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Steuern: News & TippsReisekosten

IHK-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“

Das Online-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart liefert einen kompakten Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei absetzen kann.

Ein Schild für die Business und First Class im Flughafen Münster/Osnabrück.

Lohnsteuer bei Dienstreisen: Steuerfreier Ersatz von Reisekosten
Es existiert ein steuerfreier Ersatz von Reisekosten, die der Arbeitgeber absetzen kann. Allerdings ergibt diese Möglichkeit keine Auskunft darüber, welche Kosten der Arbeitgeber arbeitsrechtlich ersetzen muss. Die arbeitsrechtlichen Regelungen dazu finden sich gegebenenfalls in Individualarbeitsverträgen, Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt.

Das Online-IHK-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ klärt zunächst den Begriff der Reisekosten, gefolgt von der Bezeichnung der Fahrtkosten. Anschließend wird auf die Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Inlandsreisen sowie Auslandsreisen eingegangen. Weitere Fragen zu Reisenebenkosten werden zum Schluss geklärt.

Gliederung Online-Merkblatt Steuerfreier Ersatz von Reisenebenkosten

  1. Begriff der Reisekosten
  2. Fahrtkosten
  3. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen
  4. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen
  5. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen
  6. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen
  7. Reisenebenkosten

Link zum IHK-Merkblatt
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Lohnsteuer/Steuerfreier_Ersatz_von_Reisekosten/676878