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Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

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WiWi Gast

Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Hi,

ich bin Wirtschaftspädagoge, seit 3,5 Jahren im Controlling im öffentlichen Dienst. Das erste Jahr VZ, seitdem TZ 50%, weil ich eine Promotion gestartet habe, die auch bald fertig sein wird. Mittelfristig will ich das Referendariat als Lehrer antreten, bis dahin will ich mich "durchschlagen".

Habe errechnet, wenn ich in meinem TZ job (gehobener dienst) auf VZ gehe kriege ich ca. 800 ? netto p. M. mehr und muss dafür ca. 85 h. pro Monat mehr arbeiten. Kein sehr reizvoller Lohn.

Wo gibt es denn gut bezahlte, flexible Nebenjobs für Akademiker? Quasi Werkstudent auf höherem Niveau für 10-20 Stunden pro Woche. Finde sowas in Jobbörse leider gar nicht^^. Nachhilfe hab ich früher gemacht, das jetzt erstmal nicht mehr.

Vielleicht hat jemand Tipps:).

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Hi!

Ich arbeite ebenfalls im gehoben Dienst bei einer Kommune als Finanzsachbearbeiter und habe als Nebenjob zwei Lehraufträge für BWL-Module an einer Universität bei mir um die Ecke angenommen. Damit verdiene ich mir pro Monat ca. 450 ? (Mini-Job) hinzu.

Die Lehrtätigkeit ist anspruchsvoll und zeitraubend, macht jedoch auch sehr viel Spaß!

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Deine Plan macht zwar keinen Sinn, aber hast du dir mal überlegt, als nebenberuflicher Vertreter für eine Versicherung tätig zu werden? Zeit kannst du dir einteilen und auch den Umfang.

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Warum macht das keinen Sinn in deinen Augen?

Lounge Gast schrieb:

Deine Plan macht zwar keinen Sinn, aber hast du dir mal
überlegt, als nebenberuflicher Vertreter für eine
Versicherung tätig zu werden? Zeit kannst du dir einteilen
und auch den Umfang.

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Viel anderes als Lehrtätigkeiten wird sich da nicht finden...

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Lounge Gast schrieb:

Warum macht das keinen Sinn in deinen Augen?

Lounge Gast schrieb:

Deine Plan macht zwar keinen Sinn, aber hast du dir mal
überlegt, als nebenberuflicher Vertreter für eine
Versicherung tätig zu werden? Zeit kannst du dir einteilen
und auch den Umfang.

Einfach:

  • Bei einer Anstellung -> Steuerklasse VI (!!)

  • Bei einer freien Tätigkeit (z.B. der genannte Nebenvertreter) -> Andere Einkunftsart. Das ginge noch, aber:

Problem: Als Beamter/ Angestellter im öffentlichen Dienst als Lehrer bekommst du keine freie Tätigkeit genehmigt und wahrscheinlich auch keine im Angestellenverhältnis. Außerdem hast du erhebliche Nachteile bei der Versteuerung.

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Warum macht das keinen Sinn in deinen Augen?

Lounge Gast schrieb:

Deine Plan macht zwar keinen Sinn, aber hast du dir
mal
überlegt, als nebenberuflicher Vertreter für eine
Versicherung tätig zu werden? Zeit kannst du dir
einteilen
und auch den Umfang.

Einfach:

  • Bei einer Anstellung -> Steuerklasse VI (!!)

  • Bei einer freien Tätigkeit (z.B. der genannte
    Nebenvertreter) -> Andere Einkunftsart. Das ginge noch,
    aber:

Problem: Als Beamter/ Angestellter im öffentlichen Dienst als
Lehrer bekommst du keine freie Tätigkeit genehmigt und
wahrscheinlich auch keine im Angestellenverhältnis. Außerdem
hast du erhebliche Nachteile bei der Versteuerung.

