DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Steuern: News & TippsPENDLERPAUSCHALE

Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet im ersten Musterverfahren, dass die seit dem 1. Januar 2007 bestehende Gesetzeslage, nach der die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer für Fahrten zur Arbeit gestrichen ist, mit der Verfassung unvereinbar ist.

Der Schein eines vorbei fahrenden Busses an einem Wartehäuschen mit Sitzen bunten Streifen.

Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Darmstadt, 30.01.2008 (ots) - Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet im ersten Musterverfahren, dass der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD e.V.) führt, dass die seit dem 01.01.2007 bestehende Gesetzeslage, nach der die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer für Fahrten zur Arbeit gestrichen ist, mit der Verfassung unvereinbar ist. Der BFH hat in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung über das vom LHRD e.V. geführte Musterverfahren eines Bäckermeisters gegen die Kürzung der Pendlerpauschale entschieden, dass die aktuelle Gesetzeslage gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung verstößt und Familien unangemessen benachteiligt. Geklagt hatte ein verheirateter Bäckermeister, der ebenso wie seine berufstätige Ehefrau morgens zur Arbeit fährt. Die Arbeitsstellen beider Eheleute befinden sich in entgegengesetzter Richtung, für den Ehemann in einer Entfernung von ca. 70 km und für die Ehefrau in einer Entfernung von ca. 38 km. Aufgrund der seit dem 01.01.2007 bestehenden Gesetzeslage können beide Eheleute Fahrtkosten für die ersten 20 km nicht mehr steuerlich absetzen. Hiergegen wandte sich der Kläger mit dem Antrag auf Eintragung eines Freibetrags auf seiner Lohnsteuerkarte. Dies wurde vom zuständigen Finanzamt jedoch unter Hinweis auf die neue Rechtslage abgelehnt.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die neue gesetzliche Regelung, nach der Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, verfassungswidrig ist. Nach Auffassung der Richter verstoße diese Regelung gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot gem. Artikel 3 des Grundgesetzes. Aus dieser grundrechtlichen Norm ergebe sich für das Einkommensteuerrecht das Grundprinzip, dass nur diejenigen Einkommensteile besteuert werden dürfen, die den Steuerpflichtigen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies sei bei Kosten für Fahrten von der Wohnung zur Arbeit und zurück nicht der Fall. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen, die allein durch die Berufstätigkeit entstehen. Damit erteilen die Richter der Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF), diese Aufwendungen seien durch die Wahl des Wohnorts wenigstens privat mit veranlasst, eine Abfuhr. Zwischen den entstehenden Kosten und der Berufstätigkeit bestehe ein Ursächlichkeitszusammenhang, der so evident sei, dass an der beruflichen Veranlassung dieser Kosten kein vernünftiger Zweifel bestehe. Insoweit hält der BFH die gesetzlichen Änderungen auch nicht für folgerichtig.

Auch mit anderen Rechtsbereichen, z.B. dem Sozialrecht, hält er die Argumentation des beklagten Finanzministeriums, die gesetzliche Neuregelung sei sozial ausgewogen, nicht für stichhaltig. So würden im Sozialrecht bei der Gewährung von Arbeitslosengeld I notwendige Erwerbsaufwendungen, unter anderem Fahrtkosten zur Arbeit weiterhin auch für die ersten 20 km, allerdings nur in Höhe von 20 Cent pro km, anerkannt. Diese Unterscheidung hält der Bundesfinanzhof sachlich nicht für gerechtfertigt und das allgemeine Gleichbehandlungsge-bot auch unter diesem Gesichtspunkt verletzt. »Wir fühlen uns bestätigt, dass der Bundesfinanzhof unsere verfassungsberechtigten Bedenken teilt«, so Vorstand Christian Munzel. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten sich zahlreiche Sachverständige bereits mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben gewandt. In der Folgezeit hat sich der LHRD e.V. in mehreren Musterverfahren gegen die gesetzliche Neuregelung gewehrt. Zuletzt erfolgreich mit dem Eilbeschluss des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2007.

Die Mühe hat sich gelohnt: »Etwa 15 Millionen Pendler können nun hoffen, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken nun auch vom Bundesverfassungsgericht geteilt werden«, so Munzel weiter. Schließlich habe das vorliegende Verfahren ergeben, dass die vorwiegend fiskalisch geprägten Änderungsmotive des Bundesfinanzministeriums die gravierenden Einschnitte bei Berufspendlern nicht rechtfertigen und daher vor der Verfassung keinen Bestand haben können. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, nicht erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, sondern sofort zu reagieren und die Pendlerpauschale wieder ungekürzt, vom ersten km an, einzuführen. Es ist allgemein bekannt, dass sich die Einnahmesituation der öffentlichen Hand aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung derzeit positiv darstellt. Der Haushalt des Jahres 2007 ist bereits ausgeglichen. »Hierzu haben Berufspendler einen entscheidenden Beitrag geleistet«, meint Christian Munzel, so dass es nun geboten wäre, die eingeführte Steuererhöhung wieder rückgängig zu machen.  

