leider nichts neues, hab dennoch eine. Ich denke aber oft über den Sinn manchmal nach.
Auch hier ein gutes Interview, mit einer Fachanwältin zu dem Thema, die zuvor jahrelang bei einer Versicherung gearbeitet hat und Schadensfälle im BU Bereich bearbeitete. Sie plaudert aus dem Nähkästchen und erzählt mit welchen Tricks die arbeiten. Am Besten man schließt zur BU noch eine RSV ab, weil ohne Anwalt geht im Schadensfall wohl wenig.
Allein schon das Beispiel, was als "Unfall" zählt und was nicht. Auch sind Vordrucke im Schadensfall meist extra so klein gehalten, damit man nicht zu ausführlich schildert, so können die eher einen juristischen Kniff anwenden.
Beispiel: jemand knickt mit dem Fuß um und ist danach chronisch krank bzw. wird nicht mehr gesund. Fuß umknicken ist aber nach streng juristischer Definition KEIN Unfall, sondern ein Unfall wird durch ein äußeres Ereignis hervorgerufen. Daher Ablehnung. Ein Unfall wäre es, wenn man z.B. bei Glatteis ausgeruscht ist und sich dabei den Fuß umknickte. Steht das aber so nicht im Antrag, dann Ablehnung usw.
Wieder andere Versicherungen spielen massiv auf Zeit, da werden immer neue Gutachten angefordert und man versucht den Kunden mürbe zu machen und zum aufgeben zu zwingen.
Manche Versicherungen stellen sich einfach dumm im Schadensfall und sagen, der Sachbearbeiter sei nicht da. Dann kommt man laut der Anwältin nur mit einer Vorstandsbeschwerde weiter. Wenn man sowas nicht weiß, ist man ziemlich aufgeschmissen. Dennoch habe ich eine BUV, weil wenn man nicht mal um eine anständige BU Rente kämpfen kann im Schadensfall, dann hat man schon verloren. Die staatliche Rente ist für mich (bin 29) quasi ein Witz, laut meinem neusten Rentenbescheid bekäme ich in etwa Hartz4 Niveau, wenn ich erwerbsunfähig werden würde. Das bedeutet ich müsste weniger als 3 Stunden pro Tag IRGENDEINE Arbeit machen können, damit der Staat überhaupt auf Hartz4 Niveau zahlt. Dabei können die dann sagen, man sei ja immer noch als Pförtner einsatzfähig.
Bei neuen BU Verträgen gibt es zumindest keine abstrakte Verweisung, also wenn man im zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu 50% erwerbsfähig ist, hat man Anspruch auf die BU Rente.
Hier das Interview:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/anwaeltin-fuer-versicherungsrecht-als-fair-wuerde-ich-keinen-versicherer-bezeichnen/7485070.html
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