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VersicherungenLeitfaden Versicherung

Leitfaden Versicherungen: 10. Widerruf und Rücktritt

Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzeptes bilden.

Eine Person mit Regenschirm spiegelt sich im Wasser.

Widerruf und Rücktritt

Liebe Leserinnen und Leser,

an Ihren Versicherungsantrag sind Sie normalerweise für eine bestimmte Frist gebunden, d.h. Sie können nicht gleichzeitig Anträge bei verschiedenen Gesellschaften stellen und dann abwarten, wer Sie versichern möchte. Wenn Ihnen dann drei Gesellschaften zusagen, haben Sie drei gleichartige Versicherungen.

Probeanträge
Ist unsicher, ob Sie überhaupt versichert werden können (z.B. bei privater Krankenversicherung, wenn Sie schon erhebliche Vorerkrankungen haben), kann man jedoch gleichzeitig mehrere Probeanträge stellen. Bei mehreren positiven Antworten schließen Sie dann die Versicherung ab, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Widerruf
Soll der Vertrag länger als ein Jahr laufen, können Sie Ihren Antrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Versicherung kommt dann nicht zustande, selbst wenn die Gesellschaft Sie akzeptiert hätte. Gehen Ihnen die vollständigen Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein zu, haben Sie 14 Tage Zeit, dem Vertrag zu widersprechen.

Rücktritte bei der Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung können Sie immer in den ersten 14 Tagen nach Erhalt der Police noch vom Vertrag zurücktreten. Hat die Verbraucherinformation nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist hier der Rücktritt sogar noch ein volles Jahr lang möglich. Nach Meinung des Bundes der Versicherten erfüllt keine Lebensversicherung mit ihrer Verbraucherinformation die gesetzlichen Anforderungen. Rücktritte innerhalb des ersten Jahres werden meist »geräuschlos« akzeptiert, weil die Gesellschaften Prozesse fürchten und vermeiden wollen.

Schicken Sie derartige Schreiben immer als Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis haben. Es genügt übrigens, wenn Sie den Brief innerhalb der 14-Tage-Frist absenden - wann er ankommt, ist unerheblich.

[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]