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Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

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WiWi Gast

Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Hallo!

Ich bin derzeit in einer Steuerkanzlei angestellt. Da ich mir gerne noch etwas dazu verdienen würde, habe ich überlegt, noch als freier Mitarbeiter für eine oder mehrere Kanzleien tätig zu sein. Natürlich nicht direkte Konkurrenz zum AG.

Hat jemand hierzu schon Erfahrungen gemacht und/oder kann mir ein paar Tipps geben? Ist freie Mitarbeit eigentlich theoretisch auch bei den big 4 möglich?

Vielen Dank

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

mmhh, ich würde da eher die Haftung als Problem ansehen.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Ich habe keine Erfahrung mit freier Mitarbeit (bei Steuerkanzleien), aber einige Gedanken dazu:

Unter freier Mitarbeit verstehen Kanzleien oft nur, dass man nicht als Arbeitnehmer abgerechnet wird, sondern seine Vergütung per Rechnung bekommt. Das dient dann nur dazu, die Sozialversicherung zu umgehen. Erwartet wird trotzdem, dass man Vollzeit arbeitet, vor Ort in der Kanzlei zur Verfügung steht und den Anweisungen folgt. Umgekehrt kann man wohl auch als Steuerberater in einer weiteren Kanzlei angestellt werden in Teilzeit (warum nicht?), dazu braucht es keine "freie Mitarbeit". Du solltest also genau sagen, was du dir überhaupt unter "freier Mitarbeit" vorstellst. Wahrscheinlich eher so ein zusätzlichen Teilzeitjob, oder?

Freie Mitarbeit ist in Kanzleien eher selten. Denn Steuerberater haben größtenteils Dauer-Mandate und da lohnt es sich finanziell mehr, einen festen Mitarbeiter einzustellen, weil die auf Dauer viel günstiger sind. Oder man lagert einen ganzen Bereich aus auf einen freien Mitarbeiter z. B. die Lohnabrechnung. Das ist dann aber auch nichts für Teilzeit. Gründe, einen Freien zu beschäftigen, sind doch höchstens Krankheit oder wenn es abzusehen ist, dass Mandate sich mittelfristig am Markt nicht halten können und es sich daher nicht lohnt, wegen 6-12 Monaten einen festen Mitarbeiter einzustellen. Das sind dann aber eher Gelegenheitsjob und nichts Langfristiges.

Wie klein ist eigentlich der Ort, wo du tätig werden willst. In aller Regel wirst du Wettbewerbsverbote unterschreiben müssen und wenn du bei mehreren Steuerberatern solche Vereinbarungen unterschreibst, bleiben kaum mehr Mandate übrig, die du selbst übernehmen könntest.

Ich weiß auch gar nicht, ob es wirklich so attraktiv ist, als freier Mitarbeiter für andere Steuerberater zu arbeiten. Du stehst dann nämlich genau zwischen dem Mandanten und ihrem Steuerberater. Die Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen ist immer eine Haftungssache. Mandanten reichen oft nicht alle Unterlagen ein, geben oft nicht alle Informationen, wenn dann aber irgendwas nicht 100% stimmt mit ihrer Steuererklärung, dann sind die Vorwürfe groß. In manchen Fällen gibt es auch keine eindeutig richtige Entscheidung. Also ich hätte keine Lust drauf, sowohl mit dem Steuerbarer als auch mit dem Mandanten Diskussionen zu führen, wenn man was schief gelaufen ist. Ich glaube, da ist es besser, man arbeitet direkt für den Mandanten und verantwortet die Entscheidungen nur vor dem Mandanten und nicht auch noch von einem Auftraggeber.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Hallo, hier nochmal der TE,

also das mit der Haftung sollte weniger das Problem sein, da freie Mitarbeiter in der Haftplichtversicherung mitversichert sind.

Das Thema Scheinselbständigkeit ist natürlich ein Problem, sofern man jedoch nebenbei noch ein paar andere Mandate hat, könnte man das umgehen.

Ich dachte mir das in etwa so, dass man beispielsweise einen Tag in der Woche bei dem "Auftraggeber" im Büro ist und die Unterlagen holt und dann abends/Wochendende Abschlüsse/Steuererklärungen erstellt.

In den einschlägigen Zeitschriften sind ja auch oft Anzeigen für freie Mitarbeit zu finden. So abwegig kann die Idee doch dann nicht sein

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

ich hol das hier nochmal hoch...

ich habe etwa das gleiche Anliegen wie der TE und wollte fragen, was man als freier Mitarbeiter (bin Steuerberater) in etwa für Stundensätze verlangen kann.

Jemand Erfahrungen?

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Was genau willst du denn für Arbeiten freiberuflich übernehmen?

Selbständige Buchhalter (meistens Frauen) bieten Fibu / Lohn für unter 30 Euro pro Stunde an und fahren dazu teilweise auch noch durch die ganze Stadt zum Kunden (lach). Einige von denen arbeiten auch für Stundenlöhne von 22 Euro. Wirklich lohnend ist das nicht.

