen Zweitwohnung planst).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

Super, danke!
Das bedeutet einfach die Kosten für die Einrichtung über die Monate bis zur nächsten StE verteilen?

Zur doppelten Haushaltsführung:
Habe mit verschiedenen StB und auch Leuten vom FA gesprochen und jeweils immer so Meinungen gehört, dass es eher kritisch oder auch unkritisch ist. Würde am Hauptwohnsitz bei den Eltern wohnen, dort mich aber an den Haushaltskosten auch maßgeblich beteiligen. Zudem kann ich auch den Lebensmittelpunkt durch Vereinsmitgliedschaften gut nachweisen. Müsste dann eigentlich passen oder?

antworten
Ceterum censeo

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 15.10.2020:

Super, danke!
Das bedeutet einfach die Kosten für die Einrichtung über die Monate bis zur nächsten StE verteilen?

Nein. Ich spreche hier von der planmäßigen "Absetzung für Abnutzung" (AfA) oder auch gemeinhin "Abschreibung" genannt. Hier verteilst du die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes über dessen gewöhnliche Nutzungsdauer, z. B. bei einem Fernseher 7 Jahre (lt. Tabelle), einen PC über 3 Jahre, etc. und natürlich pro rata temporis. Sollten diese Begriffe jedoch für dich alles böhmische Dörfer sein, empfehle ich dir, sich hier Hilfestellung durch kundige Personen zu holen.

Zur doppelten Haushaltsführung:
Habe mit verschiedenen StB und auch Leuten vom FA gesprochen und jeweils immer so Meinungen gehört, dass es eher kritisch oder auch unkritisch ist. Würde am Hauptwohnsitz bei den Eltern wohnen, dort mich aber an den Haushaltskosten auch maßgeblich beteiligen. Zudem kann ich auch den Lebensmittelpunkt durch Vereinsmitgliedschaften gut nachweisen. Müsste dann eigentlich passen oder?

Diese Frage kann man so nicht beantworten, es kommt hier immer auf den konkreten Einzelfall und den Sachbearbeiter auf Seiten der Finanzbehörden an.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

push
mit meiner Freundin haben wir eine 2-Zi Wohnung in Stadt A, hier leben auch meine Freunde. Nun habe ich einen Job am Ort B gefunden und werde ein WG-Zimmer mieten als Zweitwohnung.

  • Was benötigt das Finanzamt von mir als Nachweis?
  • Muss ich mindestens 1x Woche nach A fahren?
antworten
WiWi Gast

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 05.02.2021:

push
mit meiner Freundin haben wir eine 2-Zi Wohnung in Stadt A, hier leben auch meine Freunde. Nun habe ich einen Job am Ort B gefunden und werde ein WG-Zimmer mieten als Zweitwohnung.

  • Was benötigt das Finanzamt von mir als Nachweis?
  • Muss ich mindestens 1x Woche nach A fahren?

Es gibt nicht den einen Nachweis, außer ihr wärt verheiratet, dann brauchst du keine weitere Begründung des Erstwohnsitzes.

Ansonsten kommt es wie oben schon vom anderen geschriebenen sehr aufs Finanzamt und den einzelnen Finanzbeamten an.

Was auf jeden Fall hilft:

  • im Mietvertrag stehen, idealerweise läuft der auf euch beide und ist auch nicht erst ein paar Monate alt
  • Nachweislich! anteilig die Kosten tragen (Miete und Haushaltskosten)
  • Alles was zeigt, dass A dein Lebensmittelpunkt ist, weitere Familie dort, Vereinsmitgliedschaften, etc.

Du musst auch nicht jedes Wochenende hin fahren. Sollte das Finanzamt den Erstwohnsitz in Zukunft allerdings anzweifeln hilft es enorm nachweisen zu können, dass du regelmäßig dort warst.

antworten
WiWi Gast

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 05.02.2021:

push
mit meiner Freundin haben wir eine 2-Zi Wohnung in Stadt A, hier leben auch meine Freunde. Nun habe ich einen Job am Ort B gefunden und werde ein WG-Zimmer mieten als Zweitwohnung.

