Jobben im Studium 3: Bemessungsgrenzen für Kindergeld und Familienversicherung
Wer neben dem Studium jobbt, muss einiges beachten, damit die Abzüge so gering wie möglich bleiben.
Bemessungsgrenzen
Wer neben dem Studium jobbt, muss acht geben, dass Vergünstigungen, auf die Studierende bzw. deren Eltern ein Anrecht haben, nicht wegfallen. Zu diesen Vergünstigungen zählen
- die Familienmitversicherung (Krankenversicherung) sowie
- das Kindergeld.
Häufig lohnt es sich, lieber weniger zu arbeiten und unter bestimmten Bemessungsgrenzen zu bleiben. Die Minderung des Einkommens wird durch die Vergünstigungen wieder aufgehoben - ganz ohne Arbeit.
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