Wenn du Abschlüsse und Steuererklärungen machst, dann kannst du schon deutlich über 30 Euro pro Stunde verlangen. Als Steuerberater könntest du hier auch 60 - 80 Euro verlangen, theoretisch. Du musst halt bedenken, dass es auch immer genügend Steuerassistenten auf dem Markt gibt, die im Prinzip die gleiche Arbeit machen können und denken, dass 35 Euro ein guter freiberuflicher Stundenlohn ist.....

Wenn du was Spezielles anbieten kannst, das mehr in Richtung Beratung geht, kannst du auch 200 Euro pro Stunden verlangen. Das Problem wird halt sein, Kanzleien zu finden, die dich mit solchen Aufträgen engagieren. Wenn das dann einmal pro Jahr ist für zwei Stunden oder so, verdienst du so auch nichts.

Meiner Erfahrung nach lohnt sich das freiberufliche Zeug gar nicht. Es ist einfach zu selten, dass man engagiert wird und man hat viel zu viel Leerlauf. Wenn du keine eigenen Mandanten hast, handelt es sich um Scheinselbständigkeit und wird früher oder später Ärger geben, wenn die Deutsche Rentenversicherung das herausfindet.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Suche einen Steuerberater zwecks Kanzleigründung bzw. Beteiligung an Steuerkanzlei - bin ausgebildeter Bilanzbuchhalter - Raum Enzkreis, Böblingen, Ludwigsburg
Kapital vorhanden

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Aus "Kapital vorhanden" entnehme ich, dass du dich selbst an dieser zu gründenden Steuerkanzlei beteiligen willst. Das geht aber allenfalls indirekt über stille Gesellschaft oder dergleichen, und selbst da wird es ab einer gewissen Beteiligungsquote haarig, da du kein Berufsträger bist.

Siehe dazu beispielhaft § 56 StBerG sowie §§ 49 ff. StBerG. Daneben würde der teilnehmende StB relativ flott gegen § 57 I StBerG verstoßen, sobald du ihm nicht zu 100% untergeordnet wärst.

Du kannst natürlich mit einem StB kooperieren, indem du ein reines Buchhaltungsbüro betreibst. Aber die Margen sind da als "Subunternehmer" beschissen. Und die Qualität selbständiger Bilanzbuchhalter im Übrigen in der Regel auch, ehrlich gesagt. Ich kenne nur einen StB der das mal versucht hat um unbeliebsame Buchhaltungen auszulagern, und das hat er schnell wieder gelassen.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

ich kenne derartige deals auch mit externen, selbständigen Bilanzbuchhaltern. Es läuft bei uns so: die Buchen die Belege, inkl. Kontierung mit Bleistift etc. sowie das Aufkleben von Papierbelegen auf ein DIN A4 Blatt (das Tesa darf die schwarze Schrift nicht berühren, sonst löst sich diese auf und der Beleg ist unbrauchbar -> Ärger bei Betriebsprüfung vom Betriebsprüfer vom Finanzamt

Dann werden die Fees aufgeteilt: 5.000 Euro netto im Jahr. An mich als StB 4500 für den Stempel auf die Steuererklärung (die Anfertigung erfolgt durch Drittanbieter). 500 Euro an den Bibu

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Den selbständigen Bibu interessieren deine "Fees" überhaupt nicht. Der rechnet pro Stunde Arbeitsaufwand ab: 22 Euro Billiganbieter und 45 Euro etwas gehobener Dienstleister.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Hey... hast du bereits einen Berater gefunden? Lg

WiWi Gast schrieb am 26.04.2017:

Suche einen Steuerberater zwecks Kanzleigründung bzw. Beteiligung an Steuerkanzlei - bin ausgebildeter Bilanzbuchhalter - Raum Enzkreis, Böblingen, Ludwigsburg
Kapital vorhanden

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Hallo zusammen,

nach dem ich bei meinem letzten Arbeitgeber (Steuerberater) die Festanstellung gekündigt habe, bin ich seit fast 2 Jahren als freie Mitarbeiterin bei Steuerberatern bzw. für Steuerberater tätig.

Zu folgender Aussage von oben kann ich nur sagen, dass es absoluter Quatsch ist, was der Verfasser hier schreibt. Es ist Sache der Vertragsparteien, was man aushandelt!!! Ich arbeite wann ich möchte und von wo aus ich möchte. Ich kann zum einen von zu Hause aus arbeiten und zum anderen kann ich - wenn ich das Bedürfnis habe - auch gerne in die Kanzlei kommen. Ich nehme frei und gehe in Urlaub wie es mir beliebt. Muss keine Urlaubsanträge einreichen unter Nennung irgendwelcher Vertreter etc.

Mit dem Umgehen von Sozialversicherungsbeiträgen hat das überhaupt nichts zu tun. Welche SV-Beiträge will ich umgehen? Ich bin privat krankenversichert, zahle somit KV und PV, zahle freiwillig Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, um abgesichert zu sein. Und in die Arbeitslosenversicherung zahle ich nichts, weil fachlich kompetente Steuerfachleute nie arbeitslos werden. Hieraus werde ich nie Leistungen beziehen.