  • Was benötigt das Finanzamt von mir als Nachweis?
  • Muss ich mindestens 1x Woche nach A fahren?

Es gibt nicht den einen Nachweis, außer ihr wärt verheiratet, dann brauchst du keine weitere Begründung des Erstwohnsitzes.

Ansonsten kommt es wie oben schon vom anderen geschriebenen sehr aufs Finanzamt und den einzelnen Finanzbeamten an.

Was auf jeden Fall hilft:

  • im Mietvertrag stehen, idealerweise läuft der auf euch beide und ist auch nicht erst ein paar Monate alt
  • Nachweislich! anteilig die Kosten tragen (Miete und Haushaltskosten)
  • Alles was zeigt, dass A dein Lebensmittelpunkt ist, weitere Familie dort, Vereinsmitgliedschaften, etc.

Du musst auch nicht jedes Wochenende hin fahren. Sollte das Finanzamt den Erstwohnsitz in Zukunft allerdings anzweifeln hilft es enorm nachweisen zu können, dass du regelmäßig dort warst.

Danke für die Antworten!

  • wir sind beide Hauptmieter im Vertrag
  • ich werde weiterhin 30-40% der Miete zahlen, Internet und 1/2 GEZ
  • Freunde wohnen noch da, wie könnte ich das nachweisen?
antworten
WiWi Gast

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 05.02.2021:

push
mit meiner Freundin haben wir eine 2-Zi Wohnung in Stadt A, hier leben auch meine Freunde. Nun habe ich einen Job am Ort B gefunden und werde ein WG-Zimmer mieten als Zweitwohnung.

  • Was benötigt das Finanzamt von mir als Nachweis?
  • Muss ich mindestens 1x Woche nach A fahren?

Es gibt nicht den einen Nachweis, außer ihr wärt verheiratet, dann brauchst du keine weitere Begründung des Erstwohnsitzes.

Ansonsten kommt es wie oben schon vom anderen geschriebenen sehr aufs Finanzamt und den einzelnen Finanzbeamten an.

Was auf jeden Fall hilft:

  • im Mietvertrag stehen, idealerweise läuft der auf euch beide und ist auch nicht erst ein paar Monate alt
  • Nachweislich! anteilig die Kosten tragen (Miete und Haushaltskosten)
  • Alles was zeigt, dass A dein Lebensmittelpunkt ist, weitere Familie dort, Vereinsmitgliedschaften, etc.

Du musst auch nicht jedes Wochenende hin fahren. Sollte das Finanzamt den Erstwohnsitz in Zukunft allerdings anzweifeln hilft es enorm nachweisen zu können, dass du regelmäßig dort warst.

Danke für die Antworten!

  • wir sind beide Hauptmieter im Vertrag
  • ich werde weiterhin 30-40% der Miete zahlen, Internet und 1/2 GEZ
  • Freunde wohnen noch da, wie könnte ich das nachweisen?

Freunde nachweisen ist schwierig, kannst im Prinzip nur ein Begründungsschreiben aufsetzen wo du das rein schreibst. Ist von den drei Punkten aber auch der unwichtigste.

antworten
WiWi Gast

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

Ähnliche Situation, ich hab’s so nachgewiesen:

  • Begründungsschreiben, eine Seite (Warum Lebensmittelpunkt?; Freunde, Verein, ...)
  • Mietvertrag der Zweitwohnung
  • Rechnungen von Lebensmittelpunkt (Lebensmitteleinkäufe, ... )
  • Fahrten (Zugtickets und eine Auflistung aller Autofahrten)

Was aber elementar ist: Beteiligung an den laufenden Kosten am Hauptwohnsitz - habe im Elternhaus gewohnt. Wir haben hierfür eine Quittung erstellt, auf der alle Kosten (Reparaturen, Heizkosten, Strom, internet...) aufgelistet sind und ich 10% davon bar an meine Eltern gezahlt habe. Stimmt natürlich nicht, besser wäre natürlich wenn du regelmäßige Überweisungen an deine Eltern hast (auch wenn sie dir das Geld dann wieder bar zuschieben).

