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Steuern: Doppelte Haushaltsführung

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WiWi Gast

Steuern: Doppelte Haushaltsführung

Hallo,

ich werde dieses Jahr für meinen Berufseinstieg nach dem Master von meiner Heimatstadt wegziehen, werde allerdings regelmäßig zu Hause vorbeischauen (Krankheit meines Vaters).

Nun plane ich, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die Kosten meiner Wohnung in der neuen Stadt von der Steuer abzusetzen.

Hat jemand konkrete Erfahrungen damit, wie streng das Finanzamt dies kontrolliert? Reichen Fahrtbelege (2x im Monat nach Hause mindestens) sowie der Nachweis, dass man zu Hause auch einen Teil der Miete zahlt (min. 10%)?

Danke!

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WiWi Gast

Re: Steuern: Doppelte Haushaltsführung

Im Prinzip hast du damit die zwei wichtigsten Punkte erfüllt. Das Finanzamt möchte eigentlich mindestens zwei Heimfahrten im Monat sehen. Viele Finanzbeamte verlangen hierfür einen Nachweis, welcher meines Erachtens jedoch nicht erforderlich ist.

Der nächste Punkt stellt die Kostenbeteiligung dar. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass du zehn Prozent der Kosten der Haushaltsführung bezahlen solltest. Also nicht nur der Miete sondern auch Lebensmittel etc.

Ansonsten musst du noch den Mittelpunkt der Lebensinteressen darlegen können. Hier kann beispielsweise die Argumentation mit der Kranktheit greifen. Alternativ Vereinsmitgliedschaften, Freunde etc. Sofern du mit einer Partnerin am Ort der Beschäftigung zusammenwohnst wird es jedoch schwierig.

Die von dir angesprochenen Belege sind bei mir seit vier Jahren ausreichend. Anfangs musste ich jedoch noch den Mittelpunkt der Lebensinteressen erläutern.

Viele Grüße
Ein Steuerberater

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WiWi Gast

Re: Steuern: Doppelte Haushaltsführung

Ich plane auch dieses Modell. Leider bedeutet das für mich, dass die Mietkosten 40 Prozent meines Einkommens betragen. Ich stehe erst relativ am Anfang meiner beruflichen Karriere und hoffe, dass ich in den kommenden Jahren noch Gehaltserhöhungen kriegen werde. Aber trotzdem habe ich ein bisschen Angst vor der hohen finanziellen Belastung... Ist es so, dass die Steuerersparnis die Mietkosten wirklich merklich abmildern kann?

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WiWi Gast

Re: Steuern: Doppelte Haushaltsführung

Ich habe eine daran anschließende Frage.

Ich möchte auch eine Zweitwohnung in der nähe meines Jobs beziehen, aber meinen Hauptwohnsitz in meiner Geburtsstadt belassen. Dafür würde ich gerne fürs erste bei meinen Eltern weiterwohnen. Wenn ich mich jetzt mit den Minimum 10% an den Kosten beteilige und somit unter anderem "Miete" zahle. Müssen meine Eltern dann ein Gewerbe anmelden und diese Miete versteuern? Oder ist das nicht der Fall, da wir zusammenwohnen und ich mich einfach an den Kosten beteilige?

Abgesehen davon, könnte ich nicht auch einfach einen Dauerauftrag von den Minimum 10% machen (um Belege zu haben) und meine Eltern geben mir das Geld immer in Bar zurück?

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WiWi Gast

Re: Steuern: Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 25.01.2018:

Ich habe eine daran anschließende Frage.

Ich möchte auch eine Zweitwohnung in der nähe meines Jobs beziehen, aber meinen Hauptwohnsitz in meiner Geburtsstadt belassen. Dafür würde ich gerne fürs erste bei meinen Eltern weiterwohnen. Wenn ich mich jetzt mit den Minimum 10% an den Kosten beteilige und somit unter anderem "Miete" zahle. Müssen meine Eltern dann ein Gewerbe anmelden und diese Miete versteuern? Oder ist das nicht der Fall, da wir zusammenwohnen und ich mich einfach an den Kosten beteilige?

Abgesehen davon, könnte ich nicht auch einfach einen Dauerauftrag von den Minimum 10% machen (um Belege zu haben) und meine Eltern geben mir das Geld immer in Bar zurück?

Wenn du Miete zahlst, dann würde dies bei deinen Eltern in die Kategorie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen (somit zu versteuern). Wenn du dich ausschließlich an laufendenen Haushaltskosten beteiligst handelt es sich im Kern um eine Kompensationszahlung bzw. Kostenbeteiligung an laufenden Ausgaben und somit um kein zu versteuerndes Einkommen (ich würde somit die Zahlung an deine Eltern als letzteres definieren).

Zu deiner zweiten Frage: Das ist machbar, aber Betrug. Somit wird dir hier (hoffentlich) niemand dazu raten.

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