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Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

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WiWi Gast

Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Schließe mein Masterstudium im kommenden Sommer mit 29 Jahren nach insgesamt 16 Semestern ab - bin ich dann zu "alt" für den Berufseinstieg bei Industrie, UBs, Konzerne ..? Suche Berufseinstieg entweder durch Traineeprogramme als auch durch Direkteinstieg.

Mir ist zwar schon klar, dass die meisten Masterabsolventen so um die 24-26 sind. Muss ich mir jetzt den Kopf zerbrechen? Denn noten sind sehr gut, Auslandserfahrung hab ich in zwei Ländern, relevante praktika und 2jähriger werkstudenten sind auch da, extrakurrikulares engagement ebenfalls da...

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Definitiv zu alt. Lohnt sich ja nicht mehr, die restlichen 40 Jahre, die du noch arbeiten müsstest...
Mensch, denk doch mal ein bisschen nach.

Problematisch ist einfach nur, dass du keine Berufserfahrung hast. Aber da musst du jetzt eben durch und musst dich darauf gefasst machen, nicht direkt den Traumjob zu bekommen.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Sagen wir es so: Heute studieren ungefähr doppelt so viele Menschen, wie noch vor ein paar Jahren, als du angefangen hast. Mit der Qualität ging es dementsprechend in den Keller.
Das Alter wird weniger dein Problem sein, sondern die Konkurrenz. Ob dir der Master und die Schwerpunkte helfen, dich abzusetzen, wird man sehen. Wenn du scheiterst, ist es aber nicht das Alter.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Man ist nie alt! Allerdings solltest Du die bittere Realität erkennen, dass Du vermutlich nicht bei UBs arbeiten kannst, da 16 Semester einfach zu viel sind.

UBs und Banken sind nun mal geil auf Leute, die einfach alles durchgezogen haben: ein gerader Lebenslauf.

Natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel.

Ich bin mit meinem Bachelor fertig geworden, als ich 27 war. Ich habe kein Masterstudium. Ich hatte kein Problem, nur mit dem BA und mit dem Alter von 27 irgendwas zu finden.

Es suchen und finden sogar diejenigen Jobs, die über 1 oder 2 Jahre arbeitslos waren.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ich war (noch) 27 als ich mit dem Master fertig war und 28 als ich mit dem Trainee Programm angefangen habe in ein einem Konzern.
Je nach Job wird das Alter sogar positiv wirken wegen der (hoffentlich) höheren Reife.

Am Alter wird es höchstens bei den großen Tier 1 Beratungen scheitern.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Kranke Welt. Dass Leute überhaupt so eine Frage stellen... Mit 29 wirst du niemals den Berufseinstieg schaffen, dein Leben ist eigentlich ruiniert...

Nein, du bist definitiv nicht zu alt. Die einzigen, die aalglatte Jünglinge suchen sind die großen UBs und Banken. Vielleicht wird es schwierig einen Job zu finden, das liegt dann aber, wie schon gesagt, an anderen Dingen, wie eben der großen Konkurrenz.
Finde es übrigens sehr schön, wie es in GB gehandhabt wird: Geburtsdatum auf dem Lebenslauf ist verboten.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Was willst du denn machen, wenn du nicht in Beruf einsteigst? Die Frage ist doch nur für bisschen Reassurance gedacht. Eigentlich ist man nie _zu_ alt, da ein Berufseinstieg ja quasi alternativlos ist, wenn man ein akzeptiertes Mitglied der Erwachsenengesellschaft werden will.

Ob dich die Personaler dann für gewisse Positionen als zu alt empfinden, wirst du dann ja rausfinden, wenn du dich beworben hast. In einem anonymen Forum sind Selbstzweifel und Feedback-Anfragen ja relativ konsequenzlos, aber in deinen Bewerbungen und im Gespräch solltest du versuchen einigermaßen selbstbewusst damit umzugehen.

Anscheinend kannst du die länger Zeit ja (teilweise) gut begründen und wenn du's erst mal ins Interview geschafft hast, waren die Hardfacts ausm CV eh in Ordnung. Viel Erfolg!

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ich hatte meinen ersten Job mit 28. Allerdings habe ich ein Diplom und kein BA oder Master. Das Alter ist für Diplomabsolventen absolut ok. Angebote hatte ich sowohl von den großen UB´s als auch von IB´s. Habe mich für eine Investmentbank entschieden und bin sehr zufrieden.

Also keine Sorge! Dein Alter wird nicht das Problem sein.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Einfach mal bewerben. Man hat eh keine Wahl. Take it easy.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

mit 29?! da gehts nichts mehr!

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Du musst ja realistisch nur noch ca. 41 Jahre arbeiten.

Also lohnt sich praktisch nicht mehr...

Wie kann ein sog. "Akademiker" so eine bescheuerte Frage stellen? Tut mir ja echt leid.
Bei mir im Studium gab es genug, die Mitte 30 waren und über den zweiten Bildungsweg kamen. Denen fiel es sogar leichter als den jungen Absolventen, einen Job zu finden. Geistige Reife ist viel wert, glaub mir!

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Das klingt ja sehr interessant. Ich bin zwar nicht der TE aber wie kam es denn zu den ganzen Angeboten? Nebenbei in relevanten Wirtschaftszweigen gearbeitet, Auslandserfahrung, sehr gute und gute Noten?

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

[Ich bin der ursprüngliche TE Schreiber]

Wollte nur mal ein kurzes Update nach meinem ersten Post in Nov 14 geben.

Ich hab eine (!) Bewerbung um eine perfekt passende Stelle bei meinem Traumarbeitgeber geschrieben, eine Einladung erhalten, ein nettes Gespräch geführt und ein Assessment Center mit 24j-Bubis gemacht, dann eine Zusage bekommen. 49k, 39Std.

Meine lange Studiendauer war überhaupt kein Problem, im Gegenteil. Sehr gut kamen meine "Reife" und umfassende Auslandserfahrung und Fachkenntnisse an.

Will sagen, lasst euch von diesen ganzen Spinnern und Lebenslaufkarrierefreaks nichts erzählen - zieht euer Ding durch, macht was euch interessiert! Die ganzen Trolls , die was von Regelstudienzeit sonst kannst du den Job knicken erzählen, wollen nur Stress, Angst und Unsicherheit erzeugen, um von ihren eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken.

Alles Gute!

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

An den TE:
Danke für dein Feedback. Dieses bestätigt absolut meine Erfahrungen.

Ich war zu meinem Berufseinstieg nach dem Master in einem ähnlichen Alter wie du. Sogar noch älter.

Als ich dann den ersten Job bekam (ich hatte mir auch den Kopf darüber zerbrochen ob ich zu alt sei) war alles eigentlich gar kein Problem.

Auch ich hatte das Gefühl, dass das "Mehr" an Lebenserfahrung bzw. die "Reife" (wie du sie beschreibst) gemeinsam mit dem Studienabschluss sehr positiv ankam.

Wie auch immer. Meiner Erfahrung nach ist man mit 29 auf keinen Fall zu alt für den Berufseinstieg. Dies hängt natürlich immer vom (!fachlichen!) Lebenslauf ab sowie der Persönlichkeit (inkl. Soft-Skills & Co.) und der Fähigkeit sich selbstbewusst zu bewerben/verkaufen.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Fragt sich nur wo der 24jähirge bubi nach 5 jahren berufserfahrung steht mit 29.. ..sicher nicht bei 49k...

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ja, unwahrscheinlich. ..ich stehe mit 29 bei 67 k p.a... dafür habe ich aber auch schon keinen bock mehr zu arbeiten ;-)

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Wer lesen kann, ist auch hier klar im Vorteil: Es ging dem TE-Schreiber um den Berufseinstieg und nicht sein Gehalt.

Es soll ja Menschen geben, die ihren Beruf nicht nur nach dem Gehalt auswählen... Aber auch das übersteigt vielleicht den Horizont von manchen BWLer hier, das kann natürlich sein.

Achja, Gehaltssteigerungen stehen natürlich genauso beim 29j an wie bei nem 24j Bubi ;)

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Habe auch lange studiert und bin älter gewesen beim Berufseinstieg und habe trotzdem einen Job gefunden, der mir Spaß macht.
Ok, ich verdiene etwas weniger als der TE, aber ich nage auch nicht am Hungertuch, sondern es ist im Rahmen für studierte Berufseinsteiger. Steigerungen erhoffe ich mir natürlich schon, aber erst mal finde ich gut, dass ich davon "gut" leben kann, viel lernen kann und es mir gefällt.

Aber ich habe noch nie was nur für meinen CV gemacht und habe keinen geraden Lebenslauf. Bestimmt wurde ich bei manchen Konzernen direkt aussortiert bei der Bewerbung, aber wenn man erst mal was hat, was einem gefällt, ist das auch irrelevant. Dafür, dass ich das BWL Studium echt öde und langweilig fand, gefällt mir mein Job erstaunlich gut.

Und ich streite nicht ab, dass manch einer, der mit 24 angefangen hat, nach der entsprechenden Berufserfahrung mehr verdient. Aber solang ich zufrieden bin, hab ich da kein Problem mit. Jeder ist seines Glückes Schmied, im positiven, wie auch im negativen.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Für die meisten ist die Schwerpunktwahl ein sehr viel kritischer Erfolgsfaktor als das Alter. Wenn Du plausible Erklärungen hast, warum Du Die Regelstudienzeit so extrem überschritten hast, dann ist das kein Problem. Männer, die nach dem Bund anfangen zu studieren, sind zum Berufsanfang oft auch schon Ende 20.

Wenn Du jetzt sagst, dass Du aufgrund deiner Schwerpunkte in HR oder Marketing anfangen willst, würde ich Dir raten, schon mal nach Umschulungsmöglichkeiten zu schauen.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Also ich bewerte die drei Jahre Studium, die mich damals von einem 24 Jährigen unterschieden haben wesentlich höher, als drei jahre arbeiten. So viele Freiheiten hatte ich später nie wieder und es ist schade, dass die Generation heute meint, möglichst schon mit 22 fertig zu sein.
Dass sie dadurch die schönste Zeit ihres Lebens verschwendet haben, merken Sie dann hinterher, wenn andere am Tisch von ihrer Fülle an Erfahrungen in den Mittzwanzigern erzählen.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Neidisch, dass der Kollege einen absolut reibungslosen und sauberen Einstieg hingelegt hat? Ich frage mich, wie das mit dem Absolventenschwemme-Gesabbel zusammenpasst, was man sich hier schon seit Monaten geben muss? Wait...

Lounge Gast schrieb:

Fragt sich nur wo der 24jähirge bubi nach 5 jahren
berufserfahrung steht mit 29.. ..sicher nicht bei 49k...

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ein Einzelfall, den niemand nachprüfen kann, widerlegt all die Studien, Zahlen und Erkenntnisse der Studenten, Professoren, freien Wirtschaft und des Bildungsministeriums? Interessant.

Lounge Gast schrieb:

Neidisch, dass der Kollege einen absolut reibungslosen und
sauberen Einstieg hingelegt hat? Ich frage mich, wie das mit
dem Absolventenschwemme-Gesabbel zusammenpasst, was man sich
hier schon seit Monaten geben muss? Wait...

Lounge Gast schrieb:

Fragt sich nur wo der 24jähirge bubi nach 5 jahren
berufserfahrung steht mit 29.. ..sicher nicht bei 49k...

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DAX Einkäufer

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

"[Ich bin der ursprüngliche TE Schreiber]
Wollte nur mal ein kurzes Update nach meinem ersten Post in Nov 14 geben."

Ich finde es gut, dass jemand ein Update zu einem früheren Post gibt. Passiert hier selten.

"Ich hab eine (!) Bewerbung um eine perfekt passende Stelle bei meinem Traumarbeitgeber geschrieben, eine Einladung erhalten, ein nettes Gespräch geführt und ein Assessment Center mit 24j-Bubis gemacht, dann eine Zusage bekommen. 49k, 39Std."

Herzlichen Glückwunsch zum Berufseinstieg!

"Meine lange Studiendauer war überhaupt kein Problem, im Gegenteil. Sehr gut kamen meine "Reife" und umfassende Auslandserfahrung und Fachkenntnisse an."

Woher kamen die Fachkenntnisse? Aus dem langen Studium?

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Du mit 29 eine höhere Reife ausgestrahlt hast, als Deine 24jährigen Mitbewerber und dass der Arbeitgeber jetzt froh ist, für 49K einen 29jährigen zu bekommen. Sonst hätten sie für dasselbe Geld einen der 24jährigen nehmen müssen.

"Will sagen, lasst euch von diesen ganzen Spinnern und Lebenslaufkarrierefreaks nichts erzählen - zieht euer Ding durch, macht was euch interessiert! Die ganzen Trolls , die was von Regelstudienzeit sonst kannst du den Job knicken erzählen, wollen nur Stress, Angst und Unsicherheit erzeugen, um von ihren eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken."

Stress, Angst und Unsicherheit sind grundsätlich keine guten Ratgeber und man sollte es vermeiden, dass Stress, Angst und Unsicherheit entstehen. Ich erlebe allerdings bei 29jährigen Studenten keinerlei Stress, Angst und Unsicherheit, sondern meistens eine unerklärliche Trägheit in Verbindung mit Gelassenheit aufgrund des notwendigerweise wohlhabenden und großzügigen Elternhauses.

"Also ich bewerte die drei Jahre Studium, die mich damals von einem 24 Jährigen unterschieden haben wesentlich höher, als drei jahre arbeiten. So viele Freiheiten hatte ich später nie wieder und es ist schade, dass die Generation heute meint, möglichst schon mit 22 fertig zu sein."

Ich empfinde die Freiheiten in einer unbefristeten Position als wesentlich größer im Vergleich zum Studium. Hat auch damit etwas zu tun, dass das frei verfügbare Einkommen bei mir damals auf ca. das Sechsfache gestiegen ist.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ich hab hier gerade aber was ganz anderes gelesen. Ein WiWi-Bachelor scheint so schlecht ja nicht zu sein.

"Karrieremöglichkeiten sind in der Wirtschaft mit einem Bachelor genauso gut wie mit einem Master."

"Bachelor-Absolventen haben gute Aussichten, in der Wirtschaft Karriere zu machen. Dass die Unternehmen "im Großen und Ganzen zufrieden" sind, spiegeln auch die Gehälter der Absolventen wider. Nach drei bis fünf Jahren im Beruf können die Bachelor ihre Gehalt meist deutlich verbessern."

