Reisekostenerstattung beim Berufseinstieg
Fahrt-, Umzugs-, Trennungskostenbeihilfen und Reisekostenerstattung beim Berufseinstieg. Bestimmten Berufsgruppen wie Volks- oder Betriebswirten werden für die Bewerbung im europäischen Ausland einmalig die Flugkosten erstattet.
Mobilitätshilfen 2 beim Berufseinstieg
Ist die Bewerbung erfolgreich gewesen, so kann bis zur Auszahlung des 1. Gehaltes nach Einstellungstermin (in der Regel ein Monat nach Arbeitsaufnahme) überbrückungsweise ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden (Übergangsbeihilfe), wenn eine Notlagensituation nachgewiesen werden kann (was bei Arbeitslosen in der Regel unproblematisch ist, ggf. Einkommensteuererklärung vorlegen). Die absolute Obergrenze liegt bei 80% des zukünftigen Bruttolohns.
Mit der Beantragung wird eine angemessene Ratenzahlung vereinbart. Können die Raten nicht gezahlt werden, ist nach Kontaktaufnahme mit der Zahlstelle des jeweiligen Arbeitsamtes eine Stundung möglich. Sind noch Forderungen seitens der Bundesanstalt für Arbeit offen, wird bis zu deren Abgeltung (bei 10%iger Verzinsung) kein Darlehen gewährt. Die Ausrüstungsbeihilfe ist ein Zuschuss. Die Obergrenze liegt bei 260 Euro und wird nicht gewährt, wenn sie der Arbeitgeber aufgrund eines Gesetzes, tariflicher oder sonstiger Regelungen zu zahlen hat.