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Scheinstudium in BaWü

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WiWi Gast

Scheinstudium in BaWü

Hallo,

ich habe nach meinem Studium mit einem Vollzeitjob im Raum Stuttgart angefangen. Bezahlung ist prinzipiell okay, aber da das VVS-Ticket vom Arbeitgeber nicht bezuschusst wird, merke ich die 120? für das Monatsticket schon ziemlich (und kann damit nicht einmal das ganze Netz befahren).

Meine Kumpels in NRW und Berlin sind trotz Jobs größtenteils irgendwo immatrikuliert, um Zugriff auf ein günstiges Semesterticket zu haben. Ich habe von Bekannten in BaWü jedoch gehört, dass das Scheinstudium in BaWü nicht möglich wäre, weil der Hochschule mitgeteilt wird, wenn man in Vollzeit tätig ist und man dieser dann erklären müsste, wie man den Abschluss trotz Vollzeitjob schaffen möchte (auf jeden Fall scheint es mehr Kontrolle / Fragen zu geben).

Hat da jemand Erfahrungen speziell im Raum BaWü/Stuttgart? Oder generelle Erfahrungen, wie das dann abläuft, ab wann man zwangsexmatrikuliert wird / ob es Probleme gibt, wenn der AG davon Wind bekommt etc. (ich würde mir natürlich einen NC-freien Studiengang ohne Orientierungsprüfungen suchen..)

BITTE KEINEN MORALISCHEN ZEIGEFINGER, das soll keine allgemeine Diskussion über das Konstrukt des Scheinstudenten werden.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Was deine Kollegen machen, ist Betrug und es ist nur eine Frage der Zeit, bis das auffliegt, denn das passiert spätestens beim Abgleich mit dem Finanzamt.

Außerdem zahlt man doch auch Semestergebühren, oder? Damit ist das Modell wirtschaftlich nicht rentabel.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Die Semestergebühren dürften etwas höher sein als EIN reguläres Monatsticket.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Wäre ich vorsichtig. Gerade in Städten mit sehr vielen Studenten werden die Tickets gezielt kontrolliert und das Personal in den öffentlichen Verkehrsmitteln auch entsprechend geschult. Kenne selbst welche, die erwischt wurden, allerdings hat einer davon seine Ticket eigenmächtig "verlängert" und der andere fuhr mit dem eines Dritten.
Beide wurden wegen Urkundenfälschung und Betrug verurteilt. Jeweils eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ich arbeite bei einer Krankenkasse und wir haben immer wieder solche Fälle, die wir umgehend der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Was deine Betrugsabsicht mit uns zu tun hat? Ganz einfach, du hast einen Vollzeitjob und bist versichert. Die Uni will ebenfalls eine Bescheinigung, dass du das bist. Seit 4 Jahren werden diese Bescheinigungen mit uns abgeglichen.

Kommt einer doppelt vor, geben wir den Vorgang an die Behörden weiter.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Warum ist das Betrug? Nicht jeder Studiengang hat Auflagen wie "maximal 20h/Work"

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Lounge Gast schrieb:

Ich arbeite bei einer Krankenkasse und wir haben immer wieder
solche Fälle, die wir umgehend der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Was deine Betrugsabsicht mit uns zu tun hat? Ganz einfach, du
hast einen Vollzeitjob und bist versichert. Die Uni will
ebenfalls eine Bescheinigung, dass du das bist. Seit 4 Jahren
werden diese Bescheinigungen mit uns abgeglichen.

Kommt einer doppelt vor, geben wir den Vorgang an die
Behörden weiter.

schonmal was von privater Krankenversicherung gehört?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Es ist Betrug, weil das Semesterticket an Bedingungen geknüpft ist.

Dort sind dann explizit Dinge wie "Vollzeitstudium" oder "nachweisbare Studienabsicht" genannt.
Gelegentlich wird sogar auf ein Erststudium eingeschränkt. War bei mir so.

Jemand der Vollzeit arbeitet, weiß genau, dass er weder ein Vollzeitstudium absolviert, noch gibt es eine ernsthafte Studienabsicht.

Lounge Gast schrieb:

Warum ist das Betrug? Nicht jeder Studiengang hat Auflagen
wie "maximal 20h/Work"

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Hast du die Bedingungen des Semestertickets gelesen? Anscheinend nicht! Mach das und dann weißt du, warum es Betrug ist.

Lounge Gast schrieb:

Warum ist das Betrug? Nicht jeder Studiengang hat Auflagen
wie "maximal 20h/Work"

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Sind immer so Neunmalkluge, die angeblich von total erfolgreichen Betrügern wissen. In der Realität ergeben sich leider zahlreiche Probleme:

  • Der Krankenkasse liegt eine Doppelversicherung vor. Sie wird, wenn sie das Spiel nicht gleich durchschaut, beim Arbeitgeber wohl nachfragen

  • Dein nächstes Problem ist, dass die Semestertickets gewisse Bedingungen haben und ein Vollzeitarbeitsplatz gehört nicht dazu. Da du den aber hast, kann man dir einen Betrug ganz einfach nachweisen und das ist dann nicht nur ein einfacher, sondern so viele, wie du Arbeitstage seit der Einschreibung hattest. Das könnte sogar Knast bedeuten

  • Wie umgeht man die Anwesenheitspflicht bei manchen Kursen?

  • Was ist, wenn man eine Prüfungsleistung oder eine Arbeit erbringen muss?

  • Was ist, wenn man später Rentenzeiten nachweisen muss und die Rentenversicherung hat da Doppelbuchungen? Oder hat sie jetzt schon?

  • usw,,
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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Das Scheinstudium ist eine gewisse Grauzone, die oft nicht so leicht nachzuweisen ist. In dem Fall ist das aber ganz anders:
Wenn jemand aber Vollzeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht und nachweislich dafür das Semesterticket benutzt, dann hilft kein argumentieren mehr, sondern der Betrug ist nachgewiesen.

Lounge Gast schrieb:

Warum ist das Betrug? Nicht jeder Studiengang hat Auflagen
wie "maximal 20h/Work"

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Überlege mal selbst, warum es Betrug sein könnte, wenn ich gar keinen Studentenstatus, der im Übrigen klar definiert ist, habe, mir aber Leistungen für Studenten erschleiche , aber eigentlich Vollzeit arbeite...

Lounge Gast schrieb:

Warum ist das Betrug? Nicht jeder Studiengang hat Auflagen
wie "maximal 20h/Work"

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Der TE arbeitet Vollzeit. Und damit ist es nun einmal Betrug, denn ein Student, der zu einem Semesterticket berechtigt ist, kann und darf per Definition nicht Vollzeit arbeiten.

Lounge Gast schrieb:

Warum ist das Betrug? Nicht jeder Studiengang hat Auflagen
wie "maximal 20h/Work"

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Mal davon abgesehen, dass es rechtlich natürlich Betrug ist, würde mich mal interessieren, ob der Arbeitgeber den Angestellten fristlos kündigen kann, wenn ihm die Krankenkasse oder Rentenversicherung mitteilt, dass da eine Doppelversicherung vorliegt. Eigentlich wäre das doch im gewissen Sinne eine unangemeldete Nebentätigkeit, oder?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ich habe Erfahrungen und du hast recht. Früher haben die Hochschulen Scheinstudenten gedultet, aber seitdem die Unis üverschwemmt werden, wird fleißig mit den Behörden und Krankenkassen abgeglichen und auch mal angezeigt.

Ist ja sehr einfach rauszubekommen, ob du bei der RV, ALV oder Krankenkasse gemeldet bist und Beiträge abführst. Das Finanzamt hat deine Steuererklärung usw.. wenn man will, hängt man dich...da braucht sich keiner was vormachen...

Ist alles schwieriger geworden, so ein wenig abzuzocken. Ist so wie mit dem Vermögen für Bafög früher: Früher hat man das Konto oder den Bausparvertrag schnell auf die Mutti übertragen. Heute können sie sich rückwirend 10 Jahre anschauen, was du so hattest. Man ist total gläsern.

Also vorsicht! Nicht an jeder Uni, aber doch an einigen. Manche machen den Abgleich routinemäßig, andere machen nur Proforma-Abgleiche.
Es gilt = umso linker das Umfeld, umso lascher die Kontrolle. Berlin und NRW sind die Chancen viel besser als BW oder Bayern (ganz schlimm!!)

Nebenbei: Dass du nicht gleichzeitig Angestellter in Vollzeit sein kannst und Vollzeit-Student ist dir bestimmt klar und auch, dass dich eine Anzeige wegen Betruges erwarten würde, falls du auffliegst aber das weißt du ja. WEnn du verurteilt wirst, kostet dich das vermutlich auch noch den Job. Dran denken!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ja, aber jemand der sich als Angestellter privat versichern kann, der hat ein Mindesteinkommen von 57.600 Euro. Mindestens. Das ist die Versicherungspflichtgrenze 2017.