"Unter freier Mitarbeit verstehen Kanzleien oft nur, dass man nicht als Arbeitnehmer abgerechnet wird, sondern seine Vergütung per Rechnung bekommt. Das dient dann nur dazu, die Sozialversicherung zu umgehen. Erwartet wird trotzdem, dass man Vollzeit arbeitet, vor Ort in der Kanzlei zur Verfügung steht und den Anweisungen folgt. Umgekehrt kann man wohl auch als Steuerberater in einer weiteren Kanzlei angestellt werden in Teilzeit (warum nicht?), dazu braucht es keine "freie Mitarbeit". Du solltest also genau sagen, was du dir überhaupt unter "freier Mitarbeit" vorstellst. Wahrscheinlich eher so ein zusätzlichen Teilzeitjob, oder? "

Theoretisch kannst Du auch für die Big4 als freier Mitarbeiter tätig werden, es gibt keine Gründe, die dem gegenüber stehen.

Im Vorfeld habe ich bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren wegen Scheinselbständigkeit durchgeführt, habe meine Verträge über freie Mitarbeit von einem Rentenberater prüfen lassen und los ging's. Kann mich vor Aufträgen kaum retten.

Und da ich fachlich sehr gut und fachlich kompetent bin, gehöre ich nicht zu den Leuten, die für 12 oder 15 € pro Stunde arbeiten. Mein Stundensatz bewegt sich zwischen 50 und 80 €.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Bist Du Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 23.05.2018:

Hallo zusammen,

nach dem ich bei meinem letzten Arbeitgeber (Steuerberater) die Festanstellung gekündigt habe, bin ich seit fast 2 Jahren als freie Mitarbeiterin bei Steuerberatern bzw. für Steuerberater tätig.

Zu folgender Aussage von oben kann ich nur sagen, dass es absoluter Quatsch ist, was der Verfasser hier schreibt. Es ist Sache der Vertragsparteien, was man aushandelt!!! Ich arbeite wann ich möchte und von wo aus ich möchte. Ich kann zum einen von zu Hause aus arbeiten und zum anderen kann ich - wenn ich das Bedürfnis habe - auch gerne in die Kanzlei kommen. Ich nehme frei und gehe in Urlaub wie es mir beliebt. Muss keine Urlaubsanträge einreichen unter Nennung irgendwelcher Vertreter etc.

Mit dem Umgehen von Sozialversicherungsbeiträgen hat das überhaupt nichts zu tun. Welche SV-Beiträge will ich umgehen? Ich bin privat krankenversichert, zahle somit KV und PV, zahle freiwillig Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, um abgesichert zu sein. Und in die Arbeitslosenversicherung zahle ich nichts, weil fachlich kompetente Steuerfachleute nie arbeitslos werden. Hieraus werde ich nie Leistungen beziehen.

"Unter freier Mitarbeit verstehen Kanzleien oft nur, dass man nicht als Arbeitnehmer abgerechnet wird, sondern seine Vergütung per Rechnung bekommt. Das dient dann nur dazu, die Sozialversicherung zu umgehen. Erwartet wird trotzdem, dass man Vollzeit arbeitet, vor Ort in der Kanzlei zur Verfügung steht und den Anweisungen folgt. Umgekehrt kann man wohl auch als Steuerberater in einer weiteren Kanzlei angestellt werden in Teilzeit (warum nicht?), dazu braucht es keine "freie Mitarbeit". Du solltest also genau sagen, was du dir überhaupt unter "freier Mitarbeit" vorstellst. Wahrscheinlich eher so ein zusätzlichen Teilzeitjob, oder? "

Theoretisch kannst Du auch für die Big4 als freier Mitarbeiter tätig werden, es gibt keine Gründe, die dem gegenüber stehen.

Im Vorfeld habe ich bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren wegen Scheinselbständigkeit durchgeführt, habe meine Verträge über freie Mitarbeit von einem Rentenberater prüfen lassen und los ging's. Kann mich vor Aufträgen kaum retten.

Und da ich fachlich sehr gut und fachlich kompetent bin, gehöre ich nicht zu den Leuten, die für 12 oder 15 € pro Stunde arbeiten. Mein Stundensatz bewegt sich zwischen 50 und 80 €.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Natürlich nicht. Wer StB ist und 50-80 €/h abrechnet hat etwas falsch gemacht. Ich als StB habe einen Stundensatz von 300 €, bei sehr komplexen Sachverhalten 400 €/h. Das geht aber nur durch extreme Spezialisierung. Wir machen nur Umsatzsteuer und Zollrecht.

WiWi Gast schrieb am 09.11.2018:

Bist Du Steuerberater?

WiWi Gast schrieb am 23.05.2018:

Hallo zusammen,

nach dem ich bei meinem letzten Arbeitgeber (Steuerberater) die Festanstellung gekündigt habe, bin ich seit fast 2 Jahren als freie Mitarbeiterin bei Steuerberatern bzw. für Steuerberater tätig.

