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StudienabbruchExmatrikulation

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

Hallo,
ich wurde vor einigen Jahren in einem WiWi-Studiengang extmatrikuliert. Grund hierfür war das Nichtbestehen eines Moduls und den beiden Wiederholungsprüfungen bin ich unentschuldigt fern geblieben. Ich habe danach etwas völlig anderes gemacht und jetzt durch Zufall erfahren, dass der Aufbau des Studiengangs teilweise geändert wurde. Unter anderem ist mein Extmatrikulationsmodul jetzt kein Pflichtmodul mehr.

Dürfte ich diesen oder einen ähnlichen Studiengang, der damals auch dieses Modul beinhaltete, denn jetzt abschließen? Mir fehlen, inklusive der neu hinzugekommenen Module, nur noch 40 ECTS zum Bachelor. Einkommenstechnisch hätte es für mich zwar keine Relevanz, aber für das eigene Ego sagen zu können, man hat einen Abschluss in BWL wäre auch ganz ok. ;)

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

Nein, Exmatrikulation bleibt Exmatrikulation.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

Meines Wissens studiert man bei Wiedereinschreibung genau genommen unter der der Prüfungsordnung, die ja auch die Module vorgibt, weiter, unter der man das Studium auch angefangen hat. Wenn inzwischen das jedoch nicht mehr möglich ist, wechselt man in die neue Prüfungsordnung, und sowas wie in deinem Fall ist dann eine Einzelfallentscheidung. Du wirst so oder so garantiert für die Einschreibung jemanden vom Prüfungsauschuss vorher konsultieren müssen, weil die in der Studentenverwaltung bei der Einschreibung, wenn du die Exmatrikulations angibts, Fragen haben werden.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 24.01.2021:

Hallo,
ich wurde vor einigen Jahren in einem WiWi-Studiengang extmatrikuliert. Grund hierfür war das Nichtbestehen eines Moduls und den beiden Wiederholungsprüfungen bin ich unentschuldigt fern geblieben. Ich habe danach etwas völlig anderes gemacht und jetzt durch Zufall erfahren, dass der Aufbau des Studiengangs teilweise geändert wurde. Unter anderem ist mein Extmatrikulationsmodul jetzt kein Pflichtmodul mehr.

Dürfte ich diesen oder einen ähnlichen Studiengang, der damals auch dieses Modul beinhaltete, denn jetzt abschließen? Mir fehlen, inklusive der neu hinzugekommenen Module, nur noch 40 ECTS zum Bachelor. Einkommenstechnisch hätte es für mich zwar keine Relevanz, aber für das eigene Ego sagen zu können, man hat einen Abschluss in BWL wäre auch ganz ok. ;)

Exmatrikulation WiWi in Deutschland = kein WiWi Studiengang in Deutschland mehr möglich.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 24.01.2021:

Hallo,
ich wurde vor einigen Jahren in einem WiWi-Studiengang extmatrikuliert. Grund hierfür war das Nichtbestehen eines Moduls und den beiden Wiederholungsprüfungen bin ich unentschuldigt fern geblieben. Ich habe danach etwas völlig anderes gemacht und jetzt durch Zufall erfahren, dass der Aufbau des Studiengangs teilweise geändert wurde. Unter anderem ist mein Extmatrikulationsmodul jetzt kein Pflichtmodul mehr.

Dürfte ich diesen oder einen ähnlichen Studiengang, der damals auch dieses Modul beinhaltete, denn jetzt abschließen? Mir fehlen, inklusive der neu hinzugekommenen Module, nur noch 40 ECTS zum Bachelor. Einkommenstechnisch hätte es für mich zwar keine Relevanz, aber für das eigene Ego sagen zu können, man hat einen Abschluss in BWL wäre auch ganz ok. ;)

Exmatrikulation WiWi in Deutschland = kein WiWi Studiengang in Deutschland mehr möglich.

Auf dem Papier ja, doch wer will das beweisen? Es besteht keine bundesweite Datenbank, aus welcher man erkennen könnte, wo jemand mal studiert haben könnte.
Nur wenn‘s auffliegt wird blöd.

Beim TE ist es etwas anders, da er sich ECTS anrechnen lassen möchte, was gewissermaßen zu einem Informationsaustausch führen wird.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

Würde das mit der Uni klären. ein bekannter ist an einer Uni aus ähnlichen Gründen wie du kurz vor Ende exmatrikulliert worden, konnte aber an meiner fh weiter studieren.kenne auch Fälle wo Leute sich bspw an der fom einschreiben konnten

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 24.01.2021:

WiWi Gast schrieb am 24.01.2021:

Hallo,
ich wurde vor einigen Jahren in einem WiWi-Studiengang extmatrikuliert. Grund hierfür war das Nichtbestehen eines Moduls und den beiden Wiederholungsprüfungen bin ich unentschuldigt fern geblieben. Ich habe danach etwas völlig anderes gemacht und jetzt durch Zufall erfahren, dass der Aufbau des Studiengangs teilweise geändert wurde. Unter anderem ist mein Extmatrikulationsmodul jetzt kein Pflichtmodul mehr.

