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Auslands-BaföG

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Prinzessin Lea

Auslands-BaföG

Hallo :-)

bis wann kann man Auslands-BaföG beantragen?
Gibt es eine Altersgrenze bzw. Semesteranzahl, die nicht überschritten werden darf?

Danke schon mal für Eure Antworten!!!

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WiWi Gast

Re: Auslands-BaföG

Hi Prinzessin,

ich war damals etwas knapp dran und habe den antrag erst ein paar tage vor meiner abreise losgeschickt. das geld bekommt man dann natürlich auch nicht sofort sondern erst entsprechen später. unterlagen die fehlen kann man nachreichen. die war bei mir sehr flexibel. ich glaube den eigentlichen antrag habe ich zur fristwarunf sogar erstmal formlos geschickt oder nur so'n ich beantrage xy formblatt. weiss nicht mehr genau. am besten direkt zum bafoeg amt hingehn oder anrufen. da gibts doch extra so'ne bafoeg hotline.

ups, jetzt scheint mir gerade, mit "bis wann" hast du nicht den zeitpunkt der antragstellung sondern das ALTER gemeint?!

&"$%= na egal, raus damit :-)

ciao

der Nino

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Prinzessin Lea

Re: Auslands-BaföG

@ Nino

Genau, ich möchte gerne wissen, ob ich Auslands-BaföG bekomme, wenn ich bereits die Regelstudienzeit überschritten habe. Und ob es bezüglich des Alters auch eine Beschränkung gibt...

Aber trotzdem danke, dass Du so schnell geantwortet hast! :-)

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WiWi Gast

Re: Auslands-BaföG

nein, wenn die Regelstudienzeit überschritten ist, dann hast du keine Chance. Aber vielleicht kannst du nachträglich ein Urlaubssemester beantragen ?

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Prinzessin Lea

Re: Auslands-BaföG

Ich habe bereits einen gute Auskunft bezüglich meiner Frage bekommen:

Auslands-)förderung wird in der Regel nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer (entspricht im allgemeinen der Regelstudienzeit) gewährt. Nach Ablauf der Förderungshöchstdauer kann ein Anspruch allenfalls bei Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 15 Abs.3 BAföG bestehen . Dies setzt einen Zeitverlust, einen förderungsrechtlich anzuerkennenden Grund, der den Zeitverlust rechtfertigt, und den Abschluss der Ausbildung innerhalb der Verlängerungsdauer oder die Zulassung zur Prüfung während der Verlängerungsdauer und den Abschluss innerhalb weiterer 12 Monate voraus. I.d.R. sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Alternativfinanzierung eines Auslandsaufenthaltes geht aber auch über einen sog. Bildungskredit. Informationen dazu unter www.bundesverwaltungsamt.de

Wie kann ich nachträglich einen Urlaubssemester beantragen? Kannst Du mir genaue Voraussetzungen nennen?

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WiWi Gast

Re: Auslands-BaföG

Beipiele dafür Verlängerungsgründe sind Krankheit, Kinder, Mitarbeit in der Fachschaft etc. Grundsätzlich kann man auch nach der Regelstudienzeit noch die bisherige Fördersumme als Darlehn bekommen. Geht glaube ich aber nur für ein Jahr oder Semester und muss nachher komplett zurückgezahlt werden.

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Prinzessin Lea

Re: Auslands-BaföG

Bei mir lieg ein besonderer Fall vor, daher werde ich versuchen die Förderungsdauer zu verlängern. Hat da einer von Euch Erfahung mit der Verlängerung der Förderungsdauer gemacht?

Da ich lediglich mit abgeschlossener Fachhochschulreife an der Gesamthochschule Duisburg anfing zu studieren, musste ich Brückenkurse in Deutsch, Mathematik und Englisch bis zum Vordiplom absolvieren. Die Brückenkurse sind zum Erwerb des Diplom II vorausgesetzt und werden während des Besuchs der Hochschule erworben. Aufgrund der Zusätzlichen Belastung hat sich meine Studiendauer bis zum Vordiplom verlängert. Daher würde ich gerne wissen, ob sich dadurch auch meine Förderungshöchstdauer verlängert und somit die Zeit auf die Förderungshöchstdauer angerechnet wird?

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WiWi Gast

Re: Auslands-BaföG

sorry, das gleiche Problem hatte ich auch mal.Man hat mir erklärt, dass man die Föderungshöchstdauer NICHT verlängern kann, weil sie mit deiner Semesteranzahl festgelegt ist. Das sind also im Normalfall 9 oder 10 Semester, also die Regelstudienzeit. Wenn du danach aus irgendwelchen Gründen noch Förderung erhalten solltest, dann geht das über die Förderungshöchstdauer hinaus. Aber die Zeit wird nicht verlängert.

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