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Frage(n) zum Wechsel/Verlust des Prüfungsanspruches

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Josh_Ocean

Frage(n) zum Wechsel/Verlust des Prüfungsanspruches

Hi Leute!

Ich habe einige Fragen zum Wechsel meines Studiengangs, die mich gerade beschäftigen. Da meine Fragestellung etwas komplex ist, versuche ich, das Ganze hier so verständlich wie möglich auszuführen...

Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Ich habe bis kurz vor Ende des Sommersemesters 2017, genauer gesagt bis zum 18. September 2017, an der Universität Heidelberg Englisch und Biologie als polyvalenten Bachelor mit Lehramtsoption studiert. Gegen Ende des 4. FS habe ich mich exmatrikuliert, da sich mein Berufswunsch deutlich geändert hat und ich den Beruf des Gymnasiallehrers nicht ausüben möchte. Ich habe dann einige Zeit normal gearbeitet (Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Krankenpfleger) und möchte jetzt anfangen, an der Hochschule Ludwigshafen Pflegepädagogik zu studieren.

Nun möchte die Hochschule Ludwigshafen bei Immatrikulation ein Notentranskript sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt bekommen. Ich habe mich diesbezüglich mit der Universität Heidelberg in Verbindung gesetzt. Dort sagte man mir, dass man mir zwar ein Transkript, aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann, da ich bei meiner Exmatrikulation noch zu Prüfungen angemeldet gewesen bin. Zu diesen Terminen bin ich nicht erschienen (da ich ja, wie ich dachte, durch die Exmatrikulation gar nicht mehr zu Prüfungen in Frage kam). Da mich die Exmatrikulation anscheinend nicht, wie ich dachte, "automatisch" von den Prüfungen abgemeldet hat, blieben die Termine verbindlich bestehen und wurden als Fehlversuch gewertet. Dies hat zumindest bei einer Prüfung in Biologie dazu geführt, dass der Nachtermin damit ein Fehlversuch wurde, was in diesem Studiengang zum Erlöschen des Prüfungssanspruches führt. Ob noch weitere Prüfungen z.B. in Englisch oder in den fachübergreifenden Leistungen davon betroffen waren, kann ich im Moment nicht sagen, da ich vom Prüfungssekretariat hierzu noch keine Antwort bekommen habe.

Nun wäre das ja Alles kein Weltuntergang, da mein neuer Studiengang Pflegepädagogik kaum als "artverwandt" zum Gymnasiallehramt Biologie und Englisch zählen kann, und damit von einer Sperre oder Ähnlichem wohl nicht betroffen wäre. Was mir allerdings Bauchschmerzen bereitet ist die Tatsache, dass es tatsächlich eine Veranstaltung gibt, die auch in Pflegepädagogik auftaucht, und zwar "Pädagogische Psychologie" aus den ÜKs. Diese hatte ich im 2. FS belegt und auch bestanden.

Nun meine Fragen:

  1. Mal angenommen, ich habe meinen Prüfungsanspruch vom Lehramtsstudium tatsächlich endgültig, vielleicht auch in beiden Fächern verloren. Ist es dann ein Problem, dass diese eine Veranstaltung auch im Curriculum meines neuen Studiengangs auftaucht, auch wenn ich sie bereits erfolgreich absolviert hatte? Würde sich eine Prüfungsunfähigkeit aus Englisch/Bio also auch auf den ÜK-Teil meines Altstudiums erstrecken?

  2. Kann man auch für die Lehramtsoption seinen Prüfungsanspruch verlieren? Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich da zum Zeitpunkt der Exmatrikulation für irgendwas angemeldet war. Das BOP1 hatte ich beispielsweise bereits absolviert, war aber noch nicht bei dem Nachbereitungstermin...

  3. Ludwigshafen hat noch eine weitere Klausel in der Zulassungsordung: Man darf den Prüfungsanspruch nicht im selben Fach ODER in zwei beliebigen anderen Fächern verloren haben. Gilt mein Lehramtsstudium als "ein Fach"? Oder Bio, Englisch und die ÜKs einzeln? In dem Fall hätte ich ja gelitten, wenn sich herausstellt, dass ich in Englisch ebenfalls meinen Anspruch verloren habe...

  4. Ist irgendwas von dem Obigen überhaupt relevant, da ich ja von einer Uni auf eine Hochschule wechseln möchte? Oder ist das Grundkonzept so verschieden, dass das Eine mit dem Anderen gar nichts zu tun hat und ich somit unbesorgt sein kann? 

Ich hoffe, jemand kann mir etwas weiterhelfen, da mir das ganze schon sehr im Magen grummelt und ich meine Bewerbung in Ludwigshafen evtl. zurückziehen würde, wenn klar wäre, dass ich dort eh nicht studieren kann... Ich bedanke mich für alle Antworten im Vorraus!