Dürfte ich diesen oder einen ähnlichen Studiengang, der damals auch dieses Modul beinhaltete, denn jetzt abschließen? Mir fehlen, inklusive der neu hinzugekommenen Module, nur noch 40 ECTS zum Bachelor. Einkommenstechnisch hätte es für mich zwar keine Relevanz, aber für das eigene Ego sagen zu können, man hat einen Abschluss in BWL wäre auch ganz ok. ;)

Exmatrikulation WiWi in Deutschland = kein WiWi Studiengang in Deutschland mehr möglich.

Die Aussage ist meiner Ansicht nach richtig richtig. Ich meine mich zu erinnern, dass nur Studiengänge gesperrt sind, in denen das endgültig bestandene Modul ein Pflichtfach ist. Dementsprechend wäre es wohl möglich noch einmal Wiwi zu studieren.

Ich würde hierzu die allgemeine Prüfungsordnung der Uni und auch die des Studienfachs zu Rate ziehen.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 24.01.2021:

Die Aussage ist meiner Ansicht nach richtig richtig. Ich meine mich zu erinnern, dass nur Studiengänge gesperrt sind, in denen das endgültig bestandene Modul ein Pflichtfach ist. Dementsprechend wäre es wohl möglich noch einmal Wiwi zu studieren.

Ich würde hierzu die allgemeine Prüfungsordnung der Uni und auch die des Studienfachs zu Rate ziehen.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

Ich zitiere mal aus der Fachprüfungsordnung Uni Frankfurt, Master BWL:

"(12) Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung sind in § 22 geregelt. Danach hat die oder der Studierende bei der Zulassung zur Masterprüfung insbesondere eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie oder er bereits eine Bachelorprüfung, eine Masterprüfung oder eine Diplomprüfung in Wirtschaftswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang (Studiengang mit einer überwiegend gleichen fachlichen Ausrichtung) an der Hochschule endgültig nicht bestanden hat oder ob sie oder er sich gegenwärtig im jeweiligen Fach oder in einem solchen Studiengang in einem noch nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland befindet."

Letztlich kommt es auf die Prüfungsordnung des Studiengangs an, den du studieren willst. Kannst natürlich auch dann noch klagen, sowohl gegen die grundsätzliche Regelung als auch die Vergleichbarkeit. Inwieweit das erfolgsversprechend ist, kann ich aber nicht beurteilen.

Aber anderer Ansatzpunkt: Hast du dein früheres Studium überhaupt endgültig nicht bestanden? Wurdest du wirklich zwangsexmatrikuliert? Oder denkst du das nur auf Basis irgendeiner eventuellen Fehleinschätzung? Wurde dir denn mal bestätigt, dass du endgültig nicht bestanden hast? Für die Wiederholungsprüfungen hättest du dich ja bspw. auch anmelden müssen, um durchfallen zu können.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 25.01.2021:

Ich zitiere mal aus der Fachprüfungsordnung Uni Frankfurt, Master BWL:

"(12) Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung sind in § 22 geregelt. Danach hat die oder der Studierende bei der Zulassung zur Masterprüfung insbesondere eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie oder er bereits eine Bachelorprüfung, eine Masterprüfung oder eine Diplomprüfung in Wirtschaftswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang (Studiengang mit einer überwiegend gleichen fachlichen Ausrichtung) an der Hochschule endgültig nicht bestanden hat oder ob sie oder er sich gegenwärtig im jeweiligen Fach oder in einem solchen Studiengang in einem noch nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland befindet."

Letztlich kommt es auf die Prüfungsordnung des Studiengangs an, den du studieren willst. Kannst natürlich auch dann noch klagen, sowohl gegen die grundsätzliche Regelung als auch die Vergleichbarkeit. Inwieweit das erfolgsversprechend ist, kann ich aber nicht beurteilen.

Aber anderer Ansatzpunkt: Hast du dein früheres Studium überhaupt endgültig nicht bestanden? Wurdest du wirklich zwangsexmatrikuliert? Oder denkst du das nur auf Basis irgendeiner eventuellen Fehleinschätzung? Wurde dir denn mal bestätigt, dass du endgültig nicht bestanden hast? Für die Wiederholungsprüfungen hättest du dich ja bspw. auch anmelden müssen, um durchfallen zu können.

Nicht der TE, aber bei uns an der Uni, wurde man nach dem Durchfallen, für wiederholungsprüfungen automatisch angemeldet und man konnte sich nur mit Attest abmelden.

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Sec_tech

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 24.01.2021:

Hallo,
ich wurde vor einigen Jahren in einem WiWi-Studiengang extmatrikuliert. Grund hierfür war das Nichtbestehen eines Moduls und den beiden Wiederholungsprüfungen bin ich unentschuldigt fern geblieben. Ich habe danach etwas völlig anderes gemacht und jetzt durch Zufall erfahren, dass der Aufbau des Studiengangs teilweise geändert wurde. Unter anderem ist mein Extmatrikulationsmodul jetzt kein Pflichtmodul mehr.

