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Freiberuflich Arbeiten neben dem Studium - das ist dabei wichtig

Ob Geldnot, Weiterbildung, Lust auf Erfahrungen oder zur Finanzierung einer großen Reise: Viele Studenten arbeiten neben ihrem Studium. Grundsätzlich ist es relativ unkompliziert, als Student freiberuflich zu arbeiten. Dennoch ist es wichtig zu wissen, was man dafür braucht und worauf zu achten ist.

Welche Jobs kommen infrage?
Grundsätzlich bleibt es natürlich jedem Studenten selbst überlassen, in welchem Feld er seine Freiberuflichkeit ausüben möchte. Flexible Arbeitszeiten und persönliche Talente sowie Vorkenntnisse sind jedoch wichtige Kriterien, damit die Freiberuflichkeit erfolgreich wird. Beliebte freiberufliche Tätigkeiten von Studenten sind zum Beispiel Nachhilfelehrer, Texter, Designer, Grafiker oder wissenschaftlicher Mitarbeiter.
 

Gewerbe oder Freiberuf?
Als Gewerbetreibender wird eine Gewerbeanmeldung benötigt, die ein Freiberufler nicht braucht. Die Grenzen zwischen den beiden Tätigkeitsformen sind nicht immer ganz eindeutig. Als grobe Orientierung gilt, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss, wenn Waren gehandelt werden oder eine Dienstleistung nicht komplett unabhängig und in Eigenregie durchgeführt wird.
 

Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit
Die Anmeldung erfolgt beim Finanzamt. Es ist auch möglich, das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" hier herunterzuladen, auszudrucken und per Post oder Mail an das Finanzamt zu senden. Es sollte ungefähr mit zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden, bis die Steuernummer zugeschickt wird. Die Steuernummer ist sehr wichtig, denn sie muss auf allen Rechnungen angegeben sein.
 

Rechnung korrekt stellen
Ist ein Auftrag abgeschlossen, geht es an die Rechnungsstellung. In der Rechnung sind folgende Angaben notwendig:

Es ist von Anfang an wichtig, ein Geschäftskonto zu besitzen, das sich unkompliziert verwalten lässt. Damit lässt sich zum Beispiel vermeiden, dass sich "private" und "geschäftliche" Einnahmen und Ausgaben vermischen und dadurch möglicherweise der Überblick verloren geht. Es ist sinnvoll, auf dem Geschäftskonto Rücklagen unter anderem für die Steuer zu bilden. Monatlich kann sich dann eine Art Gehalt auf das Privatkonto ausgezahlt werden.
 

Wichtige rechtliche und steuerliche Vorgaben
Bei der Entscheidung für eine studentische Freiberuflichkeit ist es wichtig, sich über Freibeträge zu informieren, um zum Beispiel zu vermeiden, dass BAföG zurückgezahlt werden muss. Basierend auf dem Stand von 2019 dürfen BAföG-Empfänger höchstens 5.400 Euro verdienen, damit sie ihren Status nicht verlieren. Das Kindergeld ist von einer freiberuflichen Tätigkeit nicht beeinflusst - unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Nach der Kleinunternehmerregelung muss ein freiberuflicher Student mit bis zu 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 50.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr keine Umsatzsteuer zahlen. Zur Ermittlung des Gewinns reicht eine Einkommens-Überschuss-Rechnung aus. Diese muss bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Rechnung stellt, vereinfacht erklärt, die Einnahmen den Ausgaben gegenüber und ermittelt so den Gewinn. Dieser Gewinn ist das zu versteuernde Einkommen. Die gute Nachricht: Liegen die Gewinne unter 9.168 Euro im Jahr, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden, sofern nicht weitere einkommensteuerpflichtige Einnahmen vorhanden sind.
 

Versicherungen und Sozialabgaben
Wichtig ist natürlich auch das Thema Krankenversicherung. Für freiberufliche Studenten gibt es gewisse Vorgaben, damit sie in der jeweiligen Versicherung (Familienversicherung, freiwillige Krankenversicherung, studentische Pflichtversicherung) bleiben können. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Arbeitszeit weniger als 20 Stunden pro Woche beträgt. Auch haben die meisten Krankenversicherungen eine Vorgabe zur Einkommenshöchstgrenze. Wird diese oder die Arbeitszeit überschritten, muss der Student sich selbst versichern. Freiberufliche Studenten sind nicht arbeitslosen-, renten- oder pflegeversicherungspflichtig. Es empfiehlt sich jedoch der Abschluss einer privaten Haftpflicht- und einer Unfallversicherung.

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