WiWi Gast schrieb am 10.09.2021:
Ihr versichert, dass ihr den damals ausgewählten Beruf nicht mehr ausüben könnt. Gar nicht.
Also ich meine in meinem Vertrag steht drin, dass ich den Beruf zu weniger als 50% ausüben kann. Nicht, dass ich ihn gar nicht mehr (=0%) ausüben kann.
Klingt simpel. Wenn es darauf aber ankommt, werden ihr das einen Amtsarzt auch beibringen müssen.
Hatte etwas weiter oben bereits geschrieben: Habe genug "Schadensfälle" erlebt, bei denen es dann heikel wird. Arzt sagt: Arbeiten im geht, eben mit verstellbaren Schreibtisch und nur 6h/Tag usw. .. damit wird es schnell eng mit der BU. Also einfach: ich habe Rücken, kann nicht mehr auf dem alten Bürostuhl sitzen wird nichts. Meist sind es längere Prozesse, da es um viel Geld geht, wenn man die Jahre aufrechnet.
Und gerade bei Bürojobs zu erklären, dass man die nie wieder ausüben kann, ist gar nicht so leicht. Denn selbst bei geistigen Problemen/Stress/BurnOut kann die Versicherungen nach 3 Jahren sagen: bitte noch mal zum Amtsarzt, vielleicht geht es ja wieder.
Ja, bei einer voraussichtlich zeitlich befristeten Berufsunfähigkeit wird das wohl so sein, dass das gelegentlich überprüft wird. Das ist aus Sicht der Versicherung voll verständlich, und auch das Versichertenkollektiv möchte ja sichergestellt wissen, dass die Versicherung die Auszahlungen kontrolliert vornimmt.
Es ist aber auch besser in dieser Zeit trotzdem Geld von der Versicherung zu bekommen, als eben gar keins. Denn man muss auch wissen, dass die Krankenversicherung nur solange Krankentagegeld zahlt, solange man offiziell nur "Arbeitsunfähig" ist (wegen Krankheit). Sobald man vom Arzt dann die Berufs- oder sogar Erwerbungsfähigkeit bescheinigt bekommt - wie oben geschrieben, kann auch dieser Zustand vorübergehend sein - stoppt die Krankenversicherung/-kasse die Zahlung und dann sollte idealerweise die BUV zeitnah einspringen und stattdessen Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
Was ich nicht genau weiß - muss man da wirklich zum Amtsarzt? Der kommt doch vor allem bei der Erwerbsunfähigkeit ins Spiel, wenn es darum geht, dass auch die GRV EU-Rente zahlt. Ob Berufsunfähigkeit nur durch einen Amtsarzt bescheinigt werden kann - da bin ich hingegen nicht so sicher.
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