Kenne übrigens viele, die eine “doppelte Haushaltsführung” erfolgreich geltend machen, obwohl sie keine führen. Kann man leicht ein Monatsgehalt an Steuern zurückbekommen und die o. g. “Beweise” meist nicht in den Umfang verlangt werden - oft reicht anscheinend der Mietvertrag. Lohnt sich übrigens auch locker, wenn man dafür eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss.

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WiWi Gast

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 05.02.2021:

Ähnliche Situation, ich hab’s so nachgewiesen:

  • Begründungsschreiben, eine Seite (Warum Lebensmittelpunkt?; Freunde, Verein, ...)
  • Mietvertrag der Zweitwohnung
  • Rechnungen von Lebensmittelpunkt (Lebensmitteleinkäufe, ... )
  • Fahrten (Zugtickets und eine Auflistung aller Autofahrten)

Was aber elementar ist: Beteiligung an den laufenden Kosten am Hauptwohnsitz - habe im Elternhaus gewohnt. Wir haben hierfür eine Quittung erstellt, auf der alle Kosten (Reparaturen, Heizkosten, Strom, internet...) aufgelistet sind und ich 10% davon bar an meine Eltern gezahlt habe. Stimmt natürlich nicht, besser wäre natürlich wenn du regelmäßige Überweisungen an deine Eltern hast (auch wenn sie dir das Geld dann wieder bar zuschieben).

Kenne übrigens viele, die eine “doppelte Haushaltsführung” erfolgreich geltend machen, obwohl sie keine führen. Kann man leicht ein Monatsgehalt an Steuern zurückbekommen und die o. g. “Beweise” meist nicht in den Umfang verlangt werden - oft reicht anscheinend der Mietvertrag. Lohnt sich übrigens auch locker, wenn man dafür eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss.

Reicht ihr diese "Nachweise" direkt bei Abgabe der Erklärung ein oder erst nach Aufforderung durch das Finanzamt?

In meinen Fall sollte es aber kein Problem da sein da meine erste Tätigkeitstätte an meinem Hauptwohnsitz liegt und ich wegen einer (vorübergehenden) Entsendung mir eine Zweitwohnung am Arbeitsort des Kunden genommen habe.

antworten
WiWi Gast

Steuerfreibetrag und doppelte Haushaltsführung

Immer bei Aufforderung

WiWi Gast schrieb am 05.02.2021:

Ähnliche Situation, ich hab’s so nachgewiesen:

  • Begründungsschreiben, eine Seite (Warum Lebensmittelpunkt?; Freunde, Verein, ...)
  • Mietvertrag der Zweitwohnung
  • Rechnungen von Lebensmittelpunkt (Lebensmitteleinkäufe, ... )
  • Fahrten (Zugtickets und eine Auflistung aller Autofahrten)

Was aber elementar ist: Beteiligung an den laufenden Kosten am Hauptwohnsitz - habe im Elternhaus gewohnt. Wir haben hierfür eine Quittung erstellt, auf der alle Kosten (Reparaturen, Heizkosten, Strom, internet...) aufgelistet sind und ich 10% davon bar an meine Eltern gezahlt habe. Stimmt natürlich nicht, besser wäre natürlich wenn du regelmäßige Überweisungen an deine Eltern hast (auch wenn sie dir das Geld dann wieder bar zuschieben).

Kenne übrigens viele, die eine “doppelte Haushaltsführung” erfolgreich geltend machen, obwohl sie keine führen. Kann man leicht ein Monatsgehalt an Steuern zurückbekommen und die o. g. “Beweise” meist nicht in den Umfang verlangt werden - oft reicht anscheinend der Mietvertrag. Lohnt sich übrigens auch locker, wenn man dafür eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss.

Reicht ihr diese "Nachweise" direkt bei Abgabe der Erklärung ein oder erst nach Aufforderung durch das Finanzamt?

In meinen Fall sollte es aber kein Problem da sein da meine erste Tätigkeitstätte an meinem Hauptwohnsitz liegt und ich wegen einer (vorübergehenden) Entsendung mir eine Zweitwohnung am Arbeitsort des Kunden genommen habe.

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