Dürfte ich diesen oder einen ähnlichen Studiengang, der damals auch dieses Modul beinhaltete, denn jetzt abschließen? Mir fehlen, inklusive der neu hinzugekommenen Module, nur noch 40 ECTS zum Bachelor. Einkommenstechnisch hätte es für mich zwar keine Relevanz, aber für das eigene Ego sagen zu können, man hat einen Abschluss in BWL wäre auch ganz ok. ;)

Exmatrikulation WiWi in Deutschland = kein WiWi Studiengang in Deutschland mehr möglich.

Sorry, das ist nicht richtig... Es kommt auf die konkrete Prüfungsordnung an. Habe einen ehemaligen Kommilitonen der in BWL gescheitert ist (Uni) und dann in VWL abgeschlossen hat (andere Uni!!!, nicht FH). Das Prüfungsamt hat sogar Teile der bereits erbrachten Leistungen angerechnet.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

Danke für die Antworten. Ich werde mich mal direkt bei der Uni informieren und dann hier berichten. Ich kenne jemanden, der Wiwi mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik (keine reine Wirtschaftsinformatik) studiert hat, ein Wirtschaftsinformatik-Modul vergeigt und dann eben in WiWi mit Schwerpunkt BWL abgeschlossen hat. Scheint deutschlandweit also schon einige Unterschiede zu geben.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

Nein. Exmatrikulation = Studiengang kannste für immer vergessen.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 27.01.2021:

Nein. Exmatrikulation = Studiengang kannste für immer vergessen.

Nein, eben nicht. Es ist durchaus möglich den selben Studiengang woanders noch weiter fortführen zu können, wenn dort, die Prüfung wegen der man exmatrikuliert wurde, nicht zum Pflichtprogram gehört. Kenne selbst solche Fälle (NICHT auf FH gewechselt!).

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 27.01.2021:

WiWi Gast schrieb am 27.01.2021:

Nein. Exmatrikulation = Studiengang kannste für immer vergessen.

Nein, eben nicht. Es ist durchaus möglich den selben Studiengang woanders noch weiter fortführen zu können, wenn dort, die Prüfung wegen der man exmatrikuliert wurde, nicht zum Pflichtprogram gehört. Kenne selbst solche Fälle (NICHT auf FH gewechselt!).

Die Frage wäre dann ja auf Basis welchen Grundes. Was sagt dort die Prüfungsordnung? Ist es die reine Auslegung?

Es ist zwar gut zu wissen, dass etwas u.U. geht, aber den Sachverhalt so transparent zu beleuchten, dass es für den TE ggf replizierbar wäre, wäre noch mal viel mehr wert.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

Update vom TE:
Habe bei der Studienverwaltung nachgefragt und bin an dieser Uni für den Studiengang Wirtschaftswissenschaften gesperrt, unabhängig davon, dass besagtes Modul kein Pflichtmodul mehr ist. Für andere Studiengänge, die dieses Modul bis vor kurzem noch als Pflichtmodul hatten, bin ich aber nicht mehr gesperrt.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 08.02.2021:

Update vom TE:
Habe bei der Studienverwaltung nachgefragt und bin an dieser Uni für den Studiengang Wirtschaftswissenschaften gesperrt, unabhängig davon, dass besagtes Modul kein Pflichtmodul mehr ist. Für andere Studiengänge, die dieses Modul bis vor kurzem noch als Pflichtmodul hatten, bin ich aber nicht mehr gesperrt.

Dann weißt du ja jetzt Bescheid und kannst dich anderes orientieren. Schau mal in die Pflege, die Arbeitsplätze sind krisensicher und du kannst auch nach der Lehre weitermachen und Pflegemanagement studieren. Da wärst du nicht gesperrt.

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WiWi Gast

Im Studiengang vor Jahren exmatrikuliert

WiWi Gast schrieb am 08.02.2021:

Update vom TE:
Habe bei der Studienverwaltung nachgefragt und bin an dieser Uni für den Studiengang Wirtschaftswissenschaften gesperrt, unabhängig davon, dass besagtes Modul kein Pflichtmodul mehr ist. Für andere Studiengänge, die dieses Modul bis vor kurzem noch als Pflichtmodul hatten, bin ich aber nicht mehr gesperrt.

Dann weißt du ja jetzt Bescheid und kannst dich anderes orientieren. Schau mal in die Pflege, die Arbeitsplätze sind krisensicher und du kannst auch nach der Lehre weitermachen und Pflegemanagement studieren. Da wärst du nicht gesperrt.

In die Pflege brauche ich nicht schauen, da ich mittlerweile selbstständig bin und hier genügend Einkommen erziele. Aber danke für die wertvolle Information, für Philosophie bin ich wahrscheinlich auch nicht gesperrt oder? Außerdem ist der Pflegevorschlag schon fragwürdig. Insbesondere in der Pflege sollte niemand arbeiten, der diesen Beruf nur als Notnagel nimmt.

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