Reisekostenerstattung beim Berufseinstieg
Fahrt-, Umzugs-, Trennungskostenbeihilfen und Reisekostenerstattung beim Berufseinstieg. Bestimmten Berufsgruppen wie Volks- oder Betriebswirten werden für die Bewerbung im europäischen Ausland einmalig die Flugkosten erstattet.
Umzugskostenbeihilfen und Trennungskostenbeihilfe beim Berufseinstieg
Wer feststellt, dass sich das Pendeln nicht rentiert, aber noch nicht weiß, ob er endgültig umzieht, und daher vorübergehend eine Zweitwohnung mietet, kann bis maximal ein halbes Jahr Trennungskostenbeihilfe beantragen. Getrennt meint: getrennt vom Wohnsitz, nicht privat getrennt.
Voraussetzung ist, dass der 1. Wohnsitz bestehen bleibt und der 2. Wohnsitz nachgewiesenermaßen zum Zweck der Arbeitsaufnahme gemeldet ist. Unter Wohnung ist ein Wohnraum mit Küche und Bad zu verstehen, kein Hotelzimmer. Erfolgt im Zusammenhang der Arbeitsaufnahme doch ein Umzug, kann Umzugskostenbeihilfe in Höhe von maximal 4.500 EUR beantragt werden, und zwar bis zu zwei Jahre nach der Arbeitsaufnahme. Gewährt wird auf Beleg, sofern der Umzug mit kommerziellen Umzugsunternehmen durchgeführt wird, sind zusätzlich zwei vorher eingeholte Kostenvoranschläge beizubringen. Wer den Umzug mit privaten Helfern durchführt, sollte sich von diesen Umfang und Vergütung ihrer Leistungen bescheinigen lassen.