"In über 80 Prozent der Unternehmen werden Bachelor-Absolventen bereits als Projektleiter eingesetzt und in knapp 60 Prozent sogar als Fachgebiets-, Bereichs- oder Abteilungsleiter."

http://www.wiwi-treff.de/home/index.php?mainkatid=1&ukatid=18&sid=18&artikelid=7892&pagenr=0

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Langsam haben wir es alle verstanden, lieber DAX Einkäufer: Gehalt und Karriere ist offenbar alles, Persönlichkeitsentwicklung letztendlich nichts.

Und natürlich muss erst einmal wieder rumgemeckert werden aka Trägheit, wohlhabendes Elternhaus blabla . Es übersteigt halt auch den Horizont, dass der Threadschreiber vielleicht einfach durch Nebentätigkeiten länger für sein Studium gebraucht hat, um es zu finanzieren?! Und dass ihm genau diese Praxiserfahrungen und Fachkenntnisse beim Berufseinstieg geholfen haben? Nö, erst einmal wieder rumkritisieren und runtermachen.

Und ja, wo kämen wir denn dahin, wenn junge Menschen in ihren Mittzwanzigern ihren Interessen nachgehen und mal etwas machen, was nicht CV-relevant ist? Nein, das geht natürlich nicht. Ach nee, wird langsam alles echt langweilig und durchschaubar dieses Rumgemaule und Runtermachen von anderen. Macht mal weiter mit eurem Absolventenschwemme-Gesabbel, ist echt lustig.

Achja - Glückwunsch an den 29-jährigen Threadschreiber und das gute Einstiegsgehalt.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Wo finde ich denn die ganzen Studien zur Massenarbeitslosigkeit unter Absolventen? Die müsste ja durchaus real sein, wenn man eure Beiträge so liest. Ich habe davon jedenfalls in der Realität noch nichts mitbekommen. Eher dürften also diejenigen die Einzelfälle sein, die 100+ Bewerbungen schreiben und länger als 1 Jahr suchen müssen, bis sie eine adäquate Anstellung finden.

Lounge Gast schrieb:

Ein Einzelfall, den niemand nachprüfen kann, widerlegt all
die Studien, Zahlen und Erkenntnisse der Studenten,
Professoren, freien Wirtschaft und des Bildungsministeriums?
Interessant.

Lounge Gast schrieb:

Neidisch, dass der Kollege einen absolut reibungslosen und
sauberen Einstieg hingelegt hat? Ich frage mich, wie das
mit
dem Absolventenschwemme-Gesabbel zusammenpasst, was man
sich
hier schon seit Monaten geben muss? Wait...

Lounge Gast schrieb:

Fragt sich nur wo der 24jähirge bubi nach 5 jahren
berufserfahrung steht mit 29.. ..sicher nicht bei
49k...

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Dann ließ den Text mal ein wenig genauer. Da steht sinngemäß nur, dass der Bachelor öfters vorkommt, was logischerweise daran liegt, dass es nur noch Bachelors gibt. Gleichzeitig steht aber auch ausdrücklich drin, dass das Trotz des schlechten Rufes und der schlechten Erfahrungen passiert. Weiter unten steht auch noch ausdrücklich, dass man den heutigen Berufseinsteigern weitaus weniger Verantwortung anvertrauen kann als den früheren. Bitte keinen Anti-Bachelor-Artikel als Pro-Bachelor-Artikel verkaufen. Danke. Hilft hier keinem und schon gar nicht bei dem Thema des TE.

Lounge Gast schrieb:

Ich hab hier gerade aber was ganz anderes gelesen. Ein
WiWi-Bachelor scheint so schlecht ja nicht zu sein.

"Karrieremöglichkeiten sind in der Wirtschaft mit einem
Bachelor genauso gut wie mit einem Master."

"Bachelor-Absolventen haben gute Aussichten, in der
Wirtschaft Karriere zu machen. Dass die Unternehmen "im
Großen und Ganzen zufrieden" sind, spiegeln auch die
Gehälter der Absolventen wider. Nach drei bis fünf Jahren im
Beruf können die Bachelor ihre Gehalt meist deutlich
verbessern."

"In über 80 Prozent der Unternehmen werden
Bachelor-Absolventen bereits als Projektleiter eingesetzt und
in knapp 60 Prozent sogar als Fachgebiets-, Bereichs- oder
Abteilungsleiter."

http://www.wiwi-treff.de/home/index.php?mainkatid=1&ukatid=18&sid=18&artikelid=7892&pagenr=0

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Denk' mal über folgende 6 Dinge nach. Vielleicht weißt du sie wirklich nicht:

1.) Hat ein Absolvent Anspruch auf Arbeitslosengeld? Falls nicht, wird er keinen Antrag stellen. Und dann? Richtig, taucht er in keiner Statistik auf.

2.) Die Studienanfängerquote hat ihren aktuellen Stand (ca. 60%) erst 2013 erreicht. Dir ist klar, dass die Massen noch nicht auf dem Markt sind?

3) Die Statistik, dass 11% aller Akademiker bereits 2013 im Niedriglohnsektor waren, ist dir bekannt?

4) Gerade Bachelorabsolventen haben (Alter, sonstige Kriterien) oft keinen Anspruch auf Hartz 4. Es gibt keine genauen Statistiken (siehe Punkt 5) aber laut den Behörden gehören 12% der Hartz-4-Bezieher der Gruppe Abitur und/oder Studium (und die letzten 12 Monate ohne Beschäftigung) an.

5) Solle ein Absolvent Anspruch auf Hartz 4 haben, wird er relativ schnell nicht mehr als Akademiker geführt, sondern nach seinem bisherigen beruflichen Tätigkeit. Ist eine Ausbildung vorhanden, dann nach der Ausbildung. Ein Bachelor ohne Ausbildung wird in der Regel spätestens nach 12 Monaten als Ungelernter geführt.

6.) Akademiker werden mit großem Vorzug in "Maßnahmen" gesteckt, was aber weniger an ihrem Status, als am Alter liegt. Menschen unter 30 werden hier gesondert "gefördert". Ist man in diesen Maßnahmen, taucht man auf keiner Liste auf.

Lounge Gast schrieb:

Wo finde ich denn die ganzen Studien zur
Massenarbeitslosigkeit unter Absolventen? Die müsste ja
durchaus real sein, wenn man eure Beiträge so liest. Ich habe
davon jedenfalls in der Realität noch nichts mitbekommen.
Eher dürften also diejenigen die Einzelfälle sein, die 100+
Bewerbungen schreiben und länger als 1 Jahr suchen müssen,
bis sie eine adäquate Anstellung finden.

Lounge Gast schrieb:

Ein Einzelfall, den niemand nachprüfen kann, widerlegt all
die Studien, Zahlen und Erkenntnisse der Studenten,
Professoren, freien Wirtschaft und des
Bildungsministeriums?
Interessant.

Lounge Gast schrieb:

Neidisch, dass der Kollege einen absolut
reibungslosen und
sauberen Einstieg hingelegt hat? Ich frage mich,
wie das
mit
dem Absolventenschwemme-Gesabbel zusammenpasst, was
man
sich
hier schon seit Monaten geben muss? Wait...

Lounge Gast schrieb:

Fragt sich nur wo der 24jähirge bubi nach 5
jahren
berufserfahrung steht mit 29.. ..sicher nicht
bei
49k...

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

In der Statistiken tauchen Personen auf, die sich arbeitslos gemeldet haben:

  • Die Akademikerarbeitslosenquote betrug im April 2014 5,8%.
  • Die normale Arbeitslosenquote betrug 6,5%

Akademiker kommen damit auf den ersten Block etwas besser weg, aber es gibt drei Trends:

  1. Die Akademikerarbeitslosenquote steigt in den letzten Jahren kontinuierlich.
  2. Die Abgrenzung, was ein Akademiker für Tätigkeiten ausführt, ist nicht mehr klar.
  3. Die Akademikerarbeitslosenquote erfasst nur die Akademiker, die sich tatsächlich arbeitslos oder arbeitssuchend melden.

Letzteres ist bedeutend, denn der größte Teil der Akademiker, die gerade erst abgeschlossen haben, melden sich weder arbeitslos, noch arbeitssuchend. Das liegt oft daran, dass sie keinerlei Geldleistungen zu erwarten haben.

In der Arbeitslosenquote werden daher primär die erfasst, die Ansprüche haben, also Akademiker, die mindestens ein Jahr nach ihrem Studium gearbeitet haben. Selbst die scheiden aber (größtenteils, hier spielt der Geburtsjahrgang eine wichtige Rolle) nach spätestens 1 Jahr aus der Statistik aus. Personen über 58 Jahre werden nicht mehr in die Statistik übernommen.

Wie hoch die Arbeitslosenquote bei Berufsanfänger ist, wird nicht ermittelt und das ist politisch auch gar nicht gewollt.

Eventuell könnte das die deutsche Rentenversicherung rückwirkend, wenn Fehlzeiten im Rentenverlauf durch die Versicherten angegeben werden, aber für die Situation 2015 bekommt man solide Zahlen vermutlich erst 2020.

Lounge Gast schrieb:

Wo finde ich denn die ganzen Studien zur
Massenarbeitslosigkeit unter Absolventen? Die müsste ja
durchaus real sein, wenn man eure Beiträge so liest. Ich habe
davon jedenfalls in der Realität noch nichts mitbekommen.
Eher dürften also diejenigen die Einzelfälle sein, die 100+
Bewerbungen schreiben und länger als 1 Jahr suchen müssen,
bis sie eine adäquate Anstellung finden.

Lounge Gast schrieb:

Ein Einzelfall, den niemand nachprüfen kann, widerlegt all
die Studien, Zahlen und Erkenntnisse der Studenten,
Professoren, freien Wirtschaft und des
Bildungsministeriums?
Interessant.

Lounge Gast schrieb:

Neidisch, dass der Kollege einen absolut
reibungslosen und
sauberen Einstieg hingelegt hat? Ich frage mich,
wie das
mit
dem Absolventenschwemme-Gesabbel zusammenpasst, was
man
sich
hier schon seit Monaten geben muss? Wait...

Lounge Gast schrieb:

Fragt sich nur wo der 24jähirge bubi nach 5
jahren
berufserfahrung steht mit 29.. ..sicher nicht
bei
49k...

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Lounge Gast schrieb:

Denk' mal über folgende 6 Dinge nach. Vielleicht weißt
du sie wirklich nicht:

1.) Hat ein Absolvent Anspruch auf Arbeitslosengeld? Falls
nicht, wird er keinen Antrag stellen. Und dann? Richtig,
taucht er in keiner Statistik auf.

Ein Absolvent hat natürlich, wie jeder andere Mitbürger auch, Anspruch auf Hartz IV. Derjenige Teil, der keine Unterstützung beantragt, dürfte sich extrem in Grenzen halten. Die meisten Absolventen werden keine reichen Eltern haben, die sie mit durchfüttern können und wollen.

2.) Die Studienanfängerquote hat ihren aktuellen Stand (ca.
60%) erst 2013 erreicht. Dir ist klar, dass die Massen noch
nicht auf dem Markt sind?

Zukunftsmusik. Ich habe nach aktuellen Studien gefragt. Dass du die nicht liefern kannst, war mir schon vorher klar.

3) Die Statistik, dass 11% aller Akademiker bereits 2013 im
Niedriglohnsektor waren, ist dir bekannt?

Wow, ganze 11%, wenn da mal morgen nicht die Welt untergeht. Mal abgesehen davon gehört der Großteil mit ziemlicher Sicherheit zu der Kategorie Absolventen, die noch nicht länger als ein Jahr suchen und sich in dieser anfänglichen Zeit irgendwie über Wasser halten müssen/wollen.

4) Gerade Bachelorabsolventen haben (Alter, sonstige
Kriterien) oft keinen Anspruch auf Hartz 4. Es gibt keine
genauen Statistiken (siehe Punkt 5) aber laut den Behörden
gehören 12% der Hartz-4-Bezieher der Gruppe Abitur und/oder
Studium (und die letzten 12 Monate ohne Beschäftigung) an.

Was erzählst du denn hier für einen gequirlten Unsinn? Natürlich hat jeder Bürger Anspruch auf Hartz IV, dazu gehören auch Absolventen. Des Weiteren will ich hier Fakten sehen und kein "laut den Behörden gehören" blabla.

5) Solle ein Absolvent Anspruch auf Hartz 4 haben, wird er
relativ schnell nicht mehr als Akademiker geführt, sondern
nach seinem bisherigen beruflichen Tätigkeit. Ist eine
Ausbildung vorhanden, dann nach der Ausbildung. Ein Bachelor
ohne Ausbildung wird in der Regel spätestens nach 12 Monaten
als Ungelernter geführt.

Auch hier wieder. Nichts als Mutmaßungen ohne jegliche Belege. Was heißt relativ schnell und wo steht das?

6.) Akademiker werden mit großem Vorzug in
"Maßnahmen" gesteckt, was aber weniger an ihrem
Status, als am Alter liegt. Menschen unter 30 werden hier
gesondert "gefördert". Ist man in diesen Maßnahmen,
taucht man auf keiner Liste auf.

Und weil es schön war dasselbe Spiel noch einmal. Das sind nichts als Mutmaßungen. Woher willst du das wissen? Von deinen 3 Kommilitonen, die in Maßnahmen gesteckt wurden, weil die Frau bei der ARGE schlecht drauf war? Ich kenne nicht EINEN, der in den ersten 12 Monaten seiner Arbeitslosigkeit in irgendwelche unsinnigen Maßnahmen gesteckt wurde. Hier kommt es eher darauf an, wie man sich selbst bei den "Beratern" gibt. Wenn du da beim Reinspazieren natürlich schon mit der Nase am Türrahmen hängen bleibst, was nicht gerade selten der Fall ist, musst du dich wirklich nicht wundern.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Alleine wegen der Erstattung der Bewerbungskosten wird sich die Mehrheit der Absolventen arbeitssuchend melden und ist damit auch in der Statistik.

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WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ein Absolvent hat natürlich, wie jeder andere Mitbürger auch, Anspruch auf Hartz IV. Derjenige Teil, der keine Unterstützung beantragt, dürfte sich extrem in Grenzen halten. Die meisten Absolventen werden keine reichen Eltern haben, die sie mit durchfüttern können und wollen.

Reiche Eltern? Um kein Hartz 4 zu bekommen, genügt ein unterdurchschnittliches Einkommen eines einzigen Elternteils. Ich bin das beste Beispiel dafür. Darüber hinaus habe ich noch ein wenig Barreserven aus einer vorherigen Ausbildung. Allein deswegen erhalte ich kein Hartz 4. Deshalb habe ich mich nicht arbeitslos gemeldet.

Alleine wegen der Erstattung der Bewerbungskosten wird sich die Mehrheit der Absolventen arbeitssuchend melden und ist damit auch in der Statistik.

