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Absetzbarkeit von Studienkosten: Erst Hü, jetzt Hott

Das vermeintliche Steuergeschenk, auf das sich viele Studierende aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom August 2011 gefreut haben, wird nun doch nicht kommen. Die Studienkosten werden auch in Zukunft nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin.

Rolf Dobischat - Fachgebiet Wirtschaftspädagogik

Absetzbarkeit von Studienkosten: Erst Hü, jetzt Hott
Berlin, 31.10.2011 (dsw) - Das vermeintliche Steuergeschenk, auf das sich viele Studierende aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom August 2011 gefreut haben, wird nun doch nicht kommen. Die Studienkosten werden auch in Zukunft nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin.

Der Bundestag beschließt morgen Donnerstag, den 27. Oktober 2011, das „Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“, das heute im Finanzausschuss des Bundestags von den Regierungsfraktionen bereits beschlossen wurde. Dadurch wird die steuerliche Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten auch für das Erststudium, wie sie das Urteil des Bundesfinanzhofs zuzulassen schien, wieder zurückgenommen - so die Bewertung des Deutschen Studentenwerks (DSW).

DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf Dobischat sagt: „Nach dem Hü durch den Bundesfinanzhof kommt jetzt das Hott durch die Bundesregierung. Das war politisch so zu erwarten. Dennoch hinterlässt das Ganze einen Nachgeschmack; man hätte den Studierenden gleich sagen können, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten so rasch und in dem großen Umfang nicht kommen würde.“

Auch der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Das DSW hält es aber für realistisch, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht über die Frage entscheiden wird, ob und wie Studienkosten steuerlich absetzbar sind.