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Steuern: News & TippsSelbstanzeige

Es wird ernst – Die Reform der Selbstanzeige rückt näher

Lange wurde diskutiert, geändert und verworfen. Nun scheinen die Neuerungen für die ab dem 1. Januar 2015 gültigen Änderungen zur Selbstanzeige bei steuerlichen Vergehen festzustehen. Zwar sind die Reformen noch nicht verabschiedet, doch die grundsätzlichen Änderungen scheinen klar. Ein Ausblick auf die Änderungen und eine Einschätzung betrachten den tatsächlichen Nutzen dieser Reform zur Selbstanzeige. Dazu wird zunächst die Notwendigkeit einer Änderung dargestellt.

Ein weißes Schild mit Pfeil nach rechts und der Aufschrift -Finanzamt-.

Die Selbstanzeige bleibt bestehen
Aus wirtschaftlicher Sicht ist und bleibt die Selbstanzeige bei steuerlichen Vergehen vorerst ein notwendiges Übel, welches sich so schnell nicht außer Kraft setzen lässt. Immerhin entgehen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund diverser steuerlicher Vergehen jedes Jahr Beträge in Milliardenhöhe. Je nach Medium werden Zahlen von bis zu 160 Milliarden Euro genannt, wie beispielsweise nrw.de berichtet. Um mit möglichst geringem Aufwand möglichst viel von diesem Geld wieder in die Staatskasse zu spülen, ist die Selbstanzeige das bisher einzig bekannte probate Mittel. Auch wenn die Selbstanzeige regelmäßig für großen Unmut bei der durchschnittlichen Bevölkerung sorgt, die ihre Steuern brav an den Fiskus abführt.

Angesichts der verschiedenen Fälle, die vor allem im letzten Jahr ausführlich in den Medien diskutiert wurden, sah sich die Bundesregierung nun aber dazu genötigt, umfassende Reformen durchzuführen. Dadurch wird die Selbstanzeige auf der einen Seite zwar wesentlich unattraktiver für Steuersünder, auf der anderen Seite erfolgt jetzt gleichzeitig aber auch eine gerechtere Behandlung. Der wesentliche Grund für die Änderungen dürfte jedoch der sein, dass Selbstanzeigen bei steuerlichen Vergehen zukünftig erheblich teurer werden. Auch wenn die Regierung in den letzten Kabinettssitzungen zwar bereits deutlich zurückgerudert ist und die neue Gesetzesvorlage im Vergleich zum ersten Entwurf stark entschärft hat, sind einige Veränderungen unausweichlich.

Die konkreten Änderungen im Überblick
Zunächst sollen die wichtigsten Änderungen der neuen Reform zur Selbstanzeige bei Steuervergehen kurz dargestellt und erläutert werden. Da die Gesetzesänderung noch nicht endgültig beschlossen ist, sind die Änderungen unter Vorbehalt zu betrachten. Wer sich konkret über die neusten Entwicklungen hinsichtlich des Gesetzgebungsprozesses und zukünftig möglicherweise noch auftauchenden Änderungen informieren möchte, kann unter http://www.steuerrecht-steuerstrafrecht.de/reform-selbstanzeige-aenderungen-verschaerfung.html einen Reformradar einsehen, der über alle neuen Ereignisse informiert.

Eine der wichtigsten und ziemlich sicheren Änderungen bezieht sich auf den Zeitraum für die Berichtigungspflicht. Dieser soll auf zehn Jahre ausgedehnt werden, was für die Steuerhinterzieher einen deutlichen finanziellen Mehraufwand bedeutet. Parallel dazu soll auch die Strafverfolgungsverjährung auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Weiterhin relevant sind neu auftauchende Zuschläge, die zukünftig gezahlt werden müssen, um die Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung für sich nutzen zu können. Lediglich Beträge unterhalb einer Grenze von 25.000 Euro sind dann noch zuschlagfrei. Die konkrete Höhe des Zuschlags wird abhängig von der hinterzogenen Summe sein und soll sich bis zu einer maximalen Höhe von 20 Prozent steigern.

Was bringt die Reform?
Die Reform bringt in allererster Linie mehr Geld in die Steuerkasse des Bundes. Zwar ist die Selbstanzeige gegenüber braven Steuerzahlern nach wie vor nicht wirklich gerecht, wird aber dennoch gerechter als vorher. Die Anhebung der Verjährungsfrist sowie die gesteigerte Höhe des Zuschlags dürften bei vielen Steuerzahlern für Genugtuung sorgen, auch wenn einige sich sicherlich eine verschärftere Reform gewünscht hätten. Insgesamt lässt sich aber festhalten, dass die Reformen zur Selbstanzeige auch für die Steuersünder selbst deutlich gerechter werden. Vor allem die gestaffelte Berechnung des Zuschlags dürfte in vielen Augen Zustimmung finden. Letztendlich ist die neue Form der Selbstanzeige jedoch für all diejenigen um einiges unattraktiver, die sich steuerliche Vergehen vorzuwerfen haben. Ob die Zahl der Selbstanzeigen dadurch steigen und mehr Geld in die Steuerkassen des Bundes spülen wird, bleibt demnach fraglich. So ist es sehr wahrscheinlich, dass die allgemeinen Fragen rund um das Thema Selbstanzeige, die sich schon Anfang des Jahres beispielsweise in der Diskussion im FOCUS nachlesen ließen, auch zukünftig nicht gänzlich geklärt sind.

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