Leitfaden Versicherungen: 3. Persönliche Risiken identifizieren
Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzepts bilden.
Risiko-Bewertung der Schäden
Bewerten Sie diese Risiken nach dem möglichen Schaden, der Ihnen droht. Fragen Sie nicht, wie wahrscheinlich der Schaden selbst ist, das ist ein Thema für die Versicherungsmathematiker bei der Kalkulation der Prämien. Für Sie ist allein entscheidend, ob der Schaden überhaupt eintreten kann und wie hoch er im Fall der Fälle ist. Nun können Sie die in den ersten beiden Serien-Teilen genannten Regeln auf diese Risiken anwenden. Dazu müssen Sie auch Ihre finanzielle »Schmerzgrenze« festlegen, ab der Sie ein Risiko nicht mehr tragen wollen.
Grenze nicht zu niedrig festlegen
Risiken unter 10.000,- Euro sollten Sie auf keinen Fall absichern. Wenn Ihre Finanzplanung im grünen Bereich ist, müssen Sie einen derartigen Betrag immer verhältnismäßig schnell verfügbar haben. Damit fallen schon alle Versicherungen durch das Sieb, die »Klein-Kram« abdecken: Glasbruch, Reisegepäck, Fahrrad-Diebstahl usw. Hier gilt ganz konsequent: Risiko selbst tragen! Je nach Ihrer finanziellen Situation sollten Sie die Grenze eher höher als niedriger ansetzen.
Große Schadensfälle zuerst versichern
Versichern Sie dann auf jeden Fall zuerst die großen Risiken, bis Sie Ihre »Schmerzgrenze« erreicht haben. Bei möglichen Schäden nahe an Ihrer Grenze sollten Sie immer auch nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis fragen. So ist z.B. ein Totalschaden am Auto in Höhe von 22.000,- Euro sehr ärgerlich. Wenn aber die Kfz-Vollkaskoversicherung pro Jahr 3.500,- Euro extra kostet, ist eine etwas weniger rasante Fahrweise nicht nur schonender für Ihre Nerven, sondern auch für Ihren Geldbeutel.
Konzept einmal jährlich überprüfen
Veränderte Lebenssituationen bedeuten meist auch veränderte Risiken. Das liegt bei der Geburt von Kindern oder dem Kauf eines Hauses noch auf der Hand, gilt aber auch z.B. nach Umschulungen mit neuen berufstypischen Risiken oder auch nach deren Wegfall.
[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]
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