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StipendienAufstiegsstipendium

Aufstiegsstipendium - Hochschulstipendien für berufserfahrene Begabte ohne Abitur

Mit dem Aufstiegsstipendium des Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Das Aufstiegsstipendium gibt beruflich besonders begabten Menschen einen zusätzlichen Anreiz, auch ohne Abitur ein Studium aufzunehmen.

Karriereleiter

Aufstiegsstipendium - Hochschulstipendien für berufserfahrene Begabte ohne Abitur
Das Aufstiegsstipendium ist ein Element der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung »Aufstieg durch Bildung«. Es richtet sich an Frauen und Männer mit Berufserfahrung, die in Ausbildung und Beruf besonders talentiert sind. Die Hochschulstipendien sollen einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums geben und damit die beruflichen Aufstiegschancen für begabte Fachkräfte verbessern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung befördert durch die Aufstiegsstipendien die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.

Gefördert werden können Personen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. Besonders erfolgreich bedeutet:

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen. Das Aufstiegsstipendium gewährt nicht den Zugang zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, richtet sich aber insbesondere an diejenigen, die ihre Zugangsberechtigung nach der Ausbildung (z. B. durch eine Begabtenprüfung oder Eignungsprüfung, Fortbildung oder Berufspraxis) erlangen. Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits vor oder neben der Berufsausbildung erworben haben, können sich aber gleichermaßen bewerben.

Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Ein Vollzeitstudium lässt in der Regel keine weitere Berufstätigkeit zu. Die Förderung erfolgt deshalb als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro für Maßnahmenkosten erhalten.

Neun Monate nach Start der Aufstiegsstipendien wurden in den ersten beiden Auswahlrunden bereits 4.000 Bewerbungen um eine Studienförderung eingereicht. Das Programm wurde daher für das Jahr 2009 um rund 500 Stipendien aufgestockt. Eine Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium ist im Internet bis zum 10. Juli 2010 möglich.

http://www.bmbf.de/aufstiegsstipendium

  

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