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Studentenjob & FinanzenBAföG

BAföG-Reform geht in die richtige Richtung

Das Deutsches Studentenwerk begrüßt die zum Wintersemester 2016/17 angekündigte BAföG-Reform mit Verbesserungen bei den Bedarfssätzen, Freibeträgen und Zuverdienstgrenzen, Vermögensfreibeträgen, Abschlagszahlungen, Kinderbetreuungszuschlägen für Studierende mit Kind und einem verbesserten Übergang vom Bachelor zum Master.

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BAföG-Reform geht in die richtige Richtung
Berlin, 29.07.2014 (dsw) - Das Deutsche Studentenwerk begrüßt die heutige Vorstellung von Eckpunkten für eine BAföG-Novelle durch Bundesbildungsministerin Johanna Wanka und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Hubertus Heil (SPD) und Michael Kretschmer (CDU/CSU). „Dies sind Schritte in die richtige Richtung und wir sehen viele unserer langjährigen Forderungen aufgenommen“, erklärte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, heute dazu in Berlin.

Für die rund 440.000 Studierenden und 190.000 Schüler/innen, die BAföG beziehen, soll das BAföG in verschiedenen Punkten verbessert werden. „Die wichtigste Nachricht ist sicher die geplante Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze um 7 Prozent zum Wintersemester 2016/17“, so Achim Meyer auf der Heyde.

„Aber eine fließende Förderung beim Übergang vom Bachelor in den Master, die Anpassung der Hinzuverdienstgrenze an die Minijobregelung, die Erhöhung der Abschlagszahlungen beim Erstantrag oder die Erhöhung der Vermögensbeiträge bilden die heutige Lebenswirklichkeit der Studierenden mehr ab. Zudem sind sie Schritte einer Entbürokratisierung. Ebenso erleichtert die Anhebung der Kinderbetreuungspauschale Studierenden mit Kind das Studium“, so Achim Meyer auf der Heyde weiter.

Kritisch sieht der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks dagegen die Erhöhung der BAföG-Wohnbedarfs-Pauschale: „Eine Erhöhung um 26 Euro deckt vielerorts nicht ansatzweise den Bedarf. Sie helfen individuell den BAföG-Empfängern, aber nicht der weitaus größeren Zahl der nicht vom BAföG profitierenden Studierenden. Sozialleistungen können eine unzureichende Förderung im sozialen Wohnungs- und Wohnheimbau nicht ausgleichen. Besser wäre es, wenn Bund und Länder sich endlich zu einer konzertierten Aktion zusammenfänden und den Ausbau der seit langem benötigten Wohnheimplätze bezuschussen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich im Artikel 104b der Verfassung: Die Wohnungsmärkte sind vielerorts seit langem unausgeglichen, worunter vor allem alle Studierende, nicht nur BAföG-Empfänger und einkommensschwache Haushalte leiden.“ Achim Meyer auf der Heyde weiter: „Die Lösung kann allerdings nicht Aufgabe der Bundesbildungsministerin alleine sein, hier ist die Bundesregierung insgesamt gefordert. Zumal jetzt getätigte Investitionen in Studentenwohnheime den Bundeshaushalt bei der BAföG-Wohnbedarf-Pauschale dauerhaft entlasten.“