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Steuern: News & TippsVorsteuer

Vorsicht Steuerreform: Ab Juli droht Verlust des Vorsteuerabzugs

Neue Steuerrichtlinien führen zu gravierenden Änderungen bei der Ausstellung und Bearbeitung von Rechnungen.

Schriftzug mit dem Wort steuern.

Vorsicht Steuerreform: Ab Juli droht Verlust des Vorsteuerabzugs Freiburg, 22.06.2004 (ots) - Gemäß §14 Abs. 4 UstG müssen Rechnungen ab Juli unter anderem folgende Angaben enthalten:

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 100 EUR entfällt die Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Nach dem 30. Juni 2004 drohen bei Nichtbeachtung harte Konsequenzen. Dann läuft die von der Finanzverwaltung eingeräumte Kulanzfrist ab. Fehlt eine der erwähnten Angaben, kann der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug - in der Regel 16 Prozent - nicht geltend machen und muss die entsprechenden Mehrkosten tragen. Angesichts knapper Gewinnspannen stehen viele Unternehmen vor einer höchst riskanten Situation.

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