Zu folgender Aussage von oben kann ich nur sagen, dass es absoluter Quatsch ist, was der Verfasser hier schreibt. Es ist Sache der Vertragsparteien, was man aushandelt!!! Ich arbeite wann ich möchte und von wo aus ich möchte. Ich kann zum einen von zu Hause aus arbeiten und zum anderen kann ich - wenn ich das Bedürfnis habe - auch gerne in die Kanzlei kommen. Ich nehme frei und gehe in Urlaub wie es mir beliebt. Muss keine Urlaubsanträge einreichen unter Nennung irgendwelcher Vertreter etc.

Mit dem Umgehen von Sozialversicherungsbeiträgen hat das überhaupt nichts zu tun. Welche SV-Beiträge will ich umgehen? Ich bin privat krankenversichert, zahle somit KV und PV, zahle freiwillig Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, um abgesichert zu sein. Und in die Arbeitslosenversicherung zahle ich nichts, weil fachlich kompetente Steuerfachleute nie arbeitslos werden. Hieraus werde ich nie Leistungen beziehen.

"Unter freier Mitarbeit verstehen Kanzleien oft nur, dass man nicht als Arbeitnehmer abgerechnet wird, sondern seine Vergütung per Rechnung bekommt. Das dient dann nur dazu, die Sozialversicherung zu umgehen. Erwartet wird trotzdem, dass man Vollzeit arbeitet, vor Ort in der Kanzlei zur Verfügung steht und den Anweisungen folgt. Umgekehrt kann man wohl auch als Steuerberater in einer weiteren Kanzlei angestellt werden in Teilzeit (warum nicht?), dazu braucht es keine "freie Mitarbeit". Du solltest also genau sagen, was du dir überhaupt unter "freier Mitarbeit" vorstellst. Wahrscheinlich eher so ein zusätzlichen Teilzeitjob, oder? "

Theoretisch kannst Du auch für die Big4 als freier Mitarbeiter tätig werden, es gibt keine Gründe, die dem gegenüber stehen.

Im Vorfeld habe ich bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren wegen Scheinselbständigkeit durchgeführt, habe meine Verträge über freie Mitarbeit von einem Rentenberater prüfen lassen und los ging's. Kann mich vor Aufträgen kaum retten.

Und da ich fachlich sehr gut und fachlich kompetent bin, gehöre ich nicht zu den Leuten, die für 12 oder 15 € pro Stunde arbeiten. Mein Stundensatz bewegt sich zwischen 50 und 80 €.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

WiWi Gast schrieb am 09.11.2018:

Natürlich nicht. Wer StB ist und 50-80 €/h abrechnet hat etwas falsch gemacht. Ich als StB habe einen Stundensatz von 300 €, bei sehr komplexen Sachverhalten 400 €/h. Das geht aber nur durch extreme Spezialisierung. Wir machen nur Umsatzsteuer und Zollrecht.

Nanu, da spricht wohl der Kollege aus München von KMZ. Hier werden tatsächlich solche Stundensätze abgerechnet. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Kollegin mit Stundensätzen in diesem Bereich arbeitet. Man darf hier nicht die Stundensätze der freien Mitarbeit mit den Stundensätzen der direkten Abrechnung verwechseln, diese sind idR doppelt so hoch. Also müssen wir in Relation setzen: 50-80x2 = 100-160 € als "Haus und Hof-StB" zu 300-400 € als Spezialist. Die Werte erscheinen mir hier vollkommen plausibel.
Liebe Grüße von einem Doppelbänder.

antworten
WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

WiWi Gast schrieb am 13.11.2018:

WiWi Gast schrieb am 09.11.2018:

Natürlich nicht. Wer StB ist und 50-80 €/h abrechnet hat etwas falsch gemacht. Ich als StB habe einen Stundensatz von 300 €, bei sehr komplexen Sachverhalten 400 €/h. Das geht aber nur durch extreme Spezialisierung. Wir machen nur Umsatzsteuer und Zollrecht.

Nanu, da spricht wohl der Kollege aus München von KMZ. Hier werden tatsächlich solche Stundensätze abgerechnet. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Kollegin mit Stundensätzen in diesem Bereich arbeitet. Man darf hier nicht die Stundensätze der freien Mitarbeit mit den Stundensätzen der direkten Abrechnung verwechseln, diese sind idR doppelt so hoch. Also müssen wir in Relation setzen: 50-80x2 = 100-160 € als "Haus und Hof-StB" zu 300-400 € als Spezialist. Die Werte erscheinen mir hier vollkommen plausibel.
Liebe Grüße von einem Doppelbänder.

Puh mich erstaunt es jetzt schon ein wenig, dass der Kollege von KMLZ nicht zwischen dem Stundensatz eines freien Mitarbeiters und dem Stundensatz, welche eine Kanzlei verrechnet, unterscheiden kann... Schon mal dein Angestelltengehalt auf die Stunde runter gerechnet? Kann man zwar auch nicht vergleichen, aber du siehst mal was dir der Stundensatz bringt.

