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Steuern: News & TippsESTE

Das Schreckensbild Steuererklärung

Wer sich selbstständig macht, ist häufig mit zahlreichen Auflagen, Eindrücken und Aufgaben beschäftigt, die in der ersten Zeit notwendig sind. Schnell ist dann das erste Jahr der Selbstständigkeit vergangen und man stellt mit Schrecken fest, dass die Steuererklärung gemacht werden muss.

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

Das Schreckensbild Steuererklärung
Wer sich selbstständig macht, ist häufig mit zahlreichen Auflagen, Eindrücken und Aufgaben beschäftigt, die in der ersten Zeit notwendig sind. Schnell ist dann das erste Jahr der Selbstständigkeit vergangen und man stellt mit Schrecken fest, dass die Steuererklärung gemacht werden muss.

Ende Mai spätestens abgeben
Bis Ende Mai hat man jedes Jahr Zeit, die Steuererklärung abzuliefern. Diesen Zeitpunkt sollte man nicht planlos an sich vorbeiziehen lassen, da sich sonst das Finanzamt melden und Strafzahlungen einfordern kann; auch Steuerschätzen sind möglich, die ebenfalls teuer werden können. Stellt man daher fest, dass die Zeit nicht ausreicht, pünktlich seine Steuererklärung abzugeben, sollte man eine Fristverlängerung beantragen.

Fristverlängerung möglich
Relativ unkompliziert funktioniert dies, indem man dem zuständigen Finanzamt einen Brief schreibt und mitteilt, dass man sich noch etwas Zeit erbittet. Die Angabe eines plausiblen Grundes macht beim Finanzamt einen guten Eindruck. Ist ausreichend Geld für einen Steuerberater vorhanden, kann man über diesen Weg eine sehr große Fristverlängerung erlangen: Erst am Ende des Folgejahres muss der Steuerberater die Erklärung einreichen. Allerdings sollte man bedenken, dass ein Steuerberater durchaus teuer werden kann – schon als Kleinunternehmer können für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EUR) mehrere hundert Euro fällig werden. Die Rechnung sollte man sich daher sorgfältig aufheben und im kommenden Jahr bei der Steuererklärung einreichen.

Ist der Gewinn nicht höher als 50.000 Euro und der Umsatz liegt unter 500.000 Euro, reicht es aus, eine EUR anzufertigen. Für die EUR muss man lediglich alle Zahlungsvorgänge angeben. Damit sind alle Betriebseinnahmen und –ausgaben gemeint, die getätigt wurden.

Büroausstattung abschreiben
Da die Ausgaben sich positiv auf die Steuerlast auswirken können, sollte man Quittungen und Rechnungen immer sorgfältig aufheben. In der Regel erledigt man die Schreibarbeiten heute an einem PC mit Drucker. Beide Produkte kann man von der Steuer absetzen; so kann man einen Brother Drucker als BGA abschreiben. Man hat hier die Möglichkeit, ihn im Jahr der Anschaffung direkt unter der Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) abzuschreiben oder die Betriebsausgaben auf die Nutzungsdauer zu verteilen.