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Studienort: Uni/FH-WahlNC

Studienplatzvergabe: Neue Regelung für die Vergabe von NC-Studienplätzen

Die Studienplatzvergabe in beliebten Studiengängen mit NC wird zukünftig neu geregelt. Ein Staatsvertrag für die Stiftung „hochschulstart.de“ wurde einstimmig von allen 16 Bundesländern beschlossen. Die Integration von dem internetbasierten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) wird das alte Zulassungssystem der ehemaligen ZVS ablösen. Starten soll die neue Vergaberegelung für NC-Studienplätze zum Wintersemester 2018/2019.

Das Schild mit den Buchstaben für ABI plastisch mit Metall dargestellt.

Studienplatzvergabe: Neue Regelung für die Vergabe von NC-Studienplätzen
07.10.2016, Berlin (dsw) - Von der Öffentlichkeit bislang unbemerkt, haben die Ministerpräsident und Ministerpräsidentinnen der 16 Bundesländer im März 2016 einen neuen Staatsvertrag für die Stiftung „hochschulstart.de“ beschlossen mit dem Ziel, künftig möglichst alle Studienplätze mit Numerus clausus (NC) über das webbasierte „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV) zu vergeben. Das schreibt Karl-Heinz Reith in der neuen Ausgabe 3/2016 des DSW-Journals des Deutschen Studentenwerks (DSW) in einem Gastbeitrag. Studiengänge mit Numerus Clausus (NC) waren im Wintersemester 2016/2017 am meisten in den Fächergruppen in Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zu finden. Die Betriebswirtschaftslehre ist das beliebteste Studienfach in Deutschland. Der Weg zum Studienplatz kann durch den NC in BWL daher steinig sein.

Der Numerus Clausus (NC) steht für die Abiturnote der letzten zum Studium neu zugelassenen Person im vergangenen Semester. Das heißt, der NC beschreibt immer den Grenzwert aus dem vergangenen Auswahlverfahren. Wer also eine Abiturnote von 2,4 hat, konnte sich an der Uni Münster im WS 2014/15 bei einem NC von 2,1 nicht einschreiben. Das bedeutet wiederum aber nicht, dass derjenige keine Chance im WS 2015/16 hätte. Denn der NC-Werte dient als Orientierungshilfe und ist nicht gleichzusetzten mit dem NC aus dem aktuellen Jahr.

Auch die „harten“ NC-Fächer, wie die medizinischen Studiengängen oder die Pharmazie, sollen in Zukunft über das DoSV vergeben werden, weiß Reith, dem der Staatsvertrag vorliegt. Mit dem einstimmigen Votum der Länder-Regierungschefs wachse der Druck auf Hochschulen wie auch einzelne Länder-Wissenschaftsministerien.

Er schreibt: „Endlich soll die Unsitte beendet werden, dass seit 2014 Jahr für Jahr jeweils zwischen 10.000 und gut 20.000 NC-Studienplätze in begehrten Mangelfächern […] unbesetzt bleiben.“

Die Zulassungsvergabestell über hochschulstart.de hat noch immer ihre Tücken. Zum einen nehmen nur 106 von 177 Hochschulen daran teil, zum anderen bleiben viele Studienplätze unbesetzt. Das aktuelle Nachrückverfahren greift unzureichend und oft zu spät, sodass viele einen Studienplatz nicht antreten. Der Anteil an Mangelfächern liegt derzeit bei 4,6 Prozent aller Studienplätze. Das sind rund 11.500. Um dem NC-Verfahren zu entgehen, nutzen nach wie vor rund 20.000 Studierende die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht und das erfolgreich.

Das neue DoSV-System wird zudem ermöglichen, dass Hochschulen neben dem Numerus Clausus (NC) und der Wartezeit, die Studentinnen und Studenten auch anhand weiterer Kriterien ausgewählt werden können.

Download [PDF, 40 Seiten - 6,2 MB]
DSW Journal 3/2016