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Studienfinanzierung 2013: Das ändert sich bei Minijob, BAföG, GEZ & Co

Für die Studienfinanzierung haben sich zum Jahreswechsel bei Minijob, BAföG, GEZ und KfW-Studienkredit einige interessante Änderungen ergeben. So wurden die Verdienstgrenzen beispielsweise bei den Minijobs auf 450 Euro und bei den Midijobs auf 850 Euro angehoben.

Zwei Hände werden zu einer Schale nebeneinander gehalten.

Studienfinanzierung 2013: Das ändert sich bei Minijob, BAföG, GEZ & Co
Studierende in Mini- und Midi-Jobs können ab 2013 jeweils 50 Euro im Monat mehr verdienen. Beziehen sie aber gleichzeitig BAföG, sollten sie die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich beachten, sonst wird die BAföG-Förderung gekürzt. Der neue Rundfunkbeitrag gilt selbstredend auch für Studierende, allerdings können BAföG-Geförderte befreit werden. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam. Die Organisation, die sich für die sozialen Interessen der rund 2,5 Millionen Studierenden in Deutschland einsetzt, hat die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen für Studierende für das kommende Jahr zusammengestellt.

Mehr bei Minijob und Midijob
Neue Grenzwerte bei den so genannten Mini- und Midi-Jobs. Der Mini-Job heißt ab 2013 nicht mehr 400-Euro-Job, sondern 450-Euro-Job. Grund ist die Anhebung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro im Monat; der Midi-Job wurde auf 850 Euro erhöht. Aber Achtung: Das BAföG wurde nicht entsprechend angepasst; wer BAföG erhält, darf weiterhin nur maximal 400 Euro im Monat hinzuverdienen. Sprich: Wenn BAföG-Beziehern, die künftige Mini-Job-Grenze voll ausschöpfen und fortan 450 Euro verdienen, wird die BAföG-Förderung gekürzt. Und: Für Mini- und Midi-Jobs gilt ab 2013 die Rentenversicherungspflicht.

Rundfunkbeitragspflicht nun für Haushalte
Im neuen Jahr muss man sich von der alten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verabschieden, die fortan als „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ firmieren wird. An die Stelle der Rundfunkgebühr tritt der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro im Monat, der pauschal pro Haushalt erhoben wird. BAföG-geförderte Studierenden können sich auf Antrag davon befreien lassen.

Unisex-Tarife in der Krankenversicherung
Ab dem 1. Januar 2013 gilt für Versicherungen der Unisex-Tarif, der keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr zulässt. Für Studierende, die gesetzlich krankenversichert sind, ändert sich nichts. Anders bei Studierenden, die privat krankenversichert sind: Männer sollten mit einem Anstieg ihrer Tarife rechnen, Studentinnen könnten in Zukunft weniger bezahlen.

KfW-Studienkredit bis 44
Ab 2013 können Studierende auch für ein Zweitstudium, Postgraduale Studiengänge wie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudiengänge sowie Promotionen einen Studienkredit der halbstaatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Außerdem wurde die Altersgrenze von 34 auf 44 Jahre angehoben.