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Studienfächer der BWLTAX

Teildisziplinen der BWL 5: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Die Serie stellt die Studienschwerpunkte des Faches Betriebswirtschaftslehre vor. Diese Woche geht es um die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre.

Rechnungswesen, Controlling, Marketing, Produktion, Logistik, Bankbetriebslehre, Personalwesen, Organisation, Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung,Unternehmensführung, Operation Research

 

Betriebswirtschaftliche SteuerlehreDie Betriebswirtschaftliche Steuerlehre befasst sich mit

 

Da fast alle betrieblichen Entscheidungen auch steuerliche Auswirkungen haben, bestehen Interdependenzen zu fast allen Bereichen der Betriebswirtschaftslehre. Das Studium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre soll die Fähigkeit vermitteln, die steuerlichen Konsequenzen, die aus betrieblichen Entscheidungen resultieren, systematisch und sachgerecht zu bestimmen. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, aus den Handlungsalternativen des Betriebs unter Einbeziehung der steuerlichen Konsequenzen die optimale Alternative auszuwählen. Als mögliche Entscheidungssituationen, die im Rahmen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre untersucht werden, sind z. B. zu nennen, die Wahl

Daneben werden die Probleme der Gestaltung einer Handels- und Steuerbilanz oder die Probleme bei der zweckmäßigen Festlegung von Verrechnungspreisen bei international agierenden Unternehmungen behandelt.

Drei Teilbereiche der Steuerlehre
Im Rahmen der wissenschaftlichen Betrachtung werden häufig folgende drei Teilbereiche der Steuerlehre unterschieden:

Schwerpunkte der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Im Rahmen der Ausbildung sind inhaltliche Auseinandersetzungen mit Fragestellungen des betrieblichen Rechnungswesens ebenso wichtig wie die Kenntnis von Rechtsvorschriften, aktueller Rechtsprechung, Außensteuergesetzen sowie nationalen Steuerarten und Steuergesetze. Betrachtet wird in der Steuerlehre darüber hinaus das Bilanzsteuerrecht, Fragen der verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten und die Wirkungen unterschiedlicher Rechnungslegungsvorschriften nach HGB, US-GAP oder IAS.

Ertragsteuern
Ertragsteuern sind Steuern auf Ertrags, Gewinns, Erfolgs und Überschuss. Die bedeutendsten Ertragsteuern sind die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbeertragsteuer. Gemeinsam ist diesen Ertragsteuern die Abhängigkeit der Steuerbemessungsgrundlage vom wirtschaftlichen Ergebnis. Der Fiskus partizipiert somit durch die Steuer am ökonomischen Erfolg des Steuerpflichtigen.

Verkehr- und Substanzsteuern
Im Gegensatz zu den Ertragsteuern zeichnen sich die Verkehrsteuern durch die grundsätzliche Unabhängigkeit der Steuerentstehung vom Erfolgs aus. Anlass einer Steuererhebung ist vielmehr der Verkehrsvorgang selbst wie beispielsweise die Lieferung einer Ware oder die Übertragung eines Grundstücks. Die bedeutendsten Verkehrsteuern sind die Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen, die Grunderwerbsteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Steuerwirkungslehre
Die Steuerwirkungslehre beschäftigt sich mit dem Einfluss der Besteuerung auf wirtschaftliche Entscheidungen. Die Auswirkung der Besteuerung auf betriebliche Fragen äußert sich in konstitutiven Entscheidungen (z.B. Standort, Rechtsform), funktionalen Entscheidungen (z.B. Finanzierung, Beschaffung, Absatz) und Entscheidungen der Rechnungslegung (z. B. Handelsbilanz, Steuerbilanz, Verrechnungspreise).


Steuergestaltungslehre
Die Aufgabe der Steuergestaltungslehre besteht darin, Verhaltens- und Entscheidungsregeln im Hinblick auf eine Optimierung der betrieblichen Steuerbelastung zu entwickeln.

Besteuerung mittelständischer Unternehmungen
Das deutsche Unternehmenssteuerecht ist nicht rechtsformneutral. Struktur und Höhe der Steuerbelastung eines Unternehmens sind vielmehr von dessen Rechtsform abhängig. Folglich üben steuerliche Überlegungen einen gewichtigen Einfluss auf die Wahl der Rechtsform aus. Der Auswahl der steueroptimalen Rechtsform und dem steuerschonenden Wechsel der Rechtsform sollte stets eine genau Analyse der steuerrechtlichen Einflußfaktoren für die rechtsformspezifischen Belastungsunterschiede vorausgehen.

Besteuerung von Konzernunternehmungen
Ein Konzern ist ein Gebilde aus mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen, die unter der einheitlichen Leitung einer Muttergesellschaft stehen. Aus diesem Spannungsverhältnis von rechtlicher Vielheit und wirtschaftlicher Einheit können sich im Vergleich zu einem nicht nur wirtschaftlich sondern auch rechtlich einheitlichen Unternehmen steuerliche Mehr- oder Minderbelastungen ergeben. Ziel ist unter den gegebenen rechtlichen Grundlagen die zweckmäßige steuerliche Gestaltung.

Internationale Unternehmensbesteuerung
Im Zuge der Internationalisierung der Geschäftstätigkeit, die mittlerweile bis weit in den mittelständischen Bereich hinein reicht, rücken auch die steuerlichen Chancen und Risiken von Auslandsengagements verstärkt in das Blickfeld.