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Studentenjob & FinanzenBAföG

Höhere BAföG-Sätze zum Semesterbeginn wirksam

Die mit dem 22. Änderungsgesetz zum BAföG erhöhten Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge werden zum 1. August und damit pünktlich zu Beginn des Semesters und des Schuljahres wirksam.

Ein Weg, der klar beginnt und dann aufsteigt und verschwommen wird.

 

Höhere BAföG-Sätze zum Semesterbeginn wirksam Berlin, 07.08.2008 (bmbf) - Die mit dem 22. Änderungsgesetz zum BAföG erhöhten Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge werden zum 1. August und damit pünktlich zu Beginn des Semesters und des Schuljahres wirksam. Die Bedarfssätze für Schüler und Studierende sind um zehn Prozent, die Freibeträge um jeweils acht Prozent angehoben worden; damit verbessert sich der maximale monatliche Förderungssatz für Studierende ohne Kind auf 643 Euro. Bundesbildungsministerin Annette Schavan erklärte dazu am Freitag: »Mit der Aufstockung des BAföG erleichtern wir die Entscheidung für ein Studium  - denn wir haben damit deutliche finanzielle und strukturelle Verbesserungen geschaffen.«

Durch die Anhebung der Freibeträge wird der Kreis der Geförderten voraussichtlich um 100.000 zusätzliche Studierende und Schüler erweitert. In dem am 2. Juli 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2009 ist dementsprechend  eine Steigerung der  BAföG-Ausgaben auf mehr als 1,4 Milliarden Euro berücksichtigt.

Gleichzeitig betonte Schavan die familienfreundlichen und internationalen Komponenten der BAföG-Novelle, die bereits seit Jahresanfang gelten. »Auszubildende mit Kindern sowie Migrantinnen  und Migranten stehen im Fokus der Gesetzesänderungen und profitieren seit Jahresanfang in mehrfacher Weise von den Verbesserungen.«  Neben den allgemeinen Erhöhungen wurde ein die Bedarfssätze erhöhender Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind eingeführt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Zudem erhalten Auszubildende mit Migrationshintergrund leichter eine BAföG-Förderung.

Auch ein Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union kann schon ab dem ersten Semester gefördert werden, an Auslandspraktika außerhalb Europas werden keine erhöhten Anforderungen mehr gestellt. Schavan betonte die besondere Bedeutung des BAföG für die internationale Mobilität deutscher Studierender: »Ein Hauptanliegen des Bologna-Prozesses ist die Mobilität der Auszubildenden. Unser Ziel ist: 50 Prozent der Studierenden sollen einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen, bei 20 Prozent davon soll dieser Aufenthalt mindestens ein Semester dauern. Dass die Zahl der deutschen Studierenden im Ausland in den letzten 15 Jahren kontinuierlich gestiegen ist, ist nicht zuletzt dem Auslands-BAföG zu verdanken.«