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Re: Uni einschreiben // Job

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WiWi Gast

Uni einschreiben // Job

Hallo!

Auch wenn es wahrscheinlich gleich rege Kritik hagelt... versuche ich es trotzdem.

Ich fange ab dem 1.11 an zu arbeiten.

Jetzt würde ich mich gerne für den 1.10 bei einer Uni einschreiben, damit ich an das Semesterticket komme. Eine Frage habe ich allerdings: Ich muss ja einen Bescheid der Krankenkasse vorlegen, derzeit bin ich noch Familienversichert. Wenn ich jetzt den Krankenkassenbeleg anfordere, die Uni dann meiner Krankenkasse Bescheid sagt, dass ich "Student" bin und dann 1 Monat später mein Arbeitgeber mich anmeldet... gibt das nicht ein Problem? Wie funktioniert das? Und erfährt mein Arbeitgeber dann davon?

Vielen Dank für jeden SINNVOLLEN Kommentar!

Liebe Grüße

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Viel Spass Guttenberg

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Ich sehe keinen Grund wieso dein Arbeitgeber davon erfahren sollte. Es dürfte grundsätzlich auch kein Problem sein eingeschrieben zu sein und parallel zu arbeiten. Wenn ich das so betrachte, war das bei mir ebenfalls schon der Fall als ich eingeschrieben war und ein freiwilliges Praktikum gemacht habe. Da zahlte ich auch ganz normal Krankenkassenbeiträge über den Lohn. Und eingeschrieben war ich auch wegen des Semestertickets ;)

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Nein, der Arbeitgeber erfaehrt davon nichts. Die Krankenkasse aendert deinen Status dann von Student zu Angestelltem und du bist nicht mehr Beitragsfrei. Im weiteren Verlauf des Studiums musst du keine Bescheinigung der Krankenkasse mehr vorlegen. Zudem ist es auch voellig legitim und legal an einer Uni engeschrieben zu sein und gleichzeitig zu Vollzeit zu arbeiten. Die Uni wird dich evtl. irgendwann mal exmatrikulieren, je nach Regelung.

Je nach Uni lohnt sich das Studententicket richtig! Glaube in Niedersachen, Hamburg, Bremen kann man mit dem Semesterticket in ganz Niedersachen mit der Bahn fahren und zusaetzlich im Nahverkehr je nach Stadt. Das ganze fuer ca 100 euro pro Semester. Dazu noch die Mensa und diverse Studentenrabatte.

Viel Erfolg!

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Ich mach das schon seit Jahren so. Muss aber gerade überlegen, wie das genau lief...
Anfangs hab ich mich einfach noch eingeschrieben, weil ja rein hypothetisch es hätte sein können, dass mit der Diplomarbeit nicht klappt und man dann exmatrikuliert wäre. Faktisch habe ich dann aber angefangen zu arbeiten und war ein halbes Semester quasi parallel immatrikuliert und habe gearbeitet.
Dann habe ich mich neu eingeschrieben - zunächst in einen Magister, später gewechselt in den Bachelor. Die Uni wollte beim Einschreiben für den Magister einen Versicherungsnachweis sehen. Ich glaube aber, die haben mich sogar vorher schon angeschrieben und gesagt, dass ich exmatrikuliert würde, wenn ich nicht innerhalb von x Wochen nachweise, dass ich krankenversichert bin.

Sprich: Die KV hat der Uni bescheid gegeben, dass ich nicht mehr familienversichert bin, ihr aber nicht mitgeteilt, wie ich jetzt versichert bin. Also sagt die Uni: Hey, entweder du weist uns nach, dass du versichert bist oder du bist raus. Also hab ich meinen Versicherungsnachweis des Arbeitgebers hingeschickt und damit war die Sache gegessen. Mein AG erfährt davon gar nichts. Du hast bei der KV ja keinen Studi-Status mehr.
Mittlerweile habe ich nebenbei noch einen Bachelor gemacht, der bis auf einen Schein und die Bachelorarbeit abgeschlossen ist. Dabei komme ich nicht ganz umhin festzustellen, dass die Bachelorstudiengänge schon ein ziemlicher Witz sind, was den Umfang angeht. War ja vorher im Magister des gleichen Faches eingeschrieben und bin nur gewechselt, weil der Magister vom Umfang her utopisch gewesen wäre (so als Hobby und nebenberuflich). Die Magistersachen wurden anerkannt beim Wechsel und schwupps hatte ich 120CP wo ich beim Magister eher das Gefühl hatte gerade angefangen zu haben. Aber das ist ein anderes Thema.