Kocht ihr etwa auch nur mit Wasser? Dachte immer, dass ihr so intelligente Freaks seid...

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Hallo,

da mich die Tätigkeit als freie Mitarbeiterin in der Steuerberatung sehr interessiert, würde ich mich gerne mit dir austauschen. Ich würde mich freuen, wenn du mir über deinen Einstieg und deine Erfahrung berichtest. Wie kann ich mich mit dir - falls möglich - in Verbindung setzen?

Viele Grüße
Elmira

WiWi Gast schrieb am 23.05.2018:

Hallo zusammen,

nach dem ich bei meinem letzten Arbeitgeber (Steuerberater) die Festanstellung gekündigt habe, bin ich seit fast 2 Jahren als freie Mitarbeiterin bei Steuerberatern bzw. für Steuerberater tätig.

Zu folgender Aussage von oben kann ich nur sagen, dass es absoluter Quatsch ist, was der Verfasser hier schreibt. Es ist Sache der Vertragsparteien, was man aushandelt!!! Ich arbeite wann ich möchte und von wo aus ich möchte. Ich kann zum einen von zu Hause aus arbeiten und zum anderen kann ich - wenn ich das Bedürfnis habe - auch gerne in die Kanzlei kommen. Ich nehme frei und gehe in Urlaub wie es mir beliebt. Muss keine Urlaubsanträge einreichen unter Nennung irgendwelcher Vertreter etc.

Mit dem Umgehen von Sozialversicherungsbeiträgen hat das überhaupt nichts zu tun. Welche SV-Beiträge will ich umgehen? Ich bin privat krankenversichert, zahle somit KV und PV, zahle freiwillig Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, um abgesichert zu sein. Und in die Arbeitslosenversicherung zahle ich nichts, weil fachlich kompetente Steuerfachleute nie arbeitslos werden. Hieraus werde ich nie Leistungen beziehen.

"Unter freier Mitarbeit verstehen Kanzleien oft nur, dass man nicht als Arbeitnehmer abgerechnet wird, sondern seine Vergütung per Rechnung bekommt. Das dient dann nur dazu, die Sozialversicherung zu umgehen. Erwartet wird trotzdem, dass man Vollzeit arbeitet, vor Ort in der Kanzlei zur Verfügung steht und den Anweisungen folgt. Umgekehrt kann man wohl auch als Steuerberater in einer weiteren Kanzlei angestellt werden in Teilzeit (warum nicht?), dazu braucht es keine "freie Mitarbeit". Du solltest also genau sagen, was du dir überhaupt unter "freier Mitarbeit" vorstellst. Wahrscheinlich eher so ein zusätzlichen Teilzeitjob, oder? "

Theoretisch kannst Du auch für die Big4 als freier Mitarbeiter tätig werden, es gibt keine Gründe, die dem gegenüber stehen.

Im Vorfeld habe ich bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren wegen Scheinselbständigkeit durchgeführt, habe meine Verträge über freie Mitarbeit von einem Rentenberater prüfen lassen und los ging's. Kann mich vor Aufträgen kaum retten.

Und da ich fachlich sehr gut und fachlich kompetent bin, gehöre ich nicht zu den Leuten, die für 12 oder 15 € pro Stunde arbeiten. Mein Stundensatz bewegt sich zwischen 50 und 80 €.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Guten Tag,

Vielen Dank für die Nachricht, finde ich sehr informativ.

Ich habe dieses Jahr Steuerberaterprüfung geschrieben und warte nun auf das Ergebnis. Ich hab doch etwas gutes Gefühl und hoffe dass es doch klappt.

Nun überlege ich mir wie es danach gehen sollte. Mein Chef hat schon angekündigt, dass es vielleicht für mich wenig Arbeit in der Kanzlei gegeben wird. So habe ich mir überlegt, ob ich als freier Mitarbeiter tätig werden kann.

Hat jemand aktuelle Erfahrungen wie hoch die Stundensätze sind und wie ist die Auftragslage im Osten?

50-80 Euro? Brutto oder netto?

Meldet euch.

WiWi Gast schrieb am 23.05.2018:

Hallo zusammen,

nach dem ich bei meinem letzten Arbeitgeber (Steuerberater) die Festanstellung gekündigt habe, bin ich seit fast 2 Jahren als freie Mitarbeiterin bei Steuerberatern bzw. für Steuerberater tätig.

Zu folgender Aussage von oben kann ich nur sagen, dass es absoluter Quatsch ist, was der Verfasser hier schreibt. Es ist Sache der Vertragsparteien, was man aushandelt!!! Ich arbeite wann ich möchte und von wo aus ich möchte. Ich kann zum einen von zu Hause aus arbeiten und zum anderen kann ich - wenn ich das Bedürfnis habe - auch gerne in die Kanzlei kommen. Ich nehme frei und gehe in Urlaub wie es mir beliebt. Muss keine Urlaubsanträge einreichen unter Nennung irgendwelcher Vertreter etc.

