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VersicherungenLeitfaden Versicherung

Leitfaden Versicherungen: 14. Versicherung kündigen

Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzepts bilden.

Eine Person mit Regenschirm spiegelt sich im Wasser.

Versicherung kündigen

Liebe Leserinnen und Leser,

die übliche Kündigungsfrist bei ein- oder mehrjährigen Verträgen ist drei Monate vor Vertragsende (Kfz-Haftpflicht ein Monat, Lebensversicherung nach dem ersten Jahr jederzeit). Juristen sprechen hier von ordentlicher Kündigung.

Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein Jahr. Das ist eine sinnvolle Regelung, weil Sie so nicht jedes Jahr neu erklären müssen, dass Sie die Versicherung fortsetzen wollen. Würden Sie das einmal vergessen, wären Sie zudem plötzlich ohne Versicherungsschutz und müssten den Vertrag komplett neu abschließen.

In zwei Fällen können Sie eine Versicherung auch außerordentlich kündigen, d.h. vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit:

 

 

Eine außerordentliche Kündigung sollten Sie immer zum Ende des Versicherungsjahres aussprechen, da die Versicherung auf jeden Fall Anspruch auf den vollen Jahresbeitrag hat.

Vor Kündigung neue Versicherung suchen
Kündigen Sie nie leichtfertig eine Versicherung, ohne bereits bei einer anderen Gesellschaft einen Vertrag in der Tasche zu haben - niemand kann Ihnen garantieren, dass Ihr Antrag auch angenommen wird. Ohne neuen Vertrag sollten Sie nur kündigen, wenn Sie auf eine bestimmte Versicherung in Zukunft generell verzichten wollen.

[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]