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Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

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boeser

Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

Hallo!

Bei uns am Lehrstuhl wurde eine Stelle als "wissenschaftliche Hilfskraft" ausgeschrieben. Ich habe mich darauf beworben und nun habe ich nächste Woche ein Vorstellungsgespräch. Natürlich möchte ich vorher schon ungefähr wissen, was man da als Vergütung verlangen kann.

Vorweg: Ich weiß nicht, ob der Begriff "wissenschaftl. Hilfskraft" einheitlich ist. Jedenfalls handelt es sicht NICHT um eine Stelle für einen Studenten. Voraussetzung ist vielmehr ein "qualifizierter wirtschaftswissenschaftl. Hochschulabschluss".

Die Aufgaben sind:

  • Mitarbeit beim Entwurf und bei der Korrektur von Klausuren
  • Vorkorrektur von Seminar- und Diplomarbeiten
  • administrative Tätigkeiten

Insgesamt soll die Tätigkeit ca. 15 Wochenstunden umfassen.

Meine Frage nun: Wie viel kann man da als Stundenlohn verlangen? Ich habe einen Abschluss in BWL. Studentische (!) Hilfskräfte bekommen bei uns ca. 8 EUR/h.

Ich danke euch!

Gruß
jan

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WiWi Gast

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

Hallo Jan,

du bekommst als wissenschaftliche Hilfskraft ("wissenschaftlich" bedeutet dabei: "mit Studienabschluss", im Gegensatz zur "studentischen" Hilfskraft, eben ohne Abschluss)

  • an einer FH 9,35 Euro/h
  • an einer Uni 12,69 Euro/h

Verhandelbar ist das nicht, sondern gesetzlich festgelegt. Wichtig ist dabei, dass du als wissenschaftliche Hilfskraft normaler Arbeitnehmer wirst, dass also volle Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung besteht, wenn du nicht weniger als 400 Euro monatlich verdienst, was bei dir nicht der Fall ist, wenn du 15 Wochenstunden arbeitest. Das würde ich aber nicht nur als Nachteil sehen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass du nach einem Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hast (wer weiß, wozu es gut ist) und auch schon was für die Rente tust (viel ist es aber nicht ;-).

Kevin

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boeser

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

Hi Kevin!

Vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen. Ich hab mir schon gedacht, dass es da feste Regelsätze gibt.

Da ich an einer Uni bin, bin ich mit den 12,69¤/h sehr gut bedient für den Anfang. Es soll ja erst mal mein Berufseinstieg werden (sofern es denn klappt).

Grüße
jan

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WiWi Gast

Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

Moin, Moin,

wissenschaftliche Hilfskräfte unterliegen in der Tat grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. wie bereits genannt, ist eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt
(Arbeitsentgelt < 400 Euro).

aber es gibt noch nen Trick 17:
wissenschaftliche Hilfskräfte in die in einem weiteren Studienfach, in dem eine Hochschulprüfung abzulegen ist, immatrikuliert sind (Zweitstudium), sind ebenfalls sozialversicherungsfrei! also in neues Fach einschreiben und du kannst dich dann wie gehabt weiter studentisch krankenversichern.

ein freund der gerade promoviert, hat mir davon erzählt.
der Prof. muss da glaube ich nur noch irgendwas wegen der 15 Stunden bzw. von wegen keine Beeinträchtigung des Zweitstudiums durch Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft oder so bestätigen.

frag einfach mal eine paar Assistenten die du kennst. da kennt sicher einer den Dreh.

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boeser

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

Stellt sich da nicht (zumindest in NRW) das Problem des gebührenpflichtigen Zweitstudiums? Da wird der Vorteil sicher schnell von den rd. 500 EUR Semestergebühren aufgefressen. :-/

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WiWi Gast

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

für ich meine 1 Jahr gibt es noch den absolventenstatus aber danach wird die krankenversicherung richtig teuer. dann lohnt sich das auch trotzt studiengebühren.

... aber es gibt ja auch immernoch bundesländer ohne diese hohen semestergebühren wie z.B. schleswig-holstein. in flensburg kann man sich bspw. per Post einschreiben.

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boeser

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

Hallo!

Kurzer Statusbericht: Ich hab die Stelle! :)

Außerdem stimmt das, was oben gesagt wurde. Ich hab mich nun noch für ein Zweitstudium eingeschrieben, da ich noch ein Freisemester habe. Der Job ist dann sozialversicherungsfrei, egal wie viel man verdient.