Im Forum zu PENDLERPAUSCHALE

4 Kommentare

Erste Tätigkeitsstätte bei ständig wechselndem Arbeitsort

Ceterum censeo

WiWi Gast schrieb am 24.01.2023: Etwas grob, im Kern jedoch korrekt. Ist arbeitsvertraglich eine erste Tätigkeitsstätte vorgegeben, so gilt diese Zuordnung auch grundsätzlich für die Besteuerung. ...

5 Kommentare

Pendlerpauschale 4500€

WiWi Gast

Ich hatte über viele Jahre immer über 6.000€ aus der Entfernungspauschale, da Anfahrt >100km war. Mein FA hat nie was sehen wollen, ging immer durch. Aber das kann natürlich nicht verallgemeinert w ...

24 Kommentare

Entfernungspauschale bei Homeoffice

Ceterum censeo

WiWi Gast schrieb am 30.03.2021: Lieber Ingo, ich meine, diese Frage wurde bereits einige Male beantwortet, nichtsdestotrotz mal eine kurze Einschätzung der Rechtslage: § 4 Abs. 5 Nr. 6b ES ...

11 Kommentare

Pendlerpauschale Rückerstattung berechnen

WiWi Gast

wenigstens einer der helfen kann ;)

10 Kommentare

Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

WiWi Gast

Ich setze jedes Jahr den Pauschalbetrag an und so ungefähr jedes zweite Jahr wird es anerkannt und zwischendurch auch mal wieder nicht. Versuchen kann man es ja und wenn es klappt, hat man Glück und e ...

2 Kommentare

Verlustvortrag und eine Frage bzgl. Minijob

Ceterum censeo

Hallo Fabricio, du hast den Sachverhalt und die Würdigung mEn korrekt aufgeführt. Aus rein "steuerlicher" Sicht ergibt es sicherlich Sinn, erst zum 01.01. zu starten. Hierbei berücksichtigst du jedoc ...

1 Kommentare

Fahrtkosten Steuererklärung

Black

Hallo, eventuell findest sich hier wer Fachkundiges, aus dem Internet wird man ja nur begrenzt schlau. kurz und knapp zum Sachverhalt: Darf ich mir über die Steuererklärung die Kilometerpausc ...

Artikel kommentieren

Als WiWi Gast oder Login

Zum Thema PENDLERPAUSCHALE

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

Steuer- und Abgabenbelastung 2014 in Deutschland, Österreich und Schweiz stabil

Der Anteil von Steuern und Abgaben an den Gesamtarbeitskosten ist in Deutschland 2014 im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Das Einkommen eines unverheirateten Angestellten ohne Kind wurde durchschnittlich mit 49,3 Prozent belastet, das waren 0,09 Prozentpunkte mehr als 2013. Dies geht aus der OECD-Studie “Taxing Wages 2015” hervor, die den Steuerkeil für acht Familienkonstellationen modellhaft berechnet.

Langes grauer Industrie-Bürogebäude mit Blechverkleidung und vielen Fenster.

Erbschaftsteuer: DIW-Studie kalkuliert Reformvorschlag bei Firmenprivilegien

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer präsentiert das Deutsche Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) einen Reformvorschlag. Danach würden Steuervergünstigungen in der Höhe begrenzt und Steuerzahlungen über längere Zeiträume gestreckt werden. Die Erbschaftsteuereinnahmen könnten sich so von derzeit 5 auf bis zu 13 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen.

Weiteres zum Thema Steuern: News & Tipps

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Broschüre »Steuern von A bis Z«

Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.

Steuertipps: Prepaid-Guthabenkarten vom Arbeitgeber

Guthabenkarte vom Chef: Mehr Netto vom Bruttogehalt

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

BMF-Broschüre: Einkommensteuer und Lohnsteuer

Die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« vom Bundesministerium der Finanzen ist ein praktisches Nachschlagewerk, das umfassende Informationen zur Einkommensteuer und zur Lohnsteuer bereithält. Im Oktober 2017 wurde die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« aktualisiert und neu aufgelegt.

Auf Geldscheinen und einem Zettel zur Einkommenssteuererklärung liegen Würfel, die die Worte: Gehälter und Marketing ergeben.

Finanzstarke Zukunft: Steuern sparen 2018

Auch im Jahr 2017 wurde in Deutschland wieder der eine oder andere Steuersünder „enttarnt“, der sich auf nicht ganz legale Weise einen Vorteil gegenüber dem Fiskus verschafft hat. Das muss aber nicht sein, denn in der Praxis lassen sich Steuern im Jahr 2018 an vielen Stellen einsparen. Wie das genau geht und was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Artikel. Die gute Nachricht vorweg: Auf unzähligen Papierkram kann getrost verzichtet werden.

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Bundesfinanzhof: Kosten für Erststudium steuerlich absetzbar

Berufstätige können die Kosten für ein Erststudium steuerlich absetzen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mit einem neuen Urteil entschieden.

