DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Studentenjob & FinanzenBAföG

BAföG: Was in die Steuererklärung muss

Höheres BAföG und mehr BAföG-Empfänger: Viele Studierende erhalten ab dem Wintersemester 2022/2023 mehr BAföG. Der BAföG-Höchstsatz steigt um fast neun Prozent von 861 Euro auf 934 Euro. Zudem wird die Einkommensfreigrenze für Eltern um mehr als 20 Prozent auf ein Nettogehalt von 2.415 Euro angehoben. Wer BAföG bezieht, muss dies in der Steuererklärung in der Regel nicht angeben – die einzige Ausnahme sind Zuschüsse.

Angaben zum Bafoeg in der Steuererklärung von Studenten.

BAföG: Was in die Steuererklärung muss
Neustadt a.d. Weinstraße, 19.09.2022 (VLH) - Das Kürzel BAföG steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz" und bezeichnet die finanzielle, zinsfreie Förderung für Schüler/innen und Studierende aus einkommensschwachen Familien. Im Juli 2022 wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit planmäßig in Kraft. So steigt der Förderungshöchstsatz ab dem Wintersemester, das im Oktober 2022 beginnt, um fast neun Prozent von 861 Euro auf 934 Euro.

Die Einkommensfreigrenze für Eltern wird um mehr als 20 Prozent angehoben, nämlich von 2.000 Euro auf 2.415 Euro (Netto). Und auch der Vermögensfreibetrag sowie die Altersgrenze für Studierende werden angehoben. Die wichtigsten Änderungen der BAföG-Reform hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammengestellt: BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen - BMBF.

Wie viel BAföG Schülern oder Studenten zusteht, hängt von etlichen Faktoren ab.

Weitere Informationen vom Studentenwerk
BAföG berechnen
 

1. Lebensunterhalt, Aufstiegs-BAföG, Bildungsdarlehen: Das muss nicht in die Steuererklärung
Wer als Student/in oder Schüler/in BAföG erhält, bekommt damit in der Regel einen steuerfreien Bezug – und der muss nicht in die Steuererklärung eingetragen werden. Denn dieses Geld dient hauptsächlich der Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts.

Ähnliches gilt für das Aufstiegs-BAföG (früher "Meister-BAföG"): Damit unterstützt der Staat sogenannte berufliche Aufstiegsfortbildungen, beispielsweise Meisterkurse – und zwar unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. Auch das Geld aus dem Aufstiegs-BAföG muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Konkret geht es um bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Seit 1. August 2020 fließen laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dabei 50 Prozent der Kosten als Zuschuss und müssen somit nicht zurückgezahlt werden. Für den Rest der Fördersumme ist ein zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank möglich, von dem bei bestandener Prüfung ebenfalls 50 Prozent erlassen werden können. Und für das Geld aus einem Bildungsdarlehen, das zurückzuzahlen ist, gilt: Es muss ebenfalls nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Weitere Informationen dazu: Wie wird gefördert?
BMBF Aufstiegs-BAföG
 

Gut zu wissen:
Sämtliche Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungskosten, die beispielsweise eine Studentin mit ihrem Bildungskredit bezahlt, kann sie von der Steuer absetzen – egal von wem sie das Darlehen erhält. Ganz wichtig dabei: Die Kosten bei der ersten Ausbildung – also dem ersten Studium oder der ersten Lehre – zählen als Sonderausgaben und bringen so gut wie keine Steuervorteile, außer die Studentin hat steuerpflichtiges Einkommen (zum Beispiel durch einen Nebenjob).

Anders ist das, wenn sie ihre zweite Ausbildung macht, denn dann kann sie all ihre Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen.

Auch die Zinsen für ein Darlehen kann die Studentin absetzen, falls sie beispielsweise ein Studiendarlehen bei einer Bank hat. Das gilt auch dann, wenn sie das Darlehen erst nach ihrem Abschluss zurückzahlt. Und auch hier gilt: Ist es die erste Ausbildung, gelten die Kosten als Sonderausgaben, bei der zweiten Ausbildung als Werbungskosten.
 