Wer sonst noch Infos braucht kann ja mal hier eine Nachricht hinterlassen. Ist ein ziemlich umfangreiches Thema.

Gruß
jan

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WiWi Gast

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

Hallo Jan!
Ich komme wohl die kommenden Tage in die gleiche Situation wie du. Studium abgeschlossen, erster Job - wiss. Hilfskraft (als Übergang) - und ich habe auch noch 1 Semester frei (Hessen/Uni FFM)
Also... man schreibt sich für ein Semester ein... was muss noch an amtlichen Angelegenheiten geregelt werden? Seit meinem Studienende bin ich (jetzt 2 Monate) vorläufig arbeitslos gemeldet...

Danke & Grüße,
BK

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boeser

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

Hallo!

Ob das Auswirkungen hat, dass du dich arbeitssuchend gemeldet hast, weiß ich nicht. Allerdings musste ich auf den zahlreichen Formularen angeben, ob ich mich arbeitssuchend gemeldet hatte (was nicht der Fall war).

Du schreibst dich für einen weiteren Studiengang ein. Auf den Formularen (werden wohl ähnlich sein) gibst du dann an, dass du einen Abschluss hast und dass du weiterhin Student bist.

Wichtig: Du musst natürlich über eine studentische Pflichtversicherung verfügen, sonst bringt dir das nichts. Die kostet 57 EUR im Monat.

Dir wird sicher gesagt werden, was du für Unterlagen brauchst. Wichtig sind in diesem Fall vor allem: Diplomzeugnis, Studentenbescheinigung und Nachweis der Krankenkasse über die studentische Pflichtversicherung.

Falls du sonst noch was wissen willst, einfach noch mal posten!

Gruß
jan

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boeser

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

Achso.. noch was vergessen: Falls du dich neueinschreibst (bei mir lief es noch als "Umschreibung", da ich noch nicht offiziell fertig war), brauchst du natürlich bei der Einschreibung einen Nachweis über deine Versicherung - aber das kennst du ja sicher.

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WiWi Gast

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

Zum einen: Wenn man sich als Promotionsstudent einschreibt braucht man die sog. Studienbeiträge nicht zahlen, nur die nomalen Gebühren wie früher.
Zum anderen: Hast Du zufällig eine Ahnung wie das ist wenn man verheiratet ist und der Partner mehr verdient, Dich daher in seine Familienversicherung aufnehmen müsste, was wir aber nicht wollen?
Gruß Qila

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WiWi Gast

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

3 Jahre zu spät ;)

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WiWi Gast

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

Mit Hochschulabschluss - das ist doch dann TVL-13 oder sowas !?
2817 ¤ waren es glaube, aber das sind dann 39h oder so...

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WiWi Gast

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

TVL-13 gilt nicht für wiss. Hilfskräfte, da gelten die 12,69 ¤ pro Stunde. TVL-13 wäre dann eine wissenschaftliche MitarbeiterIn.
Spitzfindige Wortklauberei, aber so is es

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WiWi Gast

Krankenversicherung studentische Hilfskraft

Hallo,

meine Tochter bekommt einen Job als studentische Hilfskraft.
Monatsverdienst ca. 700,- Euro. Sie ist bisher bei mir krankenversichert (Beihilfe und private KK) Ich bekomme nun unterschiedliche Auskünfte:
Das Arbeitsverhältnis unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung - nach SGB III, V und XI)
Meine Beihilfe behauptet: über 400 Euro Verdienst - sie ist selbst krankenversicherungspflichtig. Was stimmt denn nun?

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WiWi Gast

Re: Krankenversicherung studentische Hilfskraft

Hallo,

wenn Ihre Tochter noch eingeschrieben ist als Studentin und sich innerhalb der Regelstudienzeit (Bachelor: 3 Jahre, Master: 2 Jahre) bewegt, sollte es kein Problem sein, dass sie noch unter die studentische Krankenversucherung fällt. Heißt also: sie fällt dann bei dem von Ihnen genannten Arbeitsentgelt aus der Familienversicherung heraus, zahlt aber den verringerten Betrag der studentischen Krankenversicherung.

Sobald sie alle Prüfungen absolviert und ihr Studium beendet sein wird, fällt sie natürlich auch aus der studentischen Krankenversicherung heraus.

