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Tipps zum BerufseinstiegReisekosten

Reisekostenerstattung beim Berufseinstieg

Fahrt-, Umzugs-, Trennungskostenbeihilfen und Reisekostenerstattung beim Berufseinstieg. Bestimmten Berufsgruppen wie Volks- oder Betriebswirten werden für die Bewerbung im europäischen Ausland einmalig die Flugkosten erstattet.

Ein Taxischild au dem Autodach.

Mobilitätshilfen wie die Reisekostenerstattung beim Berufseinstieg
Der Paragraph 53 des Sozialgesetzbuches (SGB) III legt fest:

1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit

  1. dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist und
  2. sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können.

2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnhame einer Beschäftigung umfassen

  1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe)
  2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe)
  3. Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
    a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe)
    b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe)
    c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe)
    d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe)

Mobilitätshilfen 2 beim Berufseinstieg
Ist die Bewerbung erfolgreich gewesen, so kann bis zur Auszahlung des 1. Gehaltes nach Einstellungstermin (in der Regel ein Monat nach Arbeitsaufnahme) überbrückungsweise ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden (Übergangsbeihilfe), wenn eine Notlagensituation nachgewiesen werden kann (was bei Arbeitslosen in der Regel unproblematisch ist, ggf. Einkommensteuererklärung vorlegen). Die absolute Obergrenze liegt bei 80% des zukünftigen Bruttolohns.

Mit der Beantragung wird eine angemessene Ratenzahlung vereinbart. Können die Raten nicht gezahlt werden, ist nach Kontaktaufnahme mit der Zahlstelle des jeweiligen Arbeitsamtes eine Stundung möglich. Sind noch Forderungen seitens der Bundesanstalt für Arbeit offen, wird bis zu deren Abgeltung (bei 10%iger Verzinsung) kein Darlehen gewährt. Die Ausrüstungsbeihilfe ist ein Zuschuss. Die Obergrenze liegt bei 260 Euro und wird nicht gewährt, wenn sie der Arbeitgeber aufgrund eines Gesetzes, tariflicher oder sonstiger Regelungen zu zahlen hat.

Reisekosten-, Fahr- und Flugkostenbeihilfe beim Berufseinstieg
Reisekostenbeihilfe wird ebenfalls als Zuschuss gewährt. Die Obergrenze liegt bei 300 Euro. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im europäischen Ausland zeitnah, werden bestimmten Berufsgruppen, darunter auch Volks- oder Betriebswirten, einmalig die Flugkosten erstattet.

Liegt der Arbeitsplatz von der Wohnung - weit entfernt (also nicht im selben Ort), beteiligt sich das Arbeitsamt im ersten halben Jahr in Gestalt der Fahrkostenbeihilfe bis zu einer Obergrenze von 300 Euro.

Umzugskostenbeihilfen und Trennungskostenbeihilfe beim Berufseinstieg
Wer feststellt, dass sich das Pendeln nicht rentiert, aber noch nicht weiß, ob er endgültig umzieht, und daher vorübergehend eine Zweitwohnung mietet, kann bis maximal ein halbes Jahr Trennungskostenbeihilfe beantragen. Getrennt meint: getrennt vom Wohnsitz, nicht privat getrennt.

Voraussetzung ist, dass der 1. Wohnsitz bestehen bleibt und der 2. Wohnsitz nachgewiesenermaßen zum Zweck der Arbeitsaufnahme gemeldet ist. Unter Wohnung ist ein Wohnraum mit Küche und Bad zu verstehen, kein Hotelzimmer. Erfolgt im Zusammenhang der Arbeitsaufnahme doch ein Umzug, kann Umzugskostenbeihilfe in Höhe von maximal 4.500 EUR beantragt werden, und zwar bis zu zwei Jahre nach der Arbeitsaufnahme. Gewährt wird auf Beleg, sofern der Umzug mit kommerziellen Umzugsunternehmen durchgeführt wird, sind zusätzlich zwei vorher eingeholte Kostenvoranschläge beizubringen. Wer den Umzug mit privaten Helfern durchführt, sollte sich von diesen Umfang und Vergütung ihrer Leistungen bescheinigen lassen.