Der TE jammert aber, dass das Monatsticket ihn richtig schmerzt. Von daher kann er nicht privatversichert sein, weil es ihm als Angestellten an Einkommen fehlt.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Ich arbeite bei einer Krankenkasse und wir haben immer
wieder
solche Fälle, die wir umgehend der Staatsanwaltschaft
vorlegen.

Was deine Betrugsabsicht mit uns zu tun hat? Ganz
einfach, du
hast einen Vollzeitjob und bist versichert. Die Uni will
ebenfalls eine Bescheinigung, dass du das bist. Seit 4
Jahren
werden diese Bescheinigungen mit uns abgeglichen.

Kommt einer doppelt vor, geben wir den Vorgang an die
Behörden weiter.

schonmal was von privater Krankenversicherung gehört?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Schon einmal etwas davon gehört, wieviel ein Angestellter mindestens verdienen muss, damit er in die private KV kann? Anscheinend nicht..

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Ich arbeite bei einer Krankenkasse und wir haben immer
wieder
solche Fälle, die wir umgehend der Staatsanwaltschaft
vorlegen.

Was deine Betrugsabsicht mit uns zu tun hat? Ganz
einfach, du
hast einen Vollzeitjob und bist versichert. Die Uni will
ebenfalls eine Bescheinigung, dass du das bist. Seit 4
Jahren
werden diese Bescheinigungen mit uns abgeglichen.

Kommt einer doppelt vor, geben wir den Vorgang an die
Behörden weiter.

schonmal was von privater Krankenversicherung gehört?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Semesterticket + Gebühren an Uni Mannheim: 2x 140 + 2x 160 = 600 Euro
VRN Ticket: 950 Euro

Der Typ von der KK ist auch geil..
Durch den Vollzeitjob ist man versichert -> alles Paletti.
Es gibt z.B. Leute, die fangen am Ende des Studiums bereits einen Job an während sie noch eingeschrieben sind..

Wüsste auch nicht, was dagegen spricht, sich neu einzuschreiben, wenn man exmatrikuliert wird. Notfalls in einem neuen Fach. :D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

der Übergang ist geregelt mit einer Übergangsfrist und nicht vergleichbar mit der Aufnahme aus einem Angestelltenverhältnis in Vollzeit. Der Rest steht im Gesetzt und in den AGB. Es ist und bleibt Betrug, so sehr du dir auch deine Gaunerei schönreden willst.

Lounge Gast schrieb:

Semesterticket + Gebühren an Uni Mannheim: 2x 140 + 2x 160 =
600 Euro
VRN Ticket: 950 Euro

Der Typ von der KK ist auch geil..
Durch den Vollzeitjob ist man versichert -> alles Paletti.
Es gibt z.B. Leute, die fangen am Ende des Studiums bereits
einen Job an während sie noch eingeschrieben sind..

Wüsste auch nicht, was dagegen spricht, sich neu
einzuschreiben, wenn man exmatrikuliert wird. Notfalls in
einem neuen Fach. :D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

was ist, wenn ich ein Zweitstudium neben dem Job mache? Das ist ja nicht verboten und kann der Arbeitgeber ja auch gerne wissen..

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Wie es in BaWü ist, weiß ich nicht.

Hier (anderes Bundesland) scheint es niemanden zu interessieren, ob man eingeschrieben ist. Auch von einem Datenabgleich weiß ich nichts.

Man muss auch folgendes bedenken in Bezug auf die Krankenkasse: Angenommen, Du verdienst 60k in einem Vollzeitjob und bist gleichzeitig eingeschrieben.

Die Krankenkasse erhält Beiträge analog Deiner gesetzlichen Pflichtversicherung (AG-Anteil und AN-Anteil). Das sind pro Monat ca. 1000 Euro. Selbst wenn sie also - durch einen ominösen Datenableich - mitbekäme, dass Du eingeschrieben bist, was wäre dann der Schaden?

Unter der Maßgabe, dass es keinen Schaden gibt, wird wohl keine Krankenkasse ein System etablieren, um Scheinstudenten wie oben beschrieben zu verfolgen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ihr werft einiges durcheinander.
Erstens hat das in der beschriebenen Konstellation mit einer Doppelversicherung nichts zu tun.
Man immatrikuliert sich bei der Uni und die will einen Versicherungsnachweis. Den hat man logischerweise, weil man ja (in diesem Fall) sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder weil man (anderer Fall) privat versichert ist. Diesen Wisch reicht man bei der Uni ein und alles ist gut.

Was anderes wäre es, wenn ich meiner Krankenversicherung sagen würde: Hey versichter mich zum Studi-Tarif, obwohl man Vollzeit arbeitet. Das ist ein ganz anderer Fall und würde wegen erwähnter Abgleiche eh nicht funktionieren.
So viel dazu.

Abgesehen davon hat jeder Wiwi-bachelor der nicht versteht, wie man "Anwesenheitspflichten" und "Fristen" umgeht, schlicht keine Ahnung von anderen Studiengängen. Es gibt reichlich Studiengänge, die noch immer die Vor-Bologna-Tradition pflegen und in denen es keine Verpflichtungen zu irgendwas gibt. Und das ist auch gut so.
Abgesehen davon kann man dem Semesterticket (in Frankfurt bspw.) nicht mal ausweichen, wenn man ein Urlaubssemester einlegt und für zwei Semester nicht studiert, sondern Vollzeit arbeitet.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Soweit ich weiss, muss man der Uni nur einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, DASS man krankenversichert ist.
Man zieht also gar keinen Vorteil aus seiner Immatruikulation ggn der KV/RV, etc, heraus, wie kann es dann also Betrug sein?

Hier übrigens noch eine Webseite, die sich damit befasst hat, Vor und NAchteile aufzählt:

http://www.uniturm.de/magazin/lifestyle/scheinstudium-vorteile-und-nachteile-1523

Lounge Gast schrieb:

Wie es in BaWü ist, weiß ich nicht.

Hier (anderes Bundesland) scheint es niemanden zu
interessieren, ob man eingeschrieben ist. Auch von einem
Datenabgleich weiß ich nichts.

Man muss auch folgendes bedenken in Bezug auf die
Krankenkasse: Angenommen, Du verdienst 60k in einem
Vollzeitjob und bist gleichzeitig eingeschrieben.

Die Krankenkasse erhält Beiträge analog Deiner gesetzlichen
Pflichtversicherung (AG-Anteil und AN-Anteil). Das sind pro
Monat ca. 1000 Euro. Selbst wenn sie also - durch einen
ominösen Datenableich - mitbekäme, dass Du eingeschrieben
bist, was wäre dann der Schaden?

Unter der Maßgabe, dass es keinen Schaden gibt, wird wohl
keine Krankenkasse ein System etablieren, um Scheinstudenten
wie oben beschrieben zu verfolgen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Na klar. letztens hat ein anderer auch nen Stepmel mit Photoshop gemacht und nen Sachschaden von 300 EUR verursacht und dafür über 10.000 EUR Strafe bezahlt. Ist ganz normal. Genauso wie deine Kontolleure mit mittlerem Bildungsabschluss zwischenzeitlich Kreuzverhör-Psychologie beherrschen und verdeckte Ermittler des NSA in deutschen Bussen sind. Sachen gibts, die muss dann nur noch jemand glauben.

Lounge Gast schrieb:

Wäre ich vorsichtig. Gerade in Städten mit sehr vielen
Studenten werden die Tickets gezielt kontrolliert und das
Personal in den öffentlichen Verkehrsmitteln auch
entsprechend geschult. Kenne selbst welche, die erwischt
wurden, allerdings hat einer davon seine Ticket eigenmächtig
"verlängert" und der andere fuhr mit dem eines
Dritten.
Beide wurden wegen Urkundenfälschung und Betrug verurteilt.
Jeweils eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Auch wenn der Threadersteller hier nicht dazu gehört, schonmal was von Beamten oder Selbständigen gehört? naja dann landet man halt bei der örtlichen Krankenkasse

  • by the way an alle die hier mitlesen, lasst euch nicht von dem angeblichen Spezialisten der Krankenkasse hier verscheissern

Solange keine anwesenheitspflicht existiert, gibt es kein problem, ein paar semester eingeschrieben zu sein. Es soll auch Menschen geben, die es schaffen neben dem Job ein Vollzeit-Studium zu absolvieren

Ihr solltet euch nur im Klaren sein, dass ihr nicht besser seid als jeder der das Sozialamt betrügt oder Steuern hinterzieht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Der Nachweis steht noch aus, dass man kein Studententicket beziehen/benutzen dürfte, wenn man Vollzeit arbeitet.

Lounge Gast schrieb:

der Übergang ist geregelt mit einer Übergangsfrist und nicht
vergleichbar mit der Aufnahme aus einem
Angestelltenverhältnis in Vollzeit. Der Rest steht im Gesetzt
und in den AGB. Es ist und bleibt Betrug, so sehr du dir auch
deine Gaunerei schönreden willst.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Im Beamtenverhältnis ist es verboten und vor allem meldepflichtig. Die sind da ganz besonders streng. In einem Angestelltenverhältnis gibt es definitiv auch eine Meldepflicht.

