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Studentenjob & FinanzenStudienkredit

Startschuss für den KfW-Studienkredit

Neues Kreditangebot für Studierende: Ab dem 1. April 2006 können Studierende im Erststudium zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten den KfW-Studienkredit mit bis zu 650 Euro monatlich beantragen.

Zahlreiche Schwimmer mit Badekappe und Anzügen starten zum Schwimmen ins Wasser.

Startschuss für den KfW-Studienkredit
Frankfurt/Main, 05.04.2006 (kfw) - Ab sofort können Studierende in Deutschland ihre Lebenshaltungskosten mit dem KfW-Studienkredit finanzieren. Das neue Programm der KfW Förderbank kann ab sofort über Kreditinstitute und Studentenwerke beantragt werden. Der KfW-Studienkredit richtet sich an alle Studierenden, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren. Unabhängig vom Studienfach, dem eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern können Studierende monatliche Beträge zwischen 100 und 650 Euro beantragen. Der Betrag kann jeweils zu Beginn eines Semesters von den Studierenden nach persönlichen Bedürfnissen gewählt werden.

Antragsweg: Studierende finden im Internet unter www.kfw-foerderbank.de ausführliche Informationen zum KfW-Studienkredit sowie den Link zum Online-Kreditportal, wo der Kreditantrag ausgefüllt wird. Mit dem ausgedruckten Kreditantrag und zusätzlichen Dokumenten (Personalausweis, Studienbescheinigung, Kontoverbindungsnachweis und ggf. Leistungsnachweis) können Studierende danach über Kreditinstitute und Studentenwerke, die als Vertriebspartner an dem Programm mitwirken, den Studienkredit beantragen. Eine Liste dieser Vertriebspartner ist ebenfalls im Internet erhältlich; sie wird von der KfW täglich erweitert.

Die Auszahlung der ersten monatlichen Rate erfolgt Anfang Mai 2006. Studierende können in der Regel bis zum zehnten Fachsemester von der KfW gefördert werden. Maximal vier zusätzliche Semester können auf begründeten Antrag finanziert werden. Der Zinssatz des Studienkredits ist variabel und beträgt zum Programmstart 5,1 Prozent nom. pro Jahr. Bei Vertragsschluss garantiert die KfW dem Studierenden zudem eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 15 Jahren. Die Rückzahlung beginnt nach dem Eintritt ins Berufsleben - i. d. R. 18 Monate nach der letzten Auszahlung - und kann auf maximal 25 Jahre gestreckt werden.