LG

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WiWi Gast

Frage(n) zum Wechsel/Verlust des Prüfungsanspruches

Hi,

vorab: niemand wird dir das hier mit Sicherheit sagen können. Am besten erkundigst du dich gleich am Montag in Ludwigshafen.

Bzgl. des Prüfungsanspruchs lies am besten in der für dich geltenden Prüfungsordnung nach. Die findest du auf der Website der Uni Heidelberg. Achte darauf, dass du die erwischst, die zu deinem Studienbeginn geltend war.

Prüfungsordnungen werden gerne mal geändert und die Änderungen gelten dann nur für Neuimmatrikulationen.

Ich beantworte die Fragen nur mit dem Halbwissen das ich habe.

  1. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Generell gibt es ja zwischen vielen Studiengängen Überschneidungen, z.B. was die Mathefächer angeht. Ebenso hört man oft von Studenten, die in einem Studiengang exmatrikuliert wurden und sich in einem anderen dann bisher erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Wenn deine Vermutung also zuträfe, wäre so etwas gar nicht möglich. Da würde ich mir also weniger Sorgen machen.

  2. Habe kurz mal gegooglet und hier berichtet jemand davon, dass er den Prüfungsanspruch für das Lehramt verloren hat (auch in BW): http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/296377,0.html
    Demnach sei es ihm auch nicht mehr möglich, andere Fächer auf Lehramt zu studieren. Aber der Beitrag ist nun natürlich schon ein wenig älter.

  3. Kann ich nicht sagen. Evlt. steht es in der Prüfungsordnung.

  4. Für gewöhnlich wird hier keine Unterscheidung zwischen FH und Universität gemacht sofern die Studiengänge gleich sind. Ausgenommen den Fall, dass der Verlust des Prüfungsanspruchs sich bei dir auf das Lehramt und nicht etwa auf Englisch und/oder Biologie bezieht, denn an FHs gibt es kein Lehramtsstudium.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.

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Josh_Ocean

Frage(n) zum Wechsel/Verlust des Prüfungsanspruches

Vielen Dank für deine Antwort!

Klar werde ich mich schnellstmöglich in Ludwigshafen erkundigen, Emails sind auch schon raus. Ich wollte mich aber hier vorher schon mal ein bisschen schlau machen und meine Möglichkeiten ausloten...

Ich werde ja in Ludwigshafen ja definitiv nicht Bio oder Englisch studieren. Um eventuelle Verluste des Prüfungsanspruchs in diesen beiden Fächern mache ich mir nur insofern Gedanken, als eben in der Zulassungsordnung von Ludwigshafen steht, dass auch der Verlust des Anspruchs in zwei BELIEBIGEN Fächern zur Nichtzulassung führt, zumindest habe ich die Passage so verstanden. Vielleicht wird in dem Fall der polyvalente Bachelor aber auch als ein einzelnes Fach gewertet, das wird man mir denke ich nur in Ludwigshafen sicher sagen können.

Nee, Gedanken mach ich mir eher um diese eine einzige Veranstaltung, die dem Namen nach auch in Ludwigshafen stattfindet. Und da wäre es eventuell interessant zu wissen, ob es überhaupt als "gleiche" Veranstaltung gewertet werden kann, wenn sie einmal an der Uni und einmal an der FH gelehrt wird...
Diese hab ich ja in Heidelberg schon erfolgreich absolviert. Dort kann ich also den Prüfungsanspruch nicht verloren haben, sondern höchstens in einem anderen Modul der Lehramtsoption... Ob das dann ein Problem wäre, keine Ahnung...

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WiWi Gast

Frage(n) zum Wechsel/Verlust des Prüfungsanspruches

Du solltest hier auf keinerlei Ratschläge hören, sondern zu nem Rechtsanwalt, der idealerweise auf Hochschulrecht spezialisiert ist, gehen. Und am besten keine Zeit verlieren. Alles andere verschlimmert deine Situation nur.

Das erste, was ich prüfen würde, ist, ob du tatsächlich endgültig nicht bestanden hast. Du müsstest durch den Fehlversuch die maximale Anzahl an Fehlversuchen überschritten haben. Außerdem bekommst du hierüber in der Regel (zumindest in NRW) einen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Hast du diesen nicht bekommen, kannst du vielleicht noch was tun, da die Rechtsbehelfsfristen i.d.R. erst mit Zugang des Bescheides anfangen zu laufen. Hast du den Bescheid bekommen, wird es schwierig, da das ganze 1,5 Jahre her ist und die Fristen dann verstrichen sein dürften. Dann könnte dir nur noch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand helfen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Hochschule deine Exmatrikulation gesehen und gedacht hat "ok, den müssen wir nicht mehr bescheiden". Geht natürlich nicht.

Stellt sich raus, dass du endgültig durchgefallen bist und das Ganze unanfechtbar geworden ist, bleibt die Frage, was du noch studieren darfst. Du musst dir das so vorstellen, dass das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung ein Immatrikulationshindernis darstellt.