Bei einem Selbstständigen kommt es ganz stark auf die Tätigkeit an, ob man einen bestimmten Vertragspartner hat. Aber eigentlich sollte das weniger problematisch sein.

Lounge Gast schrieb:

Auch wenn der Threadersteller hier nicht dazu gehört,
schonmal was von Beamten oder Selbständigen gehört? naja dann
landet man halt bei der örtlichen Krankenkasse

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Nein, steht er nicht. Warum? Oben wurde doch zu einem juristischen Portal verlinkt, der die Frage eindeutig klärt, oder?
Der Vorgang wurde durch einen Anwalt bewertet, der eindeutig von Betrug spricht.

Lounge Gast schrieb:

Der Nachweis steht noch aus, dass man kein Studententicket
beziehen/benutzen dürfte, wenn man Vollzeit arbeitet.

Lounge Gast schrieb:

der Übergang ist geregelt mit einer Übergangsfrist und
nicht
vergleichbar mit der Aufnahme aus einem
Angestelltenverhältnis in Vollzeit. Der Rest steht im
Gesetzt
und in den AGB. Es ist und bleibt Betrug, so sehr du dir
auch
deine Gaunerei schönreden willst.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Dass ein Scheinstudium Betrug ist, ist geltende Rechtsauslegung. Im Grunde genommen, ist das aber auch allen hier klar, oder?

Hier auch gerne noch einmal ausführlich:
http://www.unicum.de/de/studentenleben/zuendstoff/scheinstudenten-schlaue-sparer-oder-fiese-abzocker

Die Schwierigkeit ist, das nachzuweisen, allerdings dürfte das bei einem Kandidaten, der Vollzeit arbeitet nicht so schwer sein.

Wenn man aber wirklich will, dann kriegt man euch auch problemlos und dann kostet das euch vermutlich auch den Vollzeitjob.

P.S. Der Typ von der Krankenkasse hat nicht unrecht. Aufgrund vieler Probleme bei der Krankenversicherung fragen heute manche Hochschulen wirklich bei den Krankenkassen an, ob die Bescheinigung echt ist. Dann ist der Stein am rollen..

Lounge Gast schrieb:

Der Nachweis steht noch aus, dass man kein Studententicket
beziehen/benutzen dürfte, wenn man Vollzeit arbeitet.

Lounge Gast schrieb:

der Übergang ist geregelt mit einer Übergangsfrist und
nicht
vergleichbar mit der Aufnahme aus einem
Angestelltenverhältnis in Vollzeit. Der Rest steht im
Gesetzt
und in den AGB. Es ist und bleibt Betrug, so sehr du dir
auch
deine Gaunerei schönreden willst.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ihr unterschätzt einfach radikal den gläsernen Bürger und wie schnell es Veränderungen geben kann:

Ich kann mich noch gut entsinnen, das war so ungefähr vor 12 Jahren, da hat jeder davon geredet, wie leicht es doch wäre, einfach so Bafög zu kassieren, wenn man das Vermögen schnell bei Oma parkt. War auch leicht, weil es technisch nicht kontrolliert werden konnte.

Vor 10 Jahren haben Sie dann angefangen mit dem Finanzamt und den Banken zu "kooperieren". Konten wurden gecheckt, Zinserträge rückwirkend hochgerechnet und so weiter und seitdem unglaublich viele Bafög-Betrüger aufgedeckt:

Einfache Beispiel: Du gibst an kein Vermögen zu haben, aber dem Finanzamt liegen Zinserträge für das letzte Jahr oder gar für das aktuelle Jahr auf deinem Namen vor. Damit wird hochgerechnet und angezeigt.

Genau so wird es mit dem Scheinstudium kommen. Es ist wie das Bafög-Abzocken Betrug, wird nur noch nicht so verfolgt. Von einem Tag auf dem anderen, werden dann aber Kontrollmechanismen eingeführt:

Gerade beim Beispiel des TE lässt sich ein Betrügerstudent mit Vollzeitstelle durch eine automatisierte Anfrage bei der Krankenkasse doch innerhalb von Sekunden als Betrüger entlarven.

Trifft euch dann nicht mehr?

Das Problem: Die Bafög-Betrüger wurden rückwirkend verfolgt und so wird es auch den Scheinstudenten ergehen und ob es verjährt, ist auch fraglich.

Ich würde mir solche Betrügereien daher gut überlegen, denn eine rechtskräftige Verurteilung wegen Betruges kostet in vielen Fällen den Job und schließt die Türen für immer.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Sehr naiv. Was machst du, wenn der Staat sich plötzlich dazu entscheidet, das flächendeckend nachzuprüfen? Der Staat kam ja auch mal auf die blöde Idee, die Bafög-Angaben mit einem Abgleich beim Finanzamt zu überpfrüfen und das hat genügend die Karriere gekostet.

Lounge Gast schrieb:

Soweit ich weiss, muss man der Uni nur einen
Krankenversicherungsnachweis vorlegen, DASS man
krankenversichert ist.
Man zieht also gar keinen Vorteil aus seiner Immatruikulation
ggn der KV/RV, etc, heraus, wie kann es dann also Betrug sein?

Lounge Gast schrieb:

Wie es in BaWü ist, weiß ich nicht.

Hier (anderes Bundesland) scheint es niemanden zu
interessieren, ob man eingeschrieben ist. Auch von einem
Datenabgleich weiß ich nichts.

Man muss auch folgendes bedenken in Bezug auf die
Krankenkasse: Angenommen, Du verdienst 60k in einem
Vollzeitjob und bist gleichzeitig eingeschrieben.

Die Krankenkasse erhält Beiträge analog Deiner
gesetzlichen
Pflichtversicherung (AG-Anteil und AN-Anteil). Das sind
pro
Monat ca. 1000 Euro. Selbst wenn sie also - durch einen
ominösen Datenableich - mitbekäme, dass Du eingeschrieben
bist, was wäre dann der Schaden?

Unter der Maßgabe, dass es keinen Schaden gibt, wird wohl
keine Krankenkasse ein System etablieren, um
Scheinstudenten
wie oben beschrieben zu verfolgen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Das mit dem Abgleich der Daten ist doch ein Troll. Was ist denn wenn ein Student nebenbei ein Gewerbe am laufen hat oder irgendwo als Werkstudent oder sonstwas angestellt ist? Kein Gesetz verbietet es, dass jemand arbeitet und nebenbei studiert.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Eine selbstständige Tätigkeit ist hier überhaupt kein Thema und eine Werkstudententäigkeit ist kein normales sozialversicherungspflichtiges Verhältnis.

Lounge Gast schrieb:

Das mit dem Abgleich der Daten ist doch ein Troll. Was ist
denn wenn ein Student nebenbei ein Gewerbe am laufen hat oder
irgendwo als Werkstudent oder sonstwas angestellt ist? Kein
Gesetz verbietet es, dass jemand arbeitet und nebenbei
studiert.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

  • Bei einer Werkstudententätigkeit hat man einen Studentenstatus. Die Tätigkeit ist für Studenten und wird sozialversicherungsrechtlich und vom Umfang genau geregelt. Es ist kein normales Arbeitsverhältnis

  • Bei einer Vollzeittätigkeit als Angestellter ist man im sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis, nicht im Studentenverhältnis

  • Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt es darauf an. Eine eigenständige Selbstständigkeit ist nicht schädlich.

Lounge Gast schrieb:

Das mit dem Abgleich der Daten ist doch ein Troll. Was ist
denn wenn ein Student nebenbei ein Gewerbe am laufen hat oder
irgendwo als Werkstudent oder sonstwas angestellt ist? Kein
Gesetz verbietet es, dass jemand arbeitet und nebenbei
studiert.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Hier geht es aber nicht um das einschreiben oder studieren. Hier geht es um das abgreifen von Vorteilen durch das Einschreiben, die nur für Leute vorgesehen sind, die einen reinen Studentenstatus haben.