Mit dem Umgehen von Sozialversicherungsbeiträgen hat das überhaupt nichts zu tun. Welche SV-Beiträge will ich umgehen? Ich bin privat krankenversichert, zahle somit KV und PV, zahle freiwillig Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, um abgesichert zu sein. Und in die Arbeitslosenversicherung zahle ich nichts, weil fachlich kompetente Steuerfachleute nie arbeitslos werden. Hieraus werde ich nie Leistungen beziehen.

"Unter freier Mitarbeit verstehen Kanzleien oft nur, dass man nicht als Arbeitnehmer abgerechnet wird, sondern seine Vergütung per Rechnung bekommt. Das dient dann nur dazu, die Sozialversicherung zu umgehen. Erwartet wird trotzdem, dass man Vollzeit arbeitet, vor Ort in der Kanzlei zur Verfügung steht und den Anweisungen folgt. Umgekehrt kann man wohl auch als Steuerberater in einer weiteren Kanzlei angestellt werden in Teilzeit (warum nicht?), dazu braucht es keine "freie Mitarbeit". Du solltest also genau sagen, was du dir überhaupt unter "freier Mitarbeit" vorstellst. Wahrscheinlich eher so ein zusätzlichen Teilzeitjob, oder? "

Theoretisch kannst Du auch für die Big4 als freier Mitarbeiter tätig werden, es gibt keine Gründe, die dem gegenüber stehen.

Im Vorfeld habe ich bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren wegen Scheinselbständigkeit durchgeführt, habe meine Verträge über freie Mitarbeit von einem Rentenberater prüfen lassen und los ging's. Kann mich vor Aufträgen kaum retten.

Und da ich fachlich sehr gut und fachlich kompetent bin, gehöre ich nicht zu den Leuten, die für 12 oder 15 € pro Stunde arbeiten. Mein Stundensatz bewegt sich zwischen 50 und 80 €.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

WiWi Gast schrieb am 19.08.2014:

mmhh, ich würde da eher die Haftung als Problem ansehen.

Wieso bitte?

antworten
WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

WiWi Gast schrieb am 30.11.2019:

Ich habe dieses Jahr Steuerberaterprüfung geschrieben und warte nun auf das Ergebnis. Ich hab doch etwas gutes Gefühl und hoffe dass es doch klappt.

Nun überlege ich mir wie es danach gehen sollte. Mein Chef hat schon angekündigt, dass es vielleicht für mich wenig Arbeit in der Kanzlei gegeben wird. So habe ich mir überlegt, ob ich als freier Mitarbeiter tätig werden kann.

Hat jemand aktuelle Erfahrungen wie hoch die Stundensätze sind und wie ist die Auftragslage im Osten?

50-80 Euro? Brutto oder netto?

Meldet euch.

Wie ging es denn weiter ?

Du kannst ja mal als StB ein Stellengesuch in den Mitteilungen der StB Kammer aufgeben, geht oft mit anonymer mailadresse ...

und wenn Du das Examen hast sagst der Kammer daß Du evtl bereit bist, Kollegen zu vertreten, die plötzlich krankheitsbedingt ausfallen - da siehst wie andere Kanzleien arbeiten und kannst Deine eigene Kanzlei für irgendwann konzipieren

Haftung als Freiberufler ? Dafür gibts eine Versicherung der man sagt wie man arbeitet

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Berufsüblich sind 60-80% des Umsatzes für den Freien Mitarbeiter. Einen StB für € 50,00 pro Stunde habe ich noch nicht erlebt. Dies dürfte auch an der Legalität kratzen. Für "meine" Fälle lege ich zwischen € 100,00 und € 130,00 p. h. zu Grunde. Umgerechnet erhalte ich somt € 80,50 netto p. h. im Durchschnitt. Für Angestellte, die ihre Leistungen nicht verschenken wollen, gilt die 1/3, 1/3, 1/3 - Regelung. 1/3 StB, 1/3 Kosten und 1/3 für den Fachgehilfen (vom Umsatz). Darunter sollte niemand arbeiten! Bedenke: StB gibt es wie Sand am Meer, qualifizierte Fachgehilfen hingegen so viele, wie Oasen in der Wüste.

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GSA

Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

WiWi Gast schrieb am 18.08.2014:

Hallo!

Ich bin derzeit in einer Steuerkanzlei angestellt. Da ich mir gerne noch etwas dazu verdienen würde, habe ich überlegt, noch als freier Mitarbeiter für eine oder mehrere Kanzleien tätig zu sein. Natürlich nicht direkte Konkurrenz zum AG.

Hat jemand hierzu schon Erfahrungen gemacht und/oder kann mir ein paar Tipps geben? Ist freie Mitarbeit eigentlich theoretisch auch bei den big 4 möglich?

Vielen Dank

Hallo, ich suche Steuerberater als Freelancer bzw. offen für gegen Angebote.
Freundliche Grüße
CMM

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Ich stehe auch kurz davor als freier Mitarbeiter mitzuwirken, das Statusfeststellungsverfahren läuft bereits.

