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VersicherungenLeitfaden Versicherung

Leitfaden Versicherungen: 13. Leistungsverweigerung

Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzeptes bilden.

Eine Person mit Regenschirm spiegelt sich im Wasser.

Leistungsverweigerung

Liebe Leserinnen und Leser,

nach einem Schaden erfolgt in vielen Fällen die »Regulierung«, also Zahlung durch die Versicherungsgesellschaft. Bisweilen wird aber auch die Leistung verweigert. Dies wird meist mit Verweis auf bestimmte Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen oder einem angeblichen Fehlverhalten des Versicherten begründet. Wenn Sie ein absolut reines Gewissen haben, sollten Sie die Ablehnung juristisch überprüfen lassen, z.B. in einer Verbraucherberatung. Das kostet eventuell noch einmal Geld, lohnt aber insbesondere dann, wenn es um größere Beträge geht.

Ombbudsmänner
Für fast alle Versicherungszweige gibt es außerdem mittlerweile Ombudsmänner oder –frauen, die Sie als Schlichter in einem Streit anrufen können. Ab einer gewissen Summe ist natürlich auch der Gang zu einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt zu empfehlen. Schon manche Versicherungsklausel ist vor Gericht für unwirksam erklärt worden, und der Versicherte hat doch noch sein Geld bekommen.

[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]