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Jobben im Studium 2: Unselbstständige/selbstständige Arbeit

Wer neben dem Studium jobbt, muss einiges beachten, damit die Abzüge so gering wie möglich bleiben.

Jobben im Studium 1, 2, 3, 4, 5

Jobben im Studium: Abhängige Beschäftigung
Studierende als Arbeitnehmer sind beliebt, da sie wenig kosten und flexibel sind. Ganze Branchen, etwa viele gastronomische Unternehmen, setzen auf studentische Arbeitskräfte als abhängig Beschäftigte. Von einer »abhängigen Beschäftigung« spricht man, wenn Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit vom Auftraggeber bestimmt werden. Typische abhängige Beschäftigungen für Studierende sind z.B.

Als abhängig Beschäftigter ist man sozialversichert, die Lohnsteuer wird zunächst vom Gehalt abgezogen und im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs erstattet. Bei einem 400-Euro-Job entfällt die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer sogar ganz. Arbeitszeit, Einkommen usw. werden per Dienstvertrag geregelt.

Jobben im Studium: Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat allerdings Anspruch auf eine Niederschrift der Vertragsbedingungen. Der Vertrag muss mindestens enthalten:

Jedem Arbeitnehmer, somit auch Studierenden, steht ein jährlicher Erholungsurlaub von mindestens 20 Werktagen zu. Wer nicht Vollzeit arbeitet, erhält anteilig Urlaub. Das heißt: Arbeitet man z.B. montags und dienstags, so hat man Anspruch auf vier freie, bezahlte Montage bzw. Dienstage im Jahr, was in der Summe bedeutet, dass man insgesamt ebenfalls vier Wochen frei hat. Bei Arbeitsverhältnissen von weniger als einem Jahr steht dir für jeden Arbeitsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.

 

Jobben im Studium: Selbstständige Beschäftigung »Beschäftigungsverhältnisse« dieser Art haben seit der Rentenversicherungspflicht zugenommen und sind in vielen Bereichen, z.B. bei

 

an der Tagesordnung. Selbstständige Beschäftigung bedeutet, dass der oder die Studierende nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern als Honorarkraft »auf eigene Rechnung« arbeitet, was die Pflicht zur Versteuerung des Eingenommenen mit sich bringt. Im Unterschied zur abhängigen Tätigkeit kann eine Honorarkraft (auch als »freier Mitarbeiter« oder »Freelancer« bezeichnet) Ort und Zeit, in der die Arbeit verrichten werden soll, frei wählen und unterliegt nicht den Weisungen des Auftraggebers. Dafür gibt es keinen Anspruch auf Folgeaufträge. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben und arbeitet man regelmäßig nur für einen Auftraggeber, handelt es sich um so genannte »Scheinselbstständigkeit«. In einigen Branchen gibt es Arbeitgeber, die nur mit diesem Prinzip überleben.

Vorteil einer selbstständigen Beschäftigung ist die Höhe des Honorars, das wegen der fehlenden Abzüge im Normalfall höher ausfällt. Die Nachteile etwa bei der Rentenversicherung müssen dagegen sorgfältig abgewogen werden.


Jobben im Studium: Werkvertrag/Honorarvertrag
Selbstständig arbeitende Studierende sollten auf einer vertraglichen Festlegung von Art, Umfang und Entlohnung des Arbeitsauftrages bestehen. Zwar hat es wenig Sinn und ist