Zurück zum Thema: Nein ist kein Problem und nein, Dein Arbeitgeber bekommt nichts mit.
Tatsächlich KÖNNTE die Uni aber prüfen und sagen, dass Du kein ordentlicher Student bist, weil Du mehr als 14h arbeitest (14h ist glaube ich das obere Limit für Teilzeitstudis, aber das mag von Uni zu Uni verschieden sein). Du könntest Dich trotzdem einschreiben, aber eben nicht als ordentlicher Student, sondern als Gasthörer o.ä. hättest dann aber kein Semesterticket. In der Praxis prüfen die Unis das aber nicht nach, weil sie für jeden Studenten Geld bekommen und solche, die ihnen Geld bringen aber das Angebot gar nicht wahr nehmen ganz recht sind - und es überhaupt viel zu viel Aufwand wäre.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Ich finde das auch legitim und kenne viele, die neben ihrem Vollzeitjob eingeschrieben sind. Ich frage mich allerdings, ob man dann ohne Weiteres die Fahrtkosten als 0,3c-Pauschale von der Steuer absetzen kann? Die Zeit für die Fahrt ist einem ja immerhin trotzdem flöten gegangen.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Lounge Gast schrieb:

Ich finde das auch legitim und kenne viele, die neben ihrem
Vollzeitjob eingeschrieben sind.

Naja, also ich finde das ehrlich gesagt keineswegs legitim. Nicht alles was rein theoretisch legal ist, ist auch legitim.
Wer so etwas macht, der hat auch keine Skrupel sich andere Sozialleistungen zu erschleichen.

Scheint aber evtl. tatsächlich eher ein Wiwi-Thema zu sein. Kenne auch selber ehemalige WiWis, die nichts dabei finden sowas zu machen; während ich Studenten sozialer oder geisteswissenschaftlicher Studiengänge kenne, die gar nicht auf den Gedanken kämen bzw. das abwegig finden würden.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Ich mach das auch schon seit Jahren so und dort gibt es keine Probleme.

Ich finde das auch bei den horrenden Preisen für den öffentlichen Nahverkehr völlig legitim.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Hat dies denn steuerliche Nachteile im Zuge der Steuererklärung bzw. es Probleme mit den Zeiten bei der Rentenversicherung? Habe beispielsweise letztes Semester ein Auslandssemester gemacht und bin nun fertig mit meinem Studium. Wenn ich nun in ein Angestellenverhältnis starte und eingeschrieben bleibe, kann ich dann trotzdem noch einen Verlustvortrag machen?

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

WiWi Gast schrieb am 25.08.2014:

Wer so etwas macht, der hat auch keine Skrupel sich andere Sozialleistungen zu erschleichen.

Weil ÖPNV-Fahrkarten ja auch Sozialleistungen sind.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.08.2014:

Wer so etwas macht, der hat auch keine Skrupel sich andere Sozialleistungen zu erschleichen.

Weil ÖPNV-Fahrkarten ja auch Sozialleistungen sind.

Natürlich ist es das. Es ist eine Subventionierung der Studentenschaft, die in Ausbildung investieren soll und deshalb kein Einkommen hat.

Man darf das ja machen und wem sollte man das wirklich übel nehmen, aber streng genommen ist es halt Schmarotzertum. Insbesondere bei sehr gut Verdienenden. Den unterbezahlten Sozialarbeiter, ok, geschenkt.

Wirklich akzeptabel und gut fände ich das aber nur bei Leuten, die dann auch tatsächlich studieren und berufsbegleitend nach x Jahren nochmal etwas abschließen.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

So, mal ein Punkt. Wenn Ihr Vollzeit arbeitet ist das der Krankenkasse bekannt, denn euer Arbeitgeber führt ja Beiträge ab. Wer aber Vollzeit arbeitet, gilt nicht nur bei der Krankenkasse, sondern generell nicht Primär als Student sondern eben als Arbeitnehmer und hat genau genommen keinerlei Ansprüche auf Dinge die nur "vollwertigen" Studenten zustehen.

Heißt, wenn ihr neben einer Vollzeittätigkeit eingeschrieben seit, egal ob ernsthaftes Studium oder Scheinstudium, habt ihr keinen Anspruch auf ein Ticket. Wenn ihr es trotzdem tut, ist es Erschleichung von Leistungen.

Abgesehen davon, in dem Forum hier sind ja angeblich alle Topverdiener. Warum um Himmels Willen müsst ihr euch dann noch ein Fahrticket erschleichen. Dauerabos des öffentlichen Nahverkehrs sind nun wirklich nicht so teuer, im Verhältnis zu eurem Einkommen.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Ich wollte mich auch für das Semesterticket einschreiben. Bei meiner Krankenkasse bin ich als Arbeitnehmerin angemeldet. Kann ich zur Einschreibung an der Uni die "Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitsgeber" einreichen oder muss es die spezielle "Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule" sein?

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Hast du nie studiert? Es ist natürlich eine gesonderte Bescheinigung.