Wichtig:
Die Tilgungsraten für einen Bildungskredit sind steuerlich nicht absetzbar – weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt auch für ein BAföG-Darlehen, wie der Bundesfinanzhof im Februar 2008 entschied (Aktenzeichen VI R 41/05).
 

2. Zuschüsse müssen in die Steuererklärung
Erhält beispielsweise ein Lehrling von einer Stiftung Büchergeld oder zahlt mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG einen Teil seiner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, muss er diese Zuschüsse in der Steuererklärung mit seinen Kosten verrechnen. Das gilt grundsätzlich für alle Zuschüsse, die explizit für die eigenen Aus- oder Fortbildungskosten gewährt werden und nicht zurückgezahlt werden müssen.

Eine Ausnahme gilt in Bayern: Jeder, der sich dort erfolgreich zum Meister weiterbilden lässt, erhält von der Landesregierung einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro. Für Prüflinge, die das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2018 erhalten, beträgt der Meisterbonus sogar 2.000 Euro. Dieser Bonus ist nicht einkommensteuerpflichtig und muss nicht mit den Kosten verrechnet werden.
 

Tipp:
Der Lehrling erstellt eine Tabelle, in der er zunächst seine Aus- oder Fortbildungskosten innerhalb eines Jahres auflistet und addiert. Von dieser Summe zieht er anschließend alle Bildungszuschüsse ab. Zum Beispiel:

Das Ergebnis trägt er je nach Ausbildungsart in seiner Steuererklärung ein. Das heißt: Entweder in der Anlage Sonderausgaben (Stichwort: Berufsausbildungskosten) oder in Anlage N als Werbungskosten (Stichwort: Fortbildungskosten).
 

Übrigens:
Wie Interessenten einen Antrag auf BAföG stellen können, darüber informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Internetseite.
https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/antrag-stellen_node.html

 

Download [PDF, 8 Seiten - 320 KB]
Das BAföG - Informationen für Studierende

Im Forum zu BAföG

4 Kommentare

Bafög Ü30

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024: Bafög gibt es bis 45 Jahr, seit August 2022. Die Vorraussetzungen sind unterschiedlich. Das Kriterium Ü30 reicht beispielsweise heute aus. Fü ...

1 Kommentare

Bafög Ü30

Psycho

gs ab dem 5 Semester einen lukrativen

14 Kommentare

Kann ich als Werkstudent so viel nur arbeiten, dass ich Baföggrenze von 520€ im Monat nicht übersteige

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 04.03.2024: Bei mir ist das schon ein paar Jahre her aber ich war da nicht so genau, ich habe einfach immer angekreuzt, dass ich unter dieser Grenze liege und fertig ...

1 Kommentare

Kostengeld vor dem Bafög-Antrag ein Problem?

WiWi Gast

Hallo zusammen, ich werde im September anfangen zu studieren und hab vor Bafög zu beantragen. Ich habe soeben meine Ausbildung abgeschlossen und bekomme nun somit volles Gehalt ausgezahlt. Aus de ...

2 Kommentare

Bafög Anerkennung von Masterabschluss vom Studiengang in Italien für die Förderung

Ceterum censeo

Hilf mir doch bitte kurz auf die Sprünge, wo hier ein Dissens besteht. Der genannte Studiengang ist - so wie ich das sehe - als A3 eingestuft. Bei einem 1-Jahres-Master nicht ungewöhnlich. Was möchtes ...

2 Kommentare

Elternunabhängiges Bafög nach Abitur und Ausbildung

WiWi Gast

Keine Chance. Du muss mindestens 2 Jahre der 3 Jahre in deinem Beruf noch arbeiten, um dannelternunabhängiges Bafög zu erhalten. Deine Erstausbildung hat da nichts mit zu tun. Deine Eltern sind dir ge ...

1 Kommentare

Bafög: Mehrverdienst meldepflichtig, wenn Werbungskosten höher?

WiWi Gast

Hi, ich bin aktuell ein wenig über dem Freibetrag von 5400€, habe allerdings auch Werbungskosten (in ausreichender Höhe auch schon in der Steuererklärung vom Finanzamt abgesegnet), die weit über 10 ...

