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Steuern: News & TippsRechtsformen

Gesellschafts- und steuerrechtliche Grundfragen der EU AG

Das Institut für Finanzen und Steuern der Universität Bonn untersucht in einer neuen Schrift die Vereinbarkeit des deutschen Konzern- und Steuerrechts mit der Verordnung zur Europäischen Aktiengesellschaft »Societas Europaea«.

Die Flagge der Europäischen Union flattert vor blauem Himmel bei Sonnenschein im Wind.

Gesellschafts- und steuerrechtliche Grundfragen der EU AG
Bonn, 13.07.2005 (idw) - Die Europäische Union hat Ende 2004 mit der »Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)« grenzüberschreitend tätigen Unternehmen eine neue supranationale Rechtsform zur Verfügung gestellt. Trotz ihrer Bezeichnung als »Europäische Aktiengesellschaft« (SE) steht damit den Unternehmen noch keine einheitliche Gesellschaftsform zur Verfügung. Der seither gültige Rechtsrahmen bietet lediglich ein »Skelett« an Vorschriften, das die Mitgliedstaaten mit eigenen nationalen Vorschriften ergänzen müssen, damit die SE überhaupt ins Leben treten kann. Vielfältige Regelungsaufträge und Wahlrechte gewähren dabei weitreichende Spielräume, so dass sich künftig 25 verschiedene SE-Typen in der EU entfalten können.

Das Institut für Finanzen und Steuern untersucht in einer neuen Schrift insbesondere die Vereinbarkeit des deutschen Konzern- und Steuerrechts mit der SE-Verordnung. Auch wenn der fragmentarische Charakter der Verordnung dem Wettbewerb der Rechtsordnungen in der EU noch großen Raum lässt, so kann das neu geschaffene Gemeinschaftsrecht doch als Experimentierfeld für Harmonisierungsbestrebungen dienen, zum Beispiel bei der Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage für grenzüberschreitend tätige Unternehmen oder der Annäherung der Körperschaftsteuersätze. Deutschland hat mit dem »Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)« bereits erste zentrale gesellschafts- und arbeitsrechtliche Regelungen getroffen, die das SE-Gemeinschaftsrecht ergänzen. Regeln für das Steuerrecht, die eine Etablierung einer SE in Deutschland erst möglich machen, sucht man im SEEG jedoch vergeblich.

Weitere Informationen
http://www.ifst2.de/publikationen/426/inhalt.html
http://www.ifst2.de/publikationen/426/