Reisekostenerstattung beim Berufseinstieg
Fahrt-, Umzugs-, Trennungskostenbeihilfen und Reisekostenerstattung beim Berufseinstieg. Bestimmten Berufsgruppen wie Volks- oder Betriebswirten werden für die Bewerbung im europäischen Ausland einmalig die Flugkosten erstattet.
Reisekosten-, Fahr- und Flugkostenbeihilfe beim Berufseinstieg
Reisekostenbeihilfe wird ebenfalls als Zuschuss gewährt. Die Obergrenze liegt bei 300 Euro. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im europäischen Ausland zeitnah, werden bestimmten Berufsgruppen, darunter auch Volks- oder Betriebswirten, einmalig die Flugkosten erstattet.
Liegt der Arbeitsplatz von der Wohnung - weit entfernt (also nicht im selben Ort), beteiligt sich das Arbeitsamt im ersten halben Jahr in Gestalt der Fahrkostenbeihilfe bis zu einer Obergrenze von 300 Euro.