Ach komm schon. Tatsächliche Kosten für eine Bewerbung fallen aufgrund von E-Mail & Co. sowieso nicht mehr an. Und die paar Euro Pauschale, die man für eine Bewerbung erhält, darauf verzichte ich gerne, im Gegentausch dafür, dass man sich nicht wie ein minderbemitteltes Individuum beim Hartz 4 Antrag behandeln lassen muss.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Denk' mal über folgende 6 Dinge nach. Vielleicht
weißt
du sie wirklich nicht:

1.) Hat ein Absolvent Anspruch auf Arbeitslosengeld? Falls
nicht, wird er keinen Antrag stellen. Und dann? Richtig,
taucht er in keiner Statistik auf.

Ein Absolvent hat natürlich, wie jeder andere Mitbürger auch,
Anspruch auf Hartz IV. Derjenige Teil, der keine
Unterstützung beantragt, dürfte sich extrem in Grenzen
halten. Die meisten Absolventen werden keine reichen Eltern
haben, die sie mit durchfüttern können und wollen.

2.) Die Studienanfängerquote hat ihren aktuellen Stand
(ca.
60%) erst 2013 erreicht. Dir ist klar, dass die Massen
noch
nicht auf dem Markt sind?

Zukunftsmusik. Ich habe nach aktuellen Studien gefragt. Dass
du die nicht liefern kannst, war mir schon vorher klar.

3) Die Statistik, dass 11% aller Akademiker bereits 2013
im
Niedriglohnsektor waren, ist dir bekannt?

Wow, ganze 11%, wenn da mal morgen nicht die Welt untergeht.
Mal abgesehen davon gehört der Großteil mit ziemlicher
Sicherheit zu der Kategorie Absolventen, die noch nicht
länger als ein Jahr suchen und sich in dieser anfänglichen
Zeit irgendwie über Wasser halten müssen/wollen.

4) Gerade Bachelorabsolventen haben (Alter, sonstige
Kriterien) oft keinen Anspruch auf Hartz 4. Es gibt keine
genauen Statistiken (siehe Punkt 5) aber laut den Behörden
gehören 12% der Hartz-4-Bezieher der Gruppe Abitur
und/oder
Studium (und die letzten 12 Monate ohne Beschäftigung) an.

Was erzählst du denn hier für einen gequirlten Unsinn?
Natürlich hat jeder Bürger Anspruch auf Hartz IV, dazu
gehören auch Absolventen. Des Weiteren will ich hier Fakten
sehen und kein "laut den Behörden gehören" blabla.

5) Solle ein Absolvent Anspruch auf Hartz 4 haben, wird er
relativ schnell nicht mehr als Akademiker geführt, sondern
nach seinem bisherigen beruflichen Tätigkeit. Ist eine
Ausbildung vorhanden, dann nach der Ausbildung. Ein
Bachelor
ohne Ausbildung wird in der Regel spätestens nach 12
Monaten
als Ungelernter geführt.

Auch hier wieder. Nichts als Mutmaßungen ohne jegliche
Belege. Was heißt relativ schnell und wo steht das?

6.) Akademiker werden mit großem Vorzug in
"Maßnahmen" gesteckt, was aber weniger an ihrem
Status, als am Alter liegt. Menschen unter 30 werden hier
gesondert "gefördert". Ist man in diesen
Maßnahmen,
taucht man auf keiner Liste auf.

Und weil es schön war dasselbe Spiel noch einmal. Das sind
nichts als Mutmaßungen. Woher willst du das wissen? Von
deinen 3 Kommilitonen, die in Maßnahmen gesteckt wurden, weil
die Frau bei der ARGE schlecht drauf war? Ich kenne nicht
EINEN, der in den ersten 12 Monaten seiner Arbeitslosigkeit
in irgendwelche unsinnigen Maßnahmen gesteckt wurde. Hier
kommt es eher darauf an, wie man sich selbst bei den
"Beratern" gibt. Wenn du da beim Reinspazieren
natürlich schon mit der Nase am Türrahmen hängen bleibst, was
nicht gerade selten der Fall ist, musst du dich wirklich
nicht wundern.

Bei aller Liebe, aber du hast überhaupt keine Argumente, sondern glänzt nur durch Unwissen. Da das aber abfärben könnte, stelle ich das mal richtig:

Zu Punkt 1:

a.) Viele Absolventen haben keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Hartz 4. Das liegt oft daran, dass sie entweder Vermögen haben oder unter 25 Jahren sind und damit die Regel der Bedarfsgemeinschaft gilt. Das heißt, wenn der Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldet ist, gilt die Bedarfsgemeinschaft und die Eltern müssen große Teile zahlen.

b.) Viele Absolventen schämen sich schlicht, weil sie ihrem Umfeld nicht eingestehen wollen, wie ihre Situation wirklich ist. Das gilt auch für deren Eltern, denn ein Absolvent muss genauso schnell beim 1-Euro-Job ran, wie jeder andere auch und aufgrund des Alters werden sie sogar "bevorzugt".
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundessozialgericht-zu-hartz-iv-ein-euro-job-fuer-akademiker-zumutbar-1.360481

Zu Punkt 2:

a) Was hilft es dir, die Realität zu verweigern? Die problematischen Generationen kommen eben erst.

b) Natürlich gibt es aber Zahlen und Quellen. Hier die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und offenen Stellen in den von 2012 bis 2014:
http://www.personalbarometer-online.de/attachments/Image/Grafik2-2.jpg?template=generic

c) Arbeitslosigkeit nimmt immer mehr zu:
http://www.personalbarometer-online.de/attachments/Image/Grafik1-2.jpg?template=generic

d) Arbeitslosigkeit nach Studienfächern
http://www.personalbarometer-online.de/attachments/Image/Grafik6b-2.jpg?template=generic

Aber: Das sind nur die Arbeitslosen, die sich auch arbeitslos gemeldet haben!

Zu Punkt 3:

11% der Hochschulabsolventen sind im Niedriglohnsektor tätig. Der Rest ist Spekulation deinerseits. Die sind nicht arbeitslos, die haben keine befristeten Verträge oder irgendeinen Job, sondern sie sind im Niedriglohnsektor tätig.

Zu Punkt 4:

siehe Punkt 1. Du kennst dich schlicht nicht damit aus. Vermögen, Alter, Elternunterhalt, Scham - das sind die Kriterien.

Zu Punkt 5:

Das wurde inzwischen verschärft. Inzwischen müssen auch Akademiker vom ersten Tag an jeden Job annehmen. Das zugehörige Urteil findet sich oben verlinkt.

Zu Punkt 6:

Die Sonderförderung für junge Menschen bis 30 ist nun nichts wirklich neue. http://www.budget.bmas.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Arbeitslos/arbeitslos_node.html

Fazit: Alle deine Argumenten konnten entkräftet und im Gegenteil sogar nachgewiesen werden, dass sie falsch sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Das ist Spekulation. Wie wäre es mit einem Beleg? Nach meiner Erfahrung, ich war mal 2 Jahre befristet Arbeitsvermittler in einem kleinen Landkreis, in dem man wusste, wer studiert und wer eine Arbeit hat, meldet sich der größte Teil der Absolventen nicht arbeitssuchend.

Lounge Gast schrieb:

Alleine wegen der Erstattung der Bewerbungskosten wird sich
die Mehrheit der Absolventen arbeitssuchend melden und ist
damit auch in der Statistik.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Wegen der Erstattung der Bewerbungskosten? Wieviel kann man denn da für eine Email abrechnen? Und Fahrtkosten zur Bewerbung hatte ich bei all meinen erfolglosen Bewerbungen nach der Absage von der Firma in der ich mich vorgestellt hab, erstatten lassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Lounge Gast schrieb:

Und weil es schön war dasselbe Spiel noch einmal. Das sind
nichts als Mutmaßungen. Woher willst du das wissen? Von
deinen 3 Kommilitonen, die in Maßnahmen gesteckt wurden, weil
die Frau bei der ARGE schlecht drauf war? Ich kenne nicht
EINEN, der in den ersten 12 Monaten seiner Arbeitslosigkeit
in irgendwelche unsinnigen Maßnahmen gesteckt wurde. Hier
kommt es eher darauf an, wie man sich selbst bei den
"Beratern" gibt. Wenn du da beim Reinspazieren
natürlich schon mit der Nase am Türrahmen hängen bleibst, was
nicht gerade selten der Fall ist, musst du dich wirklich
nicht wundern.

Wenn du doch so viele Absolventen kennst, die Hartz 4 beziehen und das müssen Sie, denn die Arge (Arbeitsgemeinschaft SGB II) ist nur für die Hartzer zuständig, dann schwimmt deine Argumentation schon irgendwie, oder?

Bezüglich des Inhaltes: Die Verschäftungsklausel für unter 25jährige findest du in § 31a SGB II. Dort wird explizit auf diese Altergruppe eingegangen. In den Empfehlungen der Hartz-4-Kommission heißt es dazu, dass diese Altersgruppe bevorzugt vermittelt werden muss und so heißt es auch in den internen Dienstvorschriften.

Statistisch lässt sich das natürlich nachweisen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697a30ae4a08.php
http://www.zeit.de/karriere/2010-05/arbeitslosigkeit-sanktionen-jugendliche
http://www.taz.de/!91296/

Es stimmt also schon, was da steht. Gerade junge Bachelors gehören bei Hartz 4 zu der Gruppe, die sofort gegängelt wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Alleine schon, weil man als Bachelor zu der Risikogruppe "Unter-25" und "Unter-30" gehört, lohnt sich das nicht, weil man relativ schnell in völlig sinnbefreite Maßnahmen gesteckt wird.

Durfte das selbst erleben. Ich habe mich arbeitssuchend gemeldet, weil ich dachte, die helfen einem. Man ist naiv. Drei Monate ging das gut. Was heißt gut, Stellenangebote bekam ich keine. Dann aber durfte ich ein zweiwöchiges Bewerbunstraining in Vollzeit absolvieren. Mit 486 PCs, durchgeführt von einem Analphabeten und Dauer-Hartzer. Anschließend wieder zwei Wochen Ruhe. Dann gab es einen Vollzeitbuchführungskurs für Anfänger mit 12 Wochen. Den habe ich zur Hälfte gemacht und dann das Glück gehabt, einen einfachen Sachbearbeitetjob befristet zu bekommen.

Meine Erfahrung? Arbeitsamt? Nie wieder und ich bete, dass ich nicht von Zahlungen von denen mal abhängig bin!

Lounge Gast schrieb:

Alleine wegen der Erstattung der Bewerbungskosten wird sich
die Mehrheit der Absolventen arbeitssuchend melden und ist
damit auch in der Statistik.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ja, klar ich lass mich wegen 5 Cent komplett ausziehen, demütigen und in Maßnahmen stecken. Und ja, es stimmt, was hier steht. Laut Sozialgesetzbuch sind die Vermittler dazu angehalten, die jungen Leute möglichst schnell aus der Statistik zu bekommen und sie irgendwo reinzustecken.

Lounge Gast schrieb:

Alleine wegen der Erstattung der Bewerbungskosten wird sich
die Mehrheit der Absolventen arbeitssuchend melden und ist
damit auch in der Statistik.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Lounge Gast schrieb:

Und weil es schön war dasselbe Spiel noch einmal. Das sind
nichts als Mutmaßungen. Woher willst du das wissen? Von
deinen 3 Kommilitonen, die in Maßnahmen gesteckt wurden, weil
die Frau bei der ARGE schlecht drauf war? Ich kenne nicht
EINEN, der in den ersten 12 Monaten seiner Arbeitslosigkeit
in irgendwelche unsinnigen Maßnahmen gesteckt wurde. Hier
kommt es eher darauf an, wie man sich selbst bei den
"Beratern" gibt. Wenn du da beim Reinspazieren
natürlich schon mit der Nase am Türrahmen hängen bleibst, was
nicht gerade selten der Fall ist, musst du dich wirklich
nicht wundern.

Meiner Erfahrung nach, werden jüngere Menschen tatsächlich wesentlich schneller in Maßnahmen gesteckt, als ältere. Die Gefahr bei Hartz in irgendeinen ein Euro Job gesteckt zu werden, ist aber viel größer, denn nach einem Urteil des BVG dürfen Akademiker vom ersten Tag an zugewiesen werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Das Urteil würde ich gerne mal lesen.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Und weil es schön war dasselbe Spiel noch einmal. Das sind
nichts als Mutmaßungen. Woher willst du das wissen? Von
deinen 3 Kommilitonen, die in Maßnahmen gesteckt wurden,
weil
die Frau bei der ARGE schlecht drauf war? Ich kenne nicht
EINEN, der in den ersten 12 Monaten seiner
Arbeitslosigkeit
in irgendwelche unsinnigen Maßnahmen gesteckt wurde. Hier
kommt es eher darauf an, wie man sich selbst bei den
"Beratern" gibt. Wenn du da beim Reinspazieren
natürlich schon mit der Nase am Türrahmen hängen
bleibst, was
nicht gerade selten der Fall ist, musst du dich wirklich
nicht wundern.

Meiner Erfahrung nach, werden jüngere Menschen tatsächlich
wesentlich schneller in Maßnahmen gesteckt, als ältere. Die
Gefahr bei Hartz in irgendeinen ein Euro Job gesteckt zu
werden, ist aber viel größer, denn nach einem Urteil des BVG
dürfen Akademiker vom ersten Tag an zugewiesen werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Sag mal hast du dir die Links überhaupt selbst durchgelesen? Da steht NICHTS von jungen Bachelorn, sondern zum Großteil wird von vermittlungsunwilligen Schulabbrechern/Ungelernte geschrieben. Da ist es übrigens völlig nachvollziehbar, dass sie zu solchen Maßnahmen gedrängt werden, allein schon damit sie von der Straße sind.

Mein Gott, was ihr hier ein Quark fabriziert, nur weil ihr es noch nicht einmal auf die Reihe bekommt mit 22/23 Hotel Mama zu verlassen oder einen Hartz 4 Antrag auszufüllen. Aber Akademiker wollen sie sein.

Wohnt man während des Studiums schon alleine, wird die Wohnung übrigens auch U25 völlig problemlos übernommen. Ganz einfach Lösung also: Zu Beginn oder während des Studiums zu Hause ausziehen, auf eigenen Beinen stehen und problemlos Hartz 4 beantragen, wenn man es nach dem Studium für nötig hält/nötig hat. Wüsste nicht, warum dann das Einkommen der Eltern angerechnet werden sollte.

Aus Scham beantragt ihr also kein Hartz 4? Habt ihr denn keine Scham, wenn ihr euren Eltern auf der Tasche liegt? Mir wäre das peinlicher.