Den Passus für Angestellte -zumal in Teilzeit- musst Du mir mal zeigen, der es Dir untersagt, eine Nebentätigkeit anzunehmen. Solange Du Deinem Arbeitgeber keine unmittelbare Konkurrenz machst und es keinen wirklich-wirklich triftigen Grund gibt, nebenberuflich tätig zu werden, gibt es fast keine Möglichkeit, Dir das zu verbieten. Glaub mir, ich spreche aus Erfahrung.

Und steuerliche Nachteile? So ein Blödsinn. Freiberuflich nebenher tätig zu sein ist höchst interessant: Die Vorsteuer ist abzugsfähig (wenn Du das willst) und Du kannst alles mögliche in Deiner EÜR als Kosten erfassen: Vom Ipad, PC über Telefon/Internet, Büromöbel bis hin zu Fahrzeugen und anderem Schnickschnack.

Mehr noch: Verluste aus selbständiger Tätigkeit können voll mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Klar, Gewinne musst Du versteuern. Aber zum gleichen Steuersatz wie Dein Arbeitseinkommen...

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Nach 5 Jahren musst Du gemittelt Gewinn gemacht haben. Ansonsten werden alle Steuervergünstigungen (Verlustabschreibungen) zurückgerechnet. "Steuerliche Liebhaberei". Aber in einer Beziehung hast Du recht: Als Angestellter kann man so was genehmigt bekommen, als Beamter ist es fast aussichtslos.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Warum macht das keinen Sinn in deinen Augen?

Lounge Gast schrieb:

Deine Plan macht zwar keinen Sinn, aber hast
du dir
mal
überlegt, als nebenberuflicher Vertreter für
eine
Versicherung tätig zu werden? Zeit kannst du dir
einteilen
und auch den Umfang.

Einfach:

  • Bei einer Anstellung -> Steuerklasse VI (!!)

  • Bei einer freien Tätigkeit (z.B. der genannte
    Nebenvertreter) -> Andere Einkunftsart. Das ginge noch,
    aber:

Problem: Als Beamter/ Angestellter im öffentlichen
Dienst als
Lehrer bekommst du keine freie Tätigkeit genehmigt und
wahrscheinlich auch keine im Angestellenverhältnis.
Außerdem
hast du erhebliche Nachteile bei der Versteuerung.

Den Passus für Angestellte -zumal in Teilzeit- musst Du mir
mal zeigen, der es Dir untersagt, eine Nebentätigkeit
anzunehmen. Solange Du Deinem Arbeitgeber keine unmittelbare
Konkurrenz machst und es keinen wirklich-wirklich triftigen
Grund gibt, nebenberuflich tätig zu werden, gibt es fast
keine Möglichkeit, Dir das zu verbieten. Glaub mir, ich
spreche aus Erfahrung.

Und steuerliche Nachteile? So ein Blödsinn. Freiberuflich
nebenher tätig zu sein ist höchst interessant: Die Vorsteuer
ist abzugsfähig (wenn Du das willst) und Du kannst alles
mögliche in Deiner EÜR als Kosten erfassen: Vom Ipad, PC über
Telefon/Internet, Büromöbel bis hin zu Fahrzeugen und anderem
Schnickschnack.

Mehr noch: Verluste aus selbständiger Tätigkeit können voll
mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Klar, Gewinne musst Du versteuern. Aber zum gleichen
Steuersatz wie Dein Arbeitseinkommen...

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Warum macht das keinen Sinn in deinen Augen?

Lounge Gast schrieb:

Deine Plan macht zwar keinen Sinn, aber hast
du dir
mal
überlegt, als nebenberuflicher Vertreter für
eine
Versicherung tätig zu werden? Zeit kannst du dir
einteilen
und auch den Umfang.

Einfach:

  • Bei einer Anstellung -> Steuerklasse VI (!!)