§ 60 II 1 des Hochschulgesetzes BW sagt z.B.: "Die Immatrikulation ist zu versagen, wenn [...]eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung im gleichen Studiengang endgültig nicht bestanden wurde oder der Prüfungsanspruch aus sonstigen Gründen nicht mehr besteht; durch Satzung der Hochschule kann bestimmt werden, dass dies auch für verwandte Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt gilt; für Studienabschnitte vor der Vor- oder Zwischenprüfung genügt eine entsprechende Vergleichbarkeit der Studiengänge in diesem Abschnitt"

Nun liegt Ludwigshafen in RLP, da gilt ein anderes Hochschulgesetz, mit allerdings ähnlicher Regelung. Dieses Hochschulrecht wird durch die Zulassungs- und Prüfungsordnungen der Uni weiter konkretisiert. Die Zulassungsordnung der Hochschule Ludwigshafen sagt in § 2 Vb), dass nicht zugelassen werden kann, "wer in dem gewählten oder in insgesamt zwei Studiengängen an Hochschulen im In- oder Ausland eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch auf andere Weise verloren hat". Die werden dich also, sofern du die Voraussetzungen nicht erfüllst, nicht für den Studiengang immatrikulieren.

Im gewählten Studiengang durchgefallen bist du nicht. Auch das zweite trifft auf dich meines Erachtens nicht zu, da du auch nicht in "insgesamt zwei" Studiengängen an Hochschulen endgültig durchgefallen bist, sondern nur in einem. Du hättest ja - wenn ich es richtig sehe - auch Englisch in Heidelberg weiter studieren und nur Biologie wechseln müssen. Sofern du auch in Englisch durchgefallen bist, müsste man nochmal prüfen, ob Lehramt mit zwei Fächern als ein oder zwei Studiengänge gilt.

Du siehst, die Sache ist ziemlich kompliziert, was mich wieder zur Ausgangsbemerkung zurückbringt. Geh zum Anwalt! Der wird dir dann auch direkt sagen können, welche Schritte nun einzuleiten sind und ob du ggf. klagen musst und wenn ja, gegen wen. Verbindliche Auskünfte dazu kann dir in diesem Forum hier niemand geben.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

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Josh_Ocean

Frage(n) zum Wechsel/Verlust des Prüfungsanspruches

Ich möchte mich nochmal herzlich bedanken bei Allen, die mir geantwortet haben.

Wie sich jetzt herausgestellt hat, war die ganze Problematik viel Wirbel um nichts, und zwar aus zwei Gründen:

  1. Die HS Ludwigshafen hat mir (nach sehr freundlicher Korrespondenz) mitgeteilt, dass sie in meinem Fall auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verzichten können, da die beiden Studiengänge nicht als artverwandt oder irgendwie kompatibel einzustufen sind. Ein Studiennachweis, aus welchem die Anzahl meiner Fachsemester hervorgeht, reicht Ihnen aus. Die Frage, ob ein (Zweifach)Lehramtsstudiengang also als ein oder zwei Studiengänge im Sinne der Zulassungsordung gilt, stellt sich also nicht mehr, obwohl es sicher interessant gewesen wäre, das zu erfahren.

  2. Die Universität Heidelberg hat mir mitgeteilt, dass ich, nach weiterer Begutachtung, meinen Prüfungsanspruch in Biologie NICHT verloren habe. Anscheinend wurde fälschlicherweise angenommen, ein durch die Exmatrikulation erfolgter Fehlversuch würde mich automatisch zum (obligatorisch zum nächsten Termin wahrzunehmenden) Zweitversuch "anmelden", ich wäre also durch meine Exmatrikulation zweimal direkt nacheinander durch dieselbe Prüfung gefallen. Da ich diese Prüfung bereits geschoben hatte, hätte ich sie im SS 2017 nämlich antreten und auch bestehen müssen. Dies ist aber anscheinend nicht so, ich bin somit nur durch meinen Erstversuch gefallen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung werde ich also bekommen, auch wenn ich sie nicht mehr benötige.

Ich wurde nun in Ludwigshafen zugelassen und werde mein Studium ganz normal beginnen können.

Liebe Grüße!

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WiWi Gast

Frage(n) zum Wechsel/Verlust des Prüfungsanspruches

Na dann glückwunsch :) .

antworten
WiWi Gast

Frage(n) zum Wechsel/Verlust des Prüfungsanspruches

Ehrlich gesagt, habe ich das Problem auch nie verstanden. Deine Eintrittskarte für das Studium der Pflegepädagogik, die dich ja zum Lehrer in der Ausbildung für Pfleger machen soll, hast du doch durch die Kombi Abitur und Ausbildung in der Pflege sicher. Dein vorheriges Studium war dafür doch irrelevant, oder?

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