Um deine Frage mal so zu beantworten gibt es mehrere Möglichkeiten.
Erstens man hat dich vom HR aus übern Tisch gezogen, da 35h für die Entgeldtabelle zwar ist aber es gibt auch 40h Arbeitsverträge.
In der Rechtslage spricht man, dass der Arbeitsvertrag mehr gilt als die BetrVerinbarung, da die 40h aber dich benachteiligen und dir keinen Vorteil bringen wäre das möglich, dass es nicht geht dass man da einfach 39 draus macht. Das Unterbehmen wird dazu gewissem BV haben wie Stunden geregelt sind und auch die für Werkstudenten oder Trainees.
Sollte drin stehen dass du 32h mit EG 11 hast wäre das ein Vorteil und somit rechtskräftig.
Im Grunde sagt man dazu Salvatroische Klausel, wenn ein Teil Nichtig ist - der Rest aber wirksam bleibt.
Erkundige dich im HR oder beim BR ob es Vereinbarungen gibt die dieses festlegen, ansonsten hast du Anspruch auf 35h und EG 11 …. was für ein Trainee schon ziemlich viel ist.
Thema Leistungszulage, ja das stimmt dass die von der IG M dazu angehalten werden 14% Leistungszulage zu zahlen IM SCHNITT! Was kompletter Müll ist, es gibt dann Abteilungen wie Vertrieb, HR ect wo die Leute 20% Zulagen bekommen und die wo wirklich Körperlich Leistung bringen werden mit 10% abgewürgt, somit ist der Schnitt erfüllt.
Dass man Anspruch auf mehr Prozent hat nach gewissen Jahren ist Müll. Man wird für Leistung bezahlt und nicht für Betriebszugehörigkeit, genau das was der Sinn von der ERA Einführung der EG Tabelle.
antworten