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VersicherungenLeitfaden Versicherung

Leitfaden Versicherungen: 5. Versicherungskauf - Mitversicherung

Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzepts bilden.

Eine Person mit Regenschirm spiegelt sich im Wasser.

Versicherungskauf - Mitversicherung

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn Sie nun wissen, welche Produkte Sie konkret brauchen, müssen Sie aktiv werden. Um nicht unnötig Geld auszugeben, prüfen Sie zuerst, ob Sie sich preisgünstig bei Eltern oder Lebenspartner mitversichern können. Wenn nicht, heißt es, selbst Verträge abzuschließen. Dafür gibt es verschiedene Wege mit Vor- und Nachteilen.

Mitversicherung über Eltern prüfen
Als Student oder Azubi können Sie in den meisten »klassischen« Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz) über Ihre Eltern mitversichert werden. Diese Mitversicherung endet oft mit dem Abschluss von Studium oder Lehre, meist jedoch spätestens mit dem 25. Geburtstag. Dann müssen Sie sich selbst versichern. Eine Ausnahme gibt es in der Regel in der Hausratversicherung, solange Sie mit Ihren Eltern in »häuslicher Gemeinschaft« (= in einer Wohnung) leben - dann bleiben Sie mitversichert. Für eine eigene Wohnung ist, auch als Einliegerwohnung im Haus der Eltern, immer eine eigene Versicherung fällig.

Schriftliche Anfrage und Sonderregelungen
Die Frage einer möglichen Mitversicherung können Sie mit einem Blick in die Versicherungsbedingungen in der Regel sehr schnell klären. Gerade wenn Ihre Eltern langjährige Kunden einer Versicherung sind, hilft auch eine Anfrage: Versicherungen lassen sich manchmal auf Sonderregelungen ein. Stellen Sie Ihre Anfrage immer schriftlich, dann gibt es als Antwort normalerweise auch einen Brief und damit zugleich einen Nachweis.

Mitversicherung beim Ehepartner
In den meisten Versicherungen ist auch eine Mitversicherung beim Ehepartner sowie beim gleichgeschlechtlichen oder nichtehelichen Lebenspartner problemlos möglich. Diese Mitversicherung kann vielfach formlos mit einfachem Brief beantragt werden. Sie kostet normalerweise einen kleinen Zuschlag und ist beispielsweise in der Privat-Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung üblich. Haben beide Partner eine Versicherung, kann dann die neuere wegen Doppelversicherung gekündigt werden. Eine Mitversicherung ist natürlich in allen Versicherungen ausgeschlossen, die ausschließlich an eine Person gebunden sind, z. B. Kranken- oder Unfallversicherung.

[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]