Vermögen? Ist das wirklich dein Ernst? Ich behaupte mal, dass die Prozentzahl derjenigen Studenten, die mit Vermögen aus dem Studium gehen, nicht mehr als 20% beträgt. Wo soll das bei Studenten auch herkommen? Die überwältigende Mehrheit geht wohl mit (mal mehr, mal weniger) Schulden aus dem Studium (Bafög,KFW,Bildungskredit etc).

Noch einmal zum Abschluss: Ja, ich kenne einige wenige Absolventen, die nicht auf Anhieb etwas gefunden haben. Keiner von denen - ich wiederhole mich - wurde in solch ein Bewerbertraining oder ähnliches gesteckt. Die waren aber auch alle in der Lage, ordentliche Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen und sich ordentlich (nicht von oben herab) mit ihren "Beratern" zu unterhalten. Auch hier gilt: Wie es in den Wald hineinruft,...

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Und weil es schön war dasselbe Spiel noch einmal. Das sind
nichts als Mutmaßungen. Woher willst du das wissen? Von
deinen 3 Kommilitonen, die in Maßnahmen gesteckt wurden,
weil
die Frau bei der ARGE schlecht drauf war? Ich kenne nicht
EINEN, der in den ersten 12 Monaten seiner
Arbeitslosigkeit
in irgendwelche unsinnigen Maßnahmen gesteckt wurde. Hier
kommt es eher darauf an, wie man sich selbst bei den
"Beratern" gibt. Wenn du da beim Reinspazieren
natürlich schon mit der Nase am Türrahmen hängen
bleibst, was
nicht gerade selten der Fall ist, musst du dich wirklich
nicht wundern.

Wenn du doch so viele Absolventen kennst, die Hartz 4
beziehen und das müssen Sie, denn die Arge
(Arbeitsgemeinschaft SGB II) ist nur für die Hartzer
zuständig, dann schwimmt deine Argumentation schon irgendwie,
oder?

Bezüglich des Inhaltes: Die Verschäftungsklausel für unter
25jährige findest du in § 31a SGB II. Dort wird explizit auf
diese Altergruppe eingegangen. In den Empfehlungen der
Hartz-4-Kommission heißt es dazu, dass diese Altersgruppe
bevorzugt vermittelt werden muss und so heißt es auch in den
internen Dienstvorschriften.

Statistisch lässt sich das natürlich nachweisen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697a30ae4a08.php
http://www.zeit.de/karriere/2010-05/arbeitslosigkeit-sanktionen-jugendliche
http://www.taz.de/!91296/

Es stimmt also schon, was da steht. Gerade junge Bachelors
gehören bei Hartz 4 zu der Gruppe, die sofort gegängelt wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ich würde dich bitten, deine Behauptungen mit Argumenten zu unterlegen, denn schließlich geht es um eine wichtige Sache, die jeden betreffen kann. Darum noch einmal schnell deine Behauptungen widerlegt:

1.) Ein Akademiker wird so behandelt, wie jeder andere Hartz-4-Empfänger auch. Deine Einzelfälle sind Einzelfälle. Hier die Rechtssprechung:
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundessozialgericht-zu-hartz-iv-ein-euro-job-fuer-akademiker-zumutbar-1.360481

2.) Die "Bevorzugung" von jungen Menschen orientiert sich nicht nach der Ausbildung, sondern nur nach dem Alter. Explizit geregelt in §31a SGB II.

3.) Das Schonvermögen beträgt 150 Euro pro Lebensjahr. Bei einem 23-jährigen dann gerade einmal 3450 Euro. Das ist nicht gerade viel und da langt ein Bausparer, den die Eltern mal angelegt haben oder ein wenig Schmuck.

4.) In der Regel haben Studenten einen Zweitwohnsitz. Der zählt für das Amt aber nicht, sondern der Erstwohnsitz und der ist bei den Eltern. Stichwort Bedarfsgemeinschaft. Unter 25 darf man den Erstwohnsitz auch nicht so einfach wechseln.

5.) Mit etwas Pech würde eine Studenten-WG, die ein Erstwohnsitz ist, was es selten gibt, als Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Das heißt erst zahlen die Mitbewohner, dann erst der Staat. Die Rechtssprechung ist da aber nicht eindeutig.

6) Man lebt mit seiner Freundin oder dem Freund zusammen? Ähnliches Problem -> Freundin muss zahlen -> Bedarfsgemeinschaft.

7.) Scham ist durchaus ein großes Problem, denn nicht selten werden Hartz-4-Empfänger sozial ausgegrenzt. Außerdem ist die Prozedur extrem demütigend und man wird auch so behandelt.

Jemand, der studiert haben will, sollte schon zwischen Einzelfällen und den gesetzlichen Vorgaben und der Regel unterscheiden können. Ich empfehle dir, die entsprechenden Urteile und SGB's etwas näher zu studieren und nicht zu schwadronieren, wie es nach deinen Vorstellungen hätte seien können, aber nicht ist. Das verwirrt die Leser nur.

Lounge Gast schrieb:

Sag mal hast du dir die Links überhaupt selbst durchgelesen?
Da steht NICHTS von jungen Bachelorn, sondern zum Großteil
wird von vermittlungsunwilligen Schulabbrechern/Ungelernte
geschrieben. Da ist es übrigens völlig nachvollziehbar, dass
sie zu solchen Maßnahmen gedrängt werden, allein schon damit
sie von der Straße sind.

Mein Gott, was ihr hier ein Quark fabriziert, nur weil ihr es
noch nicht einmal auf die Reihe bekommt mit 22/23 Hotel Mama
zu verlassen oder einen Hartz 4 Antrag auszufüllen. Aber
Akademiker wollen sie sein.

Wohnt man während des Studiums schon alleine, wird die
Wohnung übrigens auch U25 völlig problemlos übernommen. Ganz
einfach Lösung also: Zu Beginn oder während des Studiums zu
Hause ausziehen, auf eigenen Beinen stehen und problemlos
Hartz 4 beantragen, wenn man es nach dem Studium für nötig
hält/nötig hat. Wüsste nicht, warum dann das Einkommen der
Eltern angerechnet werden sollte.

Aus Scham beantragt ihr also kein Hartz 4? Habt ihr denn
keine Scham, wenn ihr euren Eltern auf der Tasche liegt? Mir
wäre das peinlicher.

Vermögen? Ist das wirklich dein Ernst? Ich behaupte mal, dass
die Prozentzahl derjenigen Studenten, die mit Vermögen aus
dem Studium gehen, nicht mehr als 20% beträgt. Wo soll das
bei Studenten auch herkommen? Die überwältigende Mehrheit
geht wohl mit (mal mehr, mal weniger) Schulden aus dem
Studium (Bafög,KFW,Bildungskredit etc).

Noch einmal zum Abschluss: Ja, ich kenne einige wenige
Absolventen, die nicht auf Anhieb etwas gefunden haben.
Keiner von denen - ich wiederhole mich - wurde in solch ein
Bewerbertraining oder ähnliches gesteckt. Die waren aber auch
alle in der Lage, ordentliche Bewerbungsunterlagen
zusammenzustellen und sich ordentlich (nicht von oben herab)
mit ihren "Beratern" zu unterhalten. Auch hier
gilt: Wie es in den Wald hineinruft,...

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Und weil es schön war dasselbe Spiel noch einmal.
Das sind
nichts als Mutmaßungen. Woher willst du das wissen?
Von
deinen 3 Kommilitonen, die in Maßnahmen gesteckt
wurden,
weil
die Frau bei der ARGE schlecht drauf war? Ich kenne
nicht
EINEN, der in den ersten 12 Monaten seiner
Arbeitslosigkeit
in irgendwelche unsinnigen Maßnahmen gesteckt
wurde. Hier
kommt es eher darauf an, wie man sich selbst bei den
"Beratern" gibt. Wenn du da beim
Reinspazieren
natürlich schon mit der Nase am Türrahmen hängen
bleibst, was
nicht gerade selten der Fall ist, musst du dich
wirklich
nicht wundern.

Wenn du doch so viele Absolventen kennst, die Hartz 4
beziehen und das müssen Sie, denn die Arge
(Arbeitsgemeinschaft SGB II) ist nur für die Hartzer
zuständig, dann schwimmt deine Argumentation schon
irgendwie,
oder?

Bezüglich des Inhaltes: Die Verschäftungsklausel für unter
25jährige findest du in § 31a SGB II. Dort wird explizit
auf
diese Altergruppe eingegangen. In den Empfehlungen der
Hartz-4-Kommission heißt es dazu, dass diese Altersgruppe
bevorzugt vermittelt werden muss und so heißt es auch in
den
internen Dienstvorschriften.

Statistisch lässt sich das natürlich nachweisen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697a30ae4a08.php

http://www.zeit.de/karriere/2010-05/arbeitslosigkeit-sanktionen-jugendliche
http://www.taz.de/!91296/

Es stimmt also schon, was da steht. Gerade junge Bachelors
gehören bei Hartz 4 zu der Gruppe, die sofort gegängelt
wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Lounge Gast schrieb:

1.) Ein Akademiker wird so behandelt, wie jeder andere
Hartz-4-Empfänger auch. Deine Einzelfälle sind Einzelfälle.
Hier die Rechtssprechung:
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundessozialgericht-zu-hartz-iv-ein-euro-job-fuer-akademiker-zumutbar-1.360481

Mensch Leute, lest euch den Mist doch erst einmal durch, bevor ihr ihn hier postet, aber ich zitiere gerne aus deinem eigenen Link:

"Geklagt hatte ein heute 58 Jahre alter Ingenieur aus dem Ostallgäu. Der Mann war mehrere Jahre arbeitslos und sollte zuletzt für 1,50 Euro die Stunde im Auftrag der Gemeinde Bäumchen mit einer Wildschutzfolie umwickeln. Er weigerte sich, weil er gesundheitlich nicht dazu in der Lage sei und die 30 Stunden in der Woche unzumutbar seien."

Der Ing war also MEHRERE Jahre arbeitslos und weigerte sich dann, einen 1-Euro-Job anzutreten.

2.) Die "Bevorzugung" von jungen Menschen
orientiert sich nicht nach der Ausbildung, sondern nur nach
dem Alter. Explizit geregelt in §31a SGB II.

Was willst du mir damit beweisen? Ich glaube das weißt du selbst nicht. Ich kann mir das nur so erklären, dass du einfach nicht verstehst, was genau in diesem Paragraphen steht. Ich will aber mal nicht so sein: Da steht lediglich, dass U25 härter sanktioniert wird, ergo mehr zusammengestrichen wird. Von einer Bevorzugung für irgendwelche Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs steht da aber mal gar nichts. Wie du aufgrund dessen auf eine "Bevorzugung" für U25-Arbeitslose kommst, musst du hier aber mal näher erläutern.

3.) Das Schonvermögen beträgt 150 Euro pro Lebensjahr. Bei
einem 23-jährigen dann gerade einmal 3450 Euro. Das ist nicht
gerade viel und da langt ein Bausparer, den die Eltern mal
angelegt haben oder ein wenig Schmuck.

Der brauch natürlich auch kein Hartz4. Ich weiß ja nicht in welchen Kreisen du verkehrst, bei mir hatten die meisten Kommilitonen nach dem Studium Schulden und kein Vermögen. Bestenfalls sind sie durch Arbeit während des Studiums auf 0 rausgekommen. Man wollte ja auch leben.

4.) In der Regel haben Studenten einen Zweitwohnsitz. Der
zählt für das Amt aber nicht, sondern der Erstwohnsitz und
der ist bei den Eltern. Stichwort Bedarfsgemeinschaft. Unter
25 darf man den Erstwohnsitz auch nicht so einfach wechseln.

Sorry, aber was soll dieser fadenscheinige Quatsch denn schon wieder? Man gibt natürlich die Studentenwohnung als Hauptwohnsitz an, da man sich dort auch in der Regel die meiste Zeit aufhält.

Nochmal: Was hindert einen jungen Menschen von 20 Jahren daran, Hotel Mama den Rücken zu kehren und auf eigenen Beinen (inkl. Hauptwohnsitz) zu stehen?

5.) Mit etwas Pech würde eine Studenten-WG, die ein
Erstwohnsitz ist, was es selten gibt, als Bedarfsgemeinschaft
angerechnet. Das heißt erst zahlen die Mitbewohner, dann erst
der Staat. Die Rechtssprechung ist da aber nicht eindeutig.

Jetzt wird es vollkommen absurd. Natürlich bildest du mit "fremden" Menschen in einer WG keine Bedarfsgemeinschaft, aber lies einfach selbst:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199880c66312.php>

6) Man lebt mit seiner Freundin oder dem Freund zusammen?

Ähnliches Problem -> Freundin muss zahlen ->
Bedarfsgemeinschaft.

Gilt auch nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Link oben).

7.) Scham ist durchaus ein großes Problem, denn nicht selten
werden Hartz-4-Empfänger sozial ausgegrenzt. Außerdem ist die
Prozedur extrem demütigend und man wird auch so behandelt.

Werden bei euch im öffentlichen Blatt einmal wöchentlich die aktuellen Hartz4-Empfänger veröffentlicht oder was? Außer anderen Hartzern und den Sachbearbeitern bekommt das doch niemand mit. Verstehe das Problem nicht.

Jemand, der studiert haben will, sollte schon zwischen
Einzelfällen und den gesetzlichen Vorgaben und der Regel
unterscheiden können. Ich empfehle dir, die entsprechenden
Urteile und SGB's etwas näher zu studieren und nicht zu
schwadronieren, wie es nach deinen Vorstellungen hätte seien
können, aber nicht ist. Das verwirrt die Leser nur.

Was die Leute auf jeden Fall verunsichert und eventuell einschüchtert, ist der Mist, den du hier von dir gibst. Ich kann wirklich nur hoffen, dass die jungen Leute ihre eigenen Erfahrungen machen und sich nicht von so einem Quark hier beeinflussen lassen.

Lounge Gast schrieb:

Sag mal hast du dir die Links überhaupt selbst
durchgelesen?
Da steht NICHTS von jungen Bachelorn, sondern zum Großteil
wird von vermittlungsunwilligen Schulabbrechern/Ungelernte
geschrieben. Da ist es übrigens völlig nachvollziehbar,
dass
sie zu solchen Maßnahmen gedrängt werden, allein schon
damit
sie von der Straße sind.

Mein Gott, was ihr hier ein Quark fabriziert, nur weil
ihr es
noch nicht einmal auf die Reihe bekommt mit 22/23 Hotel
Mama
zu verlassen oder einen Hartz 4 Antrag auszufüllen. Aber
Akademiker wollen sie sein.

Wohnt man während des Studiums schon alleine, wird die
Wohnung übrigens auch U25 völlig problemlos übernommen.
Ganz
einfach Lösung also: Zu Beginn oder während des Studiums
zu
Hause ausziehen, auf eigenen Beinen stehen und problemlos
Hartz 4 beantragen, wenn man es nach dem Studium für nötig
hält/nötig hat. Wüsste nicht, warum dann das Einkommen der
Eltern angerechnet werden sollte.