Ich hoffe, das hilft (auch nach der langen Zeit ;-).)

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WiWi Gast

Re: Krankenversicherung wissenschaftliche Hilfskraft

Hallo Jan,

ich möchte Dich etwas fragen, ich hoffe du kannst mir helfen. Ich bin neulich als wiss. Hilfskraft eingestellt worden. Und ich promoviere an der Uni (ich habe mich offiziel als Promotionstudent angemeldet). Allerdings hat Wirtschaftsbüro der Uni meine studentische Krankenversicherung nicht anerkannt, da ich mehr als 400 Euro pro Monat bekommen werde. (ungefähr 480 Euro).

Gibt es da einen Fehler, oder muss ich meine Versicherung tatsäclich ändern?

Wenn du mich beantworten kannst, würde ich sehr sehr dankbar.

viele Grüße

Tufan

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WiWi Gast

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

Auch wenn die Einträge schon wieder etwas älter sind so vielleicht dennoch eine wichtige Ergänzung, da es einige trifft: Wer über 30 ist hat generell kein Anrecht auf eine studentische Krankenversicherung! Unabhängig von der Semesterzahl und Einkommen. Die monatlichen Kosten belaufen sich dann auf ca. 140 Euro.

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WiWi Gast

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

das mit der kv ist so nicht richtig, es gibt möglichkeiten auch ü30 studentisch versichert zu sein.

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WiWi Gast

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

Hallo,

noch später als alle bisherigen Anfragen, aber ich stehe vor einem großem Problem und hoffe auf Hilfe.
Ich bin ab dem ersten dritten als studentische Hilfskraft eingestellt (für acht Stunden die Woche zu 12,59Euro). Bis dato bin ich über meine Mutter privat versichert und Beihilfe berechtigt. Nun werde ich aber im kommenden März 27 Jahre alt und falle aus der Familienversicherung raus. Nun mein Problem: versichere ich mich weiter bei der DEBEKA muss ich 230 Euro im Monat an Beitrag leisten. Die gesetzlichen Kassen nehmen mich nicht, da ich mich zu meinem Erststudium habe befreien lassen (lege nach dem ersten Staatsexamen noch einen Master ab). Kann mir eventuell jemand mit meinen Satus helfen: gelte ich nun als Werksstudent oder muss die gesetzliche Krankenkasse mich nehmen, da ich mich ab März in einem Angestelltenverhältnis befinde?
Eine Antwort würde mir sehr weiterhelfen.

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WiWi Gast

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

Danke! Erspart mir viel Rennerei... aber leider keine Kohle ;-)
Wo nehmt ihr denn die ganzen Infos her?

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ReinerZufall88

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

wieso bekommt ihr als wissenschaftliche Hilfskraft 12,69 an der Uni? ich bin das auch aber bekomm nur 8,24 (bin aktuell noch B.Sc.-Student aber das ändert sich wohl nicht nachdem man Bachelor ist und im master studiert:-(

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WiWi Gast

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

Die Entlohnung als Wissenschaftliche Hilfskraft orientiert sich auch am TVL, allerdings dann umgerechnet auf feste Studensätze.
Diese hängen davon ab, wo du studierst bzw. arbeitest. Berlin zahlt an den Unis am meisten, Bayern hingegen ist erstaunlicherweise eher weiter unten. Zudem hängt die Vergütung auch vom Abschluss (Diplom/Master, Bachelor) ab.
Anders sieht es bei Wissenschaftlichen Mitarbeitern (Voraussetzung ist i.d.R. Master/Diplom) aus (TVL-EG13), welche in allen Bundesländern recht ähnlich vergütet werden. WiMa mit Promotion liegen bei EG14 bzw. 15 oder sofern sie weitermachen bei einem Akademischen Rat.

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ReinerZufall88

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

ah, hab mein fehler gefunden.. ich bin studentische Hilfskraft :-D

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WiWi Gast

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

wie geht denn das? mit ü40..

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WiWi Gast

Re: Vergütung als wissenschaftliche Hilfskraft

Hier schreibt ja niemand, dass er / sie Ü40 wäre.

Ansonsten haben sich die im zweiten Beitrag (aus 2005) zitierten Stundensätze leicht geändert.

Die Krankenkassen-Schweinerei seitens privat Versicherter (30.11.2009) empfinde ich als gerecht. Soll er gerne den _kompletten_ Privat-KK-Beitrag für seine Tochter entrichten, ohne Beihilfe.