Beliebtes zum Thema Gehalt

Gehaltsvergleich 2022: Beruf und Bildungsabschluss entscheidend

Neben dem Beruf ist der Bildungsabschluss entscheidend für das Gehalt, so lautet das Ergebnis vom Destatis-Gehaltsvergleich 2022. Je höher der Bildungsabschluss ist, desto höher liegt in der Regel der Verdienst. Mit einem Bachelorabschluss betrug der Verdienst 4 551 Euro und mit einem Masterabschluss 6 188 Euro. Bei Promovierten oder Habilitierten betrug der durchschnittliche Verdienst sogar 8 687 Euro. Der interaktive Gehaltsrechner vom Statistischen Bundesamt liefert auch individuelle Informationen zu den Verdiensten einzelner Berufe.

Eine Hand hält gefächerte Karten mit Buchstaben, die das Wort Gehalt ergeben.

Gehaltsvergleich: Interaktiver Gehaltsrechner

Der interaktive Gehaltsrechner vom Statistischen Bundesamt liefert individuelle Informationen zu den Verdiensten einzelner Berufe und Berufsabschlüsse. Vorhandene Verdienstdaten zeigen, welche Merkmale den Verdienst einer Person beeinflussen und wie groß der Einfluss ist. Der Gehaltsrechner bietet die Möglichkeit, sich basierend darauf anhand individueller Angaben ein Gehalt schätzen zu lassen. Der Gehaltsvergleich ist kostenlos und anonym.

Mindestlohn: Die Beine von drei Bauarbeitern mit Gummistiefeln, die im frischen Beton stehen.

Stärkster Reallohnverlust seit 15 Jahren mit vier Prozent

Die Reallöhne verzeichnen mit vier Prozent Rückgang den stärksten Reallohnverlust für Beschäftigte seit 2008. Die Nominallöhne stiegen in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2022 um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während im Jahr 2020 insbesondere die Kurzarbeit zu einer negativen Entwicklung der Reallöhne beigetragen hatte, zehrte 2022 die hohe Inflation das nominale Lohnwachstum auf.

Die Stadt Köln mit dem Dom im Vordergrund und der Rheinbrücke im Hintergrund.

Immobilienpreise sinken in Großstädten flächendeckend

Trendwende bei Immobilienpreisen - Die gestiegenen Zinsen bedeuten für Familien mehr als 100.000 Euro weniger Budget beim Immobilienkauf. In 12 von 14 Großstädten sinken die Immobilienpreise von Bestandswohnungen gegenüber dem Vorquartal. Bereits den zweiten Rückgang von je 2 Prozent gibt es in München und Köln. Erstmals sind auch in Hamburg, Frankfurt und Stuttgart Rückgänge von 2-3 Prozent zu beobachten. Während die Preise in Berlin stagnieren, verzeichnet Hannover mit 4 Prozent den stärksten Preisrückgang der Großstädte. So lauten die Ergebnisse der siebten Ausgabe des immowelt Preiskompass für das dritte Quartal 2022.

Das Foto zeigt den Senior Partner Michael-Schlenk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Österreich.

KPMG Österreich erhöht Gehälter um 3.000 Euro

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von KPMG Österreich erhalten zum 1. Juli 2022 eine Gehaltserhöhung von 3.000 Euro. Es handelt sich dabei um eine Gehaltserhöhung ergänzend zum regulären Gehalts- und Prämienprozess. „Mit dieser Gehaltserhöhung würdigen wir das Engagement und die Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, hält Senior Partner Michael Schlenk fest.

Absolventen-Gehaltsreport-2018: Absolventenhut und fliegende Geldmünzen

Absolventen-Gehaltsreport 2018/19: Höhere Einstiegsgehälter bei WiWis

Wie im Vorjahr verdienen die Wirtschaftsingenieure bei den Absolventen der Wirtschaftswissenschaften mit 48.696 Euro im Schnitt am meisten. Sie legten im StepStone Gehaltsreport für Absolventen 2018/2019 damit um 458 Euro zu. Wirtschaftsinformatiker erhalten mit 45.566 Euro (2017: 45.449 Euro) und Absolventen der Wirtschaftswissenschaften, VWL und BWL und mit 43.033 Euro (2017: 42.265 Euro) ebenfalls etwas höhere Einstiegsgehälter.

Stepstone Gehaltsreport 2018: Das Bild zeigt zwei Lego-Männchen Frau und Mann im Anzug (Wirtschaftsingenieurin und Wirtschaftsinformatiker) vor einem Computer.

StepStone Gehaltsreport 2018: Wirtschaftsingenieure und Wirtschaftsinformatiker sind Topverdiener

Fachkräfte und Führungskräfte mit einem Studienabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik verdienen ausgezeichnet. Mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 70.231 Euro liegen die Wirtschaftsingenieur hinter Medizin und Jura auf Platz drei der zurzeit lukrativsten Studiengänge. Die Wirtschaftsinformatiker verdienen mit 69.482 Euro ähnlich gut und sind hinter den Ingenieuren auf Rang fünf im StepStone Gehaltsreport 2018. Mit einem Abschluss in BWL, VWL oder Wirtschaftswissenschaften sind die Gehälter als Key Account Manager mit 75.730 Euro und als Consultant mit 67.592 Euro am höchsten.