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Studienort: Uni/FH-WahlNiedersachsen

Niedersachsen ersetzt Hochschulen den Wegfall der Studiengebühren

Das Land ersetzt den niedersächsischen Hochschulen die Einnahmen aus dem Wegfall der Studiengebühren zu 100 Prozent. Wenn Niedersachsen die Studiengebühren zum Wintersemester 2014/15 abschafft, bekommen die Hochschulen in gleicher Höhe Studienqualitätsmittel überwiesen. Dafür stellt das Land bis 2018 mehr als 450 Millionen Euro bereit.

Niedersachsen ersetzt Hochschulen den Wegfall der Studiengebühren
Das Land ersetzt den niedersächsischen Hochschulen die Einnahmen aus dem Wegfall der Studiengebühren zu 100 Prozent. Wenn Niedersachsen die Studiengebühren zum Wintersemester 2014/15 abschafft, bekommen die Hochschulen in gleicher Höhe Studienqualitätsmittel überwiesen. Dafür stellt das Land bis 2018 mehr als 450 Millionen Euro bereit. Zudem wird die Landesregierung einen Hochschulentwicklungsvertrag mit den Hochschulen abschließen, die Studentenwerke finanziell stärker unterstützen, zusätzliche Mittel für die Universitätskliniken bereitstellen und Qualitätsstandards zur Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden verbindlich einführen.

Hochschulen erhalten Studienqualitätsmittel
„Die 450 Millionen Euro, die wir zusätzlich für die Hochschulen ausgeben, sind eine gute Investition in die Bildung. Mit diesem Geld werden wir die Studienbedingungen verbessern", sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić, am Mittwoch vor Journalisten in Hannover. Durch die gesetzliche Einführung von Studienqualitätsmitteln wird gewährleistet, dass die Hochschulen alle Einnahmen dauerhaft und in voller Höhe aus dem Landeshaushalt ersetzt bekommen, die wegen der Abschaffung der Studiengebühren entfallen. „Damit behalten die Hochschulen in Niedersachsen Planungssicherheit", freute sich der Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz (LHK), Professor Dr.-Ing. Dr. h.c. Jürgen Hesselbach.

Zugleich werden die Studienqualitätsmittel dynamisch an die tatsächliche Zahl der Studierenden angepasst. Das Geld muss zweckgebunden eingesetzt werden, um die Qualität von Lehre und Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern.

Hochschulentwicklungsvertrag schafft Planungssicherheit
Zusätzlich vereinbaren das Land Niedersachsen und die 21 Hochschulen einen Hochschulentwicklungsvertrag. Der gibt den Hochschulen weitere Planungssicherheit und schützt sie vor Kürzungen ihres Budgets. Der Vertrag soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und regelt auch die inhaltlichen Leitlinien zur Hochschulentwicklung. Zudem werden die Grundlagen für das Hochschulsteuerungs- und Hochschulfinanzierungssystem weiterentwickelt.

Studentenwerke bekommen 1,8 Millionen Euro mehr
Die Service- und Beratungsangebote der Studentenwerke spielen beim Wettbewerb um Studierende eine immer größere Rolle. Die Arbeit der Studentenwerke bildet eine Grundlage für den erfolgreichen Studienverlauf. Weil die Zahl der Studierenden in den letzten Jahren stark angestiegen ist, müssen die Angebote der Studentenwerke ausgebaut werden. Für 2014 wird das Land deshalb den Studentenwerken 1,8 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellen. Ihre Finanzmittel steigen damit auf 16,3 Millionen Euro pro Jahr. Damit stärkt das Land die Studentenwerke nachhaltig.

Mittel für Universitätskliniken steigen
Niedersachsen verfügt mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) über zwei bedeutende Einrichtungen der Hochschulmedizin. Beide erfüllen Aufgaben in Forschung und Lehre und auch in der Krankenversorgung. Die Universitätskliniken brauchen dringend Investiti­onsmittel, um marode Medizingeräte zu ersetzen. Wenn das nicht geschieht, werden Einschränkungen in der Krankenversor­gung befürchtet. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen konnte das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die Investitionsmittel für die beiden Universitätskliniken in Göttingen und Hannover um rund elf Millionen Euro erhöhen.

Qualität in Promotionverfahren sicherstellen
Um die Qualitätsstandards im Promotionswesen zu verbessern, will die Landesregierung Vereinbarungen mit den Hochschulen schließen. So sollen die Professorinnen und Professoren künftig mit ihren Doktorandinnen und Doktoranden Betreuungsvereinbarungen abschließen. Über einen „Betreuungsschlüssel" soll eine Obergrenze für die Anzahl der Promovierenden pro Professor festgelegt werden. Zudem müssen Promotionsverfahren künftig vollständig erfasst werden, was die Dauer oder die Abbruch- und Erfolgsqouten betrifft.

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