Bzgl. der Umsatzbeteiligung konnte ich keine Info im Internet finden. Die Kammer kann man mir da bestimmt auch nicht weiterhelfen...
Woher stammt denn die Info, dass 60-80% berufsüblich sind? Das würde mir bei meinen derzeitigen Verhandlungen schon viel bringen, wenn ich hier eine "Quelle" hätte.

Betreffend der Thematik "Gehaltsverhandlung". Die Regel "3-facher Umsatz" dürfte sich wohl auf "Fachangestellte" beziehen. Als angestellter Steuerberater landest Du womöglich eher beim "2-fachen Umsatz".

Vielen Dank. :-)

WiWi Gast schrieb am 08.09.2022:

Berufsüblich sind 60-80% des Umsatzes für den Freien Mitarbeiter. Einen StB für € 50,00 pro Stunde habe ich noch nicht erlebt. Dies dürfte auch an der Legalität kratzen. Für "meine" Fälle lege ich zwischen € 100,00 und € 130,00 p. h. zu Grunde. Umgerechnet erhalte ich somt € 80,50 netto p. h. im Durchschnitt. Für Angestellte, die ihre Leistungen nicht verschenken wollen, gilt die 1/3, 1/3, 1/3 - Regelung. 1/3 StB, 1/3 Kosten und 1/3 für den Fachgehilfen (vom Umsatz). Darunter sollte niemand arbeiten! Bedenke: StB gibt es wie Sand am Meer, qualifizierte Fachgehilfen hingegen so viele, wie Oasen in der Wüste.

antworten
WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Woher stammt die Aussage "berufsüblich sind 60-80% des Umsatzes"?
Gibt es hierfür eine Quelle?
Ich stecke derzeit in Verhandlungen, allerdings werden mir nur 50% geboten.

Vielen Dank.

WiWi Gast schrieb am 08.09.2022:

Berufsüblich sind 60-80% des Umsatzes für den Freien Mitarbeiter. Einen StB für € 50,00 pro Stunde habe ich noch nicht erlebt. Dies dürfte auch an der Legalität kratzen. Für "meine" Fälle lege ich zwischen € 100,00 und € 130,00 p. h. zu Grunde. Umgerechnet erhalte ich somt € 80,50 netto p. h. im Durchschnitt. Für Angestellte, die ihre Leistungen nicht verschenken wollen, gilt die 1/3, 1/3, 1/3 - Regelung. 1/3 StB, 1/3 Kosten und 1/3 für den Fachgehilfen (vom Umsatz). Darunter sollte niemand arbeiten! Bedenke: StB gibt es wie Sand am Meer, qualifizierte Fachgehilfen hingegen so viele, wie Oasen in der Wüste.

antworten
Ceterum censeo

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

WiWi Gast schrieb am 14.03.2023:

Woher stammt die Aussage "berufsüblich sind 60-80% des Umsatzes"?
Gibt es hierfür eine Quelle?
Ich stecke derzeit in Verhandlungen, allerdings werden mir nur 50% geboten.

Vielen Dank.

Woher diese Aussage stammen mag, weiß wohl nur der Verfasser. Mir persönlich erscheinen diese Werte teilweise ein wenig hoch. Um einmal zwei Quellen (Urteile, die ich auf die Schnelle fand) zu nennen:
LSG BaWü, Urteil vom 13.12.2016, Az. L 11 R 391/15
und
SG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2020, Az. S 24 BA 6242/18. Hier werden 50% bzw. 60% angegeben. Alles hierüber wird zunehmend unwahrscheinlich.
Es kommt jedoch stets auf den Einzelfall an. Wärest du hingegen in die Arbeitsumgebung (Datev) des Auftraggebers eingebunden (Regelfall), bearbeitest nur Aufträge von Mandanten des Auftraggebers ohne weitere Verantwortung und stellt der Auftraggeber ggf. noch anderweitige Arbeitsmittel/Räume, so sehe ich kaum Spielraum für einen Ansatz größer 50%.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Vielen Dank.
Natürlich hängt die Höhe der Umsatzbeteiligung auch von der Einbindung in die Arbeitsumgebung des Auftraggebers ab. Ob das dann allerdings am Ende 10-30% (für den freien Mitarbeiter) weniger vom Umsatz rechtfertigt, wage ich zu bezweifeln.

Für 50% sehe ich derzeit keinen erheblichen Mehrwert gegenüber einem Anstellungsverhältnis und den damit verbundenen Rechten / Pflichten (Urlaubsanspruch, Lfz, etc...)

Ich hatte ursprünglich tatsächlich 80% ins Auge gefasst, allerdings werde ich mich wohl davon verabschieden müssen...

mind. 60% bzw. eher noch 70% müssten es dann schon sein, zumal ich ja auch als freiberuflicher Mitarbeiter ein Haftungsrisiko trage.

Um es vielleicht mal von der anderen Seite zu betrachten...
Warum sollte der Auftraggeber trotzdem noch mindestens 50% vom Umsatz erhalten, obwohl die Arbeit auf einen freien Mitarbeiter umgelagert / verlagert wurde?

