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Stipendien für einkommensschwache Studierende

Das Reemtsma Begabtenförderungswerk bietet Stipendien für einkommensschwache Studierende. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2014/2015 endet am 31. Juli 2014.

Ein Mann und eine Frau stehen hintereinander und umarmen sich.

Stipendien für einkommensschwache Studierende
Das Reemtma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an begabte Studenten, deren Familien ihr Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können. Für eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk können sich Studierende aller Fachrichtungen an einer deutschen Fachhochschule oder Universität ab dem 1. Fachsemester bewerben. Eine Bewerbung ist nur vor dem 30. Lebensjahr möglich. Das monatliche Einkommen der Eltern darf 3.825 brutto nicht übersteigen. Studenten erhalten eine monatliche Förderung von 155 Euro. Studenten mit abgeschlossener Berufsausbildung werden mit 130 Euro gefördert. Neben den schulischen und universitären Leistungen der Bewerber sind die besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung sowie die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten ausschlaggebend für die Bewilligung der Förderung. Weitere Kriterien wie beispielsweise soziales Engagement fließen in die Beurteilung des Bewerbers mit ein. Die einzelnen Kriterien werden von der Auswahlkommission bewertet.

Bewerbung
Interessenten senden zunächst ein Motivationsschreiben. In dem Schreiben sollte die Motivation für das Studium, das Fachsemester und das Alter angegeben werden, und wie die Bewerberin oder der Bewerber vom Reemtsma Begabtenförderungswerk erfahren haben. Außerdem sind Notennachweise erwünscht: in jedem Fall ein Zeugnis der Oberstufe beziehungsweise der Nachweis der Hochschulreife und, falls vorhanden, weitere Leistungsnachweise und die Ergebnisse der Zwischenprüfung.

Anschrift
Reemtsma Begabtenförderungswerk
Max-Born-Straße 4
22761 Hamburg

Per E-Mail:
info@begabtenfoerderungswerk.de

Die Bewerbungsfrist zu einem Sommersemester ist jeweils der 31. Januar des gleichen Jahres, die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester ist der 31. Juli des gleichen Jahres. Bewerbungen können nur in den zwei Monaten vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Bewerbungen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, werden nicht berücksichtigt.

http://www.begabtenfoerderungswerk.de/stipendium

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