Lounge Gast schrieb:

Das mit dem Abgleich der Daten ist doch ein Troll. Was ist
denn wenn ein Student nebenbei ein Gewerbe am laufen hat oder
irgendwo als Werkstudent oder sonstwas angestellt ist? Kein
Gesetz verbietet es, dass jemand arbeitet und nebenbei
studiert.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Und warum sollte es jemand den Job kosten wenn er das macht?
Meinem Arbeitgeber geht es doch voll am Ar... vorbei woher ich mein Ticket bekomme

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

a) Oft unterschreibt man eine Klausel, dass man die Arbeitskraft voll dem Unternehmen widmen wird. Gegen die verstößt man und zerstört das Vertrauensverhältnis.

b) Nebentätigkeiten sind meldepflichtig. Manchmal sind diese Klauseln auch in Tarifverträgen zu finden, nicht im Arbeitsvertrag. Man offeriert dem Arbeitgeber damit einen Kündigungsgrund

b) Eine Verurteilung wegen Betrugs kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein. Die Verhandlungen sind öffentlich. Bei einer Tätigkeit mit Unterschlagungs oder Unterschleichungsmöglichkeit fliegt man zu 90%, wenn der Arbeitgeber es mitbekommt. Im Marketing interessiert es vielleicht nicht so. Und ja, das ist rechtlich ok, denn nicht umsonst verlangen 90% aller Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis

Lounge Gast schrieb:

Und warum sollte es jemand den Job kosten wenn er das macht?
Meinem Arbeitgeber geht es doch voll am Ar... vorbei woher
ich mein Ticket bekomme

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Verhandlungen beim Amtsgericht sind nur bei Güteverhandlungen öffentlich. Und die enden zu 99,9% ohne Urteil

Der Rest ist auch sehr pauschal. Damit dir der Arbeitgeber das erste nachweist, müssen 3 Jahre Verhandlungen vergehen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Hier in Hessen an der Uni kenne ich einige die nebenher Vollzeit arbeiten und nebenher das Studium durchziehen.
Wieso sollte das auch verboten sein? Ist jedem doch freigestellt.

Wenn man nur Vorteile abgreifen will, ist man eben ein kleiner Parasit, aber es gibt sicherlich einige Leute die Vollzeit arbeiten und das Studium trotzdem nebenher durchziehen.
Ist übrigens auch mein Plan. Dabei interessiert mich das Studententicket reichlich wenig, weil vom Arbeitgeber Bahncard 100.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

  1. Die eine Sache ist das Strafrecht. Da gibt eine Verhandlung und dann ein Urteil, wenn du nicht vorher den Strafbefehl akzeptierst

  2. Das zweite ist das Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber wird dich entlassen und dann ist es egal, wann die Termine sind. Du bist draußen. Es geht nur noch darum, ob das ok war, Abfindung oder Wiedereinstellung. Im Übrigen finden Arbeitsgerichtsprozesse in der Regel spätestens nach 2 - 3 Monaten statt. Eine Verschleppung schadet dem Arbeitnehmer mehr, als dem Arbeitgeber.

Lounge Gast schrieb:

Verhandlungen beim Amtsgericht sind nur bei Güteverhandlungen
öffentlich. Und die enden zu 99,9% ohne Urteil

Der Rest ist auch sehr pauschal. Damit dir der Arbeitgeber
das erste nachweist, müssen 3 Jahre Verhandlungen vergehen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Wenn du wegen Betruges verurteilt wirst, dann hat der Arbeitgeber seinen Nachweis. Sogar einen gerichtlich bestätigten ;)

Lounge Gast schrieb:

Verhandlungen beim Amtsgericht sind nur bei Güteverhandlungen
öffentlich. Und die enden zu 99,9% ohne Urteil

Der Rest ist auch sehr pauschal. Damit dir der Arbeitgeber
das erste nachweist, müssen 3 Jahre Verhandlungen vergehen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Viele Arbeitsverträge haben Klauseln, die eine Nebentätigkeit, gleich welcher Art, entweder direkt verbieten oder meldepflichtig machen.

Lounge Gast schrieb:

Hier in Hessen an der Uni kenne ich einige die nebenher
Vollzeit arbeiten und nebenher das Studium durchziehen.
Wieso sollte das auch verboten sein? Ist jedem doch
freigestellt.

Wenn man nur Vorteile abgreifen will, ist man eben ein
kleiner Parasit, aber es gibt sicherlich einige Leute die
Vollzeit arbeiten und das Studium trotzdem nebenher
durchziehen.
Ist übrigens auch mein Plan. Dabei interessiert mich das
Studententicket reichlich wenig, weil vom Arbeitgeber
Bahncard 100.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

In dem Thread geht es konkret darum, dass jemand zum Schein studiert, die Vorteile ausnutzen will, aber in Wirklichkeit kein Student ist, keinen Nachweis über angemessene Studienteilnahme erbringen kann und Vollzeit angestellt arbeitet. Das ist Betrug.

Wenn du Vollzeit arbeitest, dein Arbeitgeber dir das Studium erlaubt, und du dann eben nicht die Vorzüge (Krankenversicherung, Kindergeld, Bafög, Semesterticket usw..) ausnutzt, dann kommst du vermutlich ungeschoren davon oder aber es wird schwer, dir einen Betrug (aber: immerhin blockierst du einen Platz, der auch kostet) nachzuweisen, wenn du nicht völlig inaktiv bist.

Trotzdem gibt es fast überall Grenzen für die Arbeitszeit von Studenten. Und dein Status ist nun einmal sozialversicherungspflichtiger Angestellter. Das ist steuerlich und rechtlich natürlich wichtig. Gegen das Recht verstößt du. Egal, wie du es drehst.

Ob es verfolgt wird, wie bei einer krassen Leistungserschleichung ohne Studienabsicht? Vermutlich nicht so, wie in dem anderen Fall oben.

Lounge Gast schrieb:

Hier in Hessen an der Uni kenne ich einige die nebenher
Vollzeit arbeiten und nebenher das Studium durchziehen.
Wieso sollte das auch verboten sein? Ist jedem doch
freigestellt.

Wenn man nur Vorteile abgreifen will, ist man eben ein
kleiner Parasit, aber es gibt sicherlich einige Leute die
Vollzeit arbeiten und das Studium trotzdem nebenher
durchziehen.
Ist übrigens auch mein Plan. Dabei interessiert mich das
Studententicket reichlich wenig, weil vom Arbeitgeber
Bahncard 100.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Wie oben schon einer richtig geschrieben hat: Über knapp 30 Jahre wurde auch beim Bafög gnadenlos betrogen und dann war halt Schluß damit und viele Gauner hatten Verfahren am Hals. Waren es dann über 5000 Euro war man in der Regel vorbestraft. Muss jeder selbst wissen, ob die laxe Politik beim Scheinstudium auf Dauer so bleibt, oder aber ob der Wind mal aus der anderen Richtung kommen könnte. No risk. No fun.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ich bin Jurist und ja, ein Scheinstudium ist rechtlich gesehen Betrug, wird aber leider nur verfolgt, wenn man wirklich so Dummheiten macht, wie sie der TE vorschlägt.

Trotzdem wäre ich mir nicht sicher, dass das Scheinstudium ewig unverfolgt bleibt, denn die Unis sind absolut überlaufen und es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Besen rausgeholt wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Hallo miteinander, hier ist der TE.

Die Diskussion ist größer als gedacht - erstmal Danke, dass sich das ganze hier nicht zu einer Hetze entwickelt hat. Jeder, der in Stuttgart wohnt, weiß, dass die 2300? im Jahr für das VVS-Ticket (gesamtes Netz) eine absolute Frechheit sind. Das Semesterticket würde 200? kosten + Semestergebühren von ~200?. Nur so am Rande.

Das mit der Abfrage bei Krankenkassen wusste ich nicht. Dachte auch, dass es nicht im Interesse der Krankenkasse wäre einen "Vollzahler" zu melden. Immerhin verlieren die dann möglicherweise einen Kunden, der monatlich über 600? (inklusive AG-Anteil) einbringt..

Es pauschal als Betrug zu verurteilen, ist auch der falsche Ansatz. In meinem Falle wäre es sicherlich die Erschleichung von Leistungen, aber mir muss der Vorsatz ja bewiesen werden. Allein die Erfüllung einer Prüfungsleistung, in welcher Form auch immer (manchmal reicht eine kleine Powerpoint-Präsentation) kann dann als Gegenbeweis gebracht werden. Außerdem kenne ich auch Fälle, in denen Vollzeittätige aus reinem Interesse ein Studium nebenbei durchgezogen haben.. Allein Stichwort Fernuni.

Um nicht weiter dem VVS Geld in den Rachen zu schieben, werde ich mir allerdings wohl einen Roller kaufen. Da hätte ich laufende Kosten (inkl. Treibstoff) von 1000? im Jahr und bin sogar etwas flexibler. Nur der Umweltgedanke steht dann an zweiter Stelle.

Schlusspunkt: Nahverkehr muss preiswerter werden (bei gleicher oder besserer Leistung), um genau solche Diskussionen zu unterbinden. :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

ja, und ich bin Prof. Dr. Dr. hc. MBA

Lounge Gast schrieb:

Ich bin Jurist ...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Die Frage bezüglich des Betruges ist doch keine Meinung, sondern eine rechtliche Bewertung. Es ist nun einmal Betrug. Die einzige Frage ist, ob man dich erwischen kann oder ob man dich überhaupt erwischen will, denn können würde man es problemlos.

Natürlich kann man dir einen Vorsatz nachweisen, wenn du eine Leistung, die du nur mit einem Status als Vollzeitstudent (AGB des Tickets) bekommen würdest, als Vollzeit-Angesteller beziehst. Und ein Vollzeitstudent darf halt nun einmal nur eine bestimmte Zeit sozialversicherungspflichtig arbeiten.