Aus Scham beantragt ihr also kein Hartz 4? Habt ihr denn
keine Scham, wenn ihr euren Eltern auf der Tasche liegt?
Mir
wäre das peinlicher.

Vermögen? Ist das wirklich dein Ernst? Ich behaupte mal,
dass
die Prozentzahl derjenigen Studenten, die mit Vermögen aus
dem Studium gehen, nicht mehr als 20% beträgt. Wo soll das
bei Studenten auch herkommen? Die überwältigende Mehrheit
geht wohl mit (mal mehr, mal weniger) Schulden aus dem
Studium (Bafög,KFW,Bildungskredit etc).

Noch einmal zum Abschluss: Ja, ich kenne einige wenige
Absolventen, die nicht auf Anhieb etwas gefunden haben.
Keiner von denen - ich wiederhole mich - wurde in solch
ein
Bewerbertraining oder ähnliches gesteckt. Die waren aber
auch
alle in der Lage, ordentliche Bewerbungsunterlagen
zusammenzustellen und sich ordentlich (nicht von oben
herab)
mit ihren "Beratern" zu unterhalten. Auch hier
gilt: Wie es in den Wald hineinruft,...

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Und weil es schön war dasselbe Spiel noch
einmal.
Das sind
nichts als Mutmaßungen. Woher willst du das
wissen?
Von
deinen 3 Kommilitonen, die in Maßnahmen gesteckt
wurden,
weil
die Frau bei der ARGE schlecht drauf war? Ich
kenne
nicht
EINEN, der in den ersten 12 Monaten seiner
Arbeitslosigkeit
in irgendwelche unsinnigen Maßnahmen gesteckt
wurde. Hier
kommt es eher darauf an, wie man sich selbst
bei den
"Beratern" gibt. Wenn du da beim
Reinspazieren
natürlich schon mit der Nase am Türrahmen hängen
bleibst, was
nicht gerade selten der Fall ist, musst du dich
wirklich
nicht wundern.

Wenn du doch so viele Absolventen kennst, die Hartz 4
beziehen und das müssen Sie, denn die Arge
(Arbeitsgemeinschaft SGB II) ist nur für die Hartzer
zuständig, dann schwimmt deine Argumentation schon
irgendwie,
oder?

Bezüglich des Inhaltes: Die Verschäftungsklausel
für unter
25jährige findest du in § 31a SGB II. Dort wird
explizit
auf
diese Altergruppe eingegangen. In den Empfehlungen
der
Hartz-4-Kommission heißt es dazu, dass diese
Altersgruppe
bevorzugt vermittelt werden muss und so heißt es
auch in
den
internen Dienstvorschriften.

Statistisch lässt sich das natürlich nachweisen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697a30ae4a08.php

http://www.zeit.de/karriere/2010-05/arbeitslosigkeit-sanktionen-jugendliche

http://www.taz.de/!91296/

Es stimmt also schon, was da steht. Gerade junge
Bachelors
gehören bei Hartz 4 zu der Gruppe, die sofort
gegängelt
wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Schade, aber leider kann man deinen Beitrag so nicht stehen lassen, da du Gesetze und Urteile ignorierst, bzw. falsch auslegst und auch sonst Dinge verbreitest, die den Lesern im schlimmsten Fall Schaden könnten.

Zu 1)

Das war ein Grundsatzurteil. Wenn es schon jemanden betrifft, der Jahre lang auf den Job gearbeitet hat, dann trifft es jemanden, der seine Eignung noch nie nachgewiesen hat, erst recht. Behauptest du nun etwa ernsthaft, dass Absolventen nicht in 1-Euro-Jobs gesteckt werden? Bitte mal einen Beleg dafür, wenn das Grundsatzurteil das Gegenteil beweist. Deine Behauptungen sind doch absurd.

zu 2)
Ich denke du hast nicht verstanden, dass es nur eine Textstelle ist. Dass die Gruppe U-25 besonders gefördert wird, kannst du auf jeder Seite der ARGE oder der Argentur für Arbeit lesen. Beispielhaft:
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_487688/Argen/ArgeTeltow-Flaeming/DE/Service-fuer-Buergerinnen-und-Buerger/Arbeitsvermittlung-U25/Arbeitsverm-U25-Knoten.html__nnn=true
Warum leugnest du etwas, was nachweisbar ist?

zu 3)
Bei Hartz 4 werden Schulden nicht mit dem Vermögen verrechnet. Damit ist deine Aussage unsinnig. Die Grenze ist also mit einem Bausparer, einer Lebensversicherung, einem schönen Auto, einen großen Fernseher sehr schnell erreicht und das Amt interessiert es nicht, ob du 10.000 Euro Bafög-Schulden hast.

zu 4.)
Wer soll "man" sein? Der größte Teil gibt den Studentenwohnsitz als Zweitwohnsitz an. Würde man ihn als Erstwohnsitz angeben, müsste man den Ausweis, die Fahrzeugdaten, alle Versicherungen und sonstige Daten ändern lassen. Von GEZ & Co. ganz zu Schweigen. Deswegen rät auch niemand dazu. Deine Einlassung ist einfach nur weltfremd.

zu 5.)
Es kann durchaus sein, dass eine WG zur Bedarfsgemeinschaft gemacht wird, nämlich dann, wenn gemeinsames Haushaltsgeld und ein gemeinsamer Kühlschrank geführt wird. Kam schon vor. Deswegen habe ich ja auch geschrieben. Es kann sein, muss aber nicht.

zu 6.)
Auch hier ist deine Einlassung völlig realitätsbefreit. In der Realität nimmt das Amt einfach an, dass eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Lebenspartner besteht und du darfst das Gegenteil beweisen.

zu 7.)
Sowas spricht sich immer rum. Besonders auf dem Land. Auch spricht man ja mit niemanden und alle halten die Klappe. Man trifft ja auch niemanden, während man Stunden warten, den Park saubermacht oder wenn nur das Auto da steht. Außerdem hat das nicht nur was mit Dritten zu tun, sondern auch mit dem Gefühl in einem selbst.

Ich habe ja großes Verständnis dafür, dass du dich verrannt hast und unbedingt Recht haben willst, aber womit? Enweder sind deine Einlassungen sachlich falsch oder extrem zynisch. Ich finde, dass haben die armen Absolventen nicht verdient.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

1.) Ein Akademiker wird so behandelt, wie jeder andere
Hartz-4-Empfänger auch. Deine Einzelfälle sind
Einzelfälle.
Hier die Rechtssprechung:

http://www.sueddeutsche.de/politik/bundessozialgericht-zu-hartz-iv-ein-euro-job-fuer-akademiker-zumutbar-1.360481

Mensch Leute, lest euch den Mist doch erst einmal durch,
bevor ihr ihn hier postet, aber ich zitiere gerne aus deinem
eigenen Link:

"Geklagt hatte ein heute 58 Jahre alter Ingenieur aus
dem Ostallgäu. Der Mann war mehrere Jahre arbeitslos und
sollte zuletzt für 1,50 Euro die Stunde im Auftrag der
Gemeinde Bäumchen mit einer Wildschutzfolie umwickeln. Er
weigerte sich, weil er gesundheitlich nicht dazu in der Lage
sei und die 30 Stunden in der Woche unzumutbar seien."

Der Ing war also MEHRERE Jahre arbeitslos und weigerte sich
dann, einen 1-Euro-Job anzutreten.

2.) Die "Bevorzugung" von jungen Menschen
orientiert sich nicht nach der Ausbildung, sondern nur
nach
dem Alter. Explizit geregelt in §31a SGB II.

Was willst du mir damit beweisen? Ich glaube das weißt du
selbst nicht. Ich kann mir das nur so erklären, dass du
einfach nicht verstehst, was genau in diesem Paragraphen
steht. Ich will aber mal nicht so sein: Da steht lediglich,
dass U25 härter sanktioniert wird, ergo mehr
zusammengestrichen wird. Von einer Bevorzugung für
irgendwelche Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs steht da aber mal gar
nichts. Wie du aufgrund dessen auf eine
"Bevorzugung" für U25-Arbeitslose kommst, musst du
hier aber mal näher erläutern.

3.) Das Schonvermögen beträgt 150 Euro pro Lebensjahr. Bei
einem 23-jährigen dann gerade einmal 3450 Euro. Das ist
nicht
gerade viel und da langt ein Bausparer, den die Eltern mal
angelegt haben oder ein wenig Schmuck.

Der brauch natürlich auch kein Hartz4. Ich weiß ja nicht in
welchen Kreisen du verkehrst, bei mir hatten die meisten
Kommilitonen nach dem Studium Schulden und kein Vermögen.
Bestenfalls sind sie durch Arbeit während des Studiums auf 0
rausgekommen. Man wollte ja auch leben.

4.) In der Regel haben Studenten einen Zweitwohnsitz. Der
zählt für das Amt aber nicht, sondern der Erstwohnsitz und
der ist bei den Eltern. Stichwort Bedarfsgemeinschaft.
Unter
25 darf man den Erstwohnsitz auch nicht so einfach
wechseln.

Sorry, aber was soll dieser fadenscheinige Quatsch denn schon
wieder? Man gibt natürlich die Studentenwohnung als
Hauptwohnsitz an, da man sich dort auch in der Regel die
meiste Zeit aufhält.

Nochmal: Was hindert einen jungen Menschen von 20 Jahren
daran, Hotel Mama den Rücken zu kehren und auf eigenen Beinen
(inkl. Hauptwohnsitz) zu stehen?

5.) Mit etwas Pech würde eine Studenten-WG, die ein
Erstwohnsitz ist, was es selten gibt, als
Bedarfsgemeinschaft
angerechnet. Das heißt erst zahlen die Mitbewohner, dann
erst
der Staat. Die Rechtssprechung ist da aber nicht
eindeutig.

Jetzt wird es vollkommen absurd. Natürlich bildest du mit
"fremden" Menschen in einer WG keine
Bedarfsgemeinschaft, aber lies einfach selbst:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199880c66312.php>

6) Man lebt mit seiner Freundin oder dem Freund zusammen?

Ähnliches Problem -> Freundin muss zahlen ->
Bedarfsgemeinschaft.

Gilt auch nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Link
oben).

7.) Scham ist durchaus ein großes Problem, denn nicht
selten
werden Hartz-4-Empfänger sozial ausgegrenzt. Außerdem
ist die
Prozedur extrem demütigend und man wird auch so behandelt.

Werden bei euch im öffentlichen Blatt einmal wöchentlich die
aktuellen Hartz4-Empfänger veröffentlicht oder was? Außer
anderen Hartzern und den Sachbearbeitern bekommt das doch
niemand mit. Verstehe das Problem nicht.

Jemand, der studiert haben will, sollte schon zwischen
Einzelfällen und den gesetzlichen Vorgaben und der Regel
unterscheiden können. Ich empfehle dir, die entsprechenden
Urteile und SGB's etwas näher zu studieren und
nicht zu
schwadronieren, wie es nach deinen Vorstellungen hätte
seien
können, aber nicht ist. Das verwirrt die Leser nur.

Was die Leute auf jeden Fall verunsichert und eventuell
einschüchtert, ist der Mist, den du hier von dir gibst. Ich
kann wirklich nur hoffen, dass die jungen Leute ihre eigenen
Erfahrungen machen und sich nicht von so einem Quark hier
beeinflussen lassen.

Lounge Gast schrieb:

Sag mal hast du dir die Links überhaupt selbst
durchgelesen?
Da steht NICHTS von jungen Bachelorn, sondern zum
Großteil
wird von vermittlungsunwilligen
Schulabbrechern/Ungelernte
geschrieben. Da ist es übrigens völlig
nachvollziehbar,
dass
sie zu solchen Maßnahmen gedrängt werden, allein
schon
damit
sie von der Straße sind.

Mein Gott, was ihr hier ein Quark fabriziert, nur
weil
ihr es
noch nicht einmal auf die Reihe bekommt mit 22/23
Hotel
Mama
zu verlassen oder einen Hartz 4 Antrag auszufüllen.
Aber
Akademiker wollen sie sein.

Wohnt man während des Studiums schon alleine, wird
die
Wohnung übrigens auch U25 völlig problemlos
übernommen.
Ganz
einfach Lösung also: Zu Beginn oder während des
Studiums
zu
Hause ausziehen, auf eigenen Beinen stehen und
problemlos
Hartz 4 beantragen, wenn man es nach dem Studium
für nötig
hält/nötig hat. Wüsste nicht, warum dann das
Einkommen der
Eltern angerechnet werden sollte.

Aus Scham beantragt ihr also kein Hartz 4? Habt ihr
denn
keine Scham, wenn ihr euren Eltern auf der Tasche
liegt?
Mir
wäre das peinlicher.

Vermögen? Ist das wirklich dein Ernst? Ich behaupte
mal,
dass
die Prozentzahl derjenigen Studenten, die mit
Vermögen aus
dem Studium gehen, nicht mehr als 20% beträgt. Wo
soll das
bei Studenten auch herkommen? Die überwältigende
Mehrheit
geht wohl mit (mal mehr, mal weniger) Schulden aus
dem
Studium (Bafög,KFW,Bildungskredit etc).

Noch einmal zum Abschluss: Ja, ich kenne einige
wenige
Absolventen, die nicht auf Anhieb etwas gefunden
haben.
Keiner von denen - ich wiederhole mich - wurde in
solch
ein
Bewerbertraining oder ähnliches gesteckt. Die waren
aber
auch
alle in der Lage, ordentliche Bewerbungsunterlagen
zusammenzustellen und sich ordentlich (nicht von oben
herab)
mit ihren "Beratern" zu unterhalten. Auch
hier
gilt: Wie es in den Wald hineinruft,...

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Und weil es schön war dasselbe Spiel noch
einmal.
Das sind
nichts als Mutmaßungen. Woher willst du das
wissen?
Von
deinen 3 Kommilitonen, die in Maßnahmen
gesteckt
wurden,
weil
die Frau bei der ARGE schlecht drauf war?
Ich
kenne
nicht
EINEN, der in den ersten 12 Monaten seiner
Arbeitslosigkeit
in irgendwelche unsinnigen Maßnahmen
gesteckt
wurde. Hier
kommt es eher darauf an, wie man sich
selbst
bei den
"Beratern" gibt. Wenn du da beim
Reinspazieren
natürlich schon mit der Nase am Türrahmen
hängen
bleibst, was
nicht gerade selten der Fall ist, musst
du dich
wirklich
nicht wundern.

