WiWi Gast schrieb am 07.12.2019:
Also wenn der WiWi-Anteil bei FGS insgesamt nur 25 Prozent beträgt und davon dann nochmal wohl weniger als die Hälfte in der tatsächlichen Abwehrberatung arbeitet (arbeiten darf), dann ist das für mich auch eher die Ausnahme. Abgesehen davon, dass Kanzleien wie FGS die tatsächlich Abwehrberatung machen sowieso die absolute Ausnahme ist.
Und ich bin im Übrigen selbst BWLer, auch wenn ich nicht hier im Forum immer versuche gekünzelt und geschwollen daherzureden und krampfhaft ungebräuchliches Vokabular verwende wie der Adel im 18. Jahrhundert, nur um meine Bildung nach außen zum besten zu geben.
Nunja, wie du die gegebenen Werte interpretieren möchtest, sei dir anheim gestellt. Dir mag mein Duktus vielleicht etwas ungewöhnlich erscheinen, ich würde dies jedoch schlicht auf den (vermutlich bestehenden) Generationsunterschied zurückführen. Wäre es nicht vielmehr gekünstelt, wenn ich mich - mit meinem biblischen Alter - krampfhaft der Sprache meiner Studierenden bedienen würde?
Bruder, mach kein Auge. Dönerteller auf meinen Nacken, Habibi. ;-)
WiWi Gast schrieb am 07.12.2019:
Der nächste, der reininterpretiert, dass die Aussage getroffen wurde, Juristen wären BWLern überlegen.
Hat doch kein Memsch gesagt. Es geht darum, dass in den Bereichen, die von der Digitalisierung nicht betroffen sind wie zB. die Abwehrberatung eben nicht das klassiche Auffangbecken für WiWi-Leute ist, sondern eher für promovierte Juristen und langjährige Berufsträger. Dass Gestaltungsberatung überwiegend von WiWi-Leuten gemacht wird wegen des wirtschaftlichen Verständnisses ist auch komplett bs. Wenn dem so wäre, wäre der Anteil der WiWi-Absolvente bei FGS nämlich nicht so gering.
Und ja aktuelle Informationen direkt aus zweiter Hand von einem Ex-Kollegen sind mehr wert als die Aussagen von Leuten, die FGS nur aus dem Forum hier kennen oder in der Gründungshistorie bewandert sind.
Die geringe Dichte an WiWis ist eine traditionelle Eigenart solcher Kanzleien, wobei bei FGS hier noch verhältnismäßig viele unterwegs sind, aufgrund der besonderen Fokussierung auf das Steuerrecht (welches eine besondere Stellung in unserem derzeitigen Rechtssystem einnimmt). Da man bei FGS sehr tief in einen Sachverhalt einsteigt und Gesetze und Urteile nicht nur anwendet, sondern auch würdigt und auslegt, benötigt man hier primär Personen, die präzise subsumieren können und mit der Auslegung von Gesetzestexten vertraut sind. Diese Inhalte werden in einem grundständigen wirtschaftswissenschaftlichen Studium nunmal nicht/kaum vermittelt. Als WiWi eignet man sich diese Kenntnisse meist im Rahmen einer (normativen) Promotion an. Alternativ sind auch langjährige Berufsträger hierzu befähigt, wenn sie sich entsprechend ausgerichtet haben. Das bloße Bestehen des Steuerberaterexamens reicht hierfür mEn noch nicht aus (auch wenn es für diese eine Verwendung bei FGS & Co. gibt).
Vielleicht aus diesem Grund pflegt FGS auch gute Kontakte zu den Steuerlehre- und Steuerrechtslehrstühlen (auch zu uns) hierzulande und rekrutiert die Promovenden direkt vom Lehrstuhl weg. Dementsprechend (und aufgrund meiner eigenen beruflichen Vergangenheit) pflege ich einigermaßen gute Kontakte zu den Kollegen und maße mir ein Urteil an. Inwiefern die Tatsache, dass ich "in der Gründungshistorie" der Gesellschaft bewandert bin, nun gegen mich spricht, vermag ich hingegen nicht zu erkennen - evtl. bin ich dem Vorposter ja einfach etwas aus der Zeit gefallen.
Liebe Grüße
antworten