Lounge Gast schrieb:

Hallo miteinander, hier ist der TE.

Die Diskussion ist größer als gedacht - erstmal Danke, dass
sich das ganze hier nicht zu einer Hetze entwickelt hat.
Jeder, der in Stuttgart wohnt, weiß, dass die 2300? im Jahr
für das VVS-Ticket (gesamtes Netz) eine absolute Frechheit
sind. Das Semesterticket würde 200? kosten + Semestergebühren
von ~200?. Nur so am Rande.

Das mit der Abfrage bei Krankenkassen wusste ich nicht.
Dachte auch, dass es nicht im Interesse der Krankenkasse wäre
einen "Vollzahler" zu melden. Immerhin verlieren
die dann möglicherweise einen Kunden, der monatlich über 600?
(inklusive AG-Anteil) einbringt..

Es pauschal als Betrug zu verurteilen, ist auch der falsche
Ansatz. In meinem Falle wäre es sicherlich die Erschleichung
von Leistungen, aber mir muss der Vorsatz ja bewiesen werden.
Allein die Erfüllung einer Prüfungsleistung, in welcher Form
auch immer (manchmal reicht eine kleine
Powerpoint-Präsentation) kann dann als Gegenbeweis gebracht
werden. Außerdem kenne ich auch Fälle, in denen
Vollzeittätige aus reinem Interesse ein Studium nebenbei
durchgezogen haben.. Allein Stichwort Fernuni.

Um nicht weiter dem VVS Geld in den Rachen zu schieben, werde
ich mir allerdings wohl einen Roller kaufen. Da hätte ich
laufende Kosten (inkl. Treibstoff) von 1000? im Jahr und bin
sogar etwas flexibler. Nur der Umweltgedanke steht dann an
zweiter Stelle.

Schlusspunkt: Nahverkehr muss preiswerter werden (bei
gleicher oder besserer Leistung), um genau solche
Diskussionen zu unterbinden. :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Das Semesterticket entsteht in der Regel durch einen Vertrag zwischen der Studierendenschaft, vertreten durch den AStA bzw. StuRa, und dem bzw. den entsprechenden Verkehrsunternehmen.

In diesem Vertrag ist genau geregelt, wer es beziehen darf. Da gehörst du als Angestellter, der in Vollzeit arbeitet, nicht dazu und damit ist der Vorsatz nachgewiesen: Du hättest es gar nicht erst holen dürfen.

Dein Argument mit der Fernuni oder anderen Einschreibungen ist damit ein Scheinargument, denn es geht um die Leistungen die du dir erschleichst und das tust du mit der Abholung.

Lounge Gast schrieb:

Hallo miteinander, hier ist der TE.

Die Diskussion ist größer als gedacht - erstmal Danke, dass
sich das ganze hier nicht zu einer Hetze entwickelt hat.
Jeder, der in Stuttgart wohnt, weiß, dass die 2300? im Jahr
für das VVS-Ticket (gesamtes Netz) eine absolute Frechheit
sind. Das Semesterticket würde 200? kosten + Semestergebühren
von ~200?. Nur so am Rande.

Das mit der Abfrage bei Krankenkassen wusste ich nicht.
Dachte auch, dass es nicht im Interesse der Krankenkasse wäre
einen "Vollzahler" zu melden. Immerhin verlieren
die dann möglicherweise einen Kunden, der monatlich über 600?
(inklusive AG-Anteil) einbringt..

Es pauschal als Betrug zu verurteilen, ist auch der falsche
Ansatz. In meinem Falle wäre es sicherlich die Erschleichung
von Leistungen, aber mir muss der Vorsatz ja bewiesen werden.
Allein die Erfüllung einer Prüfungsleistung, in welcher Form
auch immer (manchmal reicht eine kleine
Powerpoint-Präsentation) kann dann als Gegenbeweis gebracht
werden. Außerdem kenne ich auch Fälle, in denen
Vollzeittätige aus reinem Interesse ein Studium nebenbei
durchgezogen haben.. Allein Stichwort Fernuni.

Um nicht weiter dem VVS Geld in den Rachen zu schieben, werde
ich mir allerdings wohl einen Roller kaufen. Da hätte ich
laufende Kosten (inkl. Treibstoff) von 1000? im Jahr und bin
sogar etwas flexibler. Nur der Umweltgedanke steht dann an
zweiter Stelle.

Schlusspunkt: Nahverkehr muss preiswerter werden (bei
gleicher oder besserer Leistung), um genau solche
Diskussionen zu unterbinden. :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Du kannst es drehen und wenden, wie du willst, aber in den Bedingungen des Semestertickets ist klar geregelt, dass ein Vollzeit Arbeitnehmer es nicht beziehen darf.

Lounge Gast schrieb:

Hallo miteinander, hier ist der TE.

Die Diskussion ist größer als gedacht - erstmal Danke, dass
sich das ganze hier nicht zu einer Hetze entwickelt hat.
Jeder, der in Stuttgart wohnt, weiß, dass die 2300? im Jahr
für das VVS-Ticket (gesamtes Netz) eine absolute Frechheit
sind. Das Semesterticket würde 200? kosten + Semestergebühren
von ~200?. Nur so am Rande.

Das mit der Abfrage bei Krankenkassen wusste ich nicht.
Dachte auch, dass es nicht im Interesse der Krankenkasse wäre
einen "Vollzahler" zu melden. Immerhin verlieren
die dann möglicherweise einen Kunden, der monatlich über 600?
(inklusive AG-Anteil) einbringt..

Es pauschal als Betrug zu verurteilen, ist auch der falsche
Ansatz. In meinem Falle wäre es sicherlich die Erschleichung
von Leistungen, aber mir muss der Vorsatz ja bewiesen werden.
Allein die Erfüllung einer Prüfungsleistung, in welcher Form
auch immer (manchmal reicht eine kleine
Powerpoint-Präsentation) kann dann als Gegenbeweis gebracht
werden. Außerdem kenne ich auch Fälle, in denen
Vollzeittätige aus reinem Interesse ein Studium nebenbei
durchgezogen haben.. Allein Stichwort Fernuni.

Um nicht weiter dem VVS Geld in den Rachen zu schieben, werde
ich mir allerdings wohl einen Roller kaufen. Da hätte ich
laufende Kosten (inkl. Treibstoff) von 1000? im Jahr und bin
sogar etwas flexibler. Nur der Umweltgedanke steht dann an
zweiter Stelle.

Schlusspunkt: Nahverkehr muss preiswerter werden (bei
gleicher oder besserer Leistung), um genau solche
Diskussionen zu unterbinden. :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Dass ein Scheinstudium Betrug ist, ist geltende
Rechtsauslegung. Im Grunde genommen, ist das aber auch allen
hier klar, oder?

Nö.

Hier auch gerne noch einmal ausführlich:
http://

unicum.de -> ???
Link zu Gerichtsurteil oder Link auf entsprechende Gesetze bitte.

Viele Arbeitsverträge haben Klauseln, die eine Nebentätigkeit, gleich welcher > > Art, entweder direkt verbieten oder meldepflichtig machen.

"Cheffe, ich möchte mich immatrikulieren und dafür ausschließlich an den Wochenenden arbeiten". -> Kann die Firma nichts gegen sagen (das kann man sogar in entsprechenden Gesetzen/Links/Wikipedia nachlesen).

Die Geschichte mit der Krankenversicherung ist immer noch Unsinn, denn die Versicherung wird über den Hauptjob bezahlt.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Der Link zu der Anwaltseite ist ja lustig, da wird explizit geschrieben "Nach meiner ersten, nicht unbedingt abschließenden Einschätzung kann hier durchaus ein Betrug etc. vorliegen" und dann rumgeeiert, also kann man sich den Verweis komplett sparen :)

Ebenso oberflächlich ist der Link zur Uniturm Seite, da wird über Bafög, Kindergeld, Krankenversicherung zum Studententarif usw. geschrieben. Auch der Hinweis, dass es eine Grauzone ist bzw. es kein Fall vors Gericht geschafft hat fehlt natürlich nicht. Das wäre ja dann nur für Leute interessant, die sich einschreiben, alles abgreifen, einfach "nichts" machen bzw. schwarz arbeiten. Das trifft auf den TE ja nicht zu. Ausserdem: Glaubt ihr ernsthaft, dass eine Seite wie Uniturm explizit zu einem Scheinstudium rät?

Zudem wird immer von AGBs usw. der Verkehrsbetriebe geredet, aber keiner verlinkt zu AGBs, in denen steht, dass Leute, die zwar studieren, aber sozialversicherungspflichtig Vollzeit arbeiten, von der Nutzung des Semestertickets ausgeschlossen sind. Würde ja heißen, dass wenn ich in den Semesterferien 2-3 Monate durchkloppe und Sozialabgaben bezahle ich mein Semesterticket für die Zeit ruhen lassen müsste?