Wenn du doch so viele Absolventen kennst, die
Hartz 4
beziehen und das müssen Sie, denn die Arge
(Arbeitsgemeinschaft SGB II) ist nur für die
Hartzer
zuständig, dann schwimmt deine Argumentation
schon
irgendwie,
oder?

Bezüglich des Inhaltes: Die Verschäftungsklausel
für unter
25jährige findest du in § 31a SGB II. Dort wird
explizit
auf
diese Altergruppe eingegangen. In den
Empfehlungen
der
Hartz-4-Kommission heißt es dazu, dass diese
Altersgruppe
bevorzugt vermittelt werden muss und so heißt es
auch in
den
internen Dienstvorschriften.

Statistisch lässt sich das natürlich nachweisen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697a30ae4a08.php

http://www.zeit.de/karriere/2010-05/arbeitslosigkeit-sanktionen-jugendliche

http://www.taz.de/!91296/

Es stimmt also schon, was da steht. Gerade junge
Bachelors
gehören bei Hartz 4 zu der Gruppe, die sofort
gegängelt
wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Natürlich ist das ganze für etliche Leute Quatsch.
Ich hab mich auch nicht arbeitslos gemeldet in der Bewerbungsphase. Ich wusste nicht, dass es für die Rente angerechnet wird bzw. die Nachweisbarkeit für die Steuer erleichtert. Geld hätte ich eh nix bekommen - das wusste ich schon.
Ich habe nebenbei gearbeitet, 20h die Woche und angepasst gelebt - also noch was sparen können (ich brauchte keine 900-1000 Euro im Monat - 800 Euro allein vom Job + was von den Eltern). Das hätte ich noch raushauen müssen, um überhaupt was zu kriegen, was sicher nicht mein Ziel war.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Das mit den Rentenanrechnungszeiten ist ein interessanter Punkt. Ich habe mich damals, nach drei Monaten suchen, arbeitssuchend gemeldet und wusste davon überhaupt nichts. Weil aber eine Lücke dazwischen war, wurde nichts angerechnet. Dafür hatte ich zwei Gespräche mit einer völlig inkompetenten Sachbearbeiterin, kein einziges Stellenangebot und nach 4 Wochen die Aufforderung im Briefkasten, an einem zweiwöchigen Bewerbungstraining teilzunehmen. Auf meine Nachfrage hin, dass ich das nicht will, hieß es, ich würde rausfliegen. Da ich sowieso keine Leistungen bezogen hab, bin ich gegangen. Ich glaube kaum, dass irgendein Absolvent Ahnung von Anrechnungszeiten hat. Außerdem sind das nur Anrechnungszeiten und keine Beitragszeiten. Selbst wenn ich die bekommen hätte, wäre das für mich kein Grund gewesen, diese bescheurten Kurse zu machen. Da hätte ich lieber auf das kleine Häppchen verzichtet. Mehr ist es nicht.

Lounge Gast schrieb:

Natürlich ist das ganze für etliche Leute Quatsch.
Ich hab mich auch nicht arbeitslos gemeldet in der
Bewerbungsphase. Ich wusste nicht, dass es für die Rente
angerechnet wird bzw. die Nachweisbarkeit für die Steuer
erleichtert. Geld hätte ich eh nix bekommen - das wusste ich
schon.
Ich habe nebenbei gearbeitet, 20h die Woche und angepasst
gelebt - also noch was sparen können (ich brauchte keine
900-1000 Euro im Monat - 800 Euro allein vom Job + was von
den Eltern). Das hätte ich noch raushauen müssen, um
überhaupt was zu kriegen, was sicher nicht mein Ziel war.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Lounge Gast schrieb:

Zu 1)

Das war ein Grundsatzurteil. Wenn es schon jemanden betrifft,
der Jahre lang auf den Job gearbeitet hat, dann trifft es
jemanden, der seine Eignung noch nie nachgewiesen hat, erst
recht. Behauptest du nun etwa ernsthaft, dass Absolventen
nicht in 1-Euro-Jobs gesteckt werden? Bitte mal einen Beleg
dafür, wenn das Grundsatzurteil das Gegenteil beweist. Deine
Behauptungen sind doch absurd.

Natürlich werden Absolventen, zumindest innerhalb des ersten Jahres nach dem Ende ihres Studiums nicht in einen 1-Euro-Job gesteckt, da kannst du so lange mit den Füßen strampeln wie du willst. Andernfalls hätte ich gerne Belege dafür! Du behauptest hier etwas, was so einfach nicht vorkommt/vorkommen sollte. Daher bist du in der Pflicht, deine These mit Beweisen zu untermauern. Das kannst du, wie wir jetzt schon mehrfach festgestellt haben, nicht. Dabei gräbst du einfach ein 5 Jahre altes Urteil aus, in dem es um einen fast 60-jährigen Akademiker geht, der sich nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit weigerte, einen 1-Euro-Job anzunehmen und behauptest, einfach weil es dir bei deiner Argumentation in den Kram passt, es würde sich hierbei um ein Grundsatzurteil handeln.

zu 2)
Ich denke du hast nicht verstanden, dass es nur eine
Textstelle ist. Dass die Gruppe U-25 besonders gefördert
wird, kannst du auf jeder Seite der ARGE oder der Argentur
für Arbeit lesen. Beispielhaft:
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_487688/Argen/ArgeTeltow-Flaeming/DE/Service-fuer-Buergerinnen-und-Buerger/Arbeitsvermittlung-U25/Arbeitsverm-U25-Knoten.html__nnn=true

Was willst du mir damit sagen? Besonders gefördert ist ungleich wird sofort in Maßnahmen und 1-Euro-Jobs gesteckt! Besonders gefördert heißt in dem Zusammenhang, dass hier besonders intensiv auf Umstände der Personen eingegangen werden soll.

Bitte zeig mir doch einfach, wo genau steht, dass U25 sofort auf Teufel komm raus in Maßnahmen gesteckt werden sollen. Ich wiederhole mich: Du wirst nichts finden.

zu 3)
Bei Hartz 4 werden Schulden nicht mit dem Vermögen
verrechnet. Damit ist deine Aussage unsinnig. Die Grenze ist
also mit einem Bausparer, einer Lebensversicherung, einem
schönen Auto, einen großen Fernseher sehr schnell erreicht
und das Amt interessiert es nicht, ob du 10.000 Euro
Bafög-Schulden hast.

Hä!? Du redest komplett wirr, merkst du das denn nicht? Wer solche Dinge besitzt, IST DOCH AUCH GAR NICHT HILFEBEDÜRFTIG. Völlig logisch, dass so jemand KEIN Hartz 4 bekommt. Man kann aber auch ganz einfach hingehen, das schöne Auto verkaufen und davon seine Schulden tilgen. Natürlich hat man danach wieder Anspruch auf Hartz 4. Alles in allem habe ich keine Ahnung, was du hiermit wieder beweisen willst!?

zu 4.)
Wer soll "man" sein? Der größte Teil gibt den
Studentenwohnsitz als Zweitwohnsitz an. Würde man ihn als
Erstwohnsitz angeben, müsste man den Ausweis, die
Fahrzeugdaten, alle Versicherungen und sonstige Daten ändern
lassen. Von GEZ & Co. ganz zu Schweigen. Deswegen rät
auch niemand dazu. Deine Einlassung ist einfach nur weltfremd.

Jetzt erzählst du mir also, dass die Änderung der paar Daten eine zu große Herausforderung an die Jungakademiker stellt oder was? Bafög-Empfänger sind von der GEZ befreit. Den Rest werden die 17,5 Euro im Monat sicherlich nicht in die Privatinsolvenz treiben. Weltfremd mein Lieber ist, dass du schon anscheinend schon mit einer Ummeldung und 1-2 Telefonaten bei Versicherung etc völlig überfordert bist. Wahnsinn!

zu 5.)
Es kann durchaus sein, dass eine WG zur Bedarfsgemeinschaft
gemacht wird, nämlich dann, wenn gemeinsames Haushaltsgeld
und ein gemeinsamer Kühlschrank geführt wird. Kam schon vor.
Deswegen habe ich ja auch geschrieben. Es kann sein, muss
aber nicht.

Hör doch bitte auf hier Lügen zu verbreiten! Es ist völlig egal, ob ein gemeinsamer Kühlschrank "geführt" wird oder das Haushaltsgeld gemeinsam verwaltet wird. Lediglich bei Lebenspartnerschaften kann das relevant werden.

Ansonsten kann jeder - den es interessiert - hier nachlesen, was eine Bedarfsgemeinschaft ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft#Abgrenzung_zwischen_Bedarfsgemeinschaft.2C_Wohngemeinschaft_und_Haushaltsgemeinschaft

Es kann also erst dann eine Bedarfsgemeinschaft vermutet werden, wenn man beispielsweise mit dem Partner/der Partnerin schon länger als ein Jahr zusammenlebt. Und auch dann bildet man NICHT zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft.

zu 6.)
Auch hier ist deine Einlassung völlig realitätsbefreit. In
der Realität nimmt das Amt einfach an, dass eine
Bedarfsgemeinschaft mit dem Lebenspartner besteht und du
darfst das Gegenteil beweisen.

Siehe 5.

zu 7.)
Sowas spricht sich immer rum. Besonders auf dem Land. Auch
spricht man ja mit niemanden und alle halten die Klappe. Man
trifft ja auch niemanden, während man Stunden warten, den
Park saubermacht oder wenn nur das Auto da steht. Außerdem
hat das nicht nur was mit Dritten zu tun, sondern auch mit
dem Gefühl in einem selbst.

Du wirst innerhalb des ersten Jahres nicht den Park saubermachen müssen. Und wenn du bis dahin nicht in der Lage warst, eine Anstellung zu finden, kannst du dann auch ruhig mal den Park säubern.

Bitte, liefere mir EINEN FALL, in dem ein Jungakademiker innerhalb der ersten 12 Monate nach seinem Studium (rechtmäßig) in einen 1-Euro-Job gesteckt wurde und dagegen nicht vorgehen konnte. Sollte ein Sachbearbeiter doch einmal auf die lustige Idee kommen, sofort mit Beratungshilfeschein zum Anwalt. Die Vermittlung beim Jobcenter muss verhältnismäßig und individuell abgestimmt sein und das ist sie in diesem Fall definitiv nicht. Wenn einer mal 1-2 Jahre arbeitslos war, dann sieht das eventuell anders aus, wobei ich auch dann einen 1-Euro-Job noch nicht für angemessen halte.

Ich habe ja großes Verständnis dafür, dass du dich verrannt
hast und unbedingt Recht haben willst, aber womit? Enweder
sind deine Einlassungen sachlich falsch oder extrem zynisch.
Ich finde, dass haben die armen Absolventen nicht verdient.

Ich glaube nicht recht zu haben, ich weiß dass ich recht habe. Du ignorierst Gesetzestexte bzw. versuchst sie dir zurechtzubiegen, so dass sie in deine krude Argumentationsstruktur passen.

Ich bin jetzt aber auch raus hier. Meine Zeit ist mir einfach zu kostbar, um sie mit beratungsresistenten Trollen zu vergeuden. Es soll einfach jeder, wenn er es denn braucht (und nein, Absolventen mit hochwertigen Bausparverträgen, Vermögen oder teuren Autos gehören sicher nicht dazu), seine eigenen Erfahrungen machen und man wird in den meisten Fällen merken, dass die Sachbearbeiter auch nur Menschen sind und nicht den personifizierte Teufel darstellen, wenn man anständig mit ihnen umgeht.

antworten
Bootbootboot

Re:

"Ich erlebe allerdings bei 29jährigen Studenten keinerlei Stress, Angst und Unsicherheit, sondern meistens eine unerklärliche Trägheit in Verbindung mit Gelassenheit aufgrund des notwendigerweise wohlhabenden und großzügigen Elternhauses."

Da muss ich leider gestehen dass ich dazuzähle... bzw. dazugezählt habe, wobei die Symptone schon alle da waren, nur man sie nicht so wirklich anpacken wollte. Glaube nicht dass ein Langzeitstudent (also außerhalb der Regelstudienzeit) mit dem 600 EUR - Job und diesen elenden letzten Scheinen und Arbeiten die noch offen sind, während die guten Freunde aus dem Dunstkreis schon weitergezogen sind, so wahrhaftig glücklich im Studentenleben steht. Aber natürlich gibt es hier Ausnahmen, ich kann ja nur von mir sprechen. Mir war und ist es etwas unangenehm wenn ich an die letzten Semester vor dem Ende denke. Cooler einfacher Spaß war das nicht.

Stimme übrigens vollkommen
"Ich empfinde die Freiheiten in einer unbefristeten Position als wesentlich größer im Vergleich zum Studium. Hat auch damit etwas zu tun, dass das frei verfügbare Einkommen bei mir damals auf ca. das Sechsfache gestiegen ist. "
zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ich habe eure Diskussion verflogt, sehe in deinen Beiträgen aber leider keinerlei Substanz, daher ein paar Fragen und Fakten:

a) Woher nimmst du die Gewissheit, dass frische Absolventen, die Hartz 4 beantragen, keinen 1-Euro-Job annehmen müssen? Das muss doch irgendwo im Gesetz stehen?
Ich habe mal ein wenig gegoogelt und in den zahlreichen Foren, finden sich diverse Fälle, in denen frische Absolventen sofort in Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs gesteckt wurden. Hier mal ein Beispiel:
https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/56787-hilfe-frischer-absolvent-bald-1euro-job.html

b) Natürlich gibt es besondere Fördermaßnahmen für junge Menschen, also auch für Absolventen. Diese nennen sich mal "Einstiegsoffensive". mal "Job-Trainings-Maßnahmen" und da ist von Kursen bis Maßnahmen alles dabei. Einfach mal googlen.

c) Deine Behauptungen zur Solidargemeinschaft sind sehr theoretisch und sehr falsch, denn, was geschrieben wurde ist schon richtig: Eine WG kann sehr wohl eine Bedarfgsgemeinschaft sein
http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.html#511222a41b0bab720

d) Das mit der Lebenspartnerin ist zynisch. Das Amt bestimmt fortan über deinen Lebensstil. Zusammenziehen oder heiraten ist nicht drin. Bedarfsgemeinschaft.

e) Grundsätzlich hast du das Prinzip auch nicht kapiert: Das Amt unterstellt dem Antragssteller, dass die Lebenspartnerschaft oder die WG eine Bedarfsgemeinschaft ist. Das Gegenteil muss dann der Antragssteller beweisen. Nicht umgedreht. Das ist extrem demütigend.

