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Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK

Einfaches Verfahren - günstiger Zins - besonderer Vorteil für BAföG-Empfänger - Rückzahlung erst nach erfolgreichem Berufseintritt

Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK
Die Studierenden in Nordrhein-Westfalen, die an ihrer Hochschule Studienbeiträge entrichten müssen, können dafür im Rahmen der Einschreibung oder Rückmeldung einen Darlehensvertrag mit der NRW.BANK abschließen. Darlehensberechtigt sind alle Studierenden, die beitragspflichtig sind, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss anstreben, das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Ausländische Studierende sind dann berechtigt, wenn sie die im § 8, Abs. 1 und Abs. 2 des BAföG genannten Kriterien erfüllen. Wichtig ist: Ein Studierender muss nicht BAföG tatsächlich beziehen, um darlehensberechtigt zu sein.

Einfaches Antragsverfahren
Das Verfahren hierzu ist einfach und übersichtlich: Jeder Studierende kann bei der Einschreibung oder Rückmeldung entscheiden, ob er seinen Studienbeitrag direkt entrichtet oder von der NRW.BANK vorfinanzieren lässt. Das Antragsformular ist unter www.bildungsfinanzierung-nrw.de abrufbar. Entscheidet er sich für ein Darlehen, schließt er einen Vertrag mit der NRW.BANK. Die Förderbank des Landes überweist dann während des Studiums die fälligen Studienbeiträge direkt an die jeweilige Hochschule.

Sozialverträgliche Rahmenbedingungen, maximale Rückzahlsummen für BAföG-Empfänger
Dabei ist das Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK zinsgünstig und besonders sozialverträglich: Die Studierenden können das Darlehen ohne jede Vorlage von Sicherheiten und unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem ihrer Eltern beantragen.

Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende des Studiums. Die Tilgungsraten betragen je nach Wahl des Darlehensnehmers 50, 100 oder 150 Euro pro Monat. Sondertilgungen in der Mindesthöhe von 500 Euro sind ab Studienende zweimal jährlich möglich. Von der Rückzahlung bleibt man freigestellt, so lange man nach dem Studium unterhalb festgelegter Einkommensgrenzen bleibt (abhängig vom Familienstand, z.B. bei Ledigen 960 Euro Netto-Monatseinkommen).

Für BAföG-Empfänger ist die maximale Rückzahlungsverpflichtung aus BAföG- plus Studienbeitragsdarlehen einschließlich aller bis Rückzahlungsbeginn angefallener Zinsen so begrenzt, dass nach derzeitigem Stand etwa zwei Drittel der BAföG-Empfänger faktisch keine Studienbeiträge entrichten müssen. Nordrhein-Westfalen hat damit die sozialverträglichste Regelung aller Bundesländer.

Das bedeutet: Für die individuelle Kappungsgrenze gilt die Anzahl der Semester, in denen ein Studienbeitragsdarlehen aufgenommen wurde, multipliziert mit 1.000 Euro, maximal jedoch 10.000 Euro. In den Genuss eines vollständigen Rückzahlungserlasses eines Semesterbeitrags kann bspw. bereits kommen, wer im Monat mindestens 334 Euro BAföG erhält. Angerechnet wird übrigens auch BAföG, das in früheren Semestern vor Aufnahme des Studienbeitragsdarlehens ausgezahlt wurde.

Konditionen
Der Nominalzins des Darlehens wird bis Juni 2008 maximal 5,9 Prozent garantiert. Für den Vertragsabschluss wie auch für Sondertilgungen fallen keine Gebühren an. Zudem werden Zinsen lediglich auf den Darlehensbetrag berechnet, die gestundeten Zinsen werden nicht verzinst und - wie das Darlehen selbst - erst nach Beendigung des Studiums fällig. Der Effektivzins ist dadurch in jedem Fall niedriger als der Nominalzins - die eigene Belastung kann mit dem Tilgungsrechner der NRW.BANK im Internet berechnet werden.

Weitere Informationen über das Studienbeitragsdarlehen
Die NRW.BANK informiert und berät sowohl Studierende als auch Hochschulen umfassend über ihr Angebot:

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