Es kann übrigens durchaus vorkommen, dass man neben seinem Beruf einem weiteren Studium (ggf. sogar mit Verbindung zum Beruf) nachgeht. Da muss der Arbeitgeber nicht unbedingt was dagegen haben. Wie man es mit dem Erbringen von Prüfungsleistungen hält ist einem ja selbst überlassen, wenn der Studiengang nicht bis zum Zeitpunkt X eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme von z.B. Y Punkten verlangt.

Die Sache mit der Krankenversicherung ist unschlüssig, weil man krankenversichert ist und sich nicht über die Uni versichern lässt.

Also, bevor ihr von Betruf, Gerichtsverfahren, Kündigung seitens des Arbeitgebers, Vorstrafe, Verspielen der Karriere redet bringt mal Fakten (und keine Verweise zu Wischi-Waschi-Artikeln).

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Betrug ist in §263 StGB geregelt. BVerwG 5. Senat | 5 B 151/87 regelt den Begriff des Scheinstudiums sehr genau. Den Rest kannst du dir selbst googeln.

Die Geschichte mit der Krankenversicherung hast du immer noch nicht begriffen. Der Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenversicherung an. Du gibst der Uni eine Bescheinigung der Krankenversicherung. Manche Unis kontaktieren dann die Krankenversicherung, um zu überprüfen, ob das Dokument gefälscht ist. In dem Moment ist die Krankenversicherung im Spiel.

Lounge Gast schrieb:

Dass ein Scheinstudium Betrug ist, ist geltende
Rechtsauslegung. Im Grunde genommen, ist das aber auch
allen
hier klar, oder?

Nö.

Hier auch gerne noch einmal ausführlich:
http://

unicum.de -> ???
Link zu Gerichtsurteil oder Link auf entsprechende Gesetze
bitte.

Viele Arbeitsverträge haben Klauseln, die eine
Nebentätigkeit, gleich welcher > > Art, entweder direkt
verbieten oder meldepflichtig machen.

"Cheffe, ich möchte mich immatrikulieren und dafür
ausschließlich an den Wochenenden arbeiten". -> Kann
die Firma nichts gegen sagen (das kann man sogar in
entsprechenden Gesetzen/Links/Wikipedia nachlesen).

Die Geschichte mit der Krankenversicherung ist immer noch
Unsinn, denn die Versicherung wird über den Hauptjob bezahlt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Also nochmal der TE hier. Ich möchte das klären: Wo steht bitte drin, dass man nicht in Vollzeit arbeiten darf während des Studiums?! Das habe ich noch in KEINER Satzung so gelesen. Einige meiner Kumpels haben die letzten 2 Mastersemester auch schon in Vollzeit gearbeitet, die Uni wusste das und hatte kein Problem damit, weil Prüfungsleistungen ja regelmässig erbracht werden. Sorry, aber die Aussage von euch ist purer Schwachsinn (Link zu entsprechender Stelle und ich bin ruhig).

Was drinsteht ist, dass man seinen Studentenstatus bei der Krankenkasse verliert, aber eben nicht, dass das Semesterticket damit irgendwie in Verbindung steht. Daher ist es rechtlich eine GRAUZONE. Es ist nicht pauschal Betrug. Jemand der am Wochenende das Studium durchzieht und unter der Woche arbeitet ist kein Betrüger, sondern hat halt zwei Beschäftigungsverhältnisse, die im Optimalfall voneinander wissen. Da ändert auch die Aussage von einem "Anwalt" im Internetz nichts. Ich sage auch, dass es in MEINEM Falle durchaus Betrug wäre. Aber doch nicht für die "ehrlichen" Wochenendstudenten..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Also in NRW hat man gar nicht die Wahl das Semsterticket zu beziehen oder nicht. Sobald man sich einschreibt, ist dieses zangsläufig inkludiert. Ändert sich dann was an der rechtlichen Bewertung? Denn ich lese Beiträge immer so, als habe man die Wahl das Ticket zu nehmen oder eben nicht. Wenn ich nun aber Philosophie aus Interesse studierte und bereit bin für die Skripte den Semesterbeitrag zu zahlen, wäre das doch meine Sache?!

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DAX Einkäufer

Re: Scheinstudium in BaWü

Selbstverständlich darf man sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, während man studiert. Wie soll denn sonst ein Industriemeister abends ein Studium absolvieren, um aufsteigen zu können? Und Studenten müssen doch auch irgendwie Geld verdienen, um über die Runden zu kommen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

"Die Geschichte mit der Krankenversicherung hast du immer noch nicht begriffen. Der Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenversicherung an. Du gibst der Uni eine Bescheinigung der Krankenversicherung. Manche Unis kontaktieren dann die Krankenversicherung, um zu überprüfen, ob das Dokument gefälscht ist. In dem Moment ist die Krankenversicherung im Spiel."

Und was interessiert das die Krankenkasse? Ok, ein Versicherungsnehmer arbeitet Vollzeit und ist an der Uni eingeschrieben. Und jetzt? Wo ist da der Betrug im Bezug zur Krankenkasse? Machen viele Studenten in den Semesterferien. Machen auch viele im Rahmen eines Praktikums.

Liefert doch einfach mal Links zu den AGBs der Verkehrsbetriebe, wie das da formuliert und ausgeschlossen werden sollte, welcher Personenkreis ein Semesterticket bekommen darf und wer nicht. Alles andere ist Spekulation.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Dann mach es doch einfach...... oder frage einen Anwalt. Der sollte eine konkrete Antwort haben. Zwischen Betrug, Grauzone und völlig Ok ist doch hier inzwischen alles dabei

Lounge Gast schrieb:

Also nochmal der TE hier. Ich möchte das klären: Wo steht
bitte drin, dass man nicht in Vollzeit arbeiten darf während
des Studiums?! Das habe ich noch in KEINER Satzung so
gelesen. Einige meiner Kumpels haben die letzten 2
Mastersemester auch schon in Vollzeit gearbeitet, die Uni
wusste das und hatte kein Problem damit, weil
Prüfungsleistungen ja regelmässig erbracht werden. Sorry,
aber die Aussage von euch ist purer Schwachsinn (Link zu
entsprechender Stelle und ich bin ruhig).

Was drinsteht ist, dass man seinen Studentenstatus bei der
Krankenkasse verliert, aber eben nicht, dass das
Semesterticket damit irgendwie in Verbindung steht. Daher ist
es rechtlich eine GRAUZONE. Es ist nicht pauschal Betrug.
Jemand der am Wochenende das Studium durchzieht und unter der
Woche arbeitet ist kein Betrüger, sondern hat halt zwei
Beschäftigungsverhältnisse, die im Optimalfall voneinander
wissen. Da ändert auch die Aussage von einem
"Anwalt" im Internetz nichts. Ich sage auch, dass
es in MEINEM Falle durchaus Betrug wäre. Aber doch nicht für
die "ehrlichen" Wochenendstudenten..

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Betrug ist in §263 StGB geregelt. BVerwG 5. Senat | 5 B
151/87 regelt den Begriff des Scheinstudiums sehr genau. Den
Rest kannst du dir selbst googeln.

Den Rest kann ich mir nicht googlen, denn in dem Urteil geht es um Bafög.

Wir sind also immer noch in der rosaroten Zone und nicht in einer Grauzone.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

So ein Quatsch!!1
Das ist eine Krankenversicherung und keine Ermittlungsbehörde!!
Von solchen Beiträgen wie deinem gehört der neutrale Leser geschützt!!
Weder Ahnung von Versicherungen noch von Gesetzen, unglaublich.

Lounge Gast schrieb:

Manche Unis kontaktieren dann die Krankenversicherung, um zu überprüfen, ob das Dokument gefälscht ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

"Ab dem Moment ist dann die Krankenkasse im Spiel" hahah selten so gelacht. Ich habe meiner Krankenkasse gesagt, dass ich mich nochmal einschreibe. Die haben dann gefragt "ändert sich an Ihrer Vollzeitbeschäftigung etwas?" "Nein liebe Krankenkasse, die Vollzeitbeschäftigung bleibt weiterhin bestehen" "Wunderbar. Vielen Dank lieber Kunde. Einen schönen Tag noch".

Lounge Gast schrieb:

So ein Quatsch!!1
Das ist eine Krankenversicherung und keine Ermittlungsbehörde!!
Von solchen Beiträgen wie deinem gehört der neutrale Leser
geschützt!!
Weder Ahnung von Versicherungen noch von Gesetzen, unglaublich.

Lounge Gast schrieb:

Manche Unis kontaktieren dann die Krankenversicherung, um zu
überprüfen, ob das Dokument gefälscht ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Wenn man nebem dem Job studiert, muss man der Krankenkasse gar nichts bescheid geben, denn für diese ändert sich nichts. Die Krankenkasse bucht weiter den regulären Beitrag über den Job ab.

Die Uni will lediglich einen Nachweis, dass man krankenversichert ist. Ob über Arbeitgeber oder wie auch sonst, ist der Uni egal.