Bei aller Liebe, aber alles, was du aufführst, lässt sich widerlegen.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Zu 1)

Das war ein Grundsatzurteil. Wenn es schon jemanden
betrifft,
der Jahre lang auf den Job gearbeitet hat, dann trifft es
jemanden, der seine Eignung noch nie nachgewiesen hat,
erst
recht. Behauptest du nun etwa ernsthaft, dass Absolventen
nicht in 1-Euro-Jobs gesteckt werden? Bitte mal einen
Beleg
dafür, wenn das Grundsatzurteil das Gegenteil beweist.
Deine
Behauptungen sind doch absurd.

Natürlich werden Absolventen, zumindest innerhalb des ersten
Jahres nach dem Ende ihres Studiums nicht in einen 1-Euro-Job
gesteckt, da kannst du so lange mit den Füßen strampeln wie
du willst. Andernfalls hätte ich gerne Belege dafür! Du
behauptest hier etwas, was so einfach nicht
vorkommt/vorkommen sollte. Daher bist du in der Pflicht,
deine These mit Beweisen zu untermauern. Das kannst du, wie
wir jetzt schon mehrfach festgestellt haben, nicht. Dabei
gräbst du einfach ein 5 Jahre altes Urteil aus, in dem es um
einen fast 60-jährigen Akademiker geht, der sich nach 3
Jahren Arbeitslosigkeit weigerte, einen 1-Euro-Job anzunehmen
und behauptest, einfach weil es dir bei deiner Argumentation
in den Kram passt, es würde sich hierbei um ein
Grundsatzurteil handeln.

zu 2)
Ich denke du hast nicht verstanden, dass es nur eine
Textstelle ist. Dass die Gruppe U-25 besonders gefördert
wird, kannst du auf jeder Seite der ARGE oder der Argentur
für Arbeit lesen. Beispielhaft:

http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_487688/Argen/ArgeTeltow-Flaeming/DE/Service-fuer-Buergerinnen-und-Buerger/Arbeitsvermittlung-U25/Arbeitsverm-U25-Knoten.html__nnn=true

Was willst du mir damit sagen? Besonders gefördert ist
ungleich wird sofort in Maßnahmen und 1-Euro-Jobs gesteckt!
Besonders gefördert heißt in dem Zusammenhang, dass hier
besonders intensiv auf Umstände der Personen eingegangen
werden soll.

Bitte zeig mir doch einfach, wo genau steht, dass U25 sofort
auf Teufel komm raus in Maßnahmen gesteckt werden sollen. Ich
wiederhole mich: Du wirst nichts finden.

zu 3)
Bei Hartz 4 werden Schulden nicht mit dem Vermögen
verrechnet. Damit ist deine Aussage unsinnig. Die Grenze
ist
also mit einem Bausparer, einer Lebensversicherung, einem
schönen Auto, einen großen Fernseher sehr schnell erreicht
und das Amt interessiert es nicht, ob du 10.000 Euro
Bafög-Schulden hast.

Hä!? Du redest komplett wirr, merkst du das denn nicht? Wer
solche Dinge besitzt, IST DOCH AUCH GAR NICHT HILFEBEDÜRFTIG.
Völlig logisch, dass so jemand KEIN Hartz 4 bekommt. Man kann
aber auch ganz einfach hingehen, das schöne Auto verkaufen
und davon seine Schulden tilgen. Natürlich hat man danach
wieder Anspruch auf Hartz 4. Alles in allem habe ich keine
Ahnung, was du hiermit wieder beweisen willst!?

zu 4.)
Wer soll "man" sein? Der größte Teil gibt den
Studentenwohnsitz als Zweitwohnsitz an. Würde man ihn als
Erstwohnsitz angeben, müsste man den Ausweis, die
Fahrzeugdaten, alle Versicherungen und sonstige Daten
ändern
lassen. Von GEZ & Co. ganz zu Schweigen. Deswegen rät
auch niemand dazu. Deine Einlassung ist einfach nur
weltfremd.

Jetzt erzählst du mir also, dass die Änderung der paar Daten
eine zu große Herausforderung an die Jungakademiker stellt
oder was? Bafög-Empfänger sind von der GEZ befreit. Den Rest
werden die 17,5 Euro im Monat sicherlich nicht in die
Privatinsolvenz treiben. Weltfremd mein Lieber ist, dass du
schon anscheinend schon mit einer Ummeldung und 1-2
Telefonaten bei Versicherung etc völlig überfordert bist.
Wahnsinn!

zu 5.)
Es kann durchaus sein, dass eine WG zur
Bedarfsgemeinschaft
gemacht wird, nämlich dann, wenn gemeinsames Haushaltsgeld
und ein gemeinsamer Kühlschrank geführt wird. Kam schon
vor.
Deswegen habe ich ja auch geschrieben. Es kann sein, muss
aber nicht.

Hör doch bitte auf hier Lügen zu verbreiten! Es ist völlig
egal, ob ein gemeinsamer Kühlschrank "geführt" wird
oder das Haushaltsgeld gemeinsam verwaltet wird. Lediglich
bei Lebenspartnerschaften kann das relevant werden.

Ansonsten kann jeder - den es interessiert - hier nachlesen,
was eine Bedarfsgemeinschaft ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft#Abgrenzung_zwischen_Bedarfsgemeinschaft.2C_Wohngemeinschaft_und_Haushaltsgemeinschaft

Es kann also erst dann eine Bedarfsgemeinschaft vermutet
werden, wenn man beispielsweise mit dem Partner/der Partnerin
schon länger als ein Jahr zusammenlebt. Und auch dann bildet
man NICHT zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft.

zu 6.)
Auch hier ist deine Einlassung völlig realitätsbefreit. In
der Realität nimmt das Amt einfach an, dass eine
Bedarfsgemeinschaft mit dem Lebenspartner besteht und du
darfst das Gegenteil beweisen.

Siehe 5.

zu 7.)
Sowas spricht sich immer rum. Besonders auf dem Land. Auch
spricht man ja mit niemanden und alle halten die Klappe.
Man
trifft ja auch niemanden, während man Stunden warten, den
Park saubermacht oder wenn nur das Auto da steht. Außerdem
hat das nicht nur was mit Dritten zu tun, sondern auch mit
dem Gefühl in einem selbst.

Du wirst innerhalb des ersten Jahres nicht den Park
saubermachen müssen. Und wenn du bis dahin nicht in der Lage
warst, eine Anstellung zu finden, kannst du dann auch ruhig
mal den Park säubern.

Bitte, liefere mir EINEN FALL, in dem ein Jungakademiker
innerhalb der ersten 12 Monate nach seinem Studium
(rechtmäßig) in einen 1-Euro-Job gesteckt wurde und dagegen
nicht vorgehen konnte. Sollte ein Sachbearbeiter doch einmal
auf die lustige Idee kommen, sofort mit Beratungshilfeschein
zum Anwalt. Die Vermittlung beim Jobcenter muss
verhältnismäßig und individuell abgestimmt sein und das ist
sie in diesem Fall definitiv nicht. Wenn einer mal 1-2 Jahre
arbeitslos war, dann sieht das eventuell anders aus, wobei
ich auch dann einen 1-Euro-Job noch nicht für angemessen halte.

Ich habe ja großes Verständnis dafür, dass du dich
verrannt
hast und unbedingt Recht haben willst, aber womit? Enweder
sind deine Einlassungen sachlich falsch oder extrem
zynisch.
Ich finde, dass haben die armen Absolventen nicht
verdient.

Ich glaube nicht recht zu haben, ich weiß dass ich recht
habe. Du ignorierst Gesetzestexte bzw. versuchst sie dir
zurechtzubiegen, so dass sie in deine krude
Argumentationsstruktur passen.

Ich bin jetzt aber auch raus hier. Meine Zeit ist mir einfach
zu kostbar, um sie mit beratungsresistenten Trollen zu
vergeuden. Es soll einfach jeder, wenn er es denn braucht
(und nein, Absolventen mit hochwertigen Bausparverträgen,
Vermögen oder teuren Autos gehören sicher nicht dazu), seine
eigenen Erfahrungen machen und man wird in den meisten Fällen
merken, dass die Sachbearbeiter auch nur Menschen sind und
nicht den personifizierte Teufel darstellen, wenn man
anständig mit ihnen umgeht.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Lounge Gast schrieb:

Ich habe eure Diskussion verflogt, sehe in deinen Beiträgen
aber leider keinerlei Substanz, daher ein paar Fragen und
Fakten:

a) Woher nimmst du die Gewissheit, dass frische Absolventen,
die Hartz 4 beantragen, keinen 1-Euro-Job annehmen müssen?
Das muss doch irgendwo im Gesetz stehen?
Ich habe mal ein wenig gegoogelt und in den zahlreichen
Foren, finden sich diverse Fälle, in denen frische
Absolventen sofort in Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs gesteckt
wurden. Hier mal ein Beispiel:
https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/56787-hilfe-frischer-absolvent-bald-1euro-job.html

Langsam nervt es wirklich. Hast du den Thread aus deinem Link weiter als bis zum ersten Post gelesen? Offensichtlich nicht! Bitte tu dir und uns den Gefallen und lies ihn einfach mal bis zum Ende, dann dürfte dir einiges klarer werden.

b) Natürlich gibt es besondere Fördermaßnahmen für junge
Menschen, also auch für Absolventen. Diese nennen sich mal
"Einstiegsoffensive". mal
"Job-Trainings-Maßnahmen" und da ist von Kursen bis
Maßnahmen alles dabei. Einfach mal googlen.

Ja, sicher, aber von einem Bewerbungstraining ist auch noch keiner gestorben. Zur Not sitzt man da halt seine Zeit ab und gut ist. Da muss man dann durch, aber man will ja schließlich auch Geld vom Staat haben, da kann man schon einmal eine Gegenleistung erbringen. Der 1-Euro-Job geht da aber deutlich zu weit. Das wird dir auch jeder Richter bestätigen, wenn du es darauf anlegst.

c) Deine Behauptungen zur Solidargemeinschaft sind sehr
theoretisch und sehr falsch, denn, was geschrieben wurde ist
schon richtig: Eine WG kann sehr wohl eine
Bedarfgsgemeinschaft sein
http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.html#511222a41b0bab720

Sie sind richtig, denn so stehen sie im Gesetz. Was du interpretierst, interessiert da eigentlich kein Mensch. Das kann man meiner Meinung nach nur nicht verstehen, wenn man (a) nicht lesen oder (b) das Gelesene nicht verstehen kann oder (3) es nicht verstehen will, weil es nicht ins eigene Weltbild passt. Ich schätze bei der Kontra-Fraktion hier trifft ganz klar Punkt 3 zu.

Eine WG, in der ich nicht mir meiner Partnerin oder Familienmitgliedern lebe, ist keine Bedarfsgemeinschaft, ob wir dasselbe Klo oder denselben Kühlschrank benutzen interessiert nicht. Das ist ein Fakt! Wenn eine Arge etwas anderes behauptet, ist das nicht rechtmäßig. Man darf halt eben nicht einfach alles als gegeben hinnehmen, nur weil der Sachbearbeiter etwas behauptet, aber das Hinterfragen sollte man gerade als Akademiker eigentlich "gelernt" haben.

d) Das mit der Lebenspartnerin ist zynisch. Das Amt bestimmt
fortan über deinen Lebensstil. Zusammenziehen oder heiraten
ist nicht drin. Bedarfsgemeinschaft.

Um Gottes Willen. Das könnt ihr doch wirklich nicht ernst meinen. Wenn du mit deiner Partnerin zusammenwohnst, vielleicht sogar verheiratet bist und deine Freundin/Frau genug Einkommen bezieht, bist du auch nicht hilfebedürftig und brauchst kein Hartz 4 zu beantragen.

e) Grundsätzlich hast du das Prinzip auch nicht kapiert: Das
Amt unterstellt dem Antragssteller, dass die
Lebenspartnerschaft oder die WG eine Bedarfsgemeinschaft ist.
Das Gegenteil muss dann der Antragssteller beweisen. Nicht
umgedreht. Das ist extrem demütigend.

Oh man! Natürlich ist das vollkommener Unsinn. Falsche Informationen werden nicht richtig, auch wenn man sie tausende Male wiederholt. Eine WG, wie von mir beschrieben, ist keine Bedarfsgemeinschaft. Wenn ein Amt so etwas behauptet, ist es falsch und unrechtmäßig und ganz einfach durch einen Rechtsbeistand zu korrigieren.

Bei aller Liebe, aber alles, was du aufführst, lässt sich
widerlegen.

Wahnsinn, da poste ich zig Links, die meine Argumentation allesamt belegen. Von euch kommt nur substanzloses Geschreibsel. Jetzt ist für mich hier endgültig Schluss. Irgendwie hab ich langsam das Gefühl, dass mich derselbe Troll hier auf den Arm nehmen möchte. Wenn ihr das wirklich ernst meint, dann lest euch bitte die Sachen in den Links GENAU durch und lasst nicht einfach aus, was eurer Argumentation nicht in den Kram passt.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Der Thread über Hartz4 und Hochschulabsolventen geht etwas am eigentlichem Thema vorbei übrigens.

Ich glaube, man kann es insgesamt nicht verallgemeinern, ob ein Studium über die "Regelstudienzeit" persönlich und beruflich sich später "auszahlt" oder eher einen beim Einstieg behindert.

Zunächst sollte man realisieren: Auch weiterhin schließen nur zirka 30-40% der Studierenden ihr Studium in "Regelstudienzeit" ab (ich finde diesen Begriff äußerst diskussionswürdig übrigens, weil etwas suggeriert, was tatsächlich nicht der Fall ist). Das kann man im aktuellen Bundesbildungsbericht 2014 nachlesen.
D.h. ~60% studieren länger als die Studienordnung vorschreibt. Daran hat auch die Bachelor/Master-Reform nichts geändert!

Es ist immer die Frage, warum man länger studiert und was man in dieser Zeit gemacht hat und schließlich für sich selbst an Erfahrungen und Fähigkeiten und Kontakten aus dieser Zeit zieht. Denn den "Langzeitstudent" (noch so unsinniger Begriff, da entsprechend konnotiert) gibt es nicht! Denn hat man nebenher sein Studium selbst finanziert, länger als Werkstudent gearbeitet, war im Ausland zum Studieren oder Arbeiten, hat einen weiteren fachlich sinnvollen Studiengang absolviert, hat sich irgendwo engagiert oder etwas aufgebaut oder gegründet - das sind alles Kompetenzen, Netzwerke und Erfahrungen, die einem natürlich den Berufseinstieg erleichtern. Das ist eine Erfahrungen von ganz vielen "Langzeitstudenten"!

Ich bin selbst mit 28 vor vier Jahren gut und direkt nach 14. Studiensemestern in den Beruf - mitten in der ausschleichenden Krise - einstiegen.