Artikel kommentieren

Als WiWi Gast oder Login

Zum Thema BAföG

Fotoauschnitt von einem BaföG-Bescheid für das neue Studiensemester vom Studentenwerk.

BAföG-Erhöhung: Studenten-BAföG steigt auf 735 Euro, BAföG-Freibeträge erhöht

Studenten erhalten sieben Prozent mehr BAföG. Für Studenten mit eigener Wohnung, steigt der monatliche BAföG-Höchstsatz sogar um 9,7 Prozent von 670 auf 735 Euro. Das gilt für FH-Studenten ab September und für Uni-Studenten ab Oktober 2016. Der Einkommensfreibetrag beträgt für BAföG-Empfänger dann 450 Euro. Einkünfte aus Nebenjobs werden bis zu dieser Höhe nicht auf das BAföG angerechnet. Die Vermögensfreibeträge werden für Studenten von 5.200 auf 7.500 Euro erhöht.

Weiteres zum Thema Studentenjob & Finanzen

Screenshot Homepage Unicum Lebenskostenrechner

Lebenshaltungskosten-Rechner für Studenten

Der neue Lebenshaltungskostenrechner bei Unicum.de informiert darüber, wie tief man in einzelnen Uni-Städten monatlich in die Tasche greifen muss - und ob vielleicht ein Ortswechsel sinnvoll wäre.

Ein im Schneidersitz sitzender Mann mit Brille auf einem Gitter hält eine Handy in der Hand und neben ihm steht eine Tasche.

Studentenjob 4.0: Das Jobben per App

Der Studentenjob per App ist da. Energiediscounter eprimo ermöglicht Studenten mit seiner nerdoo-App eine neue Art von Nebenjob. Mit der Wechsel-App für Stromanbieter werden Studierende zu Stromtarif-Beratern und Studienkollegen zu Neukunden. Der "Studentenjob 4.0" bringt bei jedem Wechsel in einen Stromtarif von eprimo 50 Euro Vermittlerprovision. Hinzu kommt eine vom neuen Stromtarif abhängige Wechselprämie von bis zu 250 Euro und je nach PLZ und Verbrauch auch mehr. Wie funktioniert die nerdoo-App und was müssen Studenten beim Jobben per App beachten?

Screenshot Homepage der-mindestlohn-wirkt.de

der-mindestlohn-kommt.de - BMAS-Portal zum Mindestlohn-Gesetz

Mit dem Mindestlohn-Gesetz hat der Deutsche Bundestag den Weg für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Auf der Seite www.der-mindestlohn-kommt.de informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn.

Screenshot Homepage haushaltsjob-boerse.de

Haushaltsjob-Börse.de - Minijobs-Angebote in Privathaushalten

Über die neue Internetplattform »Haushaltsjob-Börse.de« der Minijob-Zentrale können Minijobs in Privathaushalten kostenlos angeboten und gefunden werden. Mit der kostenlosen Stellenbörse für Minijobs sollen suchende Haushalte und Beschäftigte besser zueinander finden können.

Konten für Studenten

Für Studenten existiert eine Reihe gebührenfreier Girokonten. Die Konditionen der einzelnen Anbieter können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Auch wenn auf den ersten Blick alle Banken mit einem kostenlosen Konto für Studenten werben, lohnt sich ein genauer Vergleich. Dazu bietet auch das Internet mehrere Möglichkeiten an.

Zwei Visakarte hintereinander.

Kostenlose Girokonten für Studenten

Das Studium ist im Allgemeinen eine Zeit, in der viele Studenten sorgsam mit ihrem Geld haushalten müssen. Bei vielen Studiengängen bleibt nur wenig Zeit, um nebenbei noch zu jobben, sodass ein sparsames Leben notwendig ist. Oft vernachlässigen Studenten dabei die Kosten für ihr Girokonto. Hier gibt es deutliche Unterschiede bei den verschiedenen Banken, weswegen es sich durchaus lohnt, die Entscheidung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Screenshot Homepage jobruf.de

Studentenjob-Vermittlung »JOBRUF«

Die Studentenjob-Vermittlung JOBRUF vermittelt qualifizierte studentische Aushilfen an Unternehmen und Privathaushalte. Der gesamte Service von JOBRUF ist für Studenten kostenfrei. 