Lounge Gast schrieb:

"Ab dem Moment ist dann die Krankenkasse im Spiel"
hahah selten so gelacht. Ich habe meiner Krankenkasse gesagt,
dass ich mich nochmal einschreibe. Die haben dann gefragt
"ändert sich an Ihrer Vollzeitbeschäftigung etwas?"
"Nein liebe Krankenkasse, die Vollzeitbeschäftigung
bleibt weiterhin bestehen" "Wunderbar. Vielen Dank
lieber Kunde. Einen schönen Tag noch".

Lounge Gast schrieb:

So ein Quatsch!!1
Das ist eine Krankenversicherung und keine
Ermittlungsbehörde!!
Von solchen Beiträgen wie deinem gehört der neutrale Leser
geschützt!!
Weder Ahnung von Versicherungen noch von Gesetzen,
unglaublich.

Lounge Gast schrieb:

Manche Unis kontaktieren dann die Krankenversicherung,
um zu
überprüfen, ob das Dokument gefälscht ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

  1. Du musst erst einmal unterscheiden: Ist derjenige, der nebenberuflich studiert immer ein Scheinstudent? Nein, denn ein Scheinstudent wird vom Bundesverwaltungsgericht so defniiert, dass er das Ziel des Studiums, den Abschluss, nicht im ausreichenden Maße (Vorlesungen besuchen, Studienleistungen, Klausuren usw..) anstrebt. Einer der ernsthaft nebenberuflich studiert, ist damit kein Scheinstudent. Damit ist sein Studium an sich auch nicht strafbar.

  2. Der nebenberuflich Studierende ist aber auch kein Vollzeitstudent. Der ist ebenso klar definiert. Ist man aber nicht Vollzeitstudent, dann stehen einem Leistungen wie Kindergeld, Bafög, Krankenkasseverbilligung, Semesterticket oder GEZ-Befreiung nicht zu.

  3. Grundsätzlich ist es aber doch leicht, sich manche dieser Leistungen zu erschleichen, also zu betrügen: Semesterticket oder GEZ-Befreiung ist dabei bestimmt leichter zu erhalten, als Kindergeld. Einige Dinge bekommt man nämlich ohne Kontrolle.

  4. Nur, dass es nicht konsequent kontrolliert wird, heißt nicht, dass es nicht strafbar ist, denn Kontollverfahren können sich ganz schnell ändern und für Betrug gilt eine 5 jährige Verjährungsfrist

  5. Gab es denn so etwas schonmal, wo nachträglich Kontrollmechanismen eingeführt wurden?
    Ja, die gab es. Bis 2002 galt der Bafögbetrug als Kavaliersdelikt, bei dem nur die dümmsten erwischt wurden. 2002 wurde der elektronische Datenabgleich eingeführt und rückwirkend bis zum Jahr 1997 kontrolliert. Ergebnis: Hundertausende Anklagen und ächzende Gerichte. Auch in den Folgejahren gabe es noch Tausende von Fällen. Im Jahr 2016 waren es gerade einmal um die 100 Fälle von Bafögbetrug.

  6. DIe Frage ist letztendlich immer, ob mein Vergehen, wie das des TE, noch in den Bewährungszeitrum fällt, wenn die Kontrollmachanismen kommen. Dann ist er dran. Strafbar ist das, was er möchte aber schon immer gewesen.

Die Uni ist kein Gesetzgeber, noch beschäftigt die Verwaltung Juristen. Du hast aber Recht, dass die Universitäten bislang sehr lasch kontrolliert hat.

Inzwischen tut sich da etwas und erste Universitäten kontrollieren genauer-

Das war übrigens beim Bafög bis 2002 auch so. Da haben Hundertausende Bafög kassiert, obwohl es ihnen nicht zustand.

Lounge Gast schrieb:

Wenn man nebem dem Job studiert, muss man der Krankenkasse
gar nichts bescheid geben, denn für diese ändert sich nichts.
Die Krankenkasse bucht weiter den regulären Beitrag über den
Job ab.

Die Uni will lediglich einen Nachweis, dass man
krankenversichert ist. Ob über Arbeitgeber oder wie auch
sonst, ist der Uni egal.

Lounge Gast schrieb:

"Ab dem Moment ist dann die Krankenkasse im
Spiel"
hahah selten so gelacht. Ich habe meiner Krankenkasse
gesagt,
dass ich mich nochmal einschreibe. Die haben dann gefragt
"ändert sich an Ihrer Vollzeitbeschäftigung
etwas?"
"Nein liebe Krankenkasse, die Vollzeitbeschäftigung
bleibt weiterhin bestehen" "Wunderbar. Vielen
Dank
lieber Kunde. Einen schönen Tag noch".

Lounge Gast schrieb:

So ein Quatsch!!1
Das ist eine Krankenversicherung und keine
Ermittlungsbehörde!!
Von solchen Beiträgen wie deinem gehört der
neutrale Leser
geschützt!!
Weder Ahnung von Versicherungen noch von Gesetzen,
unglaublich.

Lounge Gast schrieb:

Manche Unis kontaktieren dann die
Krankenversicherung,
um zu
überprüfen, ob das Dokument gefälscht ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ich weiß, aber ich habe bei der Krankenkasse für den Nachweis angerufen und gesagt, wofür der sein soll.

Lounge Gast schrieb:

Wenn man nebem dem Job studiert, muss man der Krankenkasse
gar nichts bescheid geben, denn für diese ändert sich nichts.
Die Krankenkasse bucht weiter den regulären Beitrag über den
Job ab.

Die Uni will lediglich einen Nachweis, dass man
krankenversichert ist. Ob über Arbeitgeber oder wie auch
sonst, ist der Uni egal.

Lounge Gast schrieb:

"Ab dem Moment ist dann die Krankenkasse im
Spiel"
hahah selten so gelacht. Ich habe meiner Krankenkasse
gesagt,
dass ich mich nochmal einschreibe. Die haben dann gefragt
"ändert sich an Ihrer Vollzeitbeschäftigung
etwas?"
"Nein liebe Krankenkasse, die Vollzeitbeschäftigung
bleibt weiterhin bestehen" "Wunderbar. Vielen
Dank
lieber Kunde. Einen schönen Tag noch".

Lounge Gast schrieb:

So ein Quatsch!!1
Das ist eine Krankenversicherung und keine
Ermittlungsbehörde!!
Von solchen Beiträgen wie deinem gehört der
neutrale Leser
geschützt!!
Weder Ahnung von Versicherungen noch von Gesetzen,
unglaublich.

Lounge Gast schrieb:

Manche Unis kontaktieren dann die
Krankenversicherung,
um zu
überprüfen, ob das Dokument gefälscht ist.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ich habe eine Frage zu meiner Situation:

Ich bin Doktorand (volle Stelle, 50k+) und gleichzeitig eingeschriebener Student (300 Euro pro Semester). Letzteres ist bei uns Pflicht bei angestrebter Promotion. Nun habe ich vor, demnächst in die Industrie zu wechseln, die Dissertation aber weiter voranzutreiben. Damit bin ich Angestellter und Teilzeit-Student und sollte daher weiter eingeschrieben bleiben müssen. Semesterticket abwählen geht nicht. Das muss meiner Meinung nach legal sein, und damit wird es vermutlich auch für andere Fälle von Teilzeit-Studenten legal sein. Die Studienabsicht sollte man halt irgendwie belegen können...

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Irgendwas stimmt an deiner Geschichte nicht, denn Promotionskandidaten haben offiziell keinen Studentenstatus. Bei ihnen gelten andere Richtlinien.

Aus dem Grund bist du von der Thematik Scheinstudium gar nicht betroffen und solange du nur Teilzeit arbeitest, hast du daher kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

Ich habe eine Frage zu meiner Situation:

Ich bin Doktorand (volle Stelle, 50k+) und gleichzeitig
eingeschriebener Student (300 Euro pro Semester). Letzteres
ist bei uns Pflicht bei angestrebter Promotion. Nun habe ich
vor, demnächst in die Industrie zu wechseln, die Dissertation
aber weiter voranzutreiben. Damit bin ich Angestellter und
Teilzeit-Student und sollte daher weiter eingeschrieben
bleiben müssen. Semesterticket abwählen geht nicht. Das muss
meiner Meinung nach legal sein, und damit wird es vermutlich
auch für andere Fälle von Teilzeit-Studenten legal sein. Die
Studienabsicht sollte man halt irgendwie belegen können...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Du promovierst. Damit bist du kein Student. Alles, was hier über Scheinstudenten gesagt wird, trifft auf dich nicht zu.

Aber noch etwas grundsätzliches: Nur, weil Studentenvertretung vom geltenden Recht keine Ahnung haben oder schlampig sind und jedem ein Semesterticket geben, der auftaucht, heißt das nicht, dass nicht Recht gebrochen wird.