Die Studienzeit ist eine ganz besondere Zeit, dessen muss man sich bewusst sein, und letztendlich ein Privileg, in der man sich selbst ausprobieren, Fehler machen, scheitern und sich entfalten kann. Wann hat man so ein kostbares Privileg noch mal im Leben? Als 08/15 DAX Sachbearbeiter oder Einkäufer etwa? Wohl eher begrenzt.

Ich habe in zwei Ländern studiert und in den letzen 6 Semestern als Werkstudent und Honorarkraft im In- und Ausland gearbeitet, um mir das alles zu finanzieren.

Und ganz ehrlich, NEIN ich bereue diese Zeit überhaupt nicht! Mir tun ehrlich gesagt eigentlich diese ganzen Bachelorabsolventen heutzutage leid, die mit ihren 23 Lebensjährchen oder jetzt noch früher nach einem eher doch sehr verschulten und wenig intellektuell herausforderenden Studium direkt in den Beruf einsteigen müssen - und denen diese ganze Erfahrungen wahrlich fehlen.

Will sagen: Es ist ganz individuell, warum man über die "Regelstudienzeit" studiert und was man daraus gemacht hat. Und wenn man dies einem Arbeitgeber als fachlichen Zugewinn und Persönlichkeitsstärke - wenn es denn einer war und es eine ist - rüberbringen kann und vor allem in dem gut ist, was man studiert und sonst noch gemacht hat, dann wird jeder Arbeitgeber dies zu schätzen wissen. Das ist meine persönliche Erfahrung nach dem ersten Arbeitgeberwechsel vor einem Jahr nach dem Berufseinstieg. Und ich habe auch keine Gehaltseinbußen gehabt. Im Gegenteil.

Dass dem wahrlich durchschnittlichen 08/15-FH-BWLer, die hier im Forum bisweilen schreibt und zähneklapperend an seine Multiple-Choice-Klausuren und "Regelstudienzeiten" denkt, sich diese Haltung und dieser Erfahrungsschatz nicht ganz erschließt, finde ich jetzt auch nicht so die bahnbrechende Erkenntnis - mei, jeder muss halt selbst wissen, wie er glücklich und erfolgreich wird.

Viel Erfolg beim Berufseinstieg!

Bootbootboot schrieb:

"Ich erlebe allerdings bei 29jährigen Studenten
keinerlei Stress, Angst und Unsicherheit, sondern meistens
eine unerklärliche Trägheit in Verbindung mit Gelassenheit
aufgrund des notwendigerweise wohlhabenden und großzügigen
Elternhauses."

Da muss ich leider gestehen dass ich dazuzähle... bzw.
dazugezählt habe, wobei die Symptone schon alle da waren, nur
man sie nicht so wirklich anpacken wollte. Glaube nicht dass
ein Langzeitstudent (also außerhalb der Regelstudienzeit) mit
dem 600 EUR - Job und diesen elenden letzten Scheinen und
Arbeiten die noch offen sind, während die guten Freunde aus
dem Dunstkreis schon weitergezogen sind, so wahrhaftig
glücklich im Studentenleben steht. Aber natürlich gibt es
hier Ausnahmen, ich kann ja nur von mir sprechen. Mir war und
ist es etwas unangenehm wenn ich an die letzten Semester vor
dem Ende denke. Cooler einfacher Spaß war das nicht.

Stimme übrigens vollkommen
"Ich empfinde die Freiheiten in einer unbefristeten
Position als wesentlich größer im Vergleich zum Studium. Hat
auch damit etwas zu tun, dass das frei verfügbare Einkommen
bei mir damals auf ca. das Sechsfache gestiegen ist. "
zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Du schreibst dem Mitforisten, dass noch niemand von einem Bewerbungstraining gestorben sei und man dort eben seine Zeit absitzen solle, damit man Geld vom Staat bekommt.

Für einen Akademiker sind das wirklich erstaunliche Einstellungen, da ich selbst von Hauptschülern eine selbstbewusstere Haltung erwarten würde. Der von Dir gewählte Begriff des Absitzens ist auch bezeichnend, weil er suggeriert, dass man -- auch als arbeitsloser Akademiker -- einer Art Strafe zugeführt würde, die es ABZUSITZEN gelte.

Auch schreibst Du, dass die Teilnahme an solchen -- für Akademiker wirklich erniedrigenden und völlig sinnlosen -- Maßnahmen und Kursen als GEGENLEISTUNG für staatliche Sozialleistungen zu interpretieren wäre. Dass diese angebliche GEGENLEISTUNG dem Betroffenen, aber auch den Steuerzahlern rein gar nichts bringt, scheinst Du leider nicht zu erkennen. Du solltest wissen, dass Arbeitsagenturen und Jobcenter horrende Summen an die Träger -- also Veranstalter -- solcher Maßnahmen zahlen. Gleichzeitig werden arbeitslosen Akademikern, die bspw. gerne an einer bestimmten Softwareschulung etc. teilnehmen würden, entsprechende Fördermittel verwehrt. Anstatt eine Fortbildung in SAP, SPSS oder sonstiger Software zu erhalten, wird man in Bewerbungskurse gezwungen, in denen man -- zusammen mit Alkoholkranken, Schulabbrechern oder Migranten ohne Deutschkenntnisse -- lernt, in welche Ecke des Briefumschlages das Postwertzeichen normgerecht zu kleben ist.

Einem halbwegs kritisch denkenden und gebildeten Menschen sollte das eigentlich auffallen. Interessant ist auch, dass Du betonst, dass der betroffene Arbeitslose Geld vom Staat erhält. Interessant wäre es doch, zu hinterfragen, warum akademisch gebildete junge Menschen auf ein Almosen des Staates angewiesen sein müssen, während überall -- auch von Jobcentern und Arbeitsagenturen -- der Fachkräftemangel beklagt wird.

Noch eine Anmerkung zum Thema des 1-Euro-Jobs: Dass auch Hochschulabsolventen in 1-Euro-Jobs gedrängt werden, wurde im Diskussionsforum von WIWI-Treff auch schon thematisiert, wie Du es hier nachlesen kannst:

http://www.wiwi-treff.de/home/lounge/read.php?f=28&i=4389&t=4389

Wer in welche Maßnahme gesteckt wird, entscheidet letztlich die Willkür des Fallmanagers, also des Sachbearbeiters beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter. Wie in den Medien vor einiger Zeit thematisiert, gibt es auch Jobcenter, die ihre Arbeitslosen mit Lamas spazieren gehen lassen... Dem Wahnsinn sind also keinerlei Grenzen gesetzt.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Ich habe eure Diskussion verflogt, sehe in deinen
Beiträgen
aber leider keinerlei Substanz, daher ein paar Fragen und
Fakten:

a) Woher nimmst du die Gewissheit, dass frische
Absolventen,
die Hartz 4 beantragen, keinen 1-Euro-Job annehmen müssen?
Das muss doch irgendwo im Gesetz stehen?
Ich habe mal ein wenig gegoogelt und in den zahlreichen
Foren, finden sich diverse Fälle, in denen frische
Absolventen sofort in Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs gesteckt
wurden. Hier mal ein Beispiel:

https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/56787-hilfe-frischer-absolvent-bald-1euro-job.html

Langsam nervt es wirklich. Hast du den Thread aus deinem Link
weiter als bis zum ersten Post gelesen? Offensichtlich nicht!
Bitte tu dir und uns den Gefallen und lies ihn einfach mal
bis zum Ende, dann dürfte dir einiges klarer werden.

b) Natürlich gibt es besondere Fördermaßnahmen für junge
Menschen, also auch für Absolventen. Diese nennen sich mal
"Einstiegsoffensive". mal
"Job-Trainings-Maßnahmen" und da ist von
Kursen bis
Maßnahmen alles dabei. Einfach mal googlen.

Ja, sicher, aber von einem Bewerbungstraining ist auch noch
keiner gestorben. Zur Not sitzt man da halt seine Zeit ab und
gut ist. Da muss man dann durch, aber man will ja schließlich
auch Geld vom Staat haben, da kann man schon einmal eine
Gegenleistung erbringen. Der 1-Euro-Job geht da aber deutlich
zu weit. Das wird dir auch jeder Richter bestätigen, wenn du
es darauf anlegst.

c) Deine Behauptungen zur Solidargemeinschaft sind sehr
theoretisch und sehr falsch, denn, was geschrieben wurde
ist
schon richtig: Eine WG kann sehr wohl eine
Bedarfgsgemeinschaft sein

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.html#511222a41b0bab720

Sie sind richtig, denn so stehen sie im Gesetz. Was du
interpretierst, interessiert da eigentlich kein Mensch. Das
kann man meiner Meinung nach nur nicht verstehen, wenn man
(a) nicht lesen oder (b) das Gelesene nicht verstehen kann
oder (3) es nicht verstehen will, weil es nicht ins eigene
Weltbild passt. Ich schätze bei der Kontra-Fraktion hier
trifft ganz klar Punkt 3 zu.

Eine WG, in der ich nicht mir meiner Partnerin oder
Familienmitgliedern lebe, ist keine Bedarfsgemeinschaft, ob
wir dasselbe Klo oder denselben Kühlschrank benutzen
interessiert nicht. Das ist ein Fakt! Wenn eine Arge etwas
anderes behauptet, ist das nicht rechtmäßig. Man darf halt
eben nicht einfach alles als gegeben hinnehmen, nur weil der
Sachbearbeiter etwas behauptet, aber das Hinterfragen sollte
man gerade als Akademiker eigentlich "gelernt" haben.

d) Das mit der Lebenspartnerin ist zynisch. Das Amt
bestimmt
fortan über deinen Lebensstil. Zusammenziehen oder
heiraten
ist nicht drin. Bedarfsgemeinschaft.

Um Gottes Willen. Das könnt ihr doch wirklich nicht ernst
meinen. Wenn du mit deiner Partnerin zusammenwohnst,
vielleicht sogar verheiratet bist und deine Freundin/Frau
genug Einkommen bezieht, bist du auch nicht hilfebedürftig
und brauchst kein Hartz 4 zu beantragen.

e) Grundsätzlich hast du das Prinzip auch nicht kapiert:
Das
Amt unterstellt dem Antragssteller, dass die
Lebenspartnerschaft oder die WG eine Bedarfsgemeinschaft
ist.
Das Gegenteil muss dann der Antragssteller beweisen. Nicht
umgedreht. Das ist extrem demütigend.

Oh man! Natürlich ist das vollkommener Unsinn. Falsche
Informationen werden nicht richtig, auch wenn man sie
tausende Male wiederholt. Eine WG, wie von mir beschrieben,
ist keine Bedarfsgemeinschaft. Wenn ein Amt so etwas
behauptet, ist es falsch und unrechtmäßig und ganz einfach
durch einen Rechtsbeistand zu korrigieren.

Bei aller Liebe, aber alles, was du aufführst, lässt sich
widerlegen.

Wahnsinn, da poste ich zig Links, die meine Argumentation
allesamt belegen. Von euch kommt nur substanzloses
Geschreibsel. Jetzt ist für mich hier endgültig Schluss.
Irgendwie hab ich langsam das Gefühl, dass mich derselbe
Troll hier auf den Arm nehmen möchte. Wenn ihr das wirklich
ernst meint, dann lest euch bitte die Sachen in den Links
GENAU durch und lasst nicht einfach aus, was eurer
Argumentation nicht in den Kram passt.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Das wurde hier im Forum doch schon intensiv diskutiert. Mit "Fachkräften" sind nicht die Absolventen gemeint, sondern berufserfahrene Kräfte aus allen Fachrichtungen. also z.B. Krankenschwestern, Ärzte, Ingenieure, Handwerker u.s.w.

Lounge Gast schrieb:

Interessant wäre es doch, zu hinterfragen, warum
akademisch gebildete junge Menschen auf ein Almosen des
Staates angewiesen sein müssen, während überall -- auch von
Jobcentern und Arbeitsagenturen -- der Fachkräftemangel
beklagt wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

Ich stehe gerade vor einem Problem. Ich habe nun mit 26 meinen Bachelor abgeschlossen. Pflichtpraktikum beim Steuerberater gehabt und mein klares Ziel ist es auch in die Steuerberatung zu gehen. Mein Praktikumsgeber hat mir eine Vollzeitstelle in der Fibu und Bilanzierung angeboten, allerdings eben nicht als Berufsanwärter. Ich weiß nicht ob ich dafür studiert habe. Nun hätte ich eben auch die Alternative meinen geringf. Job im Kundenservice und Backoffice eines Kulturbetriebs auf 20h aufzustocken und nebenher einen Uni Master in Accounting zu machen, was meine Chancen auf eine Anwärter Stelle exorbitant erhöhen sollte. Allerdings bin ich dann bei Abschluss schon locker 29 und habe, bis auf das Praktikum, nur in fachfremden Studentenjobs gearbeitet. Zudem muss ich dann wohl bis 29/30 weiterhin in einer WG wohnen, da meine Eltern nicht viel Geld haben.

Ich wollte nach dem Bachelor immer sofort in die Stb. aber nun sehe ich, dass ich mit FH BA eben doch nur Fibu Stellen bekomme.

Was soll ich tun?

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

WiWi Gast schrieb am 30.09.2018:

Ich stehe gerade vor einem Problem. Ich habe nun mit 26 meinen Bachelor abgeschlossen. Pflichtpraktikum beim Steuerberater gehabt und mein klares Ziel ist es auch in die Steuerberatung zu gehen. Mein Praktikumsgeber hat mir eine Vollzeitstelle in der Fibu und Bilanzierung angeboten, allerdings eben nicht als Berufsanwärter. Ich weiß nicht ob ich dafür studiert habe. Nun hätte ich eben auch die Alternative meinen geringf. Job im Kundenservice und Backoffice eines Kulturbetriebs auf 20h aufzustocken und nebenher einen Uni Master in Accounting zu machen, was meine Chancen auf eine Anwärter Stelle exorbitant erhöhen sollte. Allerdings bin ich dann bei Abschluss schon locker 29 und habe, bis auf das Praktikum, nur in fachfremden Studentenjobs gearbeitet. Zudem muss ich dann wohl bis 29/30 weiterhin in einer WG wohnen, da meine Eltern nicht viel Geld haben.

Ich wollte nach dem Bachelor immer sofort in die Stb. aber nun sehe ich, dass ich mit FH BA eben doch nur Fibu Stellen bekomme.

Was soll ich tun?

Dir eine Werkstudentensekke bei einem Steuerberater suchen, statt im Kundenservice und den Uni Master machen

antworten
WiWi Gast

Re: Mit 29 Jahren zu alt für Berufseinstieg?

oder bei den BIG4 im Tax einsteigen?

WiWi Gast schrieb am 30.09.2018:

Dir eine Werkstudentensekke bei einem Steuerberater suchen, statt im Kundenservice und den Uni Master machen

antworten

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