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Steuern: News & TippsUnternehmenssteuern

Unternehmenssteuerreform 2008 - Steuersenkungen für mehr Investitionen

Der Deutsche Bundestag hat die Unternehmenssteuerreform mit großer Mehrheit beschlossen. Im Zentrum der Reform steht eine Senkung der Steuerlast der Kapitalgesellschaften von knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent.

Schriftzug mit dem Wort steuern.

Unternehmenssteuerreform 2008 - Steuersenkungen für mehr Investitionen
Berlin, 30.05.2007 - Der Deutsche Bundestag hat die Unternehmenssteuerreform mit großer Mehrheit beschlossen. Im Zentrum der Reform steht eine Senkung der Steuerlast der Kapitalgesellschaften von knapp 39 auf unter 30 Prozent. Deutschland soll damit für Unternehmen als Investitionsstandort attraktiver werden. Der Bundesrat wird noch vor der Sommerpause abschließend über die Reform beraten. Sie soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Körperschaftssteuer
Ungefähr ein Fünftel der Firmen in Deutschland sind Kapitalgesellschaften - also Aktiengesellschaften und GmbHs. Sie zahlen derzeit auf ihre Gewinne Körperschaftssteuer (25 Prozent), Gewerbesteuer (im Durchschnitt 17 Prozent) und Solidaritätszuschlag. Nominal sind das 38,7 Prozent. Diese Belastung soll nun auf 29,83 Prozent sinken. Dafür wird die Körperschaftssteuer auf 15 Prozent reduziert.

Steuerersparnisse stehen damit für zusätzliche Investitionen in den Unternehmen zur Verfügung und machen den Investitionsstandort Deutschland attraktiver. Es gibt zudem weniger Anreize, in Deutschland erwirtschaftete Gewinne in das niedriger besteuernde Ausland zu verlagern. Damit können sich das Wachstum und die Beschäftigung erhöhen und am Ende zu mehr Steuereinnahmen führen. Das haben erfolgreiche Reformbeispiele im Ausland gezeigt. Mit der Absenkung der Steuerlast für Unternehmen gibt Deutschland die »rote Laterne« ab und erreicht einen Platz im europäischen Mittelfeld. Die Bundesrepublik hat für Kapitalgesellschaften derzeit die höchste Steuerbelastung in der EU.

 

Gewerbesteuer
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer kommt es zu einer deutlichen Vereinfachung. Die für die Berechnung maßgeblichen Elemente wie die Steuermesszahl und der Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer werden steuerentlastend angepasst. Im Gegenzug entfällt die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe. Gerade kleine Unternehmen werden durch die vereinfachte Systematik entlastet. Aufgrund der verbesserten Transparenz des Gewerbesteueranteils wird der Wettbewerb um attraktive Gewerbesteuerhebesätze gefördert.

Gewinnthesaurierung in Personengesellschaften
Den Personengesellschaften wird mit der neu geschaffenen Thesaurierungsrücklage erstmals ermöglicht, ihre steuerliche Belastung dem Niveau der Kapitalgesellschaften anzunähern. Ihre Gesellschafter werden regelmäßig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der inklusive Solidaritätszuschlag bis hin zu ca. 48 Prozent reichen kann, bisher ganz unabhängig von der Gewinnverwendung. Einbehaltene, also reinvestierte Gewinne werden künftig auf Antrag nur noch mit 28,25 Prozent besteuert. Später entnommene begünstigte Gewinne werden wie Dividenden mit 25 Prozent (Abgeltungssteuer) besteuert. Ziel ist eine Erleichterung der Innenfinanzierung.

Gegenfinanzierung und Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen
Zur Finanzierung dieser umfassenden Entlastungen sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Dabei sind alle Unternehmen von Änderungen bei den Abschreibungsbedingungen sowie bei der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer betroffen:     

Abschreibung

Investitionsabzugsbetrag
Kleinere und mittlere Firmen werden über eine verbesserte Ansparrücklage, also die Möglichkeit einer frühzeitigen steuerlichen Geltendmachung späterer Investitionen, entlastet. Für sie wird es künftig eine Förderung in Form eines »Investitionsabzugsbetrages« geben. Bei Anschaffung beweglicher Anlagegüter können danach bis zu 64 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu zwei Jahre vor der Investition und bis zu einer Gesamtinvestitionssumme von 200.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Alle Unternehmen mit Betriebsvermögen von bis zu 210.000 Euro oder Gewinnen von bis zu 100.000 Euro können diesen Investitionsabzugsbetrag nutzen.

Mantelkaufregelung
Weitere Änderungen gibt es beim Kauf von »Firmenmänteln«. Hierbei geht es regelmäßig um Gesellschaften, deren Wert weniger auf dem aktiven Geschäft als vor allem auf steuerlich relevantem Verlustpotenzial beruht. So werden häufig bereits insolvente Unternehmen gekauft, um Steuern zu sparen. Die bisherige Beschränkung bei der Geltendmachung von steuerlichen Verlustvorträgen (Mantelkaufregelung) wurde so verändert, dass künftig Anteilserwerbe ab 25 Prozent zu einem teilweisen, ab 50 Prozent zu einem vollständigen Verlustabzugsverbot führen.

Funktionsverlagerungen
Aufwendung für die immateriellen Werte wie z.B. für Forschung und Entwicklung werden bisher in erheblichem Umfang im Inland steuerwirksam geltend gemacht, um anschließend durch Übertragung auf ausländische verbundene Unternehmen dort mit hohen Gewinnen verwertet zu werden. Durch die Besteuerung der abfließenden »stillen Reserven« (Differenz zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem Buchwert) bei Verlagerung ins Ausland soll die Übertragung immaterieller Werte in Deutschland angemessen versteuert werden.

Kapitalerträge

Weitere Informationen
Video-Podcast der Bundeskanzlerin zur Unternehmenssteuerreform

Quellen