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Steuern: News & TippsRente

Thema Rente: So funktioniert die Besteuerung

In Deutschland müssen Rentner unter bestimmten Voraussetzungen Steuern auf ihre Rente zahlen. Ob und wie viel an das Finanzamt zu zahlen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick dazu.

Die Worte RENTE und Steuern stehen auf einer Kreidetafel.

Der steuerfreie Grundfreibetrag
Rentenbezüge müssen nur dann versteuert werden, wenn sie den Grundfreibetrag für Rentner überschreiten. Im Jahr 2019 liegt der Freibetrag bei 9.168 Euro pro Person. Alles, was an Rente über diesem Betrag liegt, wird besteuert.
 

Die nachgelagerte Besteuerung und der Rentenfreibetrag
Eine besondere Regelung stellt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Sie wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes 2005 eingeführt und bedeutet: Während des Berufslebens wirken sich die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuermindernd aus, dafür fallen aber später Steuern auf die Rentenzahlungen an. Diese Art der Besteuerung wird schrittweise eingeführt. Wer zum Beispiel 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Die restlichen 50 Prozent bilden den Rentenfreibetrag. Seine Höhe bleibt dauerhaft gleich, also zum Beispiel auch bei einer Rentenerhöhung.

Der zu versteuernde Anteil der Rente erhöht sich seit 2005 pro Jahr um zwei Prozentpunkte, ab 2020 dann jedes Jahr um einen Prozentpunkt. Im gleichen Maße verringert sich der Rentenfreibetrag. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 müssen dann 100 Prozent der Rente versteuert werden.

Wer nicht genau weiß, ob er seine Rente versteuern muss oder nicht, kann entweder seinen Bankberater, einen unabhängigen Finanzberater oder einen Finanzdienstleister von MLP, tecis oder OVB zurate ziehen. Unternehmen wie tecis halten ihre Berater an, die verschiedenen Parameter genau zu prüfen, die für eine Besteuerung der Rente maßgeblich sind.
 

Die Steuererklärung
Ruheständler müssen immer dann eine Einkommensteuererklärung machen, wenn ihre gesamten Einkünfte höher als der jährliche Grundfreibetrag ausfallen. Ehepaaren steht dabei grundsätzlich der doppelte Freibetrag zu – das ist auch dann der Fall, wenn ein Partner mehr Einnahmen als der andere hat. In der Steuererklärung müssen alle Einnahmen aufgeführt werden.

Zu den Einnahmen insgesamt zählen:

Liegt die Summe dieser Einnahmen über dem Grundfreibetrag, wird die Rente besteuert und es kommt zu Abzügen.
 

Die möglichen Abschreibungen
Vom steuerpflichtigen Anteil ihrer Rente können Rentner in ihrer Steuererklärung Abschreibungen geltend machen. Zu ihnen gehören:

Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Zuerst werden die Bruttojahresrente und die weiteren Einkünfte des Rentners zusammengerechnet. Von diesem Gesamtbetrag an Einkommen werden sowohl der Grundfreibetrag als auch die Abschreibungen abgezogen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.