WiWi Gast schrieb am 25.03.2019:

Ich wollte mich auch für das Semesterticket einschreiben. Bei meiner Krankenkasse bin ich als Arbeitnehmerin angemeldet. Kann ich zur Einschreibung an der Uni die "Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitsgeber" einreichen oder muss es die spezielle "Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule" sein?

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Ich wäre übrigens vorsichtig. Leistungserschleichung mit ordentlich krimineller Energie wird in Deutschland vergleichsweise hart verfolgt. Und da die Behörden zunehmend besser vernetzt sind, fällt so etwas auch immer öfter auf.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

WiWi Gast schrieb am 25.03.2019:

Hast du nie studiert? Es ist natürlich eine gesonderte Bescheinigung.

WiWi Gast schrieb am 25.03.2019:

Ich wollte mich auch für das Semesterticket einschreiben. Bei meiner Krankenkasse bin ich als Arbeitnehmerin angemeldet. Kann ich zur Einschreibung an der Uni die "Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitsgeber" einreichen oder muss es die spezielle "Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule" sein?

Das stimmt so nicht. Die besonder Bescheinigung für Uni Einschreibungen ist nur dann benötigt, wenn man als Student versichert sein will, also das Studium die Haupttätigkeit darstellt. Wer primär arbeitet und als Arbeitnehmer versichert bleibt muss diese Bescheinigung häufig nicht einreichen, sondern es reicht der Nachweis der Arbeitnehmertätigkeit. An manchen Unis reicht sogar nur eine Kopie der Krankenkassenkarte. Ist aber überall verschieden. Normalerweise kann man Infos dazu auf der Uni Seite finden.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Großkonzerne (und vermögende Einzelpersonen) hinterziehen Milliarden an Steuern durch legale, halb-legale und illegale Tricks. Diese Konzerne und die Beratungen die sie dabei unterstützen werden hier glorifiziert. Aber einem Berufseinsteiger der sich einschreibt um an ein günstiges Ticket zu kommen werden hier Vorwürfe gemacht. Opfer dieses Betrugs ist auch noch ein Konzern, der sich bei gleichzeitiger schlechter Leistungen und ständigen Preissteigerungen nur durch seine Monopolstellung und staatliche Subventionen (die zur Instandhaltung des Schienennetzes gedacht sind aber größtenteils in ausländische Tochtergesellschaften investiert werden) behaupten kann.

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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Das Thema haben wir hier schon diskutiert. Hier die kurze aber prägnante Zusammenfassung:

  • Die Aufnahme eines Scheinstudiums ist bereits eine Straftat

  • Das Erschleichen von Leistungen wie das Semesterticket ist auch eine Straftat

  • Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre

  • Nur, weil heute noch nicht flächendeckend kontrolliert wird, heißt das nicht, dass es morgen nicht einen elektronischen Abgleich geben wird

  • Das Verhalten selbst ist natürlich auch moralisch verkommen und asozial
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WiWi Gast

Re: Uni einschreiben // Job

Und wir haben auch schon oft genug geklärt, dass das kompletter Blödsinn ist.

1.) KANN es eine Straftat, unter bestimmten Umständen darstellen. Es gibt Juristen die sagen das es eine ist, und es gibt welche die dem widersprechen.

2.) Es ist immer im EINZELFALL zu prüfen ob es sich um ein Scheinstudium handelt. Das zu prüfen ist extrem schwer und nur unter bestimmten Bedingungen möglich (Z.B. Sehr lange eingeschrieben ohne IRGENDEINE Teilnahme am Studium).

3.) Noch NIE (!!!!!!!!) wurde jemand deswegen verurteilt.

4.) Die Moralapostel und Möchtegern-Juristen hauen hier ganz gerne mal heftig auf die Kac*e um Panik zu schüren und phantasieren hier regelmäßig irgendwelche Mondzahlen was die Kosten / Schäden anbelangt herbei, während irgendwelche Konzerne ihre Steuerlast auf niedrigste einstellige Prozentzahlen drücken.

5.) Du kannst die Kosten für dein Zweitstudium vollständig in der Steuererklärung angeben.

Fazit: Schreib dich ein und gut ist.

WiWi Gast schrieb am 25.03.2019:

Das Thema haben wir hier schon diskutiert. Hier die kurze aber prägnante Zusammenfassung:

  • Die Aufnahme eines Scheinstudiums ist bereits eine Straftat

  • Das Erschleichen von Leistungen wie das Semesterticket ist auch eine Straftat

  • Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre

  • Nur, weil heute noch nicht flächendeckend kontrolliert wird, heißt das nicht, dass es morgen nicht einen elektronischen Abgleich geben wird

  • Das Verhalten selbst ist natürlich auch moralisch verkommen und asozial
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