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lange Auswärtstätigkeit/Dienstreise vs. Doppelte Haushaltsführung

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WiWi Gast

lange Auswärtstätigkeit/Dienstreise vs. Doppelte Haushaltsführung

Hallo

Folgende Situation:

Aktuell habe ich einen Arbeitsvertrag mit regelm. Arbeitsort Berlin, mein Hauptwohnsitz (mit Frau und Kind) ist Frankfurt und es wird von mir erwartet, dass ich fast jede Woche 2-3 Tage in die Firmenzentrale nach Hamburg komme wo ich eine kleine Wohnung miete. Aus diesem Grund bekommen ich eine BahnCard 100 zur Verfügung gestellt. An den restlichen Tagen kann ich arbeiten von wo ich will (anderes Büro oder von zuhause). In dieser Konstellation kann ich die Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Demnächst werden wir aus privaten Gründen nach Düsseldorf ziehen wo mein Arbeitgeber ebenfalls ein Büro hat. Ich hätte dann auch die Möglichkeit meine regelm. Arbeitsstätte formell nach Düsseldorf zu verlegen. An meinem Arbeitsmodus würde sich dadurch aber nichts ändern. Steuertechnisch wären die Fahrten nach Hamburg dann allerdings keine doppelte Haushaltsführung mehr sondern Dienstreisen bzw. auswärtige Tätigkeit.

Fragen:

  • Was ist für mich steuerlich günstiger? Doppelte Haushaltsführung oder dauerhafte Auswärtstätigkeit?
    Nach meinem Verständnis könnte ich bei doppelter Haushaltsführung die wöchentlichen Fahrten zwischen Hamburg und Düsseldorf mit 0,30 EUR/km als Werbungskosten absetzen (trotz BahnCard 100) und zusätzlich die Wohnungskosten in Hamburg plus Verpflegungspauschale für die ersten 3 Monate.

Bei dauerhafter Auswärtstätigkeit könnte ich nur die tatsächlich anfallenden Reisekosten ansetzen und auch nur dann, wenn sie vom AG nicht erstattet werden. Also in meinem Fall dank BahnCard 100 0 Euro. Die Wohnungskosten in Hamburg könnte ich weiterhin in vollen Höhe absetzen (ist das so? auch wenn ich die Wohnung nur 2-3 Tagen die Woche tatsächlich nutze?). Dazu die Verpflegungspauschale von 28 EUR pro Tag, aber begrenz auf 3 Monate (ist es pro Jahr oder einmalig?), da ich immer am gleichen Ort wäre.

Wenn das was ich oben schreibe korrekt ist, dann wäre doch die doppelte Haushaltsführung finanziell für mich die bessere Wahl oder?

antworten
Ceterum censeo

lange Auswärtstätigkeit/Dienstreise vs. Doppelte Haushaltsführung

So gerne ich hier auch Fragen steuerlicher Art beantworte, an dieser Stelle sehe ich dies nicht als erforderlich an. Im geschilderten Sachverhalt ergeben sich zahlreiche Fragestellungen, die zu würdigen sind und es erscheint mir in der konkreten Situation nicht unangebracht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

lange Auswärtstätigkeit/Dienstreise vs. Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 11.02.2022:

Hallo

Folgende Situation:

Aktuell habe ich einen Arbeitsvertrag mit regelm. Arbeitsort Berlin, mein Hauptwohnsitz (mit Frau und Kind) ist Frankfurt und es wird von mir erwartet, dass ich fast jede Woche 2-3 Tage in die Firmenzentrale nach Hamburg komme wo ich eine kleine Wohnung miete. Aus diesem Grund bekommen ich eine BahnCard 100 zur Verfügung gestellt. An den restlichen Tagen kann ich arbeiten von wo ich will (anderes Büro oder von zuhause). In dieser Konstellation kann ich die Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Demnächst werden wir aus privaten Gründen nach Düsseldorf ziehen wo mein Arbeitgeber ebenfalls ein Büro hat. Ich hätte dann auch die Möglichkeit meine regelm. Arbeitsstätte formell nach Düsseldorf zu verlegen. An meinem Arbeitsmodus würde sich dadurch aber nichts ändern. Steuertechnisch wären die Fahrten nach Hamburg dann allerdings keine doppelte Haushaltsführung mehr sondern Dienstreisen bzw. auswärtige Tätigkeit.

Fragen:

  • Was ist für mich steuerlich günstiger? Doppelte Haushaltsführung oder dauerhafte Auswärtstätigkeit?
    Nach meinem Verständnis könnte ich bei doppelter Haushaltsführung die wöchentlichen Fahrten zwischen Hamburg und Düsseldorf mit 0,30 EUR/km als Werbungskosten absetzen (trotz BahnCard 100) und zusätzlich die Wohnungskosten in Hamburg plus Verpflegungspauschale für die ersten 3 Monate.

Bei dauerhafter Auswärtstätigkeit könnte ich nur die tatsächlich anfallenden Reisekosten ansetzen und auch nur dann, wenn sie vom AG nicht erstattet werden. Also in meinem Fall dank BahnCard 100 0 Euro. Die Wohnungskosten in Hamburg könnte ich weiterhin in vollen Höhe absetzen (ist das so? auch wenn ich die Wohnung nur 2-3 Tagen die Woche tatsächlich nutze?). Dazu die Verpflegungspauschale von 28 EUR pro Tag, aber begrenz auf 3 Monate (ist es pro Jahr oder einmalig?), da ich immer am gleichen Ort wäre.

Wenn das was ich oben schreibe korrekt ist, dann wäre doch die doppelte Haushaltsführung finanziell für mich die bessere Wahl oder?

Ein paar Tipps:
Stand bisher: § 9 Abs. 5 EStG-> maximal 12k Werbungskosten

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