Ansonsten: Auch, wenn der Thread-Ersteller nun fast 11 Jahre älter ist, hat eine Stelle als WHK (Wissenschaftliche Hilfskraft) nichts mit dem "Berufseinstieg nach dem Studium" zu tun. Es handelt sich um "Geld verdienen nach dem Studium", allerdings schiebt man den "wahren" Berufseinstieg (in dem Fach, das man studiert hat) mit einem Job als Wissenschaftliche Hilfskraft einfach nur weiter hinaus.

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BAföG: Was in die Steuererklärung muss

Angaben zum Bafoeg in der Steuererklärung von Studenten.

Höheres BAföG und mehr BAföG-Empfänger: Viele Studierende erhalten ab dem Wintersemester 2022/2023 mehr BAföG. Der BAföG-Höchstsatz steigt um fast neun Prozent von 861 Euro auf 934 Euro. Zudem wird die Einkommensfreigrenze für Eltern um mehr als 20 Prozent auf ein Nettogehalt von 2.415 Euro angehoben. Wer BAföG bezieht, muss dies in der Steuererklärung in der Regel nicht angeben – die einzige Ausnahme sind Zuschüsse.

BAföG-Statistik 2016: 823 000 Geförderte in Deutschland

Uni, Studenten, Studium,

Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist im Jahr 2016 erneut zurückgegangen. Rund 584.000 Studierende hatten laut Statistischem Bundesamt BAföG erhalten. Das sind 27.000 weniger als im Vorjahr 2015. Das Deutsche Studentenwerk bezeichnet den Handlungsdruck beim BAföG als groß.

Kellnern statt Kredit: Immer weniger Studienkredite vergeben

Absolventenhut und fliegende Geldmünzen

Die Zahl der 2016 abgeschlossenen Studienkredite liegt mit 44.000 deutlich unter dem Wert der vergangenen Jahre. Trotz durchweg seriös bewerteter Angebote im CHE-Studienkredit-Test 2017 raten Experten zur Vorsicht. Dies gilt besonders für neue als „Studienkredit“ deklarierte Privatkredite zu deutlich schlechteren Konditionen.

Studienfinanzierung: Finanzieller Druck für Studierende steigt

Eine Frau oder Studentin ohne Kopf sitzt mit einer kaputten Jeans und einem weißen Pullover auf dem Fußboden.

Mittlerweile jobben gut zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium, wie die 21. Sozialerhebung zeigt. Der größte Ausgabeposten ist mit durchschnittlich 323 Euro im Monat die Miete. In Hochschulstädten wie München, Köln, Frankfurt, Hamburg oder Berlin ist es deutlich mehr. Die Einnahmen der Studierenden betragen im Schnitt 918 Euro im Monat, von denen die Eltern 309 Euro beisteuern. Das zeigt auch den Handlungsbedarf beim BAföG-Höchstsatz von 735 Euro.

Lebenshaltungskosten im Studium erfordern höhere BAföG-Bedarfssätze

Cover der Studie "Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden"

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat die Lebenshaltungskosten von Studierenden und die Höhe der BAföG-Bedarfssätze verglichen. Handlungsbedarf zeigt die Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden“ laut DSW-Präsident Timmermann beim BAföG-Grundbedarf von derzeit 399 Euro, der Wohnpauschale von 250 Euro sowie dem Pflege- und Krankenversicherungszuschlag für Studierende ab 30.

Studiengebühren für internationale Studierende in Baden-Württemberg

Ein geöffneter Laptop neben dem ein Handy liegt.

Baden-Württemberg möchte zum Wintersemester 2017/2018 Gebühren für internationale Studierende einführen. Betroffen sind nur Nicht-EU-Studierende, die lediglich für ein Studium nach Baden-Württemberg kommen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, ab dem Wintersemester 2017/18 einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester leisten. Zudem werden Studiengebühren von 650 Euro pro Semester für das Zweitstudium ab dem Wintersemester 2017/2018 erhoben. Das Erststudium, einschließlich des Masterabschlusses und einer Promotion, bleibt gebührenfrei.

BAföG-Erhöhung: Studenten-BAföG steigt auf 735 Euro, BAföG-Freibeträge erhöht

Fotoauschnitt von einem BaföG-Bescheid für das neue Studiensemester vom Studentenwerk.

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