  • Bei einer freien Tätigkeit (z.B. der genannte
    Nebenvertreter) -> Andere Einkunftsart. Das ginge noch,
    aber:

Problem: Als Beamter/ Angestellter im öffentlichen
Dienst als
Lehrer bekommst du keine freie Tätigkeit genehmigt und
wahrscheinlich auch keine im Angestellenverhältnis.
Außerdem
hast du erhebliche Nachteile bei der Versteuerung.

Den Passus für Angestellte -zumal in Teilzeit- musst Du mir
mal zeigen, der es Dir untersagt, eine Nebentätigkeit
anzunehmen. Solange Du Deinem Arbeitgeber keine unmittelbare
Konkurrenz machst und es keinen wirklich-wirklich triftigen
Grund gibt, nebenberuflich tätig zu werden, gibt es fast
keine Möglichkeit, Dir das zu verbieten. Glaub mir, ich
spreche aus Erfahrung.

Und steuerliche Nachteile? So ein Blödsinn. Freiberuflich
nebenher tätig zu sein ist höchst interessant: Die Vorsteuer
ist abzugsfähig (wenn Du das willst) und Du kannst alles
mögliche in Deiner EÜR als Kosten erfassen: Vom Ipad, PC über
Telefon/Internet, Büromöbel bis hin zu Fahrzeugen und anderem
Schnickschnack.

Mehr noch: Verluste aus selbständiger Tätigkeit können voll
mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Klar, Gewinne musst Du versteuern. Aber zum gleichen
Steuersatz wie Dein Arbeitseinkommen...

Nein, da muss ich widersprechen. Als Lehrer ist er aber entweder Beamter oder im Angestellter im Öffentlichen Dienst und da bekommt man normalerweise keine Nebentätigkeit genehmigt. Auch die Versteuerung ist nicht so, wie bei einem normalen Angestellten. Das ist schon richtig, was da geschrieben ist. Für einen "Normalo" hättest du recht, aber nicht bei einem Beamten.

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Na, dann erklär mal. Nach meinem Kenntnisstand muss bei Beamten eine Nebentätigkeit formal beantragt werden. Wenn keine triftigen Gründe vorliegen, wie kann die dann versagt werden?

Bzgl. unterschiedliche Besteuerung: Ich dachte immer, in DE ist die Steuergerechtigkeit gesetzlich vorgeschrieben? Wo ist dann der Unterschied?

Nein, da muss ich widersprechen. Als Lehrer ist er aber
entweder Beamter oder im Angestellter im Öffentlichen Dienst
und da bekommt man normalerweise keine Nebentätigkeit
genehmigt. Auch die Versteuerung ist nicht so, wie bei einem
normalen Angestellten. Das ist schon richtig, was da
geschrieben ist. Für einen "Normalo" hättest du
recht, aber nicht bei einem Beamten.

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WiWi Gast

Re: Qualifizierte Nebenjobs für studierte BWLer?

Der Beamte ist grundsätzlich verpflichtet, seine Arbeitskraft voll dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Basis lässt sich immer ein Ablehnungsgrund konstruieren. Es gibt aber auch Nebentätigkeiten, die der Dienstherr sozusagen von seinem Beamten erwartet. Zum Beispiel als Gutachter vor Gericht.

Lounge Gast schrieb:

Na, dann erklär mal. Nach meinem Kenntnisstand muss bei
Beamten eine Nebentätigkeit formal beantragt werden. Wenn
keine triftigen Gründe vorliegen, wie kann die dann versagt
werden?

Bzgl. unterschiedliche Besteuerung: Ich dachte immer, in DE
ist die Steuergerechtigkeit gesetzlich vorgeschrieben? Wo ist
dann der Unterschied?

Nein, da muss ich widersprechen. Als Lehrer ist er aber
entweder Beamter oder im Angestellter im Öffentlichen
Dienst
und da bekommt man normalerweise keine Nebentätigkeit
genehmigt. Auch die Versteuerung ist nicht so, wie bei
einem
normalen Angestellten. Das ist schon richtig, was da
geschrieben ist. Für einen "Normalo" hättest du
recht, aber nicht bei einem Beamten.

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