Beliebtes zum Thema Studium

Das neue WiWi-Stipendium von e-fellows.net bietet eine finanzielle Unterstützung von 600 Euro für ein Semester.

Wiwi-Stipendium von e-fellows.net

e-fellows.net bietet in Zusammenarbeit mit Unternehmen und WiWi-TReFF.de ein Stipendium für Studierende der Wirtschaftswissenschaften an. Das Wiwi-Stipendium beinhaltet Geldstipendien über 600 Euro für ein Semester. Im Sommersemester 2024 können sich Wirtschaftsstudierende bis zum 12. Mai 2024 bewerben und für das Wintersemester 2024/2025 voraussichtlich ab November 2024.

Cover Handbuch Studienerfolg

E-Book: Handbuch Studienerfolg

Von 100 Studierenden verlassen 28 ihre Hochschule ohne Abschluss. Wie können Hochschulen Studierende erfolgreich zum Abschluss führen? Das Handbuch Studienerfolg, das der Stifterverband heute veröffentlicht, stellt Konzepte vor, wie dies gelingen kann.

Campus der Universität von Oxford in England.

KI-Forschung: Blackstone-CEO spendet Eliteuni Oxford 170 Millionen Euro

Die Eliteuniversität Oxford erhält vom US-Milliardär und Blackstone-CEO Stephen A. Schwarzman eine Rekordspende von fast 170 Millionen Euro. Die Universität Oxford kündigt damit beispiellose Investitionen in die Geisteswissenschaften und ein Institut für Ethik in der Künstlichen Itelligenz (KI) an. Um interdisziplinärer zu forschen, werden die Fachbereiche Geschichte, Linguistik, Philologie und Phonetik, Sprachen, Musik, Philosophie, Theologie und Religion zusammen untergebracht.

Weg durch einen Tunnel in China: Die Studienstiftung des deutschen Volkes vergibt 2019/2020 zehn Stipendien für einen Aufenthalt in China.

Zehn Stipendien für ein Studienjahr in China

Die Studienstiftung des deutschen Volkes vergibt in Kooperation mit der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung auch in diesem Jahr wieder zehn Stipendien für einen Aufenthalt in China. Die finanzielle Förderung umfasst ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.000 Euro, sowie Vorbereitungs- und Reisekostenpauschalen. Bewerbungsfrist für den Jahrgang 2020/2021 ist der 30. April 2019.

Osteuropa-Stipendien der Studienstiftung: Nachtaufnahme vom Krantor in Danzig

Studienstiftung: Stipendienprogramm Osteuropa

Die Studienstiftung vergibt im Jahr 2019 bis zu neun Vollstipendien für Studienaufenthalte in Osteuropa. Gefördert werden Aufenthalte in den Ländern Osteuropas, Mittelost- und Südosteuropas beziehungsweise des postsowjetischen Raums, die mindestens sieben Monate und längstens vier Semester dauern. Das Stipendium im Rahmen des Programms „Metropolen in Osteuropa“ ermöglicht Forschungsaufenthalte oder Studienaufenthalte. Bewerbungsschluss ist der 1. März 2019.

Barmer-Arztreport 2018: Depressiver Student in einem Hörsaal

Studienstress durch Leistungsdruck: Fast 500.000 Studierende sind psychisch krank

Jeden sechsten Studierenden macht das Studium psychisch krank. Rund 470.000 Studentinnen und Studenten leiden bereits unter dem steigen Zeit- und Leistungsdruck im Studium. Zudem belasten finanzielle Sorgen und Zukunftsängste die angehenden Akademiker. Das Risiko an einer Depression zu erkranken, steigt bei Studierenden mit zunehmendem Alter deutlich an, wie der aktuelle Arztreport 2018 der Barmer Krankenkasse zeigt.

studienabbruch-und-dann.de - Portal für Zweifler und Studienabbrecher

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Onlineportal »studienabbruch-und-dann.de« gestartet. Das Portal informiert Studienzweifler und Studienabbrecher über Wege und zielgerichtete Hilfsangebote, um ihr Hochschulstudium erfolgreich abschließen zu können.