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der-mindestlohn-kommt.de - BMAS-Portal zum Mindestlohn-Gesetz

Mit dem Mindestlohn-Gesetz hat der Deutsche Bundestag den Weg für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Auf der Seite www.der-mindestlohn-kommt.de informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn.

Screenshot Homepage der-mindestlohn-wirkt.de

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Das Gesetz zum allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Dann gilt in Deutschland eine Lohnuntergrenze von einheitlich 8,50 Euro pro Stunde; 3,7 Millionen Menschen in Deutschland werden davon direkt profitieren. Die Vorbereitungen für die Einführung des Mindestlohns laufen auf Hochtouren, unter anderem mit dem Start einer extra Mindestlohn-Hotline. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert zudem im Internet auf »www.der-mindestlohn-kommt.de« über den Mindestlohn.

Funktionen auf der Mindestlohn-Website

Mindestlohn-Hotline des BMAS
Rufnummer: 030/60 28 00 28
E-Mail: info@bmas.bund.de
Gebärdensprachtelefon: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
erreichbar Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 20.00 Uhr

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der anrufenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt wird.

Praktika - Der Mindestlohn gilt nicht für 

Außerdem wurde durch den Gesetzgeber klargestellt, dass:

Der gesetzlichen Mindestlohn gilt dagegen für alle freiwilligen Praktika, die nach einem Studienabschluss oder nach einer Berufsausbildung geleistet werden.

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