LG

Ceterum censeo schrieb am 15.03.2023:

Woher stammt die Aussage "berufsüblich sind 60-80% des Umsatzes"?
Gibt es hierfür eine Quelle?
Ich stecke derzeit in Verhandlungen, allerdings werden mir nur 50% geboten.

Vielen Dank.

Woher diese Aussage stammen mag, weiß wohl nur der Verfasser. Mir persönlich erscheinen diese Werte teilweise ein wenig hoch. Um einmal zwei Quellen (Urteile, die ich auf die Schnelle fand) zu nennen:
LSG BaWü, Urteil vom 13.12.2016, Az. L 11 R 391/15
und
SG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2020, Az. S 24 BA 6242/18. Hier werden 50% bzw. 60% angegeben. Alles hierüber wird zunehmend unwahrscheinlich.
Es kommt jedoch stets auf den Einzelfall an. Wärest du hingegen in die Arbeitsumgebung (Datev) des Auftraggebers eingebunden (Regelfall), bearbeitest nur Aufträge von Mandanten des Auftraggebers ohne weitere Verantwortung und stellt der Auftraggeber ggf. noch anderweitige Arbeitsmittel/Räume, so sehe ich kaum Spielraum für einen Ansatz größer 50%.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

WiWi Gast schrieb am 15.03.2023:

Vielen Dank.
Natürlich hängt die Höhe der Umsatzbeteiligung auch von der Einbindung in die Arbeitsumgebung des Auftraggebers ab. Ob das dann allerdings am Ende 10-30% (für den freien Mitarbeiter) weniger vom Umsatz rechtfertigt, wage ich zu bezweifeln.

Für 50% sehe ich derzeit keinen erheblichen Mehrwert gegenüber einem Anstellungsverhältnis und den damit verbundenen Rechten / Pflichten (Urlaubsanspruch, Lfz, etc...)

Ich hatte ursprünglich tatsächlich 80% ins Auge gefasst, allerdings werde ich mich wohl davon verabschieden müssen...

mind. 60% bzw. eher noch 70% müssten es dann schon sein, zumal ich ja auch als freiberuflicher Mitarbeiter ein Haftungsrisiko trage.

Um es vielleicht mal von der anderen Seite zu betrachten...
Warum sollte der Auftraggeber trotzdem noch mindestens 50% vom Umsatz erhalten, obwohl die Arbeit auf einen freien Mitarbeiter umgelagert / verlagert wurde?

LG

Meiner Meinung nach kommt es auch auf den Umfang der Projekte an. Bearbeitest du bspw. ein Projekt von 40.000,00, das du am Stück ohne weiteren Aufwand der Kanzlei abarbeiten kannst, ist eine Rechtfertigung von 20.000,00 "Einbehalt" der Kanzlei vermutlich für Verwaltung und Infrastruktur nicht argumentierbar.
Bearbeitest du nur kleinere Projekte um die 2.000,00, bei welchen Du öfter auf die Infrastruktur, Rückfragen oder Besprechungen mit den Kollegen angewiesen bist, kann ein "Einbehalt" der Kanzlei von 50% durch aus gerechtfertigt werden.
Du kannst dich ja auch auf Fixbeträge für Abschläge vom Umsatz einigen. Sowas wie: Umsatzabschlag von 8.000,00 im Monat aber maximal 50% deines Umsatzes und bei Umsätzen größer 50.000 im Monat zusätzlicher Abschlag von 5.000.
Dann habt ihr beide einen Anreiz, dass Du viel Umsatz im Monat machst.

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WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Mal eine andere Frage: Geht ihr offen auf Kanzleien zu und stellt das als alternative zur Anstellung dar oder macht ihr das neben dem eigentlichen Job und wenn ja, wie kommt dann der Kontakt zu Kanzleien zustande, mit denen ihr arbeitet?

antworten
WiWi Gast

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Aus meiner Sicht sollte das dem AG gegenüber offen kommunziert werden und dementsprechend dann auch im Arbeitsvertrag entsprechend vermerkt werden.

Jobangebote findest Du mitunterauf auf den jeweiligen "Kammerseiten".
Dort werden u.a. auch manchmal freie Mitarbeiter gesucht.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Mal eine andere Frage: Geht ihr offen auf Kanzleien zu und stellt das als alternative zur Anstellung dar oder macht ihr das neben dem eigentlichen Job und wenn ja, wie kommt dann der Kontakt zu Kanzleien zustande, mit denen ihr arbeitet?

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danielnop

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

Bau dir eine gute HP und stell dich als krassen Berater da, der alles weiß und jeden kennt.

antworten
Ceterum censeo

Re: Freier Mitarbeiter in der Steuerberatung - Erfahrungen?

danielnop schrieb am 21.03.2023:

Bau dir eine gute HP und stell dich als krassen Berater da, der alles weiß und jeden kennt.

§ 57 Abs. 1 i. V. m. § 57a StBerG.
Liebe Grüße

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