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Studentenjob & FinanzenBAföG

333.000 Studierende erhalten BAföG-Förderung

Das Bundeskabinett hat den 18. Bericht zum BAföG verabschiedet, der die Entwicklung der Ausbildungsförderung in dem Zeitraum 2005 bis 2008 analysiert. Zugleich erhöhten sich die durchschnittlichen monatlichen Fördersätze von 375 auf 398 Euro monatlich.

333.000 Studierende erhalten BAföG-Förderung
Berlin, 20.01.2010 (bmbf) - Das Bundeskabinett hat den 18. Bericht zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verabschiedet, der die Entwicklung der Ausbildungsförderung in dem Zeitraum 2005 bis 2008 analysiert. Nachdem die Zahl der Geförderten in den Jahren 2006 und 2007 gesunken war, stieg sie im Jahr 2008 auf insgesamt 333.000 an. Zugleich erhöhten sich die durchschnittlichen monatlichen Fördersätze von 375 auf 398 Euro monatlich. Auch der Anteil weiblicher BAföG-Empfänger, der bei Studierenden zuletzt 54 Prozent und bei Schülern sogar 62 Prozent betrug, hat sich vergrößert. Grund für diesen Wandel ist das 22. BAföG-Änderungsgesetz, das zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist.

Bundesbildungsministerin Schavan sagte dazu am Mittwoch in Berlin: »Die Zahlen belegen eine Trendwende, die wir mit der erheblichen Anhebung der Bedarfssätze wie der Freibeträge erreicht haben. Zudem haben wir durch strukturelle Maßnahmen deutliche Verbesserungen herbeigeführt. Dies gilt für die Auslandsförderung, die Förderung von Auszubildenden ausländischer Staatsangehörigkeit oder für Förderbedürftige mit Kindern.«

So wurden im Jahr 2008 mehr als 28.000 Auszubildende im Ausland gefördert; dies bedeutet einen Anstieg von über 43 Prozent gegenüber 2005. Zudem wurden mit fast 47.000 Auszubildenden ausländischer Staatsangehörigkeit rund elf Prozent mehr Ausländer gefördert als noch 2005. Den neuen Kinderbetreuungszuschlag haben knapp 30.000 Geförderte mit eigenen betreuungsbedürftigen Kindern bezogen.

Um diese positive Entwicklung weiter voran zu treiben, kündigte Schavan die Vorlage eines Gesetzentwurfs mit erneuten Anpassungen der BAföG-Sätze für den Herbst dieses Jahres an. Dabei sollen die Freibeträge um weitere drei Prozent die Bedarfssätze um zwei Prozent und angehoben werden. Darüber hinaus sind unter anderem folgende strukturelle Änderungen vorgesehen: Wurde bislang nur bis zum 30 Lebensjahr gefördert, so soll das Eintrittsalter für den Beginn eines Masterstudiums künftig auf 35 Jahre angehoben werden. Damit sollen die Studierenden ermutigt werden, den frühen berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss für den Berufseinstieg zu nutzen, ohne sogleich die Chance auf Förderung eines später aufgenommenen Masterstudiums zu verlieren. Zudem soll künftig der Nachweis von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) auch für das Ausbildungsförderungsrecht genügen. Dadurch wird das bisherige Leistungsnachweisverfahren erheblich vereinfacht.

Die Förderung wird auch nach einem Fachrichtungswechsel verlässlich bleiben und so volle Planungssicherheit auch denjenigen bieten, die ihre ursprüngliche Ausbildungsentscheidung rechtzeitig korrigieren. Künftig soll beim erstmaligen Fachrichtungswechsel durchgängig mit hälftigem Zuschuss und hälftigem Staatsdarlehen gefördert werden. Bislang wird zum Förderungsende hin für die Dauer der aus dem früheren Studium nicht angerechneten Semester auf Bankdarlehen zurückgegriffen.

Um die individuelle Entscheidung für die Familien- und Ausbildungsplanung zu erleichtern, wird für ein Hinausschieben der Altersgrenze wegen Kindererziehungszeiten auf die hierfür bisher geforderte Maximaldauer von drei Jahren zwischen Abitur und Studienbeginn oder Beginn der Kindererziehung (Orientierungszeit) verzichtet. Mit dem neuen Gesetz soll die Förderungsmöglichkeit auch denjenigen erhalten bleiben, die erst kurz vor Erreichen der BAföG-Altersgrenze ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne zuvor bereits eine förderungsfähige Ausbildung aufgenommen zu haben. 

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