Lounge Gast schrieb:

Ich habe eine Frage zu meiner Situation:

Ich bin Doktorand (volle Stelle, 50k+) und gleichzeitig
eingeschriebener Student (300 Euro pro Semester). Letzteres
ist bei uns Pflicht bei angestrebter Promotion. Nun habe ich
vor, demnächst in die Industrie zu wechseln, die Dissertation
aber weiter voranzutreiben. Damit bin ich Angestellter und
Teilzeit-Student und sollte daher weiter eingeschrieben
bleiben müssen. Semesterticket abwählen geht nicht. Das muss
meiner Meinung nach legal sein, und damit wird es vermutlich
auch für andere Fälle von Teilzeit-Studenten legal sein. Die
Studienabsicht sollte man halt irgendwie belegen können...

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ein Doktorand ist kein Student. Der ganze Thread betrifft dich daher nicht.

http://www.deutschlandfunk.de/ein-doktorand-ist-kein-student.680.de.html?dram:article_id=35480

Für dich gelten andere Regeln und Verpflichtungen.

Lounge Gast schrieb:

Ich habe eine Frage zu meiner Situation:

Ich bin Doktorand (volle Stelle, 50k+) und gleichzeitig
eingeschriebener Student (300 Euro pro Semester). Letzteres
ist bei uns Pflicht bei angestrebter Promotion. Nun habe ich
vor, demnächst in die Industrie zu wechseln, die Dissertation
aber weiter voranzutreiben. Damit bin ich Angestellter und
Teilzeit-Student und sollte daher weiter eingeschrieben
bleiben müssen. Semesterticket abwählen geht nicht. Das muss
meiner Meinung nach legal sein, und damit wird es vermutlich
auch für andere Fälle von Teilzeit-Studenten legal sein. Die
Studienabsicht sollte man halt irgendwie belegen können...

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ein Doktorand ist kein Student und eingeschrieben bist du bestimmt als sogennanter "Promotionsstudent".Das heißt zwar auch Student, du bist aber keiner.

Als Promotionsstudent hast du kein Anrecht auf ein Semesterticket. Du bekommst aber ein Ticket. Bei uns haben die Doktoranden auch ein ermässigtes Ticket, aber es ist kein Semesterticket, sondern ein Jobticket oder irgendwie so etwas. Die bekommen das als quasi Arbeitnehmer der Uni. Allerdings ist es die gleiche Ausgabestelle und kein Utneschied.

Ich schätzt das ist bei dir auch so. Wenn du nicht mehr Arbeitnehmer der Uni bist, dann darfst du auch das Jobticket nicht mehr nutzten und ein Semesterticket sowieso nicht, weil du kein Student bist. Das wäre dann Betrug.

Dass die Studentenvertretung nicht kontrollieren, ist kein Argument. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

Lounge Gast schrieb:

Ich habe eine Frage zu meiner Situation:

Ich bin Doktorand (volle Stelle, 50k+) und gleichzeitig
eingeschriebener Student (300 Euro pro Semester). Letzteres
ist bei uns Pflicht bei angestrebter Promotion. Nun habe ich
vor, demnächst in die Industrie zu wechseln, die Dissertation
aber weiter voranzutreiben. Damit bin ich Angestellter und
Teilzeit-Student und sollte daher weiter eingeschrieben
bleiben müssen. Semesterticket abwählen geht nicht. Das muss
meiner Meinung nach legal sein, und damit wird es vermutlich
auch für andere Fälle von Teilzeit-Studenten legal sein. Die
Studienabsicht sollte man halt irgendwie belegen können...

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

1) Ein Doktorand hat keinen Studentenstatus
2) Du hast bestenfalls ein "Studententicket" für Mitarbeiter
3) Bist du kein Mitarbeiter mehr, darfst du das nicht mehr nutztn
4) Holst du dir trotzdem eines, bist du ein Betrüger
5) Nö, die Studentenverwaltung kontrolliert zu 80% nie. Belangen kannst du sie deswegen nicht, da alles im Kleingedruckten steht. Die Ampel ist auch nicht Schuld, wenn du bei rot drüber fährst. Sie muss dir nicht vorher sagen, dass du das nicht darfst. Übrigens können Ampeln nicht reden und Mitarbeiter in der Studentenverwaltung sind keine Juristen.

Lounge Gast schrieb:

Ich habe eine Frage zu meiner Situation:

Ich bin Doktorand (volle Stelle, 50k+) und gleichzeitig
eingeschriebener Student (300 Euro pro Semester). Letzteres
ist bei uns Pflicht bei angestrebter Promotion. Nun habe ich
vor, demnächst in die Industrie zu wechseln, die Dissertation
aber weiter voranzutreiben. Damit bin ich Angestellter und
Teilzeit-Student und sollte daher weiter eingeschrieben
bleiben müssen. Semesterticket abwählen geht nicht. Das muss
meiner Meinung nach legal sein, und damit wird es vermutlich
auch für andere Fälle von Teilzeit-Studenten legal sein. Die
Studienabsicht sollte man halt irgendwie belegen können...

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Doch, das betrifft ihn schon, denn er bekommt sein Ticket im Moment als Mitarbeiter der Uni, auch, wenn nicht so klar unterschieden wird.

Wenn er nicht mehr Mitarbeiter ist und keinen Studentenstatus hat, hat er natürlich kein Anrecht auf ein Ticket.

Lounge Gast schrieb:

Ein Doktorand ist kein Student. Der ganze Thread betrifft
dich daher nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Ich hab das mal für ein Semester für ein Praktikum gemacht... Nie drüber nachgedacht ehrlich gesagt. Naja denke aber da kann rückwirkend nicht viel passieren.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre, da du das Praktikum aber vermutlich als Vollzeitstudent während deines Studiums gemacht hast, sollte das rechtlich kein Problem sein.

Lounge Gast schrieb:

Ich hab das mal für ein Semester für ein Praktikum gemacht...
Nie drüber nachgedacht ehrlich gesagt. Naja denke aber da
kann rückwirkend nicht viel passieren.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Als Praktikant ist man während des Studiums kein Arbeitnehmer und wird auch nicht so von der Krankenkasse und den anderen Stellen behandelt. Man gilt offiziell als Student, da das Lernen im Vordergrund steht. Von daher, sehe ich bei dir rechtlich kein Problem.

Für andere Konstellationen ist der Link hilfreich:
http://www.jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work?fp.l=t&fp.d=99177

Lounge Gast schrieb:

Ich hab das mal für ein Semester für ein Praktikum gemacht...
Nie drüber nachgedacht ehrlich gesagt. Naja denke aber da
kann rückwirkend nicht viel passieren.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

Naja ich hatte mich nur für das Praktikum als Student eingeschrieben. War schon fertig mit dem Master

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

WiWi Gast schrieb am 06.03.2017:

Was deine Kollegen machen, ist Betrug und es ist nur eine Frage der Zeit, bis das auffliegt, denn das passiert spätestens beim Abgleich mit dem Finanzamt.

Außerdem zahlt man doch auch Semestergebühren, oder? Damit ist das Modell wirtschaftlich nicht rentabel.

Erst informieren , dann schreiben. Ich bin Rechtsanwalt und kann Ihnen sagen, dass das kein Betrug ist. Es gibt ja auch Leute, die kein Bock haben zu arbeiten und sich bei jedem Job, den sie von der Arge aufgedrückt bekommen so scheisse verhalten, dass sie am ersten Tag gekündigt werden. Das ist legal und genauso verhält es sich juristisch mit dem Semesterticket. Bisher wurde nicht eine einzige Person wegen so etwas verurteilt. Die Dunkelziffer liegt hier im fünfstelligen Bereich und verurteilt wurde deshalb noch kein einziger Mensch.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium in BaWü

WiWi Gast schrieb am 20.10.2019:

WiWi Gast schrieb am 06.03.2017:

Was deine Kollegen machen, ist Betrug und es ist nur eine Frage der Zeit, bis das auffliegt, denn das passiert spätestens beim Abgleich mit dem Finanzamt.

Außerdem zahlt man doch auch Semestergebühren, oder? Damit ist das Modell wirtschaftlich nicht rentabel.

Erst informieren , dann schreiben. Ich bin Rechtsanwalt und kann Ihnen sagen, dass das kein Betrug ist. Es gibt ja auch Leute, die kein Bock haben zu arbeiten und sich bei jedem Job, den sie von der Arge aufgedrückt bekommen so scheisse verhalten, dass sie am ersten Tag gekündigt werden. Das ist legal und genauso verhält es sich juristisch mit dem Semesterticket. Bisher wurde nicht eine einzige Person wegen so etwas verurteilt. Die Dunkelziffer liegt hier im fünfstelligen Bereich und verurteilt wurde deshalb noch kein einziger Mensch.

Sehr gut, der Beitrag ist 2 Jahre alt, das komplette Thema wird hier immer mal wieder im einen anderen Thread diskutiert, da wurde schon alles gesagt.

PS.: natürlich bis du Rechtsanwalt, merkt man